Vorhaben
Innovationsscheck Plus (EUR 10.000,-) 2015 und 2016
Innovationsscheck Plus (EUR 10.000,-) 2015 und 2016
Vorhaben überplanmäßig erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: -2.060
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Auslösen und beschleunigen der Umsetzung von F&E&I-Vorhaben von KMU
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
F&E&I-betreibender KMU [Anzahl]
Istwert
3.500Anzahl
Zielzustand
3.300Anzahl
Datenquelle: Statistik Austria (F&E-Erhebung ) vorläufiger Wert (Begründung siehe Gesamtbeurteilung 4.5.)
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Innovationsscheck Plus
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit dem Innovationsscheck Plus können sich die Unternehmen an Forschungseinrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) wenden und je nach Bedarf deren förderbare Leistungen bis zu einer Höhe von maximal EUR 12.500,- nach Zahlung eines 20%igen Selbstbehalts mit dem Scheck in der Höhe von EUR 10.000,- (Förderintensität 80 %) bezahlen. KMU sollen dabei unterstützt werden, F&E&I-Vorhaben zu setzen bzw. F&E&I-Vorhaben effizienter und effektiver durchzuführen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Der zum Zeitpunkt der Planung und Erstellung der gegenständlichen WFA geplante Auszahlungsplan für den Transferaufwand (1 Mio.) hat sich verschoben, weshalb Zahlungen erst ab 2016 erfolgt sind.
Bei dem im Jahr 2017 angeführten Transferaufwand in Höhe von 0,5 Mio. handelt es sich um Teilauszahlungen die zum Stichtag 3.2.2017 durchgeführt wurden.
Die Höhe der Werkleistungen im Rahmen der gegenständlichen WFA zum Innovationsscheck Plus beträgt tatsächlich rund 4 % (ursprünglich max. 10%). Die Programmziele zum Innovationsscheck Plus sind erreicht worden.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Von der FFG, der Programmabwicklungsstelle des Innovationsschecks Plus, werden gezielte Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung für Forschung und Innovation sowie für Frauen im Bereich FTI gesetzt. So werden die Erkenntnisse aus den Programmen w-fForte und Laura Bassi Centres bei der Weiterentwicklung von den Förderprogrammen genutzt (z.B. Implementierung von gendergerechten Auswahlprozessen), sowie das Lernen von best-practice Modellen in Bezug auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf praktiziert.
Subdimension(en)
- Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
Das Wirkungsziel des Innovationsscheck Plus, die Unternehmen (KMU) dabei zu unterstützen, F&E&I-Vorhaben zu setzen bzw. effizienter und effektiver durchzuführen und damit nachhaltige F&E&I-Aktivitäten in KMU zu stimulieren wird erreicht. Die bisherige Entwicklung zeigt, dass mit dem Innovationsscheck Plus ein hoher Anteil an Newcomern (= jene Unternehmen, deren erstes genehmigtes FFG-Projekt ein Innovationsscheck Plus ist) mobilisiert wird. Dieser hält sich seit Programmstart (Juni 2011) stabil bei rund 50%. Eine Evaluierung zeigt, das rund ein Viertel der Newcomer Folgeprojekte bei der FFG durchführt womit nachhaltige FEI-Aktivitäten gesetzt werden. Eine externe Evaluierung der Innovationsscheckprogramme 2016 (Innovationsscheck und Innovationsscheck Plus) bestätigt, das die Innovationsschecks FEI-Vorhaben forcieren, die sonst nicht zustande gekommen oder langsamer abgewickelt worden wären und verbessern die Qualität der FEI-Ergebnisse. Weiter bestätigt die externe Evaluierung, dass das Programm einen Beitrag dazu leistet, das Unternehmen (KMU) in FEI-einsteigen, weiterführend in Kontakt mit der Forschungseinrichtung bleiben und gemeinsame Projekte durchführen.
Erstmalig wurden Unternehmensdaten der Innovationsscheck-Beziehenden mit Daten der F&E-Erhebung der Statistik Austria verschnitten (Erhebungsjahre 2007/09/11/13). Diese Erhebung fokussiert auf F&E, reine Innovationsaktivitäten werden darin nicht erfasst. Trotzdem tauchen 35% der Innovationsscheck Unternehmen, die auch in der F&E-Erhebung erfasst sind (452 von 1.303 Unternehmen), in der F&E-Erhebung als Neueinsteigende auf! Die F&E-Ausgaben dieser Unternehmen liegen deutlich über der Förderhöhe des Innovationsschecks.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Eine externe Evaluierung der Innovationsscheck-Programme (Innovationsscheck 5.000,– und InnovationsscheckPlus) wurde gemeinsam vom bmwfw und bmvit 2016 beauftragt und wird im März 2017 abgeschlossen. Die Innovationsscheckprogramme sind vorerst bis Ende 2017 befristet – eine Weiterführung wird von den Evaluatoren (convelop) empfohlen.