MASSNAHME
Erhöhung des Anteils der Menschen mit Behinderung bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.
Erhöhung des Anteils der Menschen mit Behinderung bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil der arbeitslosen Menschen mit Behinderungen an den Gesamtarbeitslosen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
4,4%
Zielzustand
4,5%
Erläuterung der Entwicklung
Die Statistik des AMS zu Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen beinhaltet sowohl Menschen mit Behinderungen (Behindertenpass und/oder Begünstigteneigenschaft), als auch darüber hinaus (die weitaus größere Zahl an) Menschen mit sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen. Im Jahr 2022 (Jahresdurchschnitt) betrug die Zahl der arbeitslosen Personen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen 196.342, die Zahl der arbeitslosen Personen mit Behinderungen lag bei 11.876. Im Jahr 2023 (Jahresdurchschnitt) stieg die Zahl der Arbeitslosen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen auf 206.230 (plus 5,04%), die Zahl der arbeitslosen Personen mit Behinderungen hingegen um +1,01% auf 11.997. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Situation am österreichischen Arbeitsmarkt im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 relativ konstant blieb, wobei es bei Menschen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen zu einem stärkeren Anstieg an Arbeitslosigkeit kam als bei Menschen mit Behinderungen. Dies zeigt, dass die Maßnahmen zur Unterstützung der Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wirken und es diese auch weiterhin bedarf, um die Berufliche Teilhabe zu verbessern bzw. auf diesem Niveau zumindest zu halten. Dabei darf natürlich nicht übersehen werden, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen von den Dynamiken am Arbeitsmarkt beeinflusst wird und somit bis zu einem gewissen Grad außerhalb des Wirkungsbereichs des Sozialministeriums liegt.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2021
Ausgangspunkt der Planung
4,1
Quelle
Statistik BMSGPK, BMAW (Arbeitsmarktdaten)
Berechnungsmethode
Verhältnis zwischen der Anzahl der arbeitssuchenden Menschen mit Behinderungen und der Gesamtzahl der vorgemerkten Arbeitslosen
Kennzahl: Anteil der weiblichen arbeitslosen Menschen mit Behinderungen an den weiblichen Gesamtarbeitslosen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
4,1%
Zielzustand
4%
Erläuterung der Entwicklung
Die Statistik des AMS zu Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen beinhaltet sowohl Frauen mit Behinderungen (Behindertenpass und/oder Begünstigteneigenschaft), als auch darüber hinaus (die weitaus größere Zahl an) Frauen mit sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen. Im Jahr 2022 (Jahresdurchschnitt) betrug die Zahl der arbeitslosen Frauen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen 88.260, die Zahl der arbeitslosen Frauen mit Behinderungen lag bei 4.795. Im Jahr 2023 (Jahresdurchschnitt) stieg die Zahl der arbeitslosen Frauen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen auf 90.168 (plus 2,16%), die Zahl der weiblichen Arbeitslosen mit Behinderungen hingegen um +0,52% auf 4.820. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Situation am österreichischen Arbeitsmarkt im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 relativ konstant blieb, wobei es bei Menschen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen zu einem stärkeren Anstieg an Arbeitslosigkeit kam als bei Menschen mit Behinderungen. Dies zeigt, dass die Maßnahmen zur Unterstützung der Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wirken und es diese auch weiterhin bedarf, um die Berufliche Teilhabe zu verbessern bzw. auf diesem Niveau zumindest zu halten. Dabei darf natürlich nicht übersehen werden, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen von den Dynamiken am Arbeitsmarkt beeinflusst wird und somit bis zu einem gewissen Grad außerhalb des Wirkungsbereichs des Sozialministeriums liegt.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2021
Ausgangspunkt der Planung
3,6
Quelle
Statistik BMSGPK, BMAW (Arbeitsmarktdaten)
Berechnungsmethode
Verhältnis zwischen der Anzahl der arbeitssuchenden Frauen mit Behinderungen und der Gesamtzahl der vorgemerkten weiblichen Arbeitslosen
Kennzahl: Anteil der männlichen arbeitslosen Menschen mit Behinderungen an den männlichen Gesamtarbeitslosen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
4,7%
Zielzustand
4,9%
Erläuterung der Entwicklung
Die Statistik des AMS zu Arbeitslosen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen beinhaltet sowohl Männer mit Behinderungen (Behindertenpass und/oder Begünstigteneigenschaft), als auch darüber hinaus (die weitaus größere Zahl an) Männer mit sonstigen gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen. Im Jahr 2022 (Jahresdurchschnitt) betrug die Zahl der arbeitslosen Männer ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen 108.081, die Zahl der arbeitslosen Männer mit Behinderungen lag bei 7.081.Im Jahr 2023 (Jahresdurchschnitt) stieg die Zahl der arbeitslosen Männer ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen auf 116.062 (plus 7,38%), die Zahl der männlichen Arbeitslosen mit Behinderungen hingegen um +1,35% auf 7.177.Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Situation am österreichischen Arbeitsmarkt im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 relativ konstant blieb, wobei es bei Menschen ohne gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen zu einem stärkeren Anstieg an Arbeitslosigkeit kam als bei Menschen mit Behinderungen. Dies zeigt, dass die Maßnahmen zur Unterstützung der Beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wirken und es diese auch weiterhin bedarf, um die Berufliche Teilhabe zu verbessern bzw. auf diesem Niveau zumindest zu halten. Dabei darf natürlich nicht übersehen werden, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen von den Dynamiken am Arbeitsmarkt beeinflusst wird und somit bis zu einem gewissen Grad außerhalb des Wirkungsbereichs des Sozialministeriums liegt. (Anmerkung: Seit 2023 werden bei der Kategorie Männer auch alternative Geschlechter miterfasst und gemeinsam ausgewiesen.)
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2021
Ausgangspunkt der Planung
4,5
Quelle
Statistik BMSGPK, BMAW (Arbeitsmarktdaten)
Berechnungsmethode
Verhältnis zwischen der Anzahl der arbeitssuchenden Männer mit Behinderungen und der Gesamtzahl der vorgemerkten männlichen Arbeitslosen