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MASSNAHME

Maßnahmenprogramme gemäß Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan sowie Anreizfinanzierung zur Erreichung der Erhaltungs- und Sanierungsziele

Erstellung, Steuerung und Umsetzung der Maßnahmenprogramme gemäß Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) (https://info.bml.gv.at/themen/wasser/wisa/ngp/ngp-2021.html) sowie Anreizfinanzierung der Maßnahmen zur Erreichung der Erhaltungs- und Sanierungsziele

2023
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Evaluierung und Anpassung des Überwachungssystems für Oberflächengewässer und Grundwasser

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

Fachlicher Vorschlag für die Novellierung der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV) liegt vor.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.08.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan wurde am 10. Mai 2022 veröffentlicht.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Fachlicher Vorschlag für die Novellierung der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV)

Erläuterung der Entwicklung

Das Messnetz der überblicksweisen Überwachung der Fließgewässer wird ab 2025 von 100 auf 192 Messstellen erweitert.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Abhaltung von zwei Kommissionssitzungen in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft zu den eingebrachten gewässerökologischen Projekten

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

Im Frühjahr und Spätherbst 2023 haben zur Begutachtung der zur Finanzierung bzw. Förderung vorgelegten gewässerökologischen Projekte zwei Sitzungen der Kommission gemäß § 7 Z 1 Umweltförderungsgesetz (UFG) stattgefunden.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.08.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Laufende Bearbeitung der Förderungsansuchen durch die abwickelnde Stelle

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Begutachtung der zur Finanzierung bzw. Förderung vorgelegten gewässerökologischen Projekte durch die Kommission gemäß § 7 Z 1 Umweltförderungsgesetz (UFG) im Frühjahr und im Spätherbst 2023

Erläuterung der Entwicklung

Auch für 2024 sind wieder zwei Sitzungen der Kommission gem. § 7 Z 1 UFG geplant, in denen die zur Förderung bzw. Finanzierung vorgelegten gewässerökologischen Projekte behandelt werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze