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MASSNAHME

Gezielte Bereitstellung von Förderungsmitteln für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft

Gezielte Bereitstellung von Förderungsmitteln für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft

2023
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Abhaltung von zwei Kommissionssitzungen in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft zu eingebrachten siedlungswasserwirtsch. Förderungsansuchen

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

Zwei Kommissionssitzungen zur Begutachtung und Genehmigung der eingebrachten Förderungsansuchen haben im Frühjahr bzw. Spätherbst 2023 stattgefunden. Zusätzlich wurden bedingt durch die Sondertranche Siedlungswasserwirtschaft (BGBl. I Nr. 185/2022) weitere Förderungsfälle im Wege eines Umlaufverfahrens im Frühsommer 2023 der Kommission in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft zur Begutachtung und Genehmigung vorgelegt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.08.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Laufende Bearbeitung der Förderungsansuchen durch die abwickelnde Stelle

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Begutachtung der zur Förderung vorgelegten siedlungswasserwirtschaftlichen Projekte durch die Kommission gemäß § 7 Z 1 Umweltförderungsgesetz (UFG) im Frühjahr und im Spätherbst 2023

Erläuterung der Entwicklung

Auch für 2024 sind wieder zwei Sitzungen der Kommission gem. § 7 Z 1 UFG geplant, in denen die zur Förderung vorgelegten Trinkwasser- und Abwasserprojekte behandelt werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze