Vorhaben
Innovationsscheck Plus 2013+2014
Innovationsscheck Plus (EUR 10.000,-) 2013+2014
Vorhaben überplanmäßig erreicht
Finanzjahr: 2013
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013
Nettoergebnis in Tsd. €: -3.170
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Stärkeres Heranführen von KMU an regelmäßige Forschungs-, Entwicklungs- (F&E) bzw. Innovationsleistung
Beschreibung des Ziels
Der Innovationsscheck Plus ist eine Förderlinie für KMU in Österreich mit dem Ziel, ihnen den Einstieg in eine kontinuierliche und intensivere Forschungs- und Innovationstätigkeit zu ermöglichen und somit eine Verbreiterung der Forschungs- und Innovations-Basis bei den Unternehmen zu erreichen.
KMU sollen damit die Überwindung von Hemmschwellen zu Kooperationen mit Forschungseinrichtungen erleichtert werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
F&E&I-betreibende KMU [Anzahl]
Istwert
3.600Anzahl
Zielzustand
3.400Anzahl
Datenquelle: Die F&E-Erhebung der Statistik Austria 2015
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Innovationsscheck Plus
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit dem Innovationsscheck Plus können sich die Unternehmen an Forschungseinrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) wenden und je nach Bedarf deren förderbare Leistungen bis zu einer Höhe von maximal EUR 10.000,- bezahlen. Die förderbaren Gesamtkosten können maximal EUR 12.500,- betragen. (inklusive Selbstbehalt von 20% vom Unternehmen).
KMU sollen damit die Überwindung von Hemmschwellen zu Kooperationen mit Forschungseinrichtungen erleichtert werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Das Programm zum Innovationsschecks Plus (INSplus) (2013+2014) ist grundsätzlich planmäßig gelaufen. Die Programmziele wurden – trotz geringerem Kostenaufwand als geplant – erreicht.
Das zum Zeitpunkt der Planung und Erstellung der gegenständlichen WFA geplante Auszahlungsbudget für den Transferaufwand zum INSplus hat sich reduziert (AV INSplus 2014: von 2 Mio. EUR auf gesamt 1 Mio. EUR) und der Auszahlungsplan verschoben, weshalb Zahlungen erst ab 2014 erfolgt sind. Das Delta beim Transferaufwand in Höhe von 1 Mio. EUR gegenüber der ursprünglichen Budgetplanung ergibt sich aufgrund einer Umschichtung dieser Mittel auf den Folge-Ausführungsvertrag (AV) zum INSplus (2015). Diese Umschichtung wurde von der FFG infolge des Ablaufs der Vertragsdauer zum AV INSplus 2014 (Grund: Verschiebung des Auszahlungsplans) vorgenommen.
Die tatsächlich abgerechneten Abwicklungskosten (Werkleistungen) im Rahmen der gegenständlichen WFA zum INSplus liegen bei rund 6% und damit deutlich unter der vertraglich vereinbarten Obergrenze von 10% der Fördermittel.
Ergebnis der externen Evaluierung der Innovationsscheckprogramme (Innovationsscheck und Innovationsscheck Plus) (convelop 2016/17): Angesichts des relativ geringen Mitteleinsatzes, ist der Umfang der erzielten Effekte des Programms hervorzuheben.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Das Wirkungsziel des Innovationsscheck Plus, die Unternehmen (KMU) dabei zu unterstützen, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations- (FEI-) Vorhaben zu setzen bzw. effizienter und effektiver durchzuführen und damit nachhaltige FEI-Aktivitäten in KMU zu stimulieren, wird überplanmäßig erreicht. Wie eine externe Evaluierung (convelop 2016/2017) bestätigt, sind die Innovationsscheckprogramme (Innovationsscheck und Innovationsscheck Plus) zudem gut in die FTI-Strategie des Bundes (März 2011) im Bereich „Potenziale der Innovation aktivieren“ eingebettet und adressieren deren Ziele.
Die Evaluierung belegt, dass mit dem Innovationsscheck Plus ein hoher Anteil an Newcomern (das sind jene Unternehmen, deren erstes genehmigtes FFG-Projekt ein Innovationsscheck Plus ist) mobilisiert wird. Dieser hält sich während der gesamten Programmlaufzeit (Juni 2011 bis Ende 2017) stabil bei rund 50%. Ebenso wurde erhoben, dass rund ein Viertel der Newcomer Folgeprojekte mit Unterstützung der FFG durchführt, und damit nachhaltiges Interesse an FEI-Aktivitäten zeigt.
Darüber hinaus konnte das Evaluierungsteam aufzeigen, dass neue nachhaltige Netzwerke zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen entstanden sind, Forschungseinrichtungen davon profitiert haben ihr Wissen in der Praxis zu erproben, und Unternehmen Innovationen hervorgebracht und wirtschaftlich verwerten konnten, wie es ohne Innovationsscheck nicht möglich gewesen wäre. Ergänzt wurden diese Effekte durch vielfältige Impulse, die Unternehmen und Forschungseinrichtungen für ihre laufende Arbeit aus den Kooperationen mitnehmen konnten. Beispielsweise eine leichtere Vermarktung neu entwickelter Produkte durch ein „wissenschaftliches Label“, mehr Bereitschaft der Unternehmen mit neuen Ideen zu experimentieren und „Multiplikatoreffekte“ für die Vermarktung neuer Produkte durch die Forschungseinrichtungen mit ihren Publikationen und Konferenzbeiträgen.
Vertiefende Ergebnisse zur Bewertung der F&E-Aktivitäten der Unternehmen, die einen Innovationsscheck bezogen haben, konnten im Rahmen der Evaluierung insbesondere durch die erstmalig erfolgte Verschneidung der erfassten Unternehmen (Innovationsscheck-Beziehenden) mit der F&E-Erhebung der Statistik Austria (Erhebungsjahre 2007/09/11/13) aufgezeigt werden. Obwohl diese Erhebung auf F&E fokussiert, und reine Innovationsaktivitäten darin nicht erfasst werden, haben mindestens 21%, aller neu in der F&E-Erhebung der Statistik Austria erfassten Unternehmen, einen Innovationsscheck bezogen. Die F&E-Ausgaben dieser Unternehmen liegen dabei deutlich über der Förderhöhe des Innovationsschecks.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.