MASSNAHME
Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG (Zielsteuerung-Gesundheit, Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens).
Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG (Zielsteuerung-Gesundheit, Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens).
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Umsetzung des Bundes-Zielsteuerungsvertrags
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Die im Bundes-Jahresarbeitsprogramm 2023 festgelegten Maßnahmen zur Umsetzung des Bundes-Zielsteuerungsvertrags wurden weitestgehend umgesetzt. Für das Jahr 2024 wurde kein Bundes-Jahresarbeitsprogramm festgelegt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das Bundes-Jahresarbeitsprogramm für 2022 wurde festgelegt. Die im Bundes-Jahresarbeitsprogramm 2021 festgelegten Maßnahmen wurden weitgehend umgesetzt.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Das Bundes-Jahresarbeitsprogramm für das Jahr 2024 wurde festgelegt. Die im Bundes-Jahresarbeitsprogramm 2023 festgelegten Maßnahmen wurden umgesetzt.
Erläuterung der Entwicklung
Im Jahr 2023 fanden Verhandlungen über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) 2024ff und den neuen Art. 15a Vereinbarungen statt. Aufgrund der neuen Art. 15a Vereinbarung Zielsteuerung-Gesundheit sind Jahresarbeitsprogramme erst ab dem Jahr 2025 zu erstellen. Daher wurde bei der Bewertung des Zielerreichungsgrades nur der Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Jahresarbeitsprogramm 2023 berücksichtigt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend