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Vorhaben

Zuschussprogramme der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) gemäß KMU-FG

Zuschussrichtlinie der aws gemäß KMU-Förderungsgesetz

2018
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -20.025

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Das Ziel dieser Maßnahme ist die Unterstützung der Innovationstätigkeit und des Wachstums von wirtschaftlich selbständigen österreichischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Gegenstand der Förderung sind Projekte, die der Erreichung dieses Ziels dienen.

Geltungsdauer der aws-Zuschussrichtlinie 2014: 01. Juli 2014 bis 31. Dezember 2016

Förderungsfähige Unternehmen können natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften sein, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein Unternehmen betreiben oder innerhalb einer Frist von 12 Monaten zu betreiben beabsichtigen. Der Tätigkeitsbereich muss in einem der folgenden Wirtschaftszweige liegen: industrielle oder gewerbliche Produktion, Dienstleistungen, Transport- und Verkehrswirtschaft, Handel. Das zu fördernde Unternehmen muss über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen.

Folgende Projekte/Unternehmen sind von einer Förderung ausgeschlossen:
-) Verkammerte und nicht verkammerte freie Berufe (Ausnahme: Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten).
-) Fischerei und Aquakultur, Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Kohleindustrie, Schiffbau, Stahlindustrie, Kunstfaserindustrie. Es gelten die jeweils von der Europäischen Kommission veröffentlichten Definitionen.
-) Bank- und sonstiges Finanzierungswesen, Versicherungswesen und Realitätenwesen
-) Gemeinnützige Vereine
-) Gebietskörperschaften — Hinsichtlich der Beteiligung von Gebietskörperschaften bzw. Körperschaften öffentlichen Rechts an Förderungswerbern gelten die Bestimmungen der KMU-Definition gem. Punkt 2.2.; darüber hinaus kommen juristische Personen, an denen Gebietskörperschaften zu mehr als 50 % beteiligt sind, als Förderungswerber nicht in Betracht.
-) Gegen Förderungswerber bzw. geschäftsführenden Gesellschafter darf kein Insolvenzverfahren anhängig sein bzw. müssen nach seiner Aufhebung ohne vollständiger Erfüllung eines Sanierungs- oder Zahlungsplanes 2 Jahre vergangen sein bzw. darf kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen worden sein.
-) mittlere Unternehmen, die durch eine Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfe im Sinne des Beihilferechts gefördert wurden
-) Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung auf Grund einer Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt nicht folge geleistet haben
-) Unternehmen/Projekte, die gegen das Bundesgesetz über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterialien; gegen das Sicherheitskontrollgesetz; oder gegen sonstige österreichische Rechtsvorschriften, deren Verletzung gerichtlich strafbar ist, verstoßen.

Förderungsgeber ist der Bund, der mit der Durchführung der Förderung nach dieser Richtlinie die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft m.b.H. (aws) betraut. Basis dafür ist das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) in der geltenden Fassung.

In §1 KMU-FG werden vom Gesetzgeber folgende Ziele gesetzt:
(1) Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die unten umschriebenen Förderungsmaßnahmen durch den Bund
(2) Die Förderungsmaßnahmen haben – mit dem Ziel, durch eine verstärkte Förderung der KMU das Beschäftigungsvolumen, die Innovationskraft und die Dynamik der Wirtschaft zu erhöhen – der Sicherung oder Hebung der Ertragsfähigkeit (Strukturverbesserung) von bestehenden KMU durch Erleichterung von Marktanpassungsmaßnahmen und von Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Gründung von wettbewerbsfähigen KMU zu dienen.

In §2 KMU-FG wird definiert, dass eine Förderung gewährt werden kann durch:
1. Annuitäten-, Zinsen- und Kreditkostenzuschüsse;
2. sonstige Geldzuwendungen;
3. sonstige geldwerte Leistungen, wie Beratungen oder Serviceleistungen

Als weitere Förderungsmaßnahme stehen die Übernahme von Haftungen (Bürgschaften, Garantien) u.a. durch die im Bundeseigentum stehende Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (aws) nach Maßgabe ihrer rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten zur Verfügung.

Die Gewährung einer Förderung durch mehr als eine der genannten Maßnahmen für dasselbe Vorhaben sowie durch gemeinsame, den Zielsetzungen des KMU-FGs entsprechende Förderungsmaßnahmen mit anderen Rechtsträgern ist zulässig.

Dieses Vorhaben steht im Einklang mit der strategischen Ausrichtung der Unternehmenspolitik der Europäischen Union und wurde mitgeteilt zur Freistellung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 06. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung; Amtsblatt der EK L 214).

Die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis Beihilfen (ABI l 352/1 vom 24.12.2013) ist ebenfalls anzuwenden.

Weitere programmspezifische EU-rechtliche Grundlagen sind in den jeweiligen Programmdokumenten der Maßnahmen angeführt.

Die Kürzung der Zuschuss-Fördermittel um EUR -3,5 Mio. als Beitrag zur Budgetkonsolidierung bewirkt tendenziell eine Fokussierung auf die Förderung von Jungunternehmern.

Der Ausbau der Garantieinstrumente, die in Zeiten restriktiver Kreditvergaben fehlende Sicherheiten kompensieren, sowie die verstärkte Umstellung des Fördersystems auf die Rückzahlbarkeit (schon jetzt sind zahlreiche Förderungen rückzahlbar, z.B. High Tech Gründerförderung, ERP-Kredite) sollen weiter Finanzierungen ermöglichen.

Durch bereits erfolgte Änderungen in der Programmabwicklung (klare Kriterien, elektronische Abwicklung) soll trotz Kürzung der Verwaltungskosten die Aufrechterhaltung eines hohen Förderleistungsniveaus gelingen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Maßnahme „Zuschussprogramme der aws gemäß KMU-Förderungsgesetz“ unterstützt die Ziele des Regierungsprogramms 2013-2018 (Kapitel „Unternehmensfinanzierung“ Seiten 14 und 15). Darin bekennt sich die Bundesregierung während der gesamten Legislaturperiode zum Ziel eine bedarfsgerechte Finanzierung für Unternehmen sicherstellen.

Die Zielsetzung dieser Förderung steht im Einklang mit der strategischen Ausrichtung der Unternehmenspolitik der Europäischen Union, durch die Förderung von KMU die Innovationskraft, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstumspotenzial der Wirtschaft insgesamt zu erhöhen und einen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu leisten. Diese Maßnahme steht im Einklang mit der Initiative Small Business Act für Europa (SBA), der die Unterstützung und Förderung für KMU zum Ziel hat. Einer der 10 Grundsätze ist der Zugang zu Finanzierungsmitteln – „Access to finance for SMEs“ ( https://ec.europa.eu/growth/access-to-finance_nn).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Unterstützung von Unternehmensgründungen und -nachfolgen durch Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer

Beschreibung des Ziels

Gefördert werden kann die Durchführung von Investitionen, soweit diese aktiviert werden oder als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) verbucht werden, sowie Kosten für Innovationsprojekte wie Entwicklungs- und Personalkosten einschließlich von Kosten für die Entwicklung von Pilot- und Demonstrationsprojekten und -anwendungen.

Gefördert wir die Einbringung von Eigenkapital in neugegründete bzw. übernommene Unternehmen (= Sparen mit Gründungs- und Nachfolgebonus) sofern das angesparte Kapital für betriebliche Ausgaben (z.B. Investitionen, Betriebsmittel) verwendet wird.

Gefördert werden können Beratungskosten und Kosten externer Studien zur Vorbereitung von Direkt-Investitionen im Ausland und betrieblicher Innovationsprojekte sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Verwertung und zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Gründungs- und JungunternehmerInnenförderung der aws [Anzahl]

Istwert

1.810

Anzahl

Zielzustand

1.400

Anzahl

Datenquelle: aws Leistungsbericht 4. Quartal 2013; aws Leistungsbericht 4. Quartal 2015

Ziel 2: Förderung der Innovationstätigkeit und/oder des Wachstums von wirtschaftlich selbständigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Beschreibung des Ziels

Gefördert werden kann die Durchführung von Investitionen, soweit diese aktiviert werden oder als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) verbucht werden, sowie Kosten für Innovationsprojekte wie Entwicklungs- und Personalkosten einschließlich von Kosten für die Entwicklung von Pilot- und Demonstrationsprojekten und -anwendungen.

Gefördert werden können Beratungskosten und Kosten externer Studien zur Vorbereitung von Direkt-Investitionen im Ausland und betrieblicher Innovationsprojekte sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Verwertung und zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Wachstums- und Innovationsförderungen der aws [Anzahl]

Istwert

3

Anzahl

Zielzustand

120

Anzahl

Datenquelle: aws Leistungsbericht 4. Quartal 2013; aws Leistungsbericht 4. Quartal 2015

Ziel 3: Förderung von unternehmerischen Projekten in allgemeine Umweltschutzmaßnahmen sowie Energieeffizienzmaßnahmen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

aws Umweltschutz- und Energiemaßnahmen [Anzahl]

Istwert

0

Anzahl

Zielzustand

10

Anzahl

Datenquelle: aws Leistungsbericht 4. Quartal 2013; aws Leistungsbericht 2015

Ziel 4: Unterstützung von KMU bei der Erstellung von Kapitalmarktprospekten

Beschreibung des Ziels

Gefördert werden können externe Beratungskosten und Gebühren, die im Zusammenhang mit einem prospektpflichtigen Angebot der Förderungswerberin oder des Förderwerbers für die erforderliche Erstellung eines Kapitalmarktprospektes (Wertpapierprospekt oder Prospekt für Veranlagung gemäß § 2 KMG) anfallen (einschließlich von Prospekten mit verkürztem Prospektregime sowie dem künftig geplanten Kapitalmarktprospekt „light“)

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

aws Kapitalmarktprospekt [Anzahl]

Istwert

4

Anzahl

Zielzustand

30

Anzahl

Datenquelle: aws Leistungsbericht 4. Quartal 2015


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Programmdokument Zuschüsse für Gründungs- und Nachfolgeprojekte von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit der Gewährung von Zuschüssen im Rahmen dieses Programmes werden die Innovationstätigkeit und das Wachstum von neu gegründeten, wirtschaftlich selbständigen, gewerblichen kleinen Unternehmen gestärkt. Insbesondere wird die schwierige Anlaufphase von Gründungen und Nachfolgen von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern finanziell unterstützt und damit ein Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der neu gegründeten oder übernommenen kleinen Unternehmen und zur Stabilisierung der Beschäftigungssituation des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet.

Programmspezifische Förderkriterien:
-) Erstmalige wirtschaftlich selbständige Tätigkeit
(Gründung max. 5 Jahre vor Einreichung des Förderansuchens; keine wirtschaftlich selbständige Tätigkeit in den letzten 5 Jahren)
-) Aufgabe jeder unselbständigen Tätigkeit
-) direkte Beteiligung bei Gesellschaften von mind. 25% bzw. bei Unternehmensübernahmen mehr als 50% muss vorliegen und die unternehmensrechtliche Geschäftsführung wird durch die Jungunternehmerin / den Jungunternehmer ausgeübt.
-) sonstige allgemeine Kriterien
(kleines Unternehmen – max. 50 MA / EUR 10 Mio. Umsatz bzw. Bilanzsumme; Förderung an keine Rechtsform gebunden; verflochtene Unternehmen sind als Einheit zu betrachten …)

Förderbare Projekte/Kosten:
materielle und immaterielle Vermögenswerte in Form von
-) Neuinvestitionen (z.B. Maschinen, Einrichtungen, EDV, sonst. baulichen Maßnahmen)
-) geförderte Investitionsgüter (inkl. immaterielle Vermögenswerte) sind in der Bilanz zu aktivieren und müssen während der wirtschaftlichen Nutzungsdauer widmungsgemäß genutzt werden. Im Rahmen des Schecks für Junge Unternehmen können auch geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) anerkannt werden.

Nicht förderungsfähige Kosten/Projekte (Auswahl!):
-) Projekte, mit denen vor Einreichung des Förderansuchens begonnen wurde
-) Kosten aus Kleinstbetragsrechnungen unter EUR 150.- (netto)
-) Laufende Aufwendungen bzw. nicht aktivierungsfähige Kosten
-) Vorhaben mit einem Investitions-/Projektstandort außerhalb Österreichs
-) Erwerb von Beförderungsmittel sowie deren Zubehör (ausg. innerbetriebliche Transportmittel)
-) Ankauf gebrauchter Investitions- bzw. Wirtschaftsgüter (ausg. im jeweiligen ERP-Programm förderfähig)
-) Kosten, die nicht im Zusammenhang mit einem unternehmerischen Projekt stehen
-) Projekte mit förderungsfähigen Kosten unter EUR 5.000.- oder größer EUR 800.000.-

Fördermaßnahme – Scheck für Junge Unternehmer:
-) Prämie in Höhe von EUR 1.000.- für Investitionen von EUR 5.000 bis max. EUR 20.000

Fördermaßnahme – Zuschuss für Junge Unternehmen
-) Prämienhöhe: 12% — max. EUR 36.000
-) Investitionen zwischen EUR 20.000 und max. EUR 300.000
-) Für förderungsfähige Investitionskosten über EUR 300.000 bis EUR 800.000 kann ein rückzahlbarer Zuschuss (= Rückzahlungsverpflichtung bei Projekterfolg) von max. 12% gewährt werden.

Laufzeit des Programms:
-) In Kraft ab 01. Juli 2014
-) Anträge können bis 30. September 2016 eingebracht werden
-) Genehmigungen sind bis 31. Dezember 2016 möglich (= Ablaufdatum der Richtlinie)

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Programmdokument Innovationsschutz und Innovationsvermarktung

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Diese Maßnahme ist auf eine effiziente Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Schaffung, Durchsetzung, Verwertung und Überwachung ihrer geistigen Eigentumsrechte bzw. zur Stärkung und Festigung ihres Wachstums-, Innovations- und Internationalisierungspotentials ausgerichtet. Das Ziel ist, diese Unternehmen vor allem bei der Internationalisierung ihrer Tätigkeiten (z.B. in Schwellenländern und/oder außereuropäischen Wachstumsmärkten wie China, Russland oder USA) im Sinne einer umfassenden Nutzung und Verwertung ihrer Forschungs- und Entwicklungsleistungen zu unterstützen.

Förderkriterien (Auswahl!):
-) Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
-) Unternehmen erfüllt KMU-Definition der EU; verbundene Unternehmen sind als Einheit zu betrachten
-) Kein Konkurs-, Zwangsvollstreckungs-, Sanierungs- oder ähnliches sonstiges Verfahren (genaue Definition siehe Programmdokument)

Förderbare Projekte/Kosten
-) Projekte, die dazu beitragen geistige Eigentumsrechte national und international zu schützen, zu vermarkten und zu verteidigen (z.B. Patentanmeldung) – Auswahl:
+ Kosten externer Berater und Behörden im Zusammenhang mit Vorbereitung, Einreichung und Durchführung der Anmeldung von Immaterialgüterrechten (z.B. Patente) entstehen
+ Übersetzungskosten im Zusammenhang mit der Anmeldung bzw. Verteidigung von Immaterialgüterrechten
+ Kosten zur Aufrechterhaltung eines Immaterialgüterrechts
+ Kosten geeigneter externer Berater im Zusammenhang mit der Identifikation von Immaterialgüterrechts-Verletzungen
+ Kosten im Zusammenhang mit Rechtsverfolgungsmaßnahmen zur Durchsetzung bestehender Immaterialgüterrechte
+ Kosten der durch aws durchgeführten operativen Unterstützung (Vermarktung, Einlizenzierung bzw. Durchsetzung)
-) Inhaltliche Bewertung der Projekteinreichungen und Beurteilung der Förderwürdigkeit erfolgt durch die aws an Hand ausgewählter Beurteilungskriterien

Nicht mit einer Prämie förderbare Kosten/Projekte (Auswahl!):
-) Projekte, mit denen vor Einreichung des Förderansuchens begonnen wurde
-) Projekte ohne plausibler Erfolgschance und/oder einer erwarteten nachhaltig positiven Unternehmensentwicklung
-) Projekte ohne gesicherter Finanzierung
-) Kosten externer Berater bei fortlaufend routinemäßigen Beratungsfällen oder Marketing
-) Kosten von Gerichten bzw. allfälliger Kostenersatz an Verfahrensgegner im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen
-) Kosten aus Kleinstrechnungen unter EUR 150.-
-) sonstige laufende Aufwendungen ohne Projektcharakter

Fördermaßnahmen:
-) beihilferechtliche Höchstgrenzen:
+ Schutzrecht bei experimenteller Entwicklung: 35-45%
+ Schutzrecht bei industrieller Entwicklung: 60-70%
+ Schutzrecht bei Grundlagenforschung: 100%
-) Durchführbarkeitsstudien: 50% (experimenteller Entwicklung) bzw. 75% (industrieller Entwicklung)

Maßnahmen:
-) Bewusstseinsbildende Maßnahmen (awareness) zum Thema Schutz geistiger Eigentumsrechte
-) gezielte Unterstützung durch Gewährung von Zuschüssen
+ Erlangung von Immaterialgüterrechten (100% — max. EUR 18.000)
+ Vermarktung / Verwertung von Innovationen bzw. Immaterialgüterrechte (100%) — nur in Kombination mit der direkten operativen Unterstützung durch die aws
+ Einlizenzierung von Innovationen bzw. Immaterialgüterrechten öffentlicher Forschungseinrichtungen durch KMU — direkte operative Unterstützung durch die aws oder von der aws beauftragter Dritter
+ Durchsetzung bestehender Immaterialgüterrechte (50% — max. EUR 100.000) — nur in Kombination mit der direkten operativen Unterstützung durch die aws

Laufzeit des Programms:
-) In Kraft ab 01. Juli 2014
-) Anträge können bis 30. September 2016 eingebracht werden
-) Genehmigungen sind bis 31. Dezember 2016 möglich (= Ablaufdatum der Richtlinie)

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Zuschüsse für Kapitalmarktprospekte von KMU

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit der Gewährung von Zuschüssen im Rahmen dieses Programms wird der Zugang zu alternativen Finanzierungsinstrumenten als sinnvolle Ergänzung zur Kreditfinanzierung für bestehende wirtschaftlich selbständige, gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erleichtert. Durch die Reduktion der Kosten von Kapitalmarktprospekten sollen die Finanzierungsmöglichkeiten für KMU verbessert werden und damit ein Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstumspotenzials von KMU und zur Stabilisierung der Beschäftigungssituation des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet werden.

Programmspezifische Förderkriterien:
-) Förderungsfähige Unternehmen müssen Mitglied der Wirtschaftskammer (Ausnahme: Tourismus- und Freizeitwirtschaft) oder der Kammer der Architekten- oder Ingenieurskonsulenten sein

Förderbare Projekte/Kosten:
-) Externe Kosten für Beratungsdienstleistungen und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Erstellung von Kapitalmarktprospekten und einer allfälligen Einbeziehung in den Handel an einer österreichischen Börse anfallen
-) Kosten externer Berater Dienstleister und Behörden (z.B. Honorare für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, Gebühren im Zusammenhang mit der Kontrolle, Billigung und Veröffentlichung des Kapitalmarktprospektes, Recherchekosten …)
-) Förderung wird nur bei Prospektpflicht gemäß Kapitalmarktgesetz oder Börsengesetz gewährt.

Nicht förderungsfähige Kosten/Projekte:
-) Kosten externer Berater, sofern es sich um fortlaufende routinemäßige Beratungen oder Marketing handelt
-) Kosten aus Kleinrechnungen unter EUR 100 (netto)
-) Kosten für Kapitalmarktprospekte, die sich auf ein Emissionsvolumen von mehr als EUR 5 Mio. beziehen
-) Kosten für Kapitalmarktprospekte, die sich auf die Finanzierung von Projekten beziehen, die einen Projektstandort außerhalb von Österreich haben
-) Kosten für Kapitalmarktprospekte, die nicht für eine Neufinanzierung herangezogen werden
-) sonstige laufende Aufwendungen ohne Projektcharakter

Fördermaßnahme:
-) Zuschuss von max. 50% der förderungsfähigen externen Kosten für Beratungsdienstleistungen, und Gebühren, wobei sich der Zuschuss nach der Höhe der förderungsfähigen Kosten unter Beachtung der beihilfenrechtlichen Obergrenzen bemisst — max. EUR 50.000

Laufzeit des Programms:
-) In Kraft ab 01. Juli 2014
-) Anträge können bis 31. Dezember 2015 eingebracht werden
-) Genehmigungen sind bis 31. März 2016 möglich

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Programmdokument Gründungs-/Nachfolgebonus

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Diese Maßnahme fördert die Eigenkapitalausstattung von Neugründungen bzw. Übernahmen/Nachfolgen von wirtschaftlichen selbständigen, gewerblichen, kleinen Unternehmen aller Branchen durch Jungunternehmer. Durch Stärkung der Eigenkapitalquote wird die schwierige Anlaufphase finanziell unterstützt.

Förderkriterien:
-) Anmeldung zum Gründungs-/Nachfolgebonus muss bestehen — letztmögliches Anmeldedatum: 31.12.2011 (Steiermark: 31.12.2010)
-) Erstmalige wirtschaftlich selbständige Tätigkeit
(Gründung max. 3 Jahre vor Einreichung des Förderansuchens; keine wirtschaftlich selbständige Tätigkeit in den letzten 5 Jahren …)
-) Aufgabe jeder unselbständigen Tätigkeit
-) sonstige allgemeine Kriterien
(kleines Unternehmen – max. 50 MA / EUR 10 Mio. Umsatz bzw. Bilanzsumme; Sitz in Österreich; verflochtene Unternehmen sind als Einheit zu betrachten …)

Förderbare Projekte/Kosten:
-) Materielle/immaterielle Investitionen
-) Übernahmekosten
-) Betriebsmittel
-) sonstige betriebliche Ausgaben

Nicht mit einer Prämie förderbare Kosten/Projekte (Auswahl!):
-) Projekte, mit denen vor Einreichung des Förderansuchens begonnen wurde
-) Kosten, die vor Einbringung des Eigenkapitals in das Unternehmen angefallen sind
-) Kosten, die bereits mit einem anderen Förderungsinstrument der aws/erp-Fonds gefördert wurden
-) Kosten, die den Unternehmer betreffen sowie Steuern und Abgaben
-) Kosten, die aus Kleinrechnungen unter EUR 100 resultieren
-) vorhaben mit einem Investitions-/Produktionsstandort außerhalb von Österreich

Fördermaßnahme:
-) 14%iger Gründungs-/Nachfolgebonus (max. EUR 8.400) –> max. förderbare Ansparleistung (Kapital + Zinsen): EUR 60.000 pro Unternehmen
-) Förderung des Einbringens von Eigenkapital in das neu gegründete oder übernommene Unternehmen, sofern das angesparte Kapital für betriebliche Ausgaben verwendet wird (z.B: Investitionen, Betriebsmittel, laufende Aufwendungen)

Laufzeit des Programms:
-) In Kraft ab 01. Juli 2014
-) Anträge können bis 30. September 2016 eingebracht werden
-) Genehmigungen sind bis 31. Dezember 2016 möglich (= Ablaufdatum der Richtlinie)

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2018
2014
2015
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-20.025

Tsd. Euro

Plan

-22.160

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.735

Tsd. Euro

Plan

2.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

18.290

Tsd. Euro

Plan

20.160

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

20.025

Tsd. Euro

Plan

22.160

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-11.041

Tsd. Euro

Plan

-11.080

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

880

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

10.161

Tsd. Euro

Plan

10.080

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

11.041

Tsd. Euro

Plan

11.080

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-8.984

Tsd. Euro

Plan

-11.080

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

855

Tsd. Euro

Plan

1.000

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

8.129

Tsd. Euro

Plan

10.080

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

8.984

Tsd. Euro

Plan

11.080

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Position Werkleistungen bezieht sich auf die Abwicklungskosten für Zuschüsse im Rahmen der Richtlinie für die „Zuschuss- und Garantierichtlinie gemäß KMU-FG“ der aws. Die Präzisierung dieser Leistungen (Bearbeitung der Garantei/Zuschussanträge, Aufbereitung für Entscheidungen, Garantie/Förderungsentscheidung und Vertragserstellung, laufendes Monitoring, Reporting etc.) erfolgt mit dem Vertrag zwischen Bund/aws zur Abwicklung der Fördermaßnahmen der „Zuschuss- und Garantierichtlinie gemäß KMU-FG“.

Es gab eine politische Verschiebung der Schwerpunktsetzung weg von Zuschüssen hin zum Ausbau der Garantieinstrumente. Demgemäß kam es ab 2014 aufgrund der Ausweitung von aws Garantien zu einer Ressourcenverschiebung von diesem Programm zu den Garantieprogrammen gemäß KMU-FG.

Bei den Zuschussprogrammen („moderates Auslaufen“) sanken die Abwicklungskosten gegenüber jenen in der Planung. Grund dafür waren vorrangig sinkende Fallzahlen und Einsparungen aws-intern durch gestraffte Verwaltungsabläufe bei den Zuschussprogrammen. Die eingesparten Mittel wurden für die gestiegenen Kosten bei den Garantieprogrammen eingesetzt (gemeinsamer Abwicklungsvertrag s.o.).

Der Transferaufwand stellt die operativen Förderungsmittel dar, die für Zuschüsse zur Verfügung stehen.
Durch die neue politische Schwerpunktsetzung auf Gründerinnen, Gründer, Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer sowie durch die Fokussierung auf den Ausbau der Garantieinstrumente, um restriktiven Kreditvergaben entgegenzuwirken (‚Sicherheitenklemme‘), wurde das KMU-Zuschussprogramm „Unternehmensdynamik“ eingestellt. Das moderate Auslaufen der aws Zuschussfördermaßnahmen ist in den sinkenden Transferleistungen erkennbar.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Verwaltungskosten für Unternehmen Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Verwaltungskosten für Unternehmen

Die Verwaltungskosten für Unternehmen ergeben sich aus dem Ausfüllen des Förderantrags, der Zusammenstellung von entsprechenden Unterlagen und aus der finalen Abrechnung des Projekts anhand eines vorgegebenen Formulars. Die aws verbessert sukzessive ihre digitale Informations- und Einreichplattform sowie sonstigen Systeme, um die Kosten für Unternehmen weiter zu senken.

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
  • Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus

Durch diese Zuschüsse werden:
– Finanzielle Aufwendungen von Gründungen reduziert
– Innovation erleichtert.
Dadurch wird die Dynamik und Nachhaltigkeit von Gründungen erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit von innovativen Unternehmen gestärkt.

Gesamtbeurteilung

Im Zuge der Förderreform aus dem Jahr 2014 auf Basis des Regierungsprogramms 2013-2018 und im Lichte der Konsolidierungsnotwendigkeiten erfolgte die politische Verschiebung der Schwerpunktsetzung weg von Zuschüssen hin zum Ausbau der Garantieinstrumente.

Um den restriktiven Kreditvergaben für KMU und im Besonderen für Gründerinnen, Gründer, Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer entgegenzuwirken (‚Sicherheitenklemme‘) wurde der Fokus auf den Ausbau der Garantieinstrumente gelegt. Durch die Neuorientierung der Förderungen und als Beitrag zur Budgetkonsolidierung wurde das KMU-Zuschussprogramm „Unternehmensdynamik“ eingestellt.

Daher kam es ab 2014 aufgrund der Ausweitung von aws Garantien und Erleichterungen für Unternehmen (v.a. Halbierung der Bearbeitungsentgelte für Unternehmer; Ausweitung durch die Freigabe Verfahrenszinssatz, Ausweitung der Jungunternehmereigenschaft etc.) zu einer Ressourcenverschiebung von den Zuschussprogrammen zu den Garantieprogrammen gemäß KMU-FG.

Die Förderungsinitiative „aws Kapitalmarktprospekt“ wurde Anfang Juli 2014 als Pilotprogramm ins Leben gerufen. Das Ziel war KMU durch Förderung der Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalmarktprospekts den Zugang zu alternativen Finanzierungsinstrumenten bzw. -formen (wie z.B. Crowdinvesting) als sinnvolle Ergänzung zu klassischer Fremdfinanzierung zu erleichtern. Aufgrund der für KMU sonstigen hohen Transaktionskosten am Kapitalmarkt konnte das Förderprogramm anfangs nicht seine volle Wirkung entfalten. Mit der Schaffung eines rechtlichen Rahmens – Start des Alternativfinanzierungsgesetzes (AltFG) – im September 2015, wurden die Förderrichtlinien an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst und so die Treffsicherheit wesentlich erhöht.

Der aws Zuschuss für Umweltschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen wurden letztendlich nicht als eigener Förderungsschwerpunkt umgesetzt.

Durch das moderate Auslaufen des Förderungsprogrammes „Unternehmensdynamik“ wurden nur mehr drei Zuschüsse genehmigt. Die eingesetzten operativen Mittel wurden für die Auszahlung von bereits in den Vorjahren genehmigten Zuschüssen eingesetzt. Darüber hinaus konnte durch die Fokussierung der aws Zuschussförderung auf „Gründungs- und Nachfolgeprojekte von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern“ die finanziellen Aufwendungen für Gründungen und innovative Start-ups reduziert und somit die schwierige Gründungsphase für diese Unternehmen erleichtert werden).

Nicht zuletzt aufgrund der Fokussierung auf Jungunternehmerinnen und Jungunternehmen sowie Gründerinnen und Gründer im Zuschussbereich wurden in den Jahren 2014 und 2015 hohe Genehmigungsraten in den Zuschussprogrammen gem. KMU-FG der aws erreicht.

2013: 1.347 Zuschüsse in Höhe von rd. EUR 4,4 Mio.
2014: 1.468 Zuschüsse in Höhe von rd. EUR 5,0 Mio.
2015: 1.810 Zuschüsse in Höhe von rd. EUR 8,2 Mio.

Damit erhöhte sich die Gründungsdynamik und Wettbewerbsstärke sowie die Innovationstätigkeit von Start-ups und Unternehmensgründungen.

Die Zuschussprogramme gemäß KMU-FG der aws stellten seit über einem Jahrzehnt ein bewährtes, wichtiges Instrument zur Erleichterung von Unternehmensfinanzierungen dar. Sie wurden allerdings wegen der geänderten politischen Schwerpunktsetzung auf die Fokussierung auf Garantieprogramme (Garantieübernahmen) vorläufig nicht verlängert.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen