MASSNAHME
Umsetzung der Biodiversitätsstrategie sowie Weiterentwicklung des Maßnahmenpakets Naturschutz/biologische Vielfalt
Umsetzung der Biodiversitätsstrategie sowie Weiterentwicklung des Maßnahmenpakets Naturschutz/biologische Vielfalt
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Biodiversitäts-Strategie 2030
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Es wurde eine BMK-Plattform zur Umsetzung der Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ eingesetzt sowie ein BMK Aktionsplan erarbeitet.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
30.04.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die nationale Biodiversitäts-Strategie 2030 wurde im Rahmen eines zweijährigen partizipativen Prozesses entwickelt. Die Nationale Biodiversitäts-Kommission hat im April 2022 diesen Prozess abgeschlossen. Noch offene Punkte werden in bilateralen Konsultationen geklärt. Die EU Biodiversitäts-Ziele 2030 liegen vor (EU Biodiversitäts-Strategie 2030).
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Die Task-force zur Begleitung der Umsetzung der Biodiversitäts-Strategie wurde eingerichtet und hat ihre Arbeit aufgenommen. Projekte zur Umsetzung der Strategie wurden gestartet.
Erläuterung der Entwicklung
Eine Datenbank zur Sammlung von Projekten zur Umsetzung der Biodiversitäts-Strategie wurde im Umweltbundesamt eingerichtet. Diese stellt eine wichtige Grundlage für die regelmäßige Evaluierung der Umsetzungsfortschritte dar. Die Fortschritte werden auch in Form eines Dashboards dargestellt werden.
Ein gemeinsames Projekt mit den Infrastrukturunternehmen ÖBB, ASFINAG und viadonau zur Förderung der Biodiversität auf Flächen im Wirkungsbereich der Unternehmen wurde gestartet.
Die Projekte des Biodiversitätsfonds tragen wesentlich zur Umsetzung der Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ bei.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Aktionsplan Erhalt der Insektenvielfalt
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Der Aktionsplan zur Insektenvielfalt wurde veröffentlicht (Websites BMK und Umweltbundesamt).
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
30.06.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Ein Entwurf für einen Aktionsplan zur Insektenvielfalt liegt vor. Globales Assessment zur Bestäubervielfalt liegt vor (IPBES). Die EU Biodiversitäts-Strategie 2030 beinhaltet auch Vorgaben zum Erhalt der Insektenvielfalt.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Ein Aktionsplan zur Umsetzung der Biodiversitäts-Strategie im Bereich der Insektenvielfalt ist veröffentlicht.
Erläuterung der Entwicklung
Zielsetzung des Aktionsplans ist es die für die Insekten und Bestäuber relevanten Zielsetzungen der Biodiversitäts-Strategie 2030 umzusetzen und die Synergien mit anderen relevanten Strategien und Programmen sicherzustellen. Projekte zum Schutz der Insektenvielfalt werden mit Mitteln des Biodiversitätsfonds umgesetzt. Österreich nimmt aktiv an der Umsetzung der EU-Initiative zu Bestäuber teil.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
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Meilenstein: Biodiversitätsfonds 2021
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
2 Ausschreibungen wurden durchgeführt und 89 Förderprojekte ausgewählt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
30.06.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die gesetzliche Grundlage für den Biodiversitätsfonds liegt vor (UFG Novelle 2022) und die Finanzierung bis 2026 ist abgesichert (50 Mio. € RRF Mittel, 30 Mio. € nationales Budget). Die Biodiversitätsfonds-Kommission hat sich konstituiert. Förderrichtlinien werden mit dem BMF abgestimmt.
Zielzustand (Datum)
30. September 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Eine Ausschreibung zur Förderung von Projekten zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme sowie zum Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume wurde durchgeführt. Projekte, die durch den Biodiversitätsfonds gefördert werden, wurden ausgewählt.
Erläuterung der Entwicklung
Im Juni 2022 hat sich die Biodiversitätsfonds-Kommission konstituiert und die Förderungsrichtlinien für den Biodiversitätsfonds angenommen. Die Förderungsrichtlinien wurden Ende 2023 aktualisiert.
2023 wurden von der Biodiversitätsfond-Kommission die Projekte zu zwei Ausschreibungen zur Förderung empfohlen. Diese betreffen den Schutz von gefährdeten Arten und Lebensräumen sowie die Wiederherstellung von geschädigten Ökosystemen, insbesondere Moore und andere Feuchtgebiete sowie Trockenrasen und andere Sonderstandorte. Auch wurden Projekte zu Monitoring von Status und Trends der Biodiversität gefördert.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
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Meilenstein: Überarbeitung des Nationalen Luftreinhalteprogramms
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Das Nationale Luftreinhalteprogramm wurde überarbeitet und der Reduktionspfad neu berechnet und die Ammoniakreduktionsverordnung mit ordnungspolitischen Maßnahmen erlassen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
30.06.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das Nationale Luftreinhalteprogramm befindet sich zurzeit in Überarbeitung, Verzögerungen sind pandemiebedingt sowie zeitintensiven und diffizilen Arbeiten und Verhandlungen mit dem Sektor LW geschuldet. Der Begutachtungsprozess für eine Ammoniakreduktionsverordnung wurde abgeschlossen und befindet sich in der politischen Koordinierung.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Die im überarbeiteten Nationalen Luftreinhalteprogramm vorgesehenen Maßnahmen werden umgesetzt und der Reduktionspfad folgt dem vorgesehenen Verlauf. In Umsetzung des Programms wurde insb. eine Ammoniakreduktionsverordnung mit ordnungspolitischen Maßnahmen erlassen.
Erläuterung der Entwicklung
Das überarbeitete Nationale Luftreinhalteprogramm 2023 wurde am 20. März 2024 von der Bundesregierung beschlossen und an die Europäische Kommission übermittelt. Das Programm zeigt, dass mit den bisherigen Maßnahmen bei allen Schadstoffen außer Ammoniak erhebliche Emissionsminderungen erzielt wurden, dass die ab 2020 geltenden Emissionsminderungsverpflichtungen eingehalten werden und dass die Einhaltung der ab 2030 geltenden Verpflichtungen zu erwarten ist. Mit mittlerweile beschlossenen und zusätzlichen Maßnahmen wird auch bei Ammoniak die rasche Einhaltung der bereits geltenden Emissionsminderungsverpflichtung erwartet, ebenso die Einhaltung der ab 2030 geltenden Verpflichtung.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
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