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Vorhaben

Förderung der alpinen Infrastruktur 2013

Förderung der alpinen Infrastruktur 2013

2018
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013

Nettoergebnis in Tsd. €: -2.107

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

Dem Alpin- und Wandertourismus kommt in Österreich große Bedeutung zu, so ist die beliebteste sportliche Aktivität der Sommerurlauber das Wandern. Warum sich die Sommerurlauber für ein Urlaubsziel entscheiden, liegt primär an den natürlichen Gegebenheiten. Für 63% sind Landschaft und Natur ausschlaggebend. Die Berge werden von 51% als Grund genannt. 4 von 10 Sommergästen bezeichnen ihren Aufenthalt als Wander- bzw. Bergsteig-Urlaub (Studie Österreich Werbung, T-MONA Urlauber Sommer 2011). Wanderwege, Bergwege und Steige bilden das Rückgrat des österreichischen Sommertourismus und müssen fortlaufend instandgehalten werden. Ein gut markiertes Wegenetz gibt Sicherheit, die Schutzhütten fungieren als Stützpunkte und Anlaufstellen. Aus Tourismusförderungsmitteln werden daher laufende Erhaltungsmaßnahmen bei alpinen Schutzhütten sowie Wander- und Bergwegen, die von den im Verband der alpinen Vereine Österreichs (VAVÖ) zusammengeschlossenen Vereinen betreut werden. Die Ziele der Förderung bestehen im Erhalt des Bestands und der Qualität der alpinen Infrastruktur.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

In der Tourismusstrategie des Tourismusressorts aus dem Jahr 2010 wurde das Bekenntnis gesetzt, die alpine Infrastruktur zu erhalten und zu qualitativen Verbesserungen beizutragen.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherung der laufend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen bei der alpinen Infrastruktur

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Geförderte Schutzhütten [Anzahl]

Istwert

61

Anzahl

Zielzustand

50

Anzahl

Datenquelle: Bestandsstatistik der geförderten Hütten 2013

Ziel 2: Sicherung der Qualität der alpinen Infrastruktur

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Besucher- und Nächtigungszahlen über den 5-jährigen Beobachtungszeitraum halten

Ausgangszustand 2013:

Im Jahr 2013 betreiben die Mitgliedsvereine des VAVÖ 475 Schutzhütten, wovon rund 50 Schutzhütten im Jahr 2013 eine Förderung des BMWFJ erhalten werden.

Zielzustand 2018:

Die im Jahr 2013 geförderten Schutzhütten konnten die im Jahr 2013 erzielten Besucher- und Nächtigungszahlen über den 5-jährigen Beobachtungszeitraum halten. Die Abfrage der entsprechenden Zahlen erfolgt über das Evaluierungsdatenblatt (Formblatt III).

Istzustand 2018:

Bei den geförderten Hütten wurde ersichtlich, dass die Förderung tendenziell positive Auswirkungen auf die Besucher- und Nächtigungszahlen hat. Rund zwei Drittel der geförderten Hütten konnten Zuwächse in beiden Kategorien verzeichnen.

Datenquelle:
Bestandsstatistik der geförderten Hütten 2013

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Nicht rückzahlbare Zuschüsse

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Mitgliedsvereine des VAVÖ erhalten auf Basis der Rahmenvereinbarung über die Förderung der alpinen Infrastruktur 2011-2013 nicht rückzahlbare Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen auf Schutzhütten. Diese Mittel werden für konkrete Projekte zur Verfügung gestellt, die der Bestands- und Qualitätserhaltung, der weiteren Ökologisierung und/oder der Erfüllung von Behördenauflagen dienen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2013 - 2017
2013
2014
2015
2016
2017

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-2.107

Tsd. Euro

Plan

-1.616

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

28

Tsd. Euro

Plan

28

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.000

Tsd. Euro

Plan

1.509

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

79

Tsd. Euro

Plan

79

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.107

Tsd. Euro

Plan

1.616

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.631

Tsd. Euro

Plan

-1.238

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

8

Tsd. Euro

Plan

8

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.600

Tsd. Euro

Plan

1.207

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

23

Tsd. Euro

Plan

23

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.631

Tsd. Euro

Plan

1.238

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-476

Tsd. Euro

Plan

-378

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

20

Tsd. Euro

Plan

20

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

400

Tsd. Euro

Plan

302

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

56

Tsd. Euro

Plan

56

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

476

Tsd. Euro

Plan

378

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Rahmenvereinbarung galt für die Jahre 2011 – 2013. Die konkrete Förderungszusage erfolgte jedoch nicht über die Rahmenvereinbarung, sondern über jährliche Förderungsverträge zwischen dem Ressort und dem Verband alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ). Die Bedeckung erfolgte jedenfalls im Rahmen BFG/BFRG.

Gesamtbeurteilung

Im Bundesvoranschlag 2013 waren rund 1,51 Millionen Euro für die Förderung der alpinen Infrastruktur aus Tourismusförderungsmitteln budgetiert. Diese Mittel, die im Wege des Verbands der alpinen Vereine Österreichs
(VAVÖ) an die alpinen Mitgliedsvereine verteilt werden, wurden auf Grund des hohen Bedarfs an notwendigen Investitionen für die alpine Infrastruktur um 491.000,00 Euro Sonderförderungsmittel ergänzt. Insgesamt ergibt sich damit mit rund zwei Millionen Euro eine Unterstützung, die die Bedeutsamkeit für die alpine Infrastruktur für ein Tourismusland wie es Österreich ist, damit unterstreichen. Zum Zeitpunkt des Erstellens der WFA im Sommer 2013 hätten mit den ursprünglich veranschlagten 1,51 Millionen Euro 50 Hütten gefördert werden soll, durch die do. erwähnte Erhöhung der Budgetmittel im Winter 2013 konnten insgesamt rund 60 Hütten davon profitieren. Mit diesem Budget wurden laufende, notwendige Erhaltungsmaßnahmen bei der alpinen Infrastruktur, die von den im Verband der alpinen Vereine Österreichs (VAVÖ) zusammengeschlossenen Vereinen betreut werden, unterstützt.
Schutzhütten dienen Wanderern, Bergsteigern und sonstigen Sommertouristen als wichtige Stützpunkte, sind aber auch als Anlaufstellen in prekären Situationen von elementarer Bedeutung. Dass die Förderung der alpinen
Infrastruktur von immenser Bedeutung für den Sommertourismus ist, zeigt sich auch darin, dass nachfragebedingt das Tourismusministerium seit 1981 bis heute die alpine Infrastruktur fortlaufend unterstützt. Bei den geförderten Hütten wurde ersichtlich, dass die Förderung positive Auswirkungen auf die Besucher- und Nächtigungszahlen hat. Rund zwei Drittel der geförderten Hütten konnten Zuwächse in beiden Kategorien verzeichnen.


Verbesserungspotentiale

Die Verbesserungspotentiale beziehen sich auf die administrative Ausgestaltung. Diesen wurden im Zuge der Erstellung der neuen Rahmenförderungsverträge für die Perioden 2014 – 2017 und 2018 – 2022 Rechnung getragen.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.