Vorhaben
Eurostars-2 (Art. 185-Initiative zur Unterstützung Forschung betreibender KMU)
Eurostars-2 (Art. 185-Initiative zur Unterstützung Forschung betreibender KMU)
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2013
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: -15.976
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Stärkung der transnationalen Innovationskooperationen von österreichischen forschungsintensiven KMU
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
IUS-Indikator - ("Innovative SMEs collaborating with others") [%]
Istwert
22,09%
Zielzustand
22,70%
Datenquelle: Community Innovation Survey (CIS) 2016
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Förderung österr. Eurostars-Teilnehmer (nationale Abwicklung in FFG, in Koordination mit den zentralen Abwicklungsaufgaben im EUREKA-Sekretariat)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Formelle Teilnahme am Europ. Forschungsförderungsprogramm Eurostars-2 (Art.185-Initiative)
Teilnahme an den europaweiten Ausschreibungen (idR 2 Cutoff-Dates/Jahr)
Förderung von erfolgreich selektierten österr. Teilnehmern an Eurostars-2-Projekten
Die Förderung erfolgt auf der Basis der „General Implementing Guidelines“ (gemeinsames Dokument europäische Ebene) sowie in Österreich auf Basis der FFG-Basisprogramme. Details werden im Ausschreibungsleitfaden geregelt; im Gegensatz zu nationalen Standardförderungen bei den FFG-Basisprogrammen (die in ein Kredit- und ein Zuschuss-Element aufgeteilt sind, erfolgt die Förderung von Eurostars-2-Projekten mittels nicht rückzahlbarer Zuschüsse (Basis für EU-Top-Up-Berechnung; vorgesehene Förderhöhe für österr. KMU (max.) 60 %, für österr. Großunternehmen (max.) 30 %, für österr. Forschungsinstitute, sofern ein österr. KMU involviert ist (max.) 70%, für österr. Forschungsinstitute ohne Involvierung eines österr. KMU (max.) 50 %; die Förderung für den österr. Anteil pro Projekt wird mit € 500.000,- gedeckelt (keine Deckelung in der Phase von Eurostars-1; nunmehr werden finanziell „ausufernde“ Projekte vermieden).
Die Projektselektion erfolgt auf Basis eines internationalen Evaluierungs- und Rankingprozesses, der vom EUREKA-Sekretariat durchgeführt wird (Zusatzanmerkung: das EUREKA-Sekretariat wird von der Europ. Kommission mit der Abwicklung der zentralen Elemente des Programms Eurostars betraut; das EUREKA-Sekretariat schließt mit den nationalen Förderstellen sog. „Delegation Agreements“ ab, die die Aufgaben auf nationaler Ebene regeln.
Der Abschluss der Förderverträge mit den österreichischen Fördernehmern erfolgt in der Folge auf nationaler Ebene, basierend auf den nationalen Bestimmungen (konkret: FFG-Basisprogramme). Das internationale Ranking muss national jedenfalls berücksichtigt werden, d.h. von den jeweils bestgereihten Projekten mit nationaler Beteiligung werden die Projekte der Rankingliste so weit finanziert, bis entweder der Budgettopf ausgeschöpft ist oder keine weiteren förderwürdigen Projekte vorhanden sind (sofern im Partnerland schon das Ende der des jeweiligen Budgettopfs erreicht ist, kann es natürlich zu Lücken in der Liste der geförderten Projekte kommen).
Im Rahmen der General Implementing Guidelines haben sich die Eurostars-Staaten verpflichtet, jedenfalls die Top-50-gereihten Projekte zu finanzieren (dies war bislang für Österreich in keiner Weise ein Problem).
Der EU-Top-Up wird, nach Nachweis der jeweiligen Ratenauszahlung zu jedem Projekt, ex post aus Brüssel überwiesen.
Vorgesehen ist ein EU-Top-Up in Höhe von 25 % (d.h. i.d.R. 75%-ige Finanzierung der Förderung für jedes Projekt durch nationale Mittel, 25%-ige Finanzierung durch EU-Top-Up, diese Mittel ex post nach jeder Ratenauszahlung überwiesen).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Bei Eurostars handelt es sich um ein 7-jähriges Programm (entspricht dem 7-jährigen EU-Planungszyklus), mit je 2 Cutoff-Dates (CoD) pro Jahr (= insgesamt 14 CoDs; CoD = Deadlines bei exakt gleichbleibenden Ausschreibungsbedingungen). DIe Laufzeit ist von Anfang 2014 bis Ende 2020. Details für 2014-17 siehe Tabelle, in jedem Jahr sind die kumulierten Ergebnisse von 2 CoDs enthalten (also insgesamt CoDs 1-8; mittlerweile liegen auch die Ergebnisse von CoD 9 für 2018 vor.
Insgesamt entsprechen die tatsächlich eingetretenen finanziellen Auswirkungen weitgehend den vorab geschätzten Planungen und konnten bei den Förderungen aufgrund der erfolgreichen österreichischen Teilnahme am internationalen Programm teilweise sogar übererreicht werden, was durch freiwerdende Restmittel aus der Vorphase (Eurostars-1) budgetär möglich wurde. Die Förderungen werden zu ca. 75 % aus dem nationalen Budget finanziert. Ca. 25 % entstammen dem sog. EU-Top-Up gem. Art. 185-Initiative (kommt aus Mitteln von Horizont 2020), d.h. die in der dargestellten Phase 2014-17 aufgewandten nationalen Mittel iHv EUR 14,905 Mio. resultieren in tatsächlichen Förderungen für die österreichischen Projektteilnehmer/innen iHv EUR 18,428 Mio., da zusätzlich EUR 3,523 Mio. an EU-Mitteln (EU-Top-Up) hinzukommen. Dies hat allerdings Auswirkungen auf die Abwicklungskosten der FFG (Werkleistungen des Vorhabens). In den FFG-Ausführungsverträgen fallen Eurostars-Projekte in die Kategorie Abwicklungskosten (entspricht dem Transferaufwand bis max. 5 %). Allerdings ist in der WFA-Ex-ante-Aufstellung bei der Inbezugsetzung von Transferaufwand und Werkleistungen insoferne ein Irrtum passiert, als dort die Werkleistungen auf die nationale Fördersumme bezogen wurden, während richtigerweise die Inbezugsetzung auf die Gesamtfördersumme (also inkl. EU-Top-Up-Mittel) hätte erfolgen sollen. Die Plantabelle sah deshalb systematisch zu niedrige Werte vor; die nunmehrigen Ist-Werte beziehen sich auf den real gebundenen Transferaufwand zuzüglich EU-Top-Up. Für die externe Auditierung der österreichischen Beteiligung bei Eurostars-2 wird in den jährlichen Ausführungsverträgen seit 2017 separat ein Betrag von (max.) EUR 10.000 budgetiert und seitens der FFG hierfür verwendet. Diese Kosten sind im Sachaufwand angegeben. Sonstiger Sachaufwand ist nicht angefallen, der tatsächliche Sachaufwand liegt also unter der Kostenschätzung.
Zusammenfassend kann – angesichts der erfolgreichen österreichischen Beteiligung – von einer bislang sehr zufriedenstellenden Entwicklung in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen berichtet werden. Zusätzlich positiv wirkt der EU-Top-Up, der die österreichischen Fördermittel durch externe Mittel erhöht.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Wichtigste Ergebnisse aus „Eurostars Joint Programme ex post Impact Assessment“ (fertiggestellt im Dezember 2017; betrifft das Vorprogramm Eurostars-1, das von 2008-13 gelaufen ist; die Ergebnisse beziehen sich auf die gesamteuropäische Teilnahme und sind für Österreich ebenso zutreffend (und auch auf die Phase von Eurostars-2 gleichermaßen anwendbar, da zwischen Eurostars-1 und Eurostars-2 keinerlei wesentliche Änderungen erfolgten):
– generell praktisch durchgehend sehr positive Wirkung des Programms auf die teilnehmenden KMUs im Hinblick auf strategische internationale Zusammenarbeit und deren Wirkung auf die F&E-Performance der Unternehmen. Hinzu kommt
– 87 % der „Main Partner“ (= forschungstreibende KMU) berichten über erfolgreiche Kommerzialisierung
– bei über 50 % der „Main Partner“ erfolgte diese Kommerzialisierung entweder innerhalb der Projektlaufzeit oder binnen 2 Jahren nach Projektende
– 65 % der teilnehmenden KMUs berichten zudem über eine Zunahme der Beschäftigung im Unternehmen seit Projektende
– 60 % der teilnehmenden KMUs berichten über ein erfolgtes Umsatzwachstum.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.