Vorhaben
Sonderrichtlinie des BM.I zur Abwicklung der Förderungen im Zusammenhang mit Hilfsmaßnahmen für Transitflüchtlinge im Zeitraum 4.9.2015 - 31.3.2016
Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Inneres zur Abwicklung der Förderungen im Zusammenhang mit Hilfsmaßnahmen für Transitflüchtlinge im Zeitraum 4. September 2015 bis 31. März 2016 Verlängerung der Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Inneres zur Abwicklung der Förderungen im Zusammenhang mit Hilfsmaßnahmen für Transitflüchtlinge bis 30. Juni 2016
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: -36.901
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Sicherstellung der Nahrungsversorgung, medizinischen Betreuung und Unterbringung in Not- und Übergangsquartieren
Beschreibung des Ziels
Vorgänger WFA:
Aufgrund der internationalen Lage sind seit Anfang September bis Mitte Oktober 2015 rund 292.000 Personen an der österreichischen Grenze angekommen. Es gilt die ankommenden Menschen mit Nahrung zu versorgen, bei Bedarf medizinisch zu betreuen und in Not- und Übergangsquartieren unterzubringen. Eine humanitäre Notsituation in Österreich soll vermieden werden.
Gegenständliche WFA:
Ergänzend wird angemerkt, dass bis 19.4.2016 rd. 795.000 Personen an der österreichischen Grenze angekommen sind.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Versorgung der Transitflüchtlinge
Ausgangszustand 2015:
Die Versorgung der Transitflüchtlinge ist ohne Vergabe der Förderungen nur unzureichend gewährleistet.
Zielzustand 2017:
Die Versorgung der Transitflüchtlinge ist durch die Vergabe von Förderungen an NGOs, Rettungsorganisationen etc. sichergestellt (Zielwerte sind mit den konkreten Förderverträgen zu vereinbaren).
Istzustand 2017:
Das BM.I hat mit den NGOs Förderungsverträge abgeschlossen, dadurch war die Versorgung der Transitflüchtlinge sichergestellt. Die in Österreich ankommenden Menschen wurden umfassend versorgt (Nahrung, Kleidung, medizinische Erstversorgung) und zu Not- und Übergangsquartieren transportiert und dort untergebracht.
Datenquelle:
interne Aufzeichnungen
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Umsetzung der Sonderrichtlinie durch Vergabe von Förderungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch die Umsetzung der Sonderrichtlinie zur Abwicklung der Förderungen im Zusammenhang mit Hilfsmaßnahmen für Transitflüchtlinge wird Nahrungsversorgung, medizinische Betreuung und Unterbringung in Not- und Übergangsquartieren von Transitflüchtlingen gewährleistet.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Umsetzung der Sonderrichtlinie durch Vergabe von Förderungen – Verlängerung der Sonderrichtlinie bis 30. Juni 2016
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch die Verlängerung der Sonderrichtlinie können Hilfsmaßnahmen bis 30. Juni 2016 gefördert werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Im Zeitpunkt der Planung und Erstellung der gegenständlichen WFA wurde im Jahr 2015 mit einem Aufwand von € 36,442 Mio. und im Jahr 2016 mit einem Aufwand von € 37,635 gerechnet. Tatsächlich sind im Jahr 2015 finanzielle Auswirkungen in der Höhe von € 35,408 und im Jahr 2016 von € 1,493 eingetreten. Das Delta im Jahr 2016 ergibt sich durch die erforderliche temporäre Unterbringung von Asylwerber in Transitquartieren. Ab Ende März bzw. Anfang April des Jahres 2016 ging der Anteil der Transitmigranten in den Quartieren gegen null, weshalb von einem 100%igen Anteil an Asylwerbern ausgegangen wurde. Die Kostentragung für Asylwerber erfolgte durch das Detailbudget der Grundversorgung.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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