Vorhaben
Zuschussprogramme der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) gemäß KMU-FG
Zuschussrichtlinie der aws gemäß KMU-Förderungsgesetz
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: -20.025
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Unterstützung von Unternehmensgründungen und -nachfolgen durch Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer
Beschreibung des Ziels
Gefördert werden kann die Durchführung von Investitionen, soweit diese aktiviert werden oder als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) verbucht werden, sowie Kosten für Innovationsprojekte wie Entwicklungs- und Personalkosten einschließlich von Kosten für die Entwicklung von Pilot- und Demonstrationsprojekten und -anwendungen.
Gefördert wir die Einbringung von Eigenkapital in neugegründete bzw. übernommene Unternehmen (= Sparen mit Gründungs- und Nachfolgebonus) sofern das angesparte Kapital für betriebliche Ausgaben (z.B. Investitionen, Betriebsmittel) verwendet wird.
Gefördert werden können Beratungskosten und Kosten externer Studien zur Vorbereitung von Direkt-Investitionen im Ausland und betrieblicher Innovationsprojekte sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Verwertung und zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Gründungs- und JungunternehmerInnenförderung der aws [Anzahl]
Istwert
1.810Anzahl
Zielzustand
1.400Anzahl
Datenquelle: aws Leistungsbericht 4. Quartal 2013; aws Leistungsbericht 4. Quartal 2015
Ziel 2: Förderung der Innovationstätigkeit und/oder des Wachstums von wirtschaftlich selbständigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Beschreibung des Ziels
Gefördert werden kann die Durchführung von Investitionen, soweit diese aktiviert werden oder als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) verbucht werden, sowie Kosten für Innovationsprojekte wie Entwicklungs- und Personalkosten einschließlich von Kosten für die Entwicklung von Pilot- und Demonstrationsprojekten und -anwendungen.
Gefördert werden können Beratungskosten und Kosten externer Studien zur Vorbereitung von Direkt-Investitionen im Ausland und betrieblicher Innovationsprojekte sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Verwertung und zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Wachstums- und Innovationsförderungen der aws [Anzahl]
Istwert
3Anzahl
Zielzustand
120Anzahl
Datenquelle: aws Leistungsbericht 4. Quartal 2013; aws Leistungsbericht 4. Quartal 2015
Ziel 3: Förderung von unternehmerischen Projekten in allgemeine Umweltschutzmaßnahmen sowie Energieeffizienzmaßnahmen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
aws Umweltschutz- und Energiemaßnahmen [Anzahl]
Istwert
0Anzahl
Zielzustand
10Anzahl
Datenquelle: aws Leistungsbericht 4. Quartal 2013; aws Leistungsbericht 2015
Ziel 4: Unterstützung von KMU bei der Erstellung von Kapitalmarktprospekten
Beschreibung des Ziels
Gefördert werden können externe Beratungskosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit einem prospektpflichtigen Angebot der Förderungswerberin oder des Förderwerbers für die erforderliche Erstellung eines Kapitalmarktprospektes (Wertpapierprospekt oder Prospekt für Veranlagung gemäß § 2 KMG) anfallen (einschließlich von Prospekten mit verkürztem Prospektregime sowie dem künftig geplanten Kapitalmarktprospekt „light“)
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
aws Kapitalmarktprospekt [Anzahl]
Istwert
4Anzahl
Zielzustand
30Anzahl
Datenquelle: aws Leistungsbericht 4. Quartal 2015
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Programmdokument Zuschüsse für Gründungs- und Nachfolgeprojekte von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit der Gewährung von Zuschüssen im Rahmen dieses Programmes werden die Innovationstätigkeit und das Wachstum von neu gegründeten, wirtschaftlich selbständigen, gewerblichen kleinen Unternehmen gestärkt. Insbesondere wird die schwierige Anlaufphase von Gründungen und Nachfolgen von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern finanziell unterstützt und damit ein Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der neu gegründeten oder übernommenen kleinen Unternehmen und zur Stabilisierung der Beschäftigungssituation des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet.
Programmspezifische Förderkriterien:
-) Erstmalige wirtschaftlich selbständige Tätigkeit
(Gründung max. 5 Jahre vor Einreichung des Förderansuchens; keine wirtschaftlich selbständige Tätigkeit in den letzten 5 Jahren)
-) Aufgabe jeder unselbständigen Tätigkeit
-) direkte Beteiligung bei Gesellschaften von mind. 25% bzw. bei Unternehmensübernahmen mehr als 50% muss vorliegen und die unternehmensrechtliche Geschäftsführung wird durch die Jungunternehmerin / den Jungunternehmer ausgeübt.
-) sonstige allgemeine Kriterien
(kleines Unternehmen – max. 50 MA / EUR 10 Mio. Umsatz bzw. Bilanzsumme; Förderung an keine Rechtsform gebunden; verflochtene Unternehmen sind als Einheit zu betrachten …)
Förderbare Projekte/Kosten:
materielle und immaterielle Vermögenswerte in Form von
-) Neuinvestitionen (z.B. Maschinen, Einrichtungen, EDV, sonst. baulichen Maßnahmen)
-) geförderte Investitionsgüter (inkl. immaterielle Vermögenswerte) sind in der Bilanz zu aktivieren und müssen während der wirtschaftlichen Nutzungsdauer widmungsgemäß genutzt werden. Im Rahmen des Schecks für Junge Unternehmen können auch geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) anerkannt werden.
Nicht förderungsfähige Kosten/Projekte (Auswahl!):
-) Projekte, mit denen vor Einreichung des Förderansuchens begonnen wurde
-) Kosten aus Kleinstbetragsrechnungen unter EUR 150.- (netto)
-) Laufende Aufwendungen bzw. nicht aktivierungsfähige Kosten
-) Vorhaben mit einem Investitions-/Projektstandort außerhalb Österreichs
-) Erwerb von Beförderungsmittel sowie deren Zubehör (ausg. innerbetriebliche Transportmittel)
-) Ankauf gebrauchter Investitions- bzw. Wirtschaftsgüter (ausg. im jeweiligen ERP-Programm förderfähig)
-) Kosten, die nicht im Zusammenhang mit einem unternehmerischen Projekt stehen
-) Projekte mit förderungsfähigen Kosten unter EUR 5.000.- oder größer EUR 800.000.-
Fördermaßnahme – Scheck für Junge Unternehmer:
-) Prämie in Höhe von EUR 1.000.- für Investitionen von EUR 5.000 bis max. EUR 20.000
Fördermaßnahme – Zuschuss für Junge Unternehmen
-) Prämienhöhe: 12% — max. EUR 36.000
-) Investitionen zwischen EUR 20.000 und max. EUR 300.000
-) Für förderungsfähige Investitionskosten über EUR 300.000 bis EUR 800.000 kann ein rückzahlbarer Zuschuss (= Rückzahlungsverpflichtung bei Projekterfolg) von max. 12% gewährt werden.
Laufzeit des Programms:
-) In Kraft ab 01. Juli 2014
-) Anträge können bis 30. September 2016 eingebracht werden
-) Genehmigungen sind bis 31. Dezember 2016 möglich (= Ablaufdatum der Richtlinie)
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Programmdokument Innovationsschutz und Innovationsvermarktung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Diese Maßnahme ist auf eine effiziente Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Schaffung, Durchsetzung, Verwertung und Überwachung ihrer geistigen Eigentumsrechte bzw. zur Stärkung und Festigung ihres Wachstums-, Innovations- und Internationalisierungspotentials ausgerichtet. Das Ziel ist, diese Unternehmen vor allem bei der Internationalisierung ihrer Tätigkeiten (z.B. in Schwellenländern und/oder außereuropäischen Wachstumsmärkten wie China, Russland oder USA) im Sinne einer umfassenden Nutzung und Verwertung ihrer Forschungs- und Entwicklungsleistungen zu unterstützen.
Förderkriterien (Auswahl!):
-) Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
-) Unternehmen erfüllt KMU-Definition der EU; verbundene Unternehmen sind als Einheit zu betrachten
-) Kein Konkurs-, Zwangsvollstreckungs-, Sanierungs- oder ähnliches sonstiges Verfahren (genaue Definition siehe Programmdokument)
Förderbare Projekte/Kosten
-) Projekte, die dazu beitragen geistige Eigentumsrechte national und international zu schützen, zu vermarkten und zu verteidigen (z.B. Patentanmeldung) – Auswahl:
+ Kosten externer Berater und Behörden im Zusammenhang mit Vorbereitung, Einreichung und Durchführung der Anmeldung von Immaterialgüterrechten (z.B. Patente) entstehen
+ Übersetzungskosten im Zusammenhang mit der Anmeldung bzw. Verteidigung von Immaterialgüterrechten
+ Kosten zur Aufrechterhaltung eines Immaterialgüterrechts
+ Kosten geeigneter externer Berater im Zusammenhang mit der Identifikation von Immaterialgüterrechts-Verletzungen
+ Kosten im Zusammenhang mit Rechtsverfolgungsmaßnahmen zur Durchsetzung bestehender Immaterialgüterrechte
+ Kosten der durch aws durchgeführten operativen Unterstützung (Vermarktung, Einlizenzierung bzw. Durchsetzung)
-) Inhaltliche Bewertung der Projekteinreichungen und Beurteilung der Förderwürdigkeit erfolgt durch die aws an Hand ausgewählter Beurteilungskriterien
Nicht mit einer Prämie förderbare Kosten/Projekte (Auswahl!):
-) Projekte, mit denen vor Einreichung des Förderansuchens begonnen wurde
-) Projekte ohne plausibler Erfolgschance und/oder einer erwarteten nachhaltig positiven Unternehmensentwicklung
-) Projekte ohne gesicherter Finanzierung
-) Kosten externer Berater bei fortlaufend routinemäßigen Beratungsfällen oder Marketing
-) Kosten von Gerichten bzw. allfälliger Kostenersatz an Verfahrensgegner im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen
-) Kosten aus Kleinstrechnungen unter EUR 150.-
-) sonstige laufende Aufwendungen ohne Projektcharakter
Fördermaßnahmen:
-) beihilferechtliche Höchstgrenzen:
+ Schutzrecht bei experimenteller Entwicklung: 35-45%
+ Schutzrecht bei industrieller Entwicklung: 60-70%
+ Schutzrecht bei Grundlagenforschung: 100%
-) Durchführbarkeitsstudien: 50% (experimenteller Entwicklung) bzw. 75% (industrieller Entwicklung)
Maßnahmen:
-) Bewusstseinsbildende Maßnahmen (awareness) zum Thema Schutz geistiger Eigentumsrechte
-) gezielte Unterstützung durch Gewährung von Zuschüssen
+ Erlangung von Immaterialgüterrechten (100% — max. EUR 18.000)
+ Vermarktung / Verwertung von Innovationen bzw. Immaterialgüterrechte (100%) — nur in Kombination mit der direkten operativen Unterstützung durch die aws
+ Einlizenzierung von Innovationen bzw. Immaterialgüterrechten öffentlicher Forschungseinrichtungen durch KMU — direkte operative Unterstützung durch die aws oder von der aws beauftragter Dritter
+ Durchsetzung bestehender Immaterialgüterrechte (50% — max. EUR 100.000) — nur in Kombination mit der direkten operativen Unterstützung durch die aws
Laufzeit des Programms:
-) In Kraft ab 01. Juli 2014
-) Anträge können bis 30. September 2016 eingebracht werden
-) Genehmigungen sind bis 31. Dezember 2016 möglich (= Ablaufdatum der Richtlinie)
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Zuschüsse für Kapitalmarktprospekte von KMU
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit der Gewährung von Zuschüssen im Rahmen dieses Programms wird der Zugang zu alternativen Finanzierungsinstrumenten als sinnvolle Ergänzung zur Kreditfinanzierung für bestehende wirtschaftlich selbständige, gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erleichtert. Durch die Reduktion der Kosten von Kapitalmarktprospekten sollen die Finanzierungsmöglichkeiten für KMU verbessert werden und damit ein Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstumspotenzials von KMU und zur Stabilisierung der Beschäftigungssituation des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet werden.
Programmspezifische Förderkriterien:
-) Förderungsfähige Unternehmen müssen Mitglied der Wirtschaftskammer (Ausnahme: Tourismus- und Freizeitwirtschaft) oder der Kammer der Architekten- oder Ingenieurskonsulenten sein
Förderbare Projekte/Kosten:
-) Externe Kosten für Beratungsdienstleistungen und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Erstellung von Kapitalmarktprospekten und einer allfälligen Einbeziehung in den Handel an einer österreichischen Börse anfallen
-) Kosten externer Berater Dienstleister und Behörden (z.B. Honorare für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, Gebühren im Zusammenhang mit der Kontrolle, Billigung und Veröffentlichung des Kapitalmarktprospektes, Recherchekosten …)
-) Förderung wird nur bei Prospektpflicht gemäß Kapitalmarktgesetz oder Börsengesetz gewährt.
Nicht förderungsfähige Kosten/Projekte:
-) Kosten externer Berater, sofern es sich um fortlaufende routinemäßige Beratungen oder Marketing handelt
-) Kosten aus Kleinrechnungen unter EUR 100 (netto)
-) Kosten für Kapitalmarktprospekte, die sich auf ein Emissionsvolumen von mehr als EUR 5 Mio. beziehen
-) Kosten für Kapitalmarktprospekte, die sich auf die Finanzierung von Projekten beziehen, die einen Projektstandort außerhalb von Österreich haben
-) Kosten für Kapitalmarktprospekte, die nicht für eine Neufinanzierung herangezogen werden
-) sonstige laufende Aufwendungen ohne Projektcharakter
Fördermaßnahme:
-) Zuschuss von max. 50% der förderungsfähigen externen Kosten für Beratungsdienstleistungen, und Gebühren, wobei sich der Zuschuss nach der Höhe der förderungsfähigen Kosten unter Beachtung der beihilfenrechtlichen Obergrenzen bemisst — max. EUR 50.000
Laufzeit des Programms:
-) In Kraft ab 01. Juli 2014
-) Anträge können bis 31. Dezember 2015 eingebracht werden
-) Genehmigungen sind bis 31. März 2016 möglich
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Programmdokument Gründungs-/Nachfolgebonus
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Diese Maßnahme fördert die Eigenkapitalausstattung von Neugründungen bzw. Übernahmen/Nachfolgen von wirtschaftlichen selbständigen, gewerblichen, kleinen Unternehmen aller Branchen durch Jungunternehmer. Durch Stärkung der Eigenkapitalquote wird die schwierige Anlaufphase finanziell unterstützt.
Förderkriterien:
-) Anmeldung zum Gründungs-/Nachfolgebonus muss bestehen — letztmögliches Anmeldedatum: 31.12.2011 (Steiermark: 31.12.2010)
-) Erstmalige wirtschaftlich selbständige Tätigkeit
(Gründung max. 3 Jahre vor Einreichung des Förderansuchens; keine wirtschaftlich selbständige Tätigkeit in den letzten 5 Jahren …)
-) Aufgabe jeder unselbständigen Tätigkeit
-) sonstige allgemeine Kriterien
(kleines Unternehmen – max. 50 MA / EUR 10 Mio. Umsatz bzw. Bilanzsumme; Sitz in Österreich; verflochtene Unternehmen sind als Einheit zu betrachten …)
Förderbare Projekte/Kosten:
-) Materielle/immaterielle Investitionen
-) Übernahmekosten
-) Betriebsmittel
-) sonstige betriebliche Ausgaben
Nicht mit einer Prämie förderbare Kosten/Projekte (Auswahl!):
-) Projekte, mit denen vor Einreichung des Förderansuchens begonnen wurde
-) Kosten, die vor Einbringung des Eigenkapitals in das Unternehmen angefallen sind
-) Kosten, die bereits mit einem anderen Förderungsinstrument der aws/erp-Fonds gefördert wurden
-) Kosten, die den Unternehmer betreffen sowie Steuern und Abgaben
-) Kosten, die aus Kleinrechnungen unter EUR 100 resultieren
-) vorhaben mit einem Investitions-/Produktionsstandort außerhalb von Österreich
Fördermaßnahme:
-) 14%iger Gründungs-/Nachfolgebonus (max. EUR 8.400) –> max. förderbare Ansparleistung (Kapital + Zinsen): EUR 60.000 pro Unternehmen
-) Förderung des Einbringens von Eigenkapital in das neu gegründete oder übernommene Unternehmen, sofern das angesparte Kapital für betriebliche Ausgaben verwendet wird (z.B: Investitionen, Betriebsmittel, laufende Aufwendungen)
Laufzeit des Programms:
-) In Kraft ab 01. Juli 2014
-) Anträge können bis 30. September 2016 eingebracht werden
-) Genehmigungen sind bis 31. Dezember 2016 möglich (= Ablaufdatum der Richtlinie)
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Position Werkleistungen bezieht sich auf die Abwicklungskosten für Zuschüsse im Rahmen der Richtlinie für die „Zuschuss- und Garantierichtlinie gemäß KMU-FG“ der aws. Die Präzisierung dieser Leistungen (Bearbeitung der Garantei/Zuschussanträge, Aufbereitung für Entscheidungen, Garantie/Förderungsentscheidung und Vertragserstellung, laufendes Monitoring, Reporting etc.) erfolgt mit dem Vertrag zwischen Bund/aws zur Abwicklung der Fördermaßnahmen der „Zuschuss- und Garantierichtlinie gemäß KMU-FG“.
Es gab eine politische Verschiebung der Schwerpunktsetzung weg von Zuschüssen hin zum Ausbau der Garantieinstrumente. Demgemäß kam es ab 2014 aufgrund der Ausweitung von aws Garantien zu einer Ressourcenverschiebung von diesem Programm zu den Garantieprogrammen gemäß KMU-FG.
Bei den Zuschussprogrammen („moderates Auslaufen“) sanken die Abwicklungskosten gegenüber jenen in der Planung. Grund dafür waren vorrangig sinkende Fallzahlen und Einsparungen aws-intern durch gestraffte Verwaltungsabläufe bei den Zuschussprogrammen. Die eingesparten Mittel wurden für die gestiegenen Kosten bei den Garantieprogrammen eingesetzt (gemeinsamer Abwicklungsvertrag s.o.).
Der Transferaufwand stellt die operativen Förderungsmittel dar, die für Zuschüsse zur Verfügung stehen.
Durch die neue politische Schwerpunktsetzung auf Gründerinnen, Gründer, Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer sowie durch die Fokussierung auf den Ausbau der Garantieinstrumente, um restriktiven Kreditvergaben entgegenzuwirken (‚Sicherheitenklemme‘), wurde das KMU-Zuschussprogramm „Unternehmensdynamik“ eingestellt. Das moderate Auslaufen der aws Zuschussfördermaßnahmen ist in den sinkenden Transferleistungen erkennbar.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Die Verwaltungskosten für Unternehmen ergeben sich aus dem Ausfüllen des Förderantrags, der Zusammenstellung von entsprechenden Unterlagen und aus der finalen Abrechnung des Projekts anhand eines vorgegebenen Formulars. Die aws verbessert sukzessive ihre digitale Informations- und Einreichplattform sowie sonstigen Systeme, um die Kosten für Unternehmen weiter zu senken.
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
- Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
Durch diese Zuschüsse werden:
– Finanzielle Aufwendungen von Gründungen reduziert
– Innovation erleichtert.
Dadurch wird die Dynamik und Nachhaltigkeit von Gründungen erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit von innovativen Unternehmen gestärkt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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