Vorhaben
Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung 2014
Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung 2014
Vorhaben teilweise erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: -59.000
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Reintegration in den Arbeitsmarkt [%]
Istwert
24,0%
Zielzustand
40,0%
Datenquelle: AMS-DWH
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Vertrag mit Träger Itworks 2014
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Folgende Umsetzungspunkte wurden mit dem Träger (Itworks) vereinbart:
Die Inhalte sind bei allen der drei Trägern identisch.
Phase 1:
. mindestens 50 % TeilnehmerInnen treten während oder im Anschluss an die Clearing- bzw. Orientierungsphase ein Dienstverhältnis beim jeweiligen Träger oder am ersten Arbeitsmarkt (ohne vorangegangenes DV beim Träger) an
Phase 2:
. mindestens 50 % jener Personen, die ein Beschäftigungsverhältnis beim Träger antreten, nehmen nach der Projektteilnahme ein ungefördertes Arbeitsverhältnis an
. Pro Träger werden bis zu 100 ältere Personen, die weniger als 3,5 Jahre vor der Pension stehen, durch eine spezielle Form der Betreuung richtlinienkonform in das SÖBÜ-Modell (Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung im Rahmen von Sozialökonomischen Betrieben) einbezogen. Das geschieht mittels eines Kombinationsmodells BBE (Beratungs- und Betreuungseinrichtungen) und SÖBÜ. Die betroffenen Personen sollen dabei u. a. mit Hilfe der gemeinnützigen Arbeitskräfte-überlassung in die Pension „gleiten“, d.h. die Übergangszeit bis zum Pensionsantritt mit möglichst hohen Beschäftigungsanteilen verbringen. In dieses Modell werden Teil-nehmerInnen ausschließlich auf freiwilliger Basis einbezogen. Dem AMS dürfen für die betreffende Person Lohnkosten in der Höhe von maximal € 27.000,– erwachsen. Der (weit höhere) Rest der Lohnsumme für die betreffenden Personen muss von den Trägern jedenfalls über Überlassungsentgelte „hereingebracht“ werden.
Zusätzlich werden im Rahmen von Qualifizierungen folgende Angebote an die TeilnehmerInnen gemacht, die noch nicht in Überlassung sind: Basisqualifikation (Deutsch, Mathematik, IT), individualisierte, fachliche Weiterbildungsangebote (z.B. Finanzführerschein), persönlichkeitsbezogene und bewerbungsrelevante Angebote, sowie gesundheitsfördernde Maßnahmen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Vertrag mit Träger Trendwerk 2014
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Folgende Umsetzungspunkte wurden mit dem Träger (Trendwerk) vereinbart:
Die Inhalte sind bei allen der drei Trägern identisch.
Phase 1:
. mindestens 50 % TeilnehmerInnen treten während oder im Anschluss an die Clearing- bzw. Orientierungsphase ein Dienstverhältnis beim jeweiligen Träger oder am ersten Arbeitsmarkt (ohne vorangegangenes DV beim Träger) an
Phase 2:
. mindestens 50 % jener Personen, die ein Beschäftigungsverhältnis beim Träger antreten, nehmen nach der Projektteilnahme ein ungefördertes Arbeitsverhältnis an
. Pro Träger werden bis zu 100 ältere Personen, die weniger als 3,5 Jahre vor der Pension stehen, durch eine spezielle Form der Betreuung richtlinienkonform in das SÖBÜ-Modell (Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung im Rahmen von Sozialökonomischen Betrieben) einbezogen. Das geschieht mittels eines Kombinationsmodells BBE (Beratungs- und Betreuungseinrichtungen) und SÖBÜ. Die betroffenen Personen sollen dabei u. a. mit Hilfe der gemeinnützigen Arbeitskräfte-überlassung in die Pension „gleiten“, d.h. die Übergangszeit bis zum Pensionsantritt mit möglichst hohen Beschäftigungsanteilen verbringen. In dieses Modell werden Teil-nehmerInnen ausschließlich auf freiwilliger Basis einbezogen. Dem AMS dürfen für die betreffende Person Lohnkosten in der Höhe von maximal € 27.000,– erwachsen. Der (weit höhere) Rest der Lohnsumme für die betreffenden Personen muss von den Trägern jedenfalls über Überlassungsentgelte „hereingebracht“ werden.
Zusätzlich werden im Rahmen von Qualifizierungen folgende Angebote an die TeilnehmerInnen gemacht, die noch nicht in Überlassung sind: Basisqualifikation (Deutsch, Mathematik, IT), individualisierte, fachliche Weiterbildungsangebote (z.B. Finanzführerschein), persönlichkeitsbezogene und bewerbungsrelevante Angebote, sowie gesundheitsfördernde Maßnahmen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Vertrag mit Träger JobTransFair 2014
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Folgende Umsetzungspunkte wurden mit dem Träger (JobTransFair) vereinbart:
Die Inhalte sind bei allen der drei Trägern identisch.
Phase 1:
. mindestens 50 % TeilnehmerInnen treten während oder im Anschluss an die Clearing- bzw. Orientierungsphase ein Dienstverhältnis beim jeweiligen Träger oder am ersten Arbeitsmarkt (ohne vorangegangenes DV beim Träger) an
Phase 2:
. mindestens 50 % jener Personen, die ein Beschäftigungsverhältnis beim Träger antreten, nehmen nach der Projektteilnahme ein ungefördertes Arbeitsverhältnis an
. Pro Träger werden bis zu 100 ältere Personen, die weniger als 3,5 Jahre vor der Pension stehen, durch eine spezielle Form der Betreuung richtlinienkonform in das SÖBÜ-Modell (Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung im Rahmen von Sozialökonomischen Betrieben) einbezogen. Das geschieht mittels eines Kombinationsmodells BBE (Beratungs- und Betreuungseinrichtungen) und SÖBÜ. Die betroffenen Personen sollen dabei u. a. mit Hilfe der gemeinnützigen Arbeitskräfte-überlassung in die Pension „gleiten“, d.h. die Übergangszeit bis zum Pensionsantritt mit möglichst hohen Beschäftigungsanteilen verbringen. In dieses Modell werden Teil-nehmerInnen ausschließlich auf freiwilliger Basis einbezogen. Dem AMS dürfen für die betreffende Person Lohnkosten in der Höhe von maximal € 27.000,– erwachsen. Der (weit höhere) Rest der Lohnsumme für die betreffenden Personen muss von den Trägern jedenfalls über Überlassungsentgelte „hereingebracht“ werden.
Zusätzlich werden im Rahmen von Qualifizierungen folgende Angebote an die TeilnehmerInnen gemacht, die noch nicht in Überlassung sind: Basisqualifikation (Deutsch, Mathematik, IT), individualisierte, fachliche Weiterbildungsangebote (z.B. Finanzführerschein), persönlichkeitsbezogene und bewerbungsrelevante Angebote, sowie gesundheitsfördernde Maßnahmen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
In Summe wurden € 75.410 T bewilligt. Davon wurden € 60.328 T für die laufenden Jahreskosten bewilligt. Wäre das Projekt mit Ende 2014 beendet worden, wären die Beendigungskosten in Höhe von € 15.082T angefallen. Da dieses Szenario nicht eingetreten ist, sondern das Projekt verlängert wurde, sind diese Kosten nicht schlagend geworden, sondern es wurde im Folgejahr eine erneutes Vorhaben zur Bewilligung vorgelegt.
Die finanziellen Auswirkungen im laufenden Jahr 2014 sind positiver als erwartet eingetreten, daher ist die Jahresfördersumme geringer als geplant ausgefallen.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Nachfrage
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Die Auswirkungen sind wie geplant eingetreten.
Subdimension(en)
- Körperliche und seelische Gesundheit
Die Auswirkungen sind wie geplant eingetreten.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.