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MASSNAHME

Implementierung von zeitgemäßen Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten

Implementierung von zeitgemäßen Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

2023
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Weiterentwicklung der technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für Telearbeit im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

Alle Bediensteten im Verwaltungsbereich Arbeit (UG 20) verfügen über eine vollständige, moderne, mobile IKT-Ausstattung. Telearbeitsrichtlinie wurde 2023 evaluiert und mit dem Verwaltungsbereich Wirtschaft (UG 40) vereinheitlicht.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.01.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Technische Vollausstattung für mobiles Arbeiten und mobile Erreichbarkeit umgesetzt.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Evaluierung und Weiterentwicklung der Telearbeitsrichtlinie abgeschlossen.

Erläuterung der Entwicklung

Nach der Neuausrichtung der Telearbeits- und Homeofficeregelungen nach dem Ende der Covid-19-Pandemie wurden neue Regelungen für die Zeit nach der Wiederaufnahme des regulären Dienstbetriebes getroffen.
Um die Bedarfsgerechtigkeit und allfällige negative Auswirkungen überprüfen zu können, war eine Evaluierung vorgesehen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze