Vorhaben
Alternative Investment Fonds Manager Gesetz
Alternative Investment Fonds Manager Gesetz
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2013
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Bundesgesetz
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Festlegung gemeinsamer Anforderungen für die Zulassung von AIFM und deren Beaufsichtigung zur EU-weiten Vereinheitlichung der Organisationsstruktur
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Manager alternativer Investmentfonds sind von der FMA zugelassen
Ausgangszustand 2013:
Die Manager alternativer Investmentfonds unterliegen keiner Zulassung. Soferne solche Anlagen unter die Bestimmungen des InvFG 2011 fallen, unterliegen sie diesen Aufsichtsvorschriften.
Zielzustand 2016:
Die Manager alternativer Investmentfonds sind von der FMA zugelassen und bisher nach dem InvFG 2011 konzessionierte AIFM sind in das neue Regime überführt worden.
Istzustand 2016:
Die FMA hat 26 AIFM konzessioniert und 20 AIFM registriert.
Datenquelle:
FMA
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 2: Schaffung eines Binnenmarktes für AIFM
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Harmonisierte Rechtsrahmen hat sich bewährt
Ausgangszustand 2013:
Derzeit gibt es keinen harmonisierten Regulierungs- und Kontrollrahmen für AIFM.
Zielzustand 2016:
Der harmonisierte Rechtsrahmen hat sich bewährt und nicht zu Störungen des Marktes geführt.
Istzustand 2016:
Es ist zu keinen Marktstörungen gekommen.
Datenquelle:
FMA
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 3: Steuerliche Gleichstellung von AIF mit Wertpapier- bzw. Immobilien-Investmentfonds
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Veranlagungsprodukte unterliegen InvFG 2011 oder ImmoInvFG
Ausgangszustand 2013:
Für AIF im Sinne des AIFMG gibt es derzeit nur dann steuerrechtliche Sonderregelungen, wenn diese bereits bisher vom InvFG 2011 oder ImmoInvFG erfasst waren.
Zielzustand 2016:
Alle Veranlagungsprodukte, die vom AIFMG erfasst sind, sollen den steuerrechtlichen Regelungen des InvFG 2011 oder des ImmoInvFG unterliegen.
Istzustand 2016:
Die steuerlichen Regelungen wurden gemäß den Vorgaben umgesetzt.
Datenquelle:
BMF
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Konzessionsregime für Alternative Investment Fonds Manager (AIFM)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
AIFM benötigen für ihre Tätigkeit eine Konzession der FMA, die bei Erfüllung der Bedingungen sowie Konzessionsvoraussetzungen zu erteilen ist.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Festlegung von Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit der Alternative Investment Fonds Manager (AIFM)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Es werden Allgemeine Anforderungen sowie Grundsätze für die Tätigkeit, Rahmenbedingungen für die Vergütungspolitik, das Risiko- sowie Liquditätsmanagment und organisatorische Anforderungen definiert. Weiters werden Transparenzanforderungen (Jahresbericht sowie Kundinnen- und Kundeninformation) vorgegeben.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Vorschriften für den grenzüberschreitenden Vertrieb
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit der Zulassung als EU-AIFM und den festgelegten Passportregelungen werden Rahmenbedingungen für die Verwaltung bzw. den Vertrieb von EU-AIF, wie beispielsweise die gegenüber den Aufsichtsbehörden erforderlichen Anzeigen, festgelegt. Geregelt wird auch die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Zusätzlich gibt es auch Vorschriften für Nicht EU-AIFM und Nicht EU-AIF im Zusammenhang mit einem Vertrieb in der Europäischen Union.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Vertrieb von Alternative Investmentfonds (AIF) an Kleinanleger
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Alternative Investmentfonds (AIF) dürfen nach dem Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) nur an institutionelle Kundinnen und Kunden vertrieben werden, für den Vertrieb an Kleinanleger sind wie bisher zusätzlich die Vorschriften des Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 bzw. des Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG) einzuhalten.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Ausdehnung des Anwendungsbereiches der steuerlichen Bestimmungen im InvFG 2011 und ImmoInvFG
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Zusätzlich zu den bisher in § 188 InvFG 2011 geregelten Organismen für gemeinsame Anlagen (OGAW) sollen auch AIF im Sinne des AIFMG bzw. vergleichbare ausländische Organismen der selben Besteuerungssystematik unterliegen, wie OGAW. Bei ausländischen Organismen soll diese Rechtsfolge subsidiär nur dann zur Anwendung kommen, wenn der Organismus selbst keiner (ausreichenden) Besteuerung im Ausland unterliegt. Die Besteuerung ausländischer Immobilien-Investmentfonds soll sich an jener der inländischen Immobilien-Investmentfonds orientieren, wobei dann, wenn sie Rechtspersönlichkeit besitzen, ein Durchgriff nur dann erfolgen soll, wenn der Immobilien-Investmentfonds selbst keiner (ausreichenden) Besteuerung im Ausland unterliegt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Aus dem gegenständlichen Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Seitens der beaufsichtigten Unternehmen stehen keine Daten über wesentliche finanzielle Auswirkungen zur Verfügung.
AIFM bilden gemeinsam mit Kapitalanlagegesellschaften und BV-Kassen hinsichtlich der Beaufsichtigung durch die FMA einen Subrechnungskreis, Aufsichtskosten für AIFM sind daher nicht gesondert darstellbar.
Seitens der beaufsichtigten Unternehmen stehen keine Daten über wesentliche Verwaltungskosten zur Verfügung.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.