MASSNAHME
Planungssicherheit im Bundestheaterkonzern durch jährlich rollierende Mehrjahresplanung unterstützen
Planungssicherheit im Bundestheaterkonzern durch jährlich rollierende Mehrjahresplanung unterstützen
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Mehrjahresplanung des Bundestheaterkonzerns
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Mehrjahresplanung für die Geschäftsjahre 2023/24 bis 2025/26 lag zum 30.06.2023 planmäßig vor.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
30.06.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Mehrjahresplanung lag rechtzeitig vor.
Zielzustand (Datum)
30. Juni 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Mehrjahresplanung für die Geschäftsjahre 2023/24 bis 2025/26 liegt vor.
Erläuterung der Entwicklung
Die Mehrjahresplanung für die Geschäftsjahre 2023/24 bis 2025/26 wurde im Juni 2023 planmäßig vorgelegt. Die Mehrjahresplanung rechnete zwar weiterhin mit einem Anstieg der Eigenerlöse, wies aber auch deutlich steigende Kosten beim Personal und eine Steigerung des restlichen Aufwands aufgrund des hohen Personalabschlusses und der starken allgemeinen Teuerung aus. Im Geschäftsjahr 2023/24 wies die Planung dennoch ein ausgeglichenes Bilanzergebnis (0,00 Euro) aus, während im zweiten und dritten Planjahr, 2024/25 und 2025/26 negative Bilanzergebnisse bei den Bühnengesellschaften und der Bundestheater-Holding ausgewiesen wurden. Der Gesetzgeber reagierte und beschloss eine Erhöhung der gesetzlich vorgesehenen Basisabgeltung, die gestaffelt mit 1.1.2024 und mit 1.1.2025 in Kraft tritt und die gemeinsam mit einer günstigen Entwicklung der Besuchsauslastung sowie der Erlöse aus dem Kartenverkauf die Planungssicherheit im Planungszeitraum unterstützt. Im Rahmen der rollierenden Planung wird die Situation im Jahr 2024 neu bewertet.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze