MASSNAHME
Neugestaltung der Förderungsmaßnahmen in Richtung besonderer Förderung für Frauen mit Behinderung.
Neugestaltung der Förderungsmaßnahmen in Richtung besonderer Förderung für Frauen mit Behinderung.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil der Frauen an den Förderungsmaßnahmen für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
43,5%
Zielzustand
42,9%
Erläuterung der Entwicklung
Im Sinne des Gender-Mainstreaming-Ansatzes wird auf eine ausgewogene Förderlandschaft geachtet und Frauen werden gezielt unterstützt. Der Frauenanteil blieb im Vergleich zum Vorjahr 2022 konstant bei 43,5%.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2021
Ausgangspunkt der Planung
42,7
Quelle
Statistik BMSGPK
Berechnungsmethode
Verhältnis zwischen der Anzahl der weiblichen Teilnahmen und der Gesamtzahl der Teilnahmen (Individual- und Projektförderungen, Angebotsgruppen des SMS)