Vorhaben
Kreativwirtschaftsscheck (KWS)
Kreativwirtschaftsscheck (KWS)
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013
Nettoergebnis in Tsd. €: -4.942
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Stärkung der Innovationskraft österreichischer KMUs durch Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Kreativwirtschaft
Beschreibung des Ziels
Leistungen der Kreativwirtschaft sind wichtige Inputfaktoren für Innovationen in KMUs. Informationsasymmetrien hinsichtlich des erzielbaren Mehrwerts/Nutzens durch die Einbindung von Kreativleistungen in den Innovationsprozess stellen jedoch für KMUs Hemmnisse in der Nachfrage nach Kreativleistungen, in der Nutzung dieser für die eigene Innovationstätigkeit und in der Stimulierung und Professionalisierung von Innovationstätigkei-ten durch kreativwirtschaftliche Leistungen dar.
Mit Hilfe der gegenständlichen Förderungsmaßnahme soll diesen Hemmnissen entgegengewirkt und die Inanspruchnahme von Kreativwirtschaftsleistungen durch KMUs forciert werden.
Der „aws Kreativwirtschaftsscheck“ (KWS) zielt damit auf
– die Erhöhung der Innovationstätigkeit von KMUs
– die Erhöhung der Inanspruchnahme von Kreativleistungen durch KMUs
– die Stärkung der Erbringer (gem. Pkt. 3.1.) von kreativwirtschaftlichen Leistungen
– die Stimulierung und Ermöglichung von Kooperationen von Unternehmen der Kreativwirtschaft entlang den Wertschöpfungsketten und von Unternehmen der Kreativwirtschaft mit Unternehmen aus kreativwirtschafts-fernen Branchen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Verbesserung des innovativen Outputs von KMU durch Inanspruchnahme von Kreativwirtschaftsleistungen
Ausgangszustand 2015:
Österreich weist im Innovation Union Scoreboard 2015 bei KMU, die neue Produkt- und Prozessinnovationen einführen sowie bei den Umsätzen mit neuen oder stark verbesserten Produkten einen Handlungsbedarf auf. Die FTI-Strategie der Bundesregierung hält im Zusammenhang KMU und Kreativwirtschaft fest (Seite 26): Die Innovationspolitik in Österreich setzt aber noch zu sehr auf ein eng gefasstes, technologisches Innovationskonzept, das zu wenig auf die nicht technologischen Aspekte wie organisatorische Innovationen, Dienstleistungskonzepte oder neue Business-Modelle eingeht. Der Fokus solle daher u.a. auf der Verbreiterung der Innovationsaktivitäten aller Unternehmen, insbesondere aber der Klein- und Mittelbetriebe (KMU), der stärkeren Nutzung des Potenzials der Kreativwirtschaft sowie der substanziellen Anhebung des Innovationsniveaus liegen.
Zielzustand 2018:
Verbesserung des innovativen Outputs von KMU durch Inanspruchnahme von Kreativwirtschaftsleistungen. Derzeit läuft eine Evaluierung des KWS (Ergebnisse sind für Sommer/Herbst 2015 vorgesehen). Vorerst kommen die Richtindikatoren gem. Pkt. 10.2 der gegenständlichen Programmrichtlinie zum Tragen. Infolge der kurzen Laufzeit des Programmes bislang (2013 bis Ende 2015) ist eine Quantifizierung von Indikatoren noch nicht möglich. Da aber eine Fortsetzung des Programms nach 2015 intendiert ist, wird auf Basis der Evaluierungsergebnisse eine Quantifizierung der Indikatoren in der dann neu zu erlassenen Richtlinie vorgenommen werden.
Istzustand 2018:
Beim European Innovation Scoreboard 2015 (ehem. "Innovation Union Scoreboard") betrug der AT-Wert beim Indikator 3.1.1 "SMEs with product or process innovations" 2015 35,69. Im Jahr 2017 betrug der AT-Wert beim Indikator 3.1.1 "SMEs with product or process innovations" 40,71 (der European Innovation Scoreboard 2018 wurde nicht herangezogen, da 2018 kein Call des Kreativwirtschaftsschecks durchgeführt wurde). Durch den Kreativwirtschaftsscheck konnte die Anzahl von KMU mit Produkt- oder Prozessinnovationen deutlich erhöht werden und damit auch eine Verbesserung des innovativen Outputs von KMU erzielt werden.
Datenquelle:
European Innovation Scoreboard
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Kreativwirtschaftsscheck
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der Kreativwirtschaftsscheck (KWS) zielt darauf ab, die Inanspruchnahme von Kreativwirtschaftsleistungen zu forcieren, und adressiert KMU aller Branchen, die im Zuge ihrer Innovationstätigkeit Kreativwirtschaftsleistungen in Anspruch nehmen. Diese Kreativwirtschaftsleistungen sind Gegenstand der Förderung.
Vor dem Hintergrund der Heterogenität der Kreativwirtschaft wurden kreativwirtschaftliche Kernbereiche als Adressaten der Förderungsmaßnahme definiert. Gegenstand der Förderung sind somit kreativwirtschaftliche Leistungen, die den nachfolgenden Kernbereichen der Kreativwirtschaft zuzuordnen sind: Design, Architektur, Multimedia/Spiele, Mode, Musikwirtschaft, insb. Musikverwertung, Audiovision und Film, insb. Filmverwertung, Medien- und Verlagswesen, Grafik, Werbewirtschaft, Kunstmarkt.
Diese Zuordnung trägt einem wesentlichen Charakteristikum der Kreativwirtschaft Rechnung: dem Umstand, dass bestehende Branchenklassifizierungen den Unternehmensgegenstand und nicht die Art bzw. die Inputfaktoren der Leistungserstellung widerspiegeln.
Gegenstand der Förderung (förderbare Vorhaben):
Gegenstand der Förderung sind Kosten für kreativwirtschaftliche Leistungen, die
-) zur Ideengenerierung, Konzeption, Entwicklung, Anwendung, Umsetzung und/oder Marktüberleitung führen und
-) die im Rahmen einer konkreten unternehmerischen Innovationsaktivität eines KMU direkten Innovationscharakter haben und/oder eine innovationsunterstützende Maßnahme darstellen und
-) deren Relevanz für die Innovationsaktivität plausibel und nachvollziehbar dargestellt werden kann.
Förderungsart und Förderungshöhe:
Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (sonstige Geldzuwendungen gemäß ARR 2014 idgF). Die Höhe der Förderung beträgt – in Abhängigkeit der Anrechnung der förderbaren Kosten – max. EUR 5.000,–. Bis zu einem Betrag von EUR 5.000,– an förderbaren Kosten beträgt die Förderintensität 100 %.
Förderungswerber (formelle Voraussetzungen):
Antragsberechtigt sind KMU (KMU sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß Definition in der Empfehlung der EU-Kommission 2003/361 vom 6. Mai 2003 (OJ L 124/36 vom 20. Mai 2003)) mit Sitz oder Projektstandort in Österreich.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die berechneten und geplanten finanziellen Auswirkungen zum Vorhaben in den Jahren 2015-2017 sind in einer Gesamtbetrachtung zur Gänze eingetreten. Im Jahr 2015 hat es einen Call des Kreativwirtschaftsschecks gegeben, bei dem 304 Schecks zugesagt wurden (mit einem Fördervolumen von rd. EUR 1,493 Mio.); 2016: 305 zugesagte Schecks (Fördervolumen rd. EUR 1,480 Mio.); 2017: 307 zugesagte Schecks (Fördervolument rd. EUR 1,519 Mio.). Das Programm wurde dermaßen gut angenommen, sodass das Budget 2016 und 2017 erhöht wurde und stattdessen 2018 kein Call des Kreativwirtschaftsschecks durchgeführt wurde (daher stehen Werkleistungen und Transferaufwand im Jahr 2018 auf Null).
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
Durch das Hereinholen von Leistungen der Kreativwirtschaft (d.h. Inanspruchnahme des Kreativwirtschaftsschecks) wurden in KMU konkrete Innovationsvorhaben initiiert, ermöglicht bzw. realisiert (das Vorliegen eines konkreten Innovationsvorhabens war auch eine Bedingung gemäß der Sonderrichtlinie Kreativwirtschaftsscheck). Analog zu den Ergebnissen der extern durchgeführten Evaluierung im Jahr 2015 hatte der Kreativwirtschaftsscheck auch in den Jahren 2016 und 2017 eine stimulierende und unterstützende Wirkung auf die Kreativwirtschaft in Verbindung mit Dienstleistern und auch mit produzierenden Unternehmen. Beim Kreativwirtschaftsscheck sind sowohl seitens der Kreativwirtschaftsdienstleister als auch seitens der KMU vorrangig junge Kleinstunternehmen involviert. Dies entspricht der beabsichtigten Verbreiterung der Innovationsaktivitäten bei Kleinunternehmen.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.