MASSNAHME
Faires, gleiches und transparentes Arbeitsrecht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bundesmuseen/ÖNB
Faires, gleiches und transparentes Arbeitsrecht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesmuseen/ÖNB
Massnahme nicht erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Abschluss eines einheitlichen Kollektivvertrags für die Bundesmuseen/ÖNB
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Auch nach 21 Verhandlungsrunden zwischen Dienstgeber- und Dienstnehmervertreter:innen konnte vorläufig noch keine Einigung erzielt werden. Die Gespräche verlaufen dennoch konstruktiv.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.06.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Arbeitsgruppe Kollektivvertrag ist in den Bundesmuseen/ÖNB eingerichtet und es wird laufend verhandelt.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Abschluss eines Kollektivvertrags für die Bundesmuseen/ÖNB ist erfolgt.
Erläuterung der Entwicklung
Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Eine Umsetzung im Jahr 2024 wäre kulturpolitisch wünschenswert. Die Basisabgeltung im Jahr 2024 berücksichtigt eine Reserve von 2,5 Mio. Euro für die jährlichen Mehrkosten, die der gemeinsame Kollektivvertrag verursachen würde.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
nicht erreicht