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Vorhaben

Änderung der Verordnung über die Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich

Änderung der Verordnung über die Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich

2017
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Verpflichtung der Bundesanstalt Statistik Österreich, einerseits dem Strukturwandel sowie der Wirtschaftsentwicklung und andererseits den qualitativen und technischen Entwicklungen im Bereich der Wirtschaftsstatistik im Sinne einer maximal vertretbaren Respondentenentlastung Rechnung zu tragen, erfordert in Verfolge des § 24 iVm §§ 7 und 21 des Bundesstatistikgesetzes 2000 eine Reduktion der Belastung insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen bei gleichzeitiger Sicherung der geltenden nationalen und internationalen Qualitätsstandards sowie die Erweiterung des statistischen Informationsangebotes unter Anwendung neuer statistischer Methoden und Verfahren. Laut gültiger VO werden die 13.300 Unternehmen mit 147.000 Stunden belastet. 7 % der Unternehmen melden weiterhin in Schriftform.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Maximale Entlastung von Kleinunternehmen hinsichtlich ihrer bestehenden Auskunftspflicht durch Differenzierung des bestehenden Deckungsgrades nach Wirtschaftszweigen sowie einer Flexibilisierung der Umsatzschwelle auf der Grundlage objektiver Wirtschaftsprognosen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Erhebungsmasse [Anzahl]

Istwert

10.000

Anzahl

Zielzustand

11.500

Anzahl

Datenquelle: Bundesanstalt Statistik Österreich

Stundenaufwand [Anzahl]

Istwert

110.000

Anzahl

Zielzustand

133.000

Anzahl

Datenquelle: Belastungsbarometer der Bundesanstalt Statistik Österreich

Ziel 2: Steigerung der Nutzung von elektronischen Meldemedien im Zuge der Datenübermittlung

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Nutzung der elektronischen Meldemedien [%]

Istwert

99,40

%

Zielzustand

99,00

%

Datenquelle: Bundesanstalt Statistik Österreich

Ziel 3: Schaffung von Rechtssicherheit hinsichtlich der Auskunftspflicht von Betrieben gewerblicher Art und Verbänden von Körperschaften öffentlichen Rechts sowie von Arbeitsgemeinschaften

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Neuformulierung zur Auskunftspflicht

Ausgangszustand 2013:

Gegenwärtig bestehen vereinzelte Interpretationsprobleme dahingehend, ob derartige statistische Einheiten von Körperschaften öffentlichen Rechts der Auskunftspflicht in der Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich unterliegen. Ebenso entstand durch die unterschiedlichen Variationen von Typen an Arbeitsgemeinschaften ein Klärungsbedarf hinsichtlich ihrer Berücksichtigung als statistische Einheit.

Zielzustand 2017:

Mit der Neuformulierung soll Klarheit geschaffen werden, dass diese statistischen Einheiten, die in bestimmten Wirtschaftsbereichen einen maßgeblichen und unverzichtbaren Wirtschaftsfaktor darstellen, in den Geltungsbereich der Verordnung fallen und die Wirtschaftsleistung dieser statistischen Einheiten in die Konjunkturstatistik für den Produzierenden Bereich einfließt.

Istzustand 2017:

Der Meilenstein wurde erreicht. Mit der Neuformulierung wurde Klarheit geschaffen.

Datenquelle:
Bundesanstalt Statistik Österreich

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 4: Erweiterung des unentgeltlichen Informationsangebots

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Veröffentlichung von periodischen Hauptergebnissen

Ausgangszustand 2013:

Historische Veröffentlichungen konnten nur ein Abbild der primär erhobenen statistischen Einheiten liefern.

Zielzustand 2017:

Veröffentlichung von periodischen Hauptergebnissen zu den die Grundgesamtheit bildenden statistischen Einheiten.

Istzustand 2017:

Der Meilenstein wurde erreicht. Die kostenlose Veröffentlichung von periodischen Hauptergebnissen über die Grundgesamtheit im Produzierenden Bereich wurden und werden monatlich vorgenommen.

Datenquelle:
Bundesanstalt Statistik Österreich

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Schaffung von statistischen Informationen ohne Unterschreitung internationaler Qualitätsstandards im Produzierenden Bereich durch Absenkung des Deckungsgrades (Repräsentanzkriteriums), differenziert nach Wirtschaftszweigen sowie einer Flexibilisierung der Umsatzschwelle auf der Grundlage objektiver Wirtschaftsprognosen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Absenkung des Deckungsgrades (Repräsentanzkriteriums) zur Minimierung der Respondentenbelastung auf ein statistisch-qualitativ vertretbares Ausmaß sowie Flexibilisierung der Assimilationsschwelle (Umsatzschwelle) auf der Grundlage objektiver Wirtschaftsprognosen im Sinne weiterer Respondentenentlastung. Das Ziel soll durch Verbesserung der statistischen Methoden erreicht werden, um einerseits Respondenten zu entlasten und andererseits den internationalen Qualitätsstandard für diese Statistik aufrecht zu erhalten

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Zusendung von Erhebungsformularen in Papierform nur nach schriftlicher Erklärung des Auskunftspflichtigen

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Normierung der grundsätzlichen Verwendung der von der Bundesanstalt Statistik Österreich angebotenen elektronischen Meldemedien, Zusendung von Erhebungsformularen in Papierform nur nach vorheriger schriftlicher Erklärung des/der Auskunftspflichtigen, dass die technischen Voraussetzungen zu einer Meldung mittels elektronischem Meldemedium nicht gegeben sind, einschließlich einer schriftlichen Mitteilung bei Wegfall des Hindernisgrundes.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Änderung/Adaptierung/Ergänzung des Verordnungstextes im Rahmen des ggst. Entwurfs

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Klarstellung der Termini technici unter Heranziehung bereits in anderen unternehmensstatistischen Verordnungen verwendeten Rechtsbezügen und -abgrenzungen hinsichtlich der relevanten statistischen Einheiten für die Körperschaften öffentlichen Rechts (vgl. § 3 Abs. 1 Z 4 und Z 5 sowie Abs. 6), sowie Ergänzung des die Arbeitsgemeinschaften betreffenden Rechtstexts dahingehend, dass durch einen Zusatz die Auskunftspflicht für alle Typen von Arbeitsgemeinschaften festgestellt wird (vgl. § 3 Abs. 5).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Verpflichtung der Bundesanstalt Statistik Österreich zur monatlichen Publikation der wesentlichen Hauptmerkmale über die die Gesamtheit des Produzierenden Bereichs bildenden statistischen Einheiten (Grundgesamtheit).

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die von der Bundesanstalt Statistik Österreich neu entwickelten Erhebungs-, Aufarbeitungs- und Schätzverfahren ermöglichen nunmehr auch gesicherte Aussagen, nicht nur wie bisher über die primär erhobenen Daten, sondern durch Kombination vorhandener Verwaltungs- und Statistikdaten mit den Primärdaten in Verbindung mit international anerkannten Methoden auch über die die Gesamtheit des Produzierenden Bereichs bildenden statistischen Einheiten (Grundgesamtheit). Die Einfügung von lit. d und e in § 11 Abs. 2 Z 2 verpflichtet die Bundesanstalt Statistik Österreich zur monatlichen Veröffentlichung wesentlichen Hauptmerkmale über diese Grundgesamtheit.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2013 - 2017
2013
2014
2015
2016
2017

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

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Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

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Plan

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

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Erträge gesamt

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Ergebnis

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Erträge

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Betrieblicher Sachaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Finanzierung der in der Anlage II des Bundesstatistikgesetztes genannten Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich erfolgte gemäß § 32 Absatz 3 Z 1 des Bundesstatistikgesetztes 2000 idgF.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Verwaltungskosten für Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Verwaltungskosten für Unternehmen

Durch die Entbindung einer maßgeblichen Zahl von Unternehmen von ihrer Auskunftspflicht und der damit verbundenen Reduktion des Jahresstundenaufwandes konnten die Verwaltungskosten für die Unternehmen um rund 1,37 Mio. Euro pro Jahr gesenkt werden.
Die in der Novelle zur Konjunkturstatistik-Verordnung gesetzte Maßnahme übertraf das gesteckte Ziel. Auf Basis des Berichtsjahres 2016 lag der Jahresstundenaufwand gemäß dem Belastungsbarometer der Bundesanstalt Statistik Österreich für die Unternehmen im Rahmen dieser Statistik bei rund 110.000 Stunden. Die Differenz zwischen dem Ausgangswert (147.000 Stunden) und dem Istzustand (ca. 110.000 Stunden) ergibt eine Einsparung von rund 37.000 Stunden pro Jahr. Die monetäre Einsparung betrug somit für das Berichtsjahr 2016 – wiederum bei Anwendung des Standardkostensatzes von 37 Euro/Stunde – rund 1,37 Mio. Euro (37.000 Stunden mal 37 Euro).
Sowohl die Anzahl der in die Konjunkturerhebung im Produzierenden Bereich einbezogenen Unternehmen, als auch der Jahresstundenaufwand für diese Erhebung konnten deutlich – über den Zielvorgaben – reduziert werden. Ebenso konnte die Nutzung der elektronischen Meldemedien auf das höchst mögliche Ausmaß gesteigert werden. Mit der neuen bzw. verbesserten Formulierung hinsichtlich der Auskunftspflicht von Betrieben gewerblicher Art, Verbänden, Körperschaften öffentlichen Rechts sowie von Arbeitsgemeinschaften konnte die rechtliche Klarheit stark verbessert werden. Des Weiteren wurden und werden die Hauptergebnisse über die Grundgesamtheit im Produzierenden Bereich monatlich kostenlos veröffentlicht.

Gesamtbeurteilung

Die Novellierung der Konjunkturstatistik-Verordnung verfolgte im Wesentlichen vier Ziele. Zum einen sollte eine maximale Entlastung von Kleinunternehmen hinsichtlich ihrer bestehenden Auskunftspflicht durch Differenzierung des bestehenden Deckungsgrades nach Wirtschaftszweigen sowie eine Flexibilisierung der Umsatzschwelle auf der Grundlage objektiver Wirtschaftsprognosen erfolgen. Zum anderen stellten die Steigerung der Nutzung von elektronischen Meldemedien im Zuge der Datenübermittlung sowie die Schaffung von Rechtssicherheit hinsichtlich der Auskunftspflicht von Betrieben gewerblicher Art, Verbänden, Körperschaften öffentlichen Rechts sowie von Arbeitsgemeinschaften wesentliche Ziele dar. Ziel 4 bestand in der Erweiterung des unentgeltlichen Informationsangebots.
Um diese Ziele zu erreichen, wurden Maßnahmen gesetzt. Ziel dieser Maßnahmen war eine weitere Minimierung der Respondentenentlastung bei gleichzeitiger Sicherung der geltenden nationalen und internationalen Qualitätsstandards unter grundsätzlicher Verwendung der elektronischen Meldemedien. Um noch mehr Rechtssicherheit hinsichtlich der Auskunftspflicht zu schaffen, wurde der Verordnungstext an einigen Stellen entsprechend geändert, adaptiert bzw. ergänzt. Auf Wunsch zahlreicher Datennutzer wurde das unentgeltliche Informationsangebot im Rahmen der Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich erweitert.
Die Steigerung der Nutzung der elektronischen Meldemedien konnte durch die Normierung einer grundsätzlichen Verwendung der von der Bundesanstalt Statistik Österreich bereitgestellten elektronischen Meldemedien erreicht werden. Das bedeutet, dass Erhebungsformulare in Papierform nur mehr nach vorheriger schriftlicher Erklärung der Auskunftspflichtigen, dass die technischen Voraussetzungen einer elektronischen Meldung nicht gegeben sind, zugesandt werden.
Die Schaffung bzw. Verbesserung der Rechtssicherheit wurde durch die Änderung, Adaptierung bzw. Ergänzung des Verordnungstextes durchgeführt. Im Zuge dessen erfolgten die Klarstellung der Termini technici unter Heranziehung bereits in anderen unternehmensstatistischen Verordnungen verwendeten Rechtsbezüge und Abgrenzungen hinsichtlich der relevanten statistischen Einheiten für die Körperschaften des öffentlichen Rechts (Betriebe gewerblicher Art und Verbände) sowie die Ergänzung des Rechtstextes über die Auskunftspflicht von Arbeitsgemeinschaften (Auskunftspflicht für alle Typen von Arbeitsgemeinschaften).
Die von der Bundesanstalt Statistik Österreich neu entwickelten Erhebungs-, Aufarbeitungs- und Schätzverfahren ermöglichten gesicherte Aussagen auch über die Grundgesamtheit des Produzierenden Bereichs durch Kombination vorhandener Verwaltungs- und Statistikdaten mit den Primärdaten unter Verwendung international anerkannter Methoden.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass die erwarteten Wirkungen des Gesamtvorhabens eingetreten sind bzw. sogar übertroffen wurden. So konnte die Anzahl der in die Konjunkturerhebung im Produzierenden Bereich einbezogenen Unternehmen um rund 3.500 Unternehmen oder 26,2% reduziert werden. Damit ging auch eine Reduktion des Jahresstundenaufwandes um rund 37.000 Stunden oder 25,1% einher. Die Steigerung der Nutzung der elektronischen Meldemedien trug nicht nur zur weiteren Verbesserung der Datenqualität, sondern auch aufgrund der in den elektronischen Meldemedien implementierten Features und Hilfestellungen zur weiteren Entlastung der Respondenten bei. Des Weiteren unterstützten die Änderungen, Adaptierungen bzw. Ergänzungen der Termini technici wesentlich den Erhebungsablauf. Die Erweiterung des Datenangebotes wurde von den Datennutzern sehr positiv aufgenommen.
Jedoch wird angemerkt, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt das Entlastungspotential voll ausgeschöpft ist.


Verbesserungspotentiale

Durch das Erreichen der oberen Umsatz-Schwellenwertgrenzen in allen Wirtschaftsbereichen gemäß § 6 Abs. 3 der geltenden Konjunkturstatistik-Verordnung mussten ab dem Berichtsjahr 2017 wieder sukzessive mehr Unternehmen in die primärstatistische Erhebung mit einbezogen werden, woraus ein stetiges Ansteigen der Respondentenbelastung erwartet wird.
Da die oberen Umsatz-Schwellenwertgrenzen gemäß Konjunkturstatistik-Verordnung erreicht wurden, fallen ab dem Berichtsjahr 2017 laufend mehr Unternehmen in die Meldepflicht. Dieser Umstand führt dazu, dass die Respondentenbelastung im Rahmen der Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich kontinuierlich steigt und damit Ziel 1 „Maximale Entlastung von Kleinunternehmen hinsichtlich ihrer bestehenden Auskunftspflicht durch Differenzierung des bestehenden Deckungsgrades nach Wirtschaftszweigen sowie einer Flexibilisierung der Umsatzschwelle auf der Grundlage objektiver Wirtschaftsprognosen“ nicht mehr im vollen Ausmaß erreicht werden kann. Dem könnte eine weitere gesetzliche Maßnahme (Novellierung der geltenden Konjunkturstatistik-Verordnung hinsichtlich einer Adaptierung der Auskunftspflicht) entgegenwirken.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.