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Vorhaben

Eurostars-2 (Art. 185-Initiative zur Unterstützung Forschung betreibender KMU)

Eurostars-2 (Art. 185-Initiative zur Unterstützung Forschung betreibender KMU)

2018
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -15.976

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

– Innerhalb der KMU bilden die forschungsintensiven KMU eine sehr dynamische Untergruppe, die einen wichtigen Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung leistet, und deren Potenziale durch grenzüberschreitende Kooperationen im Bereich Forschung und Entwicklung noch besser ausgeschöpft werden können. Die Überwindung der Barrieren zur transnationalen Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Entwicklung solcher KMU soll durch das Programm EUROSTARS wesentlich erleichtert werden.
– Die Initiative fokussiert auf transnationale Kooperationen von „forschungsintensiven KMU“ = KMU mit mind. 10 % F&E-Anteil am Umsatz bzw. am Personal.
– Die Initiative Eurostars wurde bereits in der Phase von 2008-2013 erfolgreich umgesetzt (Initiative gem. Art. 169 bzw. Art. 185; 33 Teilnehmerstaaten; gesamtes Fördervolumen im Rahmen von 10 Cutoff-Dates fast 500 M€, davon fast 400 M€ Beitrag der Eurostars-Teilnehmerstaaten (Österreich: ca. 16,3 M€), 100 M€ EU-Top-Up; die Initiative hat die Erwartungen deutlich übertroffen, die Mitgliedstaaten haben deutlich mehr eingesetzt, als ursprünglich in Aussicht gestellt.
— Insgesamt zeigt die bisherige Nachfrage, sowohl europaweit, als auch in Österreich (insgesamt 3541 eingereichte Projekte bei Eurostars-1, davon 316 mit österr. Beteiligung), dass sehr großer Bedarf nach einer derartigen Maßnahme besteht. Die Nachfrage konnte in der Phase von Eurostars-1 (insgesamt europaweit 781 geförderte Projekte, davon 63 mit österr. Beteiligung) nur teilweise befriedigt werden.
– Resonanz und Beteiligung Österreichs waren insgesamt also durchaus zufriedenstellend; 3,8 % des gesamten Fördervolumens der Eurostars-Mitgliedstaaten wurden von Österreich finanziert bzw. gingen (erweitert um den EU-Top-Up) an österr. Projektteilnehmer (zum Vergleich: Rückflussindikator bei Horizont 2020 für Österreich liegt bei 2,6 %).
– Dementsprechend soll das Programm mit leichten Adaptionen nun in der Periode 2014-2020 fortgesetzt werden (= Eurostars-2)
– Die Europ. Kommission beauftragte im Jahr 2010 ein Midterm-Assessment, das im Wesentlichen ein klar positives Bild zeichnete; auf dieser Grundlage sprach sich der Europ. WBF-Rat am 31/05/2012 für eine Fortführung von Eurostars in der Periode 2014-20 aus. Im Zuge der EUREKA-Ministerkonferenz (Anm.: die Initiative Eurostars ging von der Europäischen Forschungsinitiative EUREKA aus; die Abwicklung erfolgt über das EUREKA-Sekretariat) im Juni 2013 wurde das Grundsatzpapier zu Eurostars-2 formal beschlossen („Budapest-Dokument“). Im Juni 2013 verabschiedete die EUREKA-High-Level-Group die „General Implementing Guidelines“ zu Eurostars-2 („Ankara-Dokument“). Auf dieser Grundlage erfolgte schließlich im Juli 2013 die Publikation des Kommissionsvorschlags zu Eurostars-2, gemeinsam mit einem „Impact Assessment“. Ende Juli 2013 forderte die Europ. Kommission die Mitgliedstaaten schließlich auf, bis 30/11/2013 auf Ministerebene finanzielles Commitment betr. Eurostars.2 abzugeben (dieses Schreiben langte allerdings erst Mitte September im BMWFJ ein).



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation (März 2011): Unmittelbarer Beitrag zum Ziel „noch stärkere österreichische Beteiligung an europäischen Förderprogrammen“ (Seite 41) sowie „Aktivierung der KMU in ihrer Forschungs- und Innovationsleistung“ (Seite 27).
Regierungsprogramm 2017 – 2022: Unmittelbarer Beitrag zur Maßnahme „Forschungsförderung auf Europäischer Ebene“ (Seite 77).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Stärkung der transnationalen Innovationskooperationen von österreichischen forschungsintensiven KMU

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

IUS-Indikator - ("Innovative SMEs collaborating with others") [%]

Istwert

22,09

%

Zielzustand

22,70

%

Datenquelle: Community Innovation Survey (CIS) 2016


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Förderung österr. Eurostars-Teilnehmer (nationale Abwicklung in FFG, in Koordination mit den zentralen Abwicklungsaufgaben im EUREKA-Sekretariat)

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Formelle Teilnahme am Europ. Forschungsförderungsprogramm Eurostars-2 (Art.185-Initiative)
Teilnahme an den europaweiten Ausschreibungen (idR 2 Cutoff-Dates/Jahr)
Förderung von erfolgreich selektierten österr. Teilnehmern an Eurostars-2-Projekten

Die Förderung erfolgt auf der Basis der „General Implementing Guidelines“ (gemeinsames Dokument europäische Ebene) sowie in Österreich auf Basis der FFG-Basisprogramme. Details werden im Ausschreibungsleitfaden geregelt; im Gegensatz zu nationalen Standardförderungen bei den FFG-Basisprogrammen (die in ein Kredit- und ein Zuschuss-Element aufgeteilt sind, erfolgt die Förderung von Eurostars-2-Projekten mittels nicht rückzahlbarer Zuschüsse (Basis für EU-Top-Up-Berechnung; vorgesehene Förderhöhe für österr. KMU (max.) 60 %, für österr. Großunternehmen (max.) 30 %, für österr. Forschungsinstitute, sofern ein österr. KMU involviert ist (max.) 70%, für österr. Forschungsinstitute ohne Involvierung eines österr. KMU (max.) 50 %; die Förderung für den österr. Anteil pro Projekt wird mit € 500.000,- gedeckelt (keine Deckelung in der Phase von Eurostars-1; nunmehr werden finanziell „ausufernde“ Projekte vermieden).

Die Projektselektion erfolgt auf Basis eines internationalen Evaluierungs- und Rankingprozesses, der vom EUREKA-Sekretariat durchgeführt wird (Zusatzanmerkung: das EUREKA-Sekretariat wird von der Europ. Kommission mit der Abwicklung der zentralen Elemente des Programms Eurostars betraut; das EUREKA-Sekretariat schließt mit den nationalen Förderstellen sog. „Delegation Agreements“ ab, die die Aufgaben auf nationaler Ebene regeln.

Der Abschluss der Förderverträge mit den österreichischen Fördernehmern erfolgt in der Folge auf nationaler Ebene, basierend auf den nationalen Bestimmungen (konkret: FFG-Basisprogramme). Das internationale Ranking muss national jedenfalls berücksichtigt werden, d.h. von den jeweils bestgereihten Projekten mit nationaler Beteiligung werden die Projekte der Rankingliste so weit finanziert, bis entweder der Budgettopf ausgeschöpft ist oder keine weiteren förderwürdigen Projekte vorhanden sind (sofern im Partnerland schon das Ende der des jeweiligen Budgettopfs erreicht ist, kann es natürlich zu Lücken in der Liste der geförderten Projekte kommen).

Im Rahmen der General Implementing Guidelines haben sich die Eurostars-Staaten verpflichtet, jedenfalls die Top-50-gereihten Projekte zu finanzieren (dies war bislang für Österreich in keiner Weise ein Problem).

Der EU-Top-Up wird, nach Nachweis der jeweiligen Ratenauszahlung zu jedem Projekt, ex post aus Brüssel überwiesen.

Vorgesehen ist ein EU-Top-Up in Höhe von 25 % (d.h. i.d.R. 75%-ige Finanzierung der Förderung für jedes Projekt durch nationale Mittel, 25%-ige Finanzierung durch EU-Top-Up, diese Mittel ex post nach jeder Ratenauszahlung überwiesen).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2018
2014
2015
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-15.976

Tsd. Euro

Plan

-14.806

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

983

Tsd. Euro

Plan

700

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

10

Tsd. Euro

Plan

28

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

14.905

Tsd. Euro

Plan

14.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

78

Tsd. Euro

Plan

78

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

15.976

Tsd. Euro

Plan

14.806

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.809

Tsd. Euro

Plan

-3.701

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

232

Tsd. Euro

Plan

175

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

7

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.558

Tsd. Euro

Plan

3.500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

19

Tsd. Euro

Plan

19

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.809

Tsd. Euro

Plan

3.701

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.645

Tsd. Euro

Plan

-3.701

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

222

Tsd. Euro

Plan

175

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

7

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.404

Tsd. Euro

Plan

3.500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

19

Tsd. Euro

Plan

19

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.645

Tsd. Euro

Plan

3.701

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-4.561

Tsd. Euro

Plan

-3.702

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

282

Tsd. Euro

Plan

175

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

7

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

4.259

Tsd. Euro

Plan

3.500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

20

Tsd. Euro

Plan

20

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4.561

Tsd. Euro

Plan

3.702

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-3.961

Tsd. Euro

Plan

-3.702

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

247

Tsd. Euro

Plan

175

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

10

Tsd. Euro

Plan

7

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.684

Tsd. Euro

Plan

3.500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

20

Tsd. Euro

Plan

20

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

3.961

Tsd. Euro

Plan

3.702

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Bei Eurostars handelt es sich um ein 7-jähriges Programm (entspricht dem 7-jährigen EU-Planungszyklus), mit je 2 Cutoff-Dates (CoD) pro Jahr (= insgesamt 14 CoDs; CoD = Deadlines bei exakt gleichbleibenden Ausschreibungsbedingungen). DIe Laufzeit ist von Anfang 2014 bis Ende 2020. Details für 2014-17 siehe Tabelle, in jedem Jahr sind die kumulierten Ergebnisse von 2 CoDs enthalten (also insgesamt CoDs 1-8; mittlerweile liegen auch die Ergebnisse von CoD 9 für 2018 vor.
Insgesamt entsprechen die tatsächlich eingetretenen finanziellen Auswirkungen weitgehend den vorab geschätzten Planungen und konnten bei den Förderungen aufgrund der erfolgreichen österreichischen Teilnahme am internationalen Programm teilweise sogar übererreicht werden, was durch freiwerdende Restmittel aus der Vorphase (Eurostars-1) budgetär möglich wurde. Die Förderungen werden zu ca. 75 % aus dem nationalen Budget finanziert. Ca. 25 % entstammen dem sog. EU-Top-Up gem. Art. 185-Initiative (kommt aus Mitteln von Horizont 2020), d.h. die in der dargestellten Phase 2014-17 aufgewandten nationalen Mittel iHv EUR 14,905 Mio. resultieren in tatsächlichen Förderungen für die österreichischen Projektteilnehmer/innen iHv EUR 18,428 Mio., da zusätzlich EUR 3,523 Mio. an EU-Mitteln (EU-Top-Up) hinzukommen. Dies hat allerdings Auswirkungen auf die Abwicklungskosten der FFG (Werkleistungen des Vorhabens). In den FFG-Ausführungsverträgen fallen Eurostars-Projekte in die Kategorie Abwicklungskosten (entspricht dem Transferaufwand bis max. 5 %). Allerdings ist in der WFA-Ex-ante-Aufstellung bei der Inbezugsetzung von Transferaufwand und Werkleistungen insoferne ein Irrtum passiert, als dort die Werkleistungen auf die nationale Fördersumme bezogen wurden, während richtigerweise die Inbezugsetzung auf die Gesamtfördersumme (also inkl. EU-Top-Up-Mittel) hätte erfolgen sollen. Die Plantabelle sah deshalb systematisch zu niedrige Werte vor; die nunmehrigen Ist-Werte beziehen sich auf den real gebundenen Transferaufwand zuzüglich EU-Top-Up. Für die externe Auditierung der österreichischen Beteiligung bei Eurostars-2 wird in den jährlichen Ausführungsverträgen seit 2017 separat ein Betrag von (max.) EUR 10.000 budgetiert und seitens der FFG hierfür verwendet. Diese Kosten sind im Sachaufwand angegeben. Sonstiger Sachaufwand ist nicht angefallen, der tatsächliche Sachaufwand liegt also unter der Kostenschätzung.
Zusammenfassend kann – angesichts der erfolgreichen österreichischen Beteiligung – von einer bislang sehr zufriedenstellenden Entwicklung in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen berichtet werden. Zusätzlich positiv wirkt der EU-Top-Up, der die österreichischen Fördermittel durch externe Mittel erhöht.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Wichtigste Ergebnisse aus „Eurostars Joint Programme ex post Impact Assessment“ (fertiggestellt im Dezember 2017; betrifft das Vorprogramm Eurostars-1, das von 2008-13 gelaufen ist; die Ergebnisse beziehen sich auf die gesamteuropäische Teilnahme und sind für Österreich ebenso zutreffend (und auch auf die Phase von Eurostars-2 gleichermaßen anwendbar, da zwischen Eurostars-1 und Eurostars-2 keinerlei wesentliche Änderungen erfolgten):
– generell praktisch durchgehend sehr positive Wirkung des Programms auf die teilnehmenden KMUs im Hinblick auf strategische internationale Zusammenarbeit und deren Wirkung auf die F&E-Performance der Unternehmen. Hinzu kommt
– 87 % der „Main Partner“ (= forschungstreibende KMU) berichten über erfolgreiche Kommerzialisierung
– bei über 50 % der „Main Partner“ erfolgte diese Kommerzialisierung entweder innerhalb der Projektlaufzeit oder binnen 2 Jahren nach Projektende
– 65 % der teilnehmenden KMUs berichten zudem über eine Zunahme der Beschäftigung im Unternehmen seit Projektende
– 60 % der teilnehmenden KMUs berichten über ein erfolgtes Umsatzwachstum.

Gesamtbeurteilung

Eurostars-2 ist ein erfolgreiches Programm mit 7-jähriger Laufzeit (2014-2020; entspricht dem 7-jährigen EU-Planungszyklus) für die Förderung grenzüberschreitender Forschungskooperationsprojekte forschungstreibender KMU.
An Eurostars-2 nehmen 36 Staaten (darunter alle EU-Mitgliedstaaten) teil, was einen optimalen Kooperationsrahmen für grenzüberschreitende F&E-Projekte bietet.

In Österreich (BMDW) wurde für die Teilnahme an Eurostars-2 ein jährliches Projektbudget iHv € 3,5 Mio. reserviert. Der österreichische Anteil an den gesamten nationalen Fördermitteln belief sich (kumuliert die Vertragssummen der CoDs 1-9 betrachtet) auf EUR 16,6 Mio. (bzw. inkl. EU-Top-Up auf ca. EUR 22 Mio.), was einem internationalen Anteil von ca. 4 % entspricht (der Anteil liegt noch deutlich über dem erfolgreichen österreichischen Rückfluss-Anteil bei Horizont 2020). Die 25-%ige Fördermittelerhöhung durch den EU-Top-Up ist zusätzlich positiv hervorzuheben. 83 der erfolgreichen Projekte erfolgten mit österreichischer Beteiligung. Insgesamt wurden bis Mitte 2018 insgesamt 899 Projekte genehmigt.

Betrachtet man die Maßnahmenebene, so wurde sowohl die Teilnahme Österreichs an der Initiative an sich erfüllt, als auch die Teilnahme Österreichs an ausnahmslos allen Cutoff-Dates. Was die Zielsetzung in Bezug auf die Projektanzahl betrifft, so wurde – aufgrund der 7-jährigen Programmlaufzeit – ein Zielwert bis zum Ende des Programmes angegeben (bei 2 CoDs/Jahr sind dies insgesamt 14 Cutoff-Dates), und zwar ein Wert von 100-120 österreichischen Projektteilnahmen. Nach nunmehr 9 Cutoff-Dates liegt die österr. Teilnahme bei 112 Beteiligungen in 83 Projekten. Eine lineare Extrapolierung auf 14 CoDs ergäbe 174 österreichische Beteiligungen bei 129 Projekten bis Ende 2020. Damit würde auch die obere Grenze des angenommenen Zielwertspektrums überschritten – konsequenterweise wird deshalb die bisherige Zielerreichung als ‚überplanmäßig erreicht‘ angegeben (Bezogen auf die 8 Cutoff-Dates nur für Jahre 2014-17 gilt analog: 103 Beteiligungen in 76 Projekten – Extrapolierung ergäbe 180 österreichische Beteiligungen in 133 Projekten).

In Bezug auf die Zielgröße ‚Anteil der innovativen KMU mit Innovationskooperationen an allen KMU‘ weist der letzte verfügbare Wert für 2016 einen Wert von 22,09 auf. Man liegt damit leicht unter dem angestrebten Zielwert von 22,70, der ex ante in sehr ambitionierter Weise gewählt wurde (Österreich lag damals EU-weit an 2. Stelle – als Zielwert wurde das Überschreiten des Wertes des damals führenden Landes – dies war damals UK mit einem Wert von 22,68).
Der Wert von 22,70 wurde nicht gänzlich erreicht; trotzdem konnte eine weitere Steigerung von 20,52 auf 22,09 registriert werden – was bei dem bereits hohen Niveau durchaus als Erfolg gewertet wird. Deshalb wurde die Zielkriterienerfüllung mit ‚überwiegend erreicht‘ angegeben (der letzte verfügbare obere Schwellenwert für UK als Vergleichsland liegt bei 24,70, deshalb wurde dieser Wert als oberer Schwellenwert gewählt).

Die Betreuung von u.a. Eurostars in Österreich durch FFG-EIP war explizites Element der ‚Evaluierung der Umsetzung von Horizont 2020, EUREKA, CoSME und EEN‘. Insgesamt wird in dieser Evaluierung eindeutig empfohlen (z.B. cit. Executive Summary, S. vi, siehe Link), ‚die aktive Positionierung von Eurostars weiter zu forcieren‘. Im Zuge dieser Evaluierung war auch die bisherige Einschätzung des Zielerreichungsgrades für die gegenständliche Eurostars-2-WFA Gegenstand der Untersuchung. Seit der Evaluierung ist wiederum eine deutliche Erhöhung des Indikators (auf 22,09) feststellbar. Allerdings erscheint den Evaluatoren die Indikatorenwahl nicht optimal, da Eurostars nicht das einzige Programm ist, welches Veränderungen in diesem Wert bewirkt, sondern auch Änderungen des rein nationalen Innovationskooperationsverhaltens sowie sonstige transnationale Kooperationen Änderungen in diesem Wert verursachen. Bei einer allfälligen Programmfortsetzung nach 2020 wäre lt. Evaluatoren allenfalls über eine geänderte Zielindikatorwahl nachzudenken.

Insgesamt wird aus den Zielerreichungen der beiden Teilkomponenten (Zielwert Innovationskooperationen überwiegend erreicht; Zielwert Maßnahmenebene extrapoliert überplanmäßig erreicht) subsumiert, dass die insgesamten Zielerreichungen für das Programm ‚zur Gänze eingetreten‘ sind.

Zweifelsohne handelt es sich bei Eurostars-2 insgesamt um ein für Österreich sehr erfolgreiches Programm, das von den innovativen KMU sehr geschätzt und nachgefragt wird, und welches – auch gemäß den externen Befunden/Evaluierungen – fortgeführt und forciert werden soll.


Verbesserungspotentiale

Die Nachfolgeprogrammentwicklung erfolgt in gesamteuropäischer Abstimmung, der nicht vorausgegriffen werden kann, die die bisherigen Erkenntnisse der teilnehmenden Staaten bestmöglich reflektieren wird.
Für die allfällige Nachfolgephase wird ein WFA-Ziel-Indikator angestrebt, der die Zielereichung des Programms adäquater darstellen kann.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen