Vorhaben
Garantieübernahmen der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) gemäß KMU-Förderungsgesetz
Garantieübernahmen der aws gemäß KMU-Förderungsgesetz
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: -26.238
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Unterstützung von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer
Beschreibung des Ziels
Ziel ist die Finanzierung und Förderung erfolgversprechender Projekte von Unternehmen im Inland zu ermöglichen, insbesondere wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind. Es soll damit ein Anreiz für Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer geschaffen werden, solche Projekte durchzuführen, um die dynamische Gesamtentwicklung des Unternehmens zu ermöglichen.
Auf europäischer Ebene wird eine weitere Kooperationsgrundlage mit den Europäischen Institutionen (z.B. EIF) angeboten.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
aws Garantien für Gründer und Jungunternehmer [Anzahl]
Istwert
535Anzahl
Zielzustand
492Anzahl
Datenquelle: aws Leistungsbericht - 4. Quartal 2015
Ziel 2: Stärkung und Festigung des Wachstums- und Innovationspotenzials von wirtschaftlich selbständigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Beschreibung des Ziels
Ziel ist die Finanzierung und Förderung erfolgversprechender Projekte von Unternehmen im Inland zu ermöglichen, insbesondere wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind. Es soll damit ein Anreiz für KMU geschaffen werden, solche Projekte durchzuführen, um die dynamische Gesamtentwicklung des Unternehmens zu ermöglichen.
Auf europäischer Ebene wird eine weitere Kooperationsgrundlage mit den Europäischen Institutionen (z.B. EIF) angeboten.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Gewährte Garantien für Wachstums- und Innovationsprojekte [Anzahl]
Istwert
380Anzahl
Zielzustand
300Anzahl
Datenquelle: aws Leistungsbericht - 4. Quartal 2015
Ziel 3: Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU durch Gestaltung attraktiver Finanzierungsmöglichkeiten
Beschreibung des Ziels
Ziel ist die Finanzierung und Förderung erfolgversprechender Projekte von Unternehmen im Inland zu ermöglichen, insbesondere wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind. Es soll damit ein Anreiz für KMU geschaffen werden, solche Projekte durchzuführen, um die dynamische Gesamtentwicklung des Unternehmens zu ermöglichen.
Auf europäischer Ebene wird eine weitere Kooperationsgrundlage mit den Europäischen Institutionen (z.B. EIF) angeboten.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU durch Garantien (Darstellung der Gesamtförderleistung=übernommenes Obligo) [Mio. EUR]
Istwert
98,4Mio. EUR
Zielzustand
81,0Mio. EUR
Datenquelle: aws Leistungsbericht - 4. Quartal 2015
Ziel 4: Förderung von unternehmerischen Projekten in allgemeine Umweltschutzmaßnahmen sowie Energieeffizienzmaßnahmen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Förderung von unternehmerischen Projekten in allgemeine Umweltschutzmaßnahmen sowie Energieeffizienzmaßnahmen (keine Maßnahmen gesetzt) [Mio. EUR]
Istwert
0Mio. EUR
Zielzustand
1Mio. EUR
Datenquelle: aws Leistungsbericht - 4. Quartal 2015
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Mobilisierung von Eigenkapital für junge Unternehmen (Double Equity)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Garantiefähig sind Innovations- und Wachstumsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen (mit Ausnahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft), die längstens sechs Jahre vor Einreichung des Antrages gegründet oder übernommen wurden und deren herkömmliche Projektfinanzierung trotz Einbringung von Eigenkapital in Form von Barmitteln nicht sichergestellt ist.
Mit diesem Schwerpunkt soll ein Anreiz zur verstärkten Eigenkapitalfinanzierung von jungen Unternehmen geschaffen und unterstützt werden, um u.a. die Überlebenswahrscheinlichkeit dieser Unternehmen erheblich zu verbessern. Die Verdopplung von privatem Risikokapital verbessert die Eigenkapitalausstattung dieser Unternehmen nachhaltig und ermöglicht oftmals erst die Umsetzung von Innovations- und Wachstumsprojekten. Die Erhöhung der Nachhaltigkeit (im Sinne eines verbesserten Wachstumspotenzials und höherer Erfolgsquoten) von Unternehmensgründungen und -übernahmen trägt wiederum zur Steigerung der Dynamik und Wettbewerbsstärke des Wirtschaftsstandortes Österreich wesentlich bei.
Garantiefähig:
-) materielle/immaterielle Investitionen einschließlich nicht aktivierungsfähiger Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Projekt (z.B. Technologietransfer, Produktdesign, Marketing, Patentanmeldungen, Lizenzen)
-) Unternehmensübernahmen und -nachfolgen (einschließlich der Beteiligung an einer Gesellschaft im Inland)
-) Betriebsmittel (z.B. Wareneinkäufe) im Zusammenhang mit Investitionsprojekten oder Wachstumsprojekten, die einen außergewöhnlichen Wachstumssprung im Unternehmen bewirken — auch im Zusammenhang mit einer Unternehmensneugründung oder -nachfolge
-) Personalkosten, Kosten für Auftragsforschung und technisches Wissen im Zusammenhang mit F&E&I-Projekten sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich der Forschungstätigkeit dienen
Garantiefähig sind Kredite, Darlehen, Mietkauf und Finanzierungsleasing
Fördermaßnahme:
-) Investitionsfinanzierung: Garantiequote bis zu 80%
-) Betriebsmittelfinanzierung:
a) bei gleichhohen halbjährlichen Tilgungsraten mit einer tilgungsfreien Zeit von maximal 3 Jahren: bis zu 80 %
b) bei endfälligen Finanzierungen bis zu einem Finanzierungsbetrag von EUR 100.000: bis zu 80 %
c) bei endfälligen Finanzierungen ab einem Finanzierungsbetrag von mehr als EUR 100.000: bis zu 50 %
-) Grundsatz: Ausgewogene Risikoteilung zwischen aws – finanzierendes Institut – Kreditnehmer — bei Projekte bis zu EUR 100.000 verzichtet die aws auf Sicherheiten (Ausnahme: persönliche Haftung)
Laufzeit:
-) Investitionsfinanzierung: 20 Jahre
-) Betriebsmittelfinanzierung: 5 Jahre (zzgl. tilgungsfreier Zeiträume von max. 3 Jahren)
Entgelte — Die Garantieentgelthöhe ist abhängig vom Ergebnis des Ratings, das im Rahmen der Prüfung des jeweiligen Projektes durchgeführt wird, sowie von der Garantielaufzeit:
-) Garantieentgelt: 0,6% – 1,02% p.a.
-) Bearbeitungsentgelt: 0,25%
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Garantiefähig sind Unternehmensgründungen und Unternehmensübernahmen aller in der Richtlinie genannten Branchen (mit Ausnahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft) durch Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer.
Förderkriterien:
-) Erstmalige wirtschaftlich selbständige Tätigkeit
(Gründung/Übernahme max. 5 Jahre vor Einreichung des Förderansuchens; keine wirtschaftlich selbständige Tätigkeit in den letzten 5 Jahren)
-) Aufgabe jeder unselbständigen Tätigkeit (auch: keine Nebenbeschäftigung)
-) Gesellschaften: direkte Beteiligung von mind. 25% und unternehmensrechtliche Geschäftsführung durch Jungunternehmer
-) Unternehmensübernahmen: mind. 50% des Unternehmens müssen übernommen werden
Garantiefähig:
-) materielle/immaterielle Investitionen einschließlich nicht aktivierungsfähiger Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Projekt (z.B. Technologietransfer, Produktdesign, Marketing, Patentanmeldungen, Lizenzen)
-) Unternehmensübernahmen und -nachfolgen (einschließlich der Beteiligung an einer Gesellschaft im Inland)
-) Betriebsmittel (z.B. Wareneinkäufe) im Zusammenhang mit Investitionsprojekten oder Wachstumsprojekten, die einen außergewöhnlichen Wachstumssprung im Unternehmen bewirken — auch im Zusammenhang mit einer Unternehmensneugründung oder -nachfolge
-) Personalkosten, Kosten für Auftragsforschung und technisches Wissen im Zusammenhang mit F&E&I-Projekten sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich der Forschungstätigkeit dienen
Garantiefähig sind Kredite, Darlehen, Mietkauf und Finanzierungsleasing
Fördermaßnahme:
-) Investitionsfinanzierung: Garantiequote bis zu 80%
-) Betriebsmittelfinanzierung:
a) bei gleichhohen halbjährlichen Tilgungsraten mit einer tilgungsfreien Zeit von maximal 3 Jahren: bis zu 80 %
b) bei endfälligen Finanzierungen bis zu einem Finanzierungsbetrag von EUR 100.000: bis zu 80 %
c) bei endfälligen Finanzierungen ab einem Finanzierungsbetrag von mehr als EUR 100.000: bis zu 50 %
-) Grundsatz: Ausgewogene Risikoteilung zwischen aws – finanzierendes Institut – Kreditnehmer — bei Projekte bis zu EUR 100.000 verzichtet die aws auf Sicherheiten (Ausnahme: persönliche Haftung)
Laufzeit:
-) Investitionsfinanzierung: 20 Jahre
-) Betriebsmittelfinanzierung: 5 Jahre (zzgl. tilgungsfreier Zeiträume von max. 3 Jahren)
Entgelte — Die Garantieentgelthöhe ist abhängig vom Ergebnis des Ratings, das im Rahmen der Prüfung des jeweiligen Projektes durchgeführt wird, sowie von der Garantielaufzeit: Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme: überplanmäßig erreicht
-) Garantieentgelt: 0,6% – 1,02% p.a.
-) Bearbeitungsentgelt: >EUR 1 Mio.: mind. 0,25% /
Mikrokredite für kleine Unternehmen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Garantiefähig ist die Aufnahme von Kleinkrediten durch neu gegründete, übernommene und bestehende wirtschaftlich selbständige, gewerbliche kleinen Unternehmen aller Branchen (mit Ausnahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft). Hauptzielsetzung ist Erleichterung der Kleinkreditfinanzierung durch Risikoabdeckung zu günstigen Konditionen (die u.a. auch dadurch erzielt werden, dass die mit aws-Garantie ausgestatteten Mikrokredite vom kreditgewährenden Institut nicht mit Eigenmittel zu unterlegen sind). Damit soll die Finanzierungssituation von kleinen Unternehmen verbessert und der Zugang zu Kleinkrediten erleichtert werden.
Garantiefähig:
-) materielle/immaterielle Investitionen einschließlich nicht aktivierungsfähiger Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Projekt (z.B. Technologietransfer, Produktdesign, Marketing, Patentanmeldungen, Lizenzen)
-) Unternehmensübernahmen und -nachfolgen (einschließlich der Beteiligung an einer Gesellschaft im Inland)
-) Betriebsmittel (z.B. Wareneinkäufe) im Zusammenhang mit Investitionsprojekten oder Wachstumsprojekten, die einen außergewöhnlichen Wachstumssprung im Unternehmen bewirken — auch im Zusammenhang mit einer Unternehmensneugründung oder -nachfolge
-) Personalkosten, Kosten für Auftragsforschung und technisches Wissen im Zusammenhang mit F&E&I-Projekten sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich der Forschungstätigkeit dienen
Garantiefähig sind Kredite, Darlehen, Mietkauf und Finanzierungsleasing
Fördermaßnahme:
-) Garantien können für einen maximalen Kreditbetrag von EUR 30.000 pro Unternehmen und Kalenderjahr gewährt werden.
-) Projekte, deren garantiefähige förderbare Kosten den Betrag von EUR 50.000 übersteigen, können nicht gefördert werden.
Garantien können ausschließlich für kleine Unternehmen gem. der gültigen KMU-Definition der EU, das heißt derzeit Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und maximal EUR 10 Mio. Umsatz oder maximal EUR 10 Mio. Bilanzsumme übernommen werden. Verflochtene Unternehmen sind als Einheit zu betrachten.
Laufzeit:
-) Investitionsfinanzierung: 20 Jahre
-) Betriebsmittelfinanzierung: 5 Jahre (zzgl. tilgungsfreier Zeiträume von max. 3 Jahren)
Entgelte — Die Garantieentgelthöhe ist abhängig vom Ergebnis des Ratings, das im Rahmen der Prüfung des jeweiligen Projektes durchgeführt wird, sowie von der Garantielaufzeit: Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme: überwiegend erreicht
-) Garantieentgelt: 0,7% – 0,9% p.a.
-) Bearbeitungsentgelt: >EUR 1 Mio.: mind. 0,25% /
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Garantiefähig sind Finanzierungen für Innovations- und Wachstumsprojekte von bestehenden und neu gegründeten wirtschaftlich selbständigen, gewerblichen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aller Branchen (mit Ausnahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft). Hauptzielsetzung ist Förderung der Fremdfinanzierung um damit Gründungs-, Übernahme-/Nachfolge- und Wachstumsprojekte zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Mit den Garantieübernahmen für Fremdfinanzierungen sollen Projekte, die aufgrund von fehlenden oder unzureichenden bankmäßigen Sicherheiten eine kommerzielle Finanzierung nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen erhalten würden unterstützt werden. Damit soll ein Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU und Stabilisierung der Beschäftigungssituation des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet werden.
Garantiefähig:
-) materielle/immaterielle Investitionen einschließlich nicht aktivierungsfähiger Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Projekt (z.B. Technologietransfer, Produktdesign, Marketing, Patentanmeldungen, Lizenzen)
-) Unternehmensübernahmen und -nachfolgen (einschließlich der Beteiligung an einer Gesellschaft im Inland)
-) Betriebsmittel (z.B. Wareneinkäufe) im Zusammenhang mit Investitionsprojekten oder Wachstumsprojekten, die einen außergewöhnlichen Wachstumssprung im Unternehmen bewirken — auch im Zusammenhang mit einer Unternehmensneugründung oder -nachfolge
-) Personalkosten, Kosten für Auftragsforschung und technisches Wissen im Zusammenhang mit F&E&I-Projekten sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich der Forschungstätigkeit dienen
Garantiefähig sind Kredite, Darlehen, Mietkauf und Finanzierungsleasing
Fördermaßnahme:
-) Investitionsfinanzierung: Garantiequote bis zu 80%
-) Betriebsmittelfinanzierung:
a) bei gleichhohen halbjährlichen Tilgungsraten mit einer tilgungsfreien Zeit von maximal 3 Jahren: bis zu 80 %
b) bei endfälligen Finanzierungen bis zu einem Finanzierungsbetrag von EUR 100.000: bis zu 80 %
c) bei endfälligen Finanzierungen ab einem Finanzierungsbetrag von mehr als EUR 100.000: bis zu 50 %
-) Grundsatz: Ausgewogene Risikoteilung zwischen aws – finanzierendes Institut – Kreditnehmer — bei Projekte bis zu EUR 100.000 verzichtet die aws auf Sicherheiten (Ausnahme: persönliche Haftung)
Laufzeit:
-) Investitionsfinanzierung: 20 Jahre
-) Betriebsmittelfinanzierung: 5 Jahre (zzgl. tilgungsfreier Zeiträume von max. 3 Jahren)
Entgelte — Die Garantieentgelthöhe ist abhängig vom Ergebnis des Ratings, das im Rahmen der Prüfung des jeweiligen Projektes durchgeführt wird, sowie von der Garantielaufzeit: Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme: überplanmäßig erreicht
-) Garantieentgelt: 0,6% – 1,02% p.a.
-) Bearbeitungsentgelt: >EUR 1 Mio.: mind. 0,25% /
Programmdokument KMU-Stabilisierung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit diesem Programm sollen Maßnahmen, die der Unternehmensstabilisierung dienen, gefördert werden. Es soll damit die langfristige Fortführung, die langfristigen Erfolgschancen und die Erhaltung von Arbeitsplätzen von wirtschaftlich selbständigen, gewerblichen KMU aller Branchen (mit Ausnahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft) sichergestellt werden. Durch Garantieübernahmen für Fremdfinanzierungen sollen Maßnahmen der Unternehmensstabilisierung, die aufgrund von fehlenden oder unzureichenden bankmäßigen Sicherheiten eine kommerzielle Finanzierung nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen erhalten würden, gefördert werden.
Spezifikationen:
-) Bei dem Unternehmen handelt es sich um ein potenziell gefährdetes KMU, das noch keinen formellen Insolvenztatbestand erfüllt.
-) Garantien können ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen gem. der gültigen KMU-Definition der EU, das heißt derzeit Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und maximal EUR 50 Mio. Umsatz oder maximal EUR 43 Mio. Bilanzsumme übernommen werden. Verflochtene Unternehmen sind als Einheit zu betrachten.
-) Ausgeschlossen sind auch Unternehmen, die die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen.
Garantiefähig:
-) materielle/immaterielle Investitionen einschließlich nicht aktivierungsfähiger Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Projekt (z.B. Technologietransfer, Produktdesign, Marketing, Patentanmeldungen, Lizenzen)
-) Unternehmensübernahmen und -nachfolgen (einschließlich der Beteiligung an einer Gesellschaft im Inland)
-) Betriebsmittel (z.B. Wareneinkäufe) im Zusammenhang mit der Unternehmensstabilisierung
Garantiefähig sind Kredite, Darlehen, Mietkauf und Finanzierungsleasing
Fördermaßnahme:
-) Investitionsfinanzierung + Betriebsmittelfinanzierung:: Garantiequote bis zu 80%
Laufzeit:
-) Investitionsfinanzierung: 20 Jahre
-) Betriebsmittelfinanzierung: 10 Jahre
Entgelte — Die Garantieentgelthöhe ist abhängig vom Ergebnis des Ratings, das im Rahmen der Prüfung des jeweiligen Projektes durchgeführt wird, sowie von der Garantielaufzeit: Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme: überwiegend erreicht
-) Garantieentgelt: 0,6% – 1,02% p.a.
-) Bearbeitungsentgelt: >EUR 1 Mio.: mind. 0,25% /
Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Ziel dieses Schwerpunktes ist es Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte österreichischer Unternehmen zu verbessern und zu ermöglichen. Die Überleitung von Ergebnissen wissenschaftlich-technischer Forschung in vermarktbare Produkte, Verfahren und Dienstleistungen stellt für jedes Unternehmen eine besondere Herausforderung dar. Oftmals ist der private Kapitalmarkt zur Finanzierung dieser dynamischen Unternehmensphasen nicht oder nur unzureichend ausgestattet. Darüber hinaus zielt dieser Schwerpunkt auf die Ermöglichung von unternehmerischen Forschungsinfrastrukturprojekten (Errichtung oder Modernisierung) ab. Im Einklang mit den generellen Zielsetzungen der Europäischen Union zur Unterstützung von Forschungs-, Technologie- und Innovationsprojekten stellt daher die teilweise öffentliche Absicherung des Finanzierungsrisikos solcher Projekte einen unerlässlichen Beitrag der öffentlichen Hand zur nachhaltigen Strukturverbesserung dar.
Mit diesem Programm soll durch eine teilweise Absicherung des Ausfallsrisikos von FTI-Finanzierungen ein Anreiz geschaffen werden, Investitionen in Forschung, Technologie und Innovation durchzuführen. Es soll damit zur Erhöhung der Nachhaltigkeit der unternehmerischen Tätigkeiten in FTI beigetragen werden und somit eine Steigerung der Dynamik und Wettbewerbsstärke des Wirtschaftsstandortes Österreich insgesamt erreicht werden.
Garantiefähige Entwicklungs- und Forschungsüberleitungsprojekte sind in Österreich durchzuführen und es muss zu erwarten sein, dass die Verwertung der Ergebnisse in bestmöglicher Art und Weise für die österreichische Wirtschaft erfolgt. Dies schließt selbstverständlich nicht die grundsätzlich erwünschten internationalen Kooperationsprojekte aus.
Die Garantien dienen insbesondere auch zur Besicherung von Krediten aus dem ERP-Technologieprogramm, der etablierten Förderung für die Forschungsüberleitungsphase von Projekten.
Garantiefähig:
-) materielle/immaterielle Investitionen einschließlich nicht aktivierungsfähiger Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Projekt (z.B. Technologietransfer, Produktdesign, Marketing, Patentanmeldungen, Lizenzen)
-) Unternehmensübernahmen und -nachfolgen (einschließlich der Beteiligung an einer Gesellschaft im Inland)
-) Betriebsmittel (z.B. Wareneinkäufe) im Zusammenhang mit Investitionsprojekten oder Wachstumsprojekten, die einen außergewöhnlichen Wachstumssprung im Unternehmen bewirken — auch im Zusammenhang mit einer Unternehmensneugründung oder -nachfolge
-) Personalkosten, Kosten für Auftragsforschung und technisches Wissen im Zusammenhang mit F&E&I-Projekten sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich der Forschungstätigkeit dienen
Garantiefähig sind Kredite, Darlehen, Mietkauf und Finanzierungsleasing
Fördermaßnahme:
-) Investitionsfinanzierung: Garantiequote bis zu 80%
-) Betriebsmittelfinanzierung:
a) bei gleichhohen halbjährlichen Tilgungsraten mit einer tilgungsfreien Zeit von maximal 3 Jahren: bis zu 80 %
b) bei endfälligen Finanzierungen bis zu einem Finanzierungsbetrag von EUR 100.000: bis zu 80 %
c) bei endfälligen Finanzierungen ab einem Finanzierungsbetrag von mehr als EUR 100.000: bis zu 50 %
-) Grundsatz: Ausgewogene Risikoteilung zwischen aws – finanzierendes Institut – Kreditnehmer — bei Projekte bis zu EUR 100.000 verzichtet die aws auf Sicherheiten (Ausnahme: persönliche Haftung)
Laufzeit:
-) Investitionsfinanzierung: 20 Jahre
-) Betriebsmittelfinanzierung: 5 Jahre (zzgl. tilgungsfreier Zeiträume von max. 3 Jahren)
Entgelte — Die Garantieentgelthöhe ist abhängig vom Ergebnis des Ratings, das im Rahmen der Prüfung des jeweiligen Projektes durchgeführt wird, sowie von der Garantielaufzeit: Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme: überplanmäßig erreicht
-) Garantieentgelt: 0,6% – 0,9% p.a.
-) Bearbeitungsentgelt: >EUR 1 Mio.: mind. 0,25% /
Projekte in allgemeine Umweltschutzmaßnahmen sowie Energieeffizienzmaßnahmen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Garantiefähig sind unternehmerische Projekte in allgemeine Umweltschutzmaßnahmen sowie Energieeffizienzmaßnahmen im Inland. Hierunter fallen aktivierungsfähige Investitionen in Planung, Produktion und Anwendung umweltschutzrelevanter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom bzw. Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Die Unterstützung von Investitionen zum sparsamen Einsatz von Energieressourcen, zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Energieträger stellt einen besonderen Förderschwerpunkt dar. Damit sollen Anreize zur Durchführung von produktiven Erstinvestitionen kleiner und mittlerer österreichischer Unternehmen geschaffen werden, welche die Herstellung von Produkten zum Ziel haben, durch deren Einsatz die grundlegenden Ziele dieser Schwerpunktsetzung verwirklicht werden, insbesondere im Hinblick auf sparsamen und effizienten Energieeinsatz oder auf die Reduktion umweltrelevanter Emissionen (z. B. Luft- oder Wasserverschmutzung). Dabei sind auch Faktoren wie die Verbreitung und regionale Durchdringung der Produkte zu berücksichtigen (Beispiele: Wärmepumpen, Dämmstoffe, Fenster).
Der gegenständliche Schwerpunkt soll weiters österreichischen Unternehmen Anreize zur verstärkten Durchführung allgemeiner Umweltschutz- sowie Energieeffizienzmaßnahmen im eigenen Betrieb bieten (Anwendungsinvestitionen) und die bestehenden Umweltförderungen auf Bundes- und Landesebene, welche derzeit zumeist Zuschüsse anbieten, ergänzen (KPC, KLI:EN, Landesförderungen, etc.). Dies kann nach einer vorher durchgeführten Kompatibilitätsprüfung das Schnüren von Förderpaketen für die Unternehmen optimieren sowie Doppelförderungen ausschließen.
Garantiefähig:
-) materielle/immaterielle Investitionen einschließlich nicht aktivierungsfähiger Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Projekt (z.B. Technologietransfer, Produktdesign, Marketing, Patentanmeldungen, Lizenzen)
-) Unternehmensübernahmen und -nachfolgen (einschließlich der Beteiligung an einer Gesellschaft im Inland)
-) Betriebsmittel (z.B. Wareneinkäufe) im Zusammenhang mit Investitionsprojekten oder Wachstumsprojekten, die einen außergewöhnlichen Wachstumssprung im Unternehmen bewirken — auch im Zusammenhang mit einer Unternehmensneugründung oder -nachfolge
-) Personalkosten, Kosten für Auftragsforschung und technisches Wissen im Zusammenhang mit F&E&I-Projekten sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich der Forschungstätigkeit dienen
Garantiefähig sind Kredite, Darlehen, Mietkauf und Finanzierungsleasing
Fördermaßnahme:
-) Investitionsfinanzierung: Garantiequote bis zu 80%
-) Betriebsmittelfinanzierung:
a) bei gleichhohen halbjährlichen Tilgungsraten mit einer tilgungsfreien Zeit von maximal 3 Jahren: bis zu 80 %
b) bei endfälligen Finanzierungen bis zu einem Finanzierungsbetrag von EUR 100.000: bis zu 80 %
c) bei endfälligen Finanzierungen ab einem Finanzierungsbetrag von mehr als EUR 100.000: bis zu 50 %
-) Grundsatz: Ausgewogene Risikoteilung zwischen aws – finanzierendes Institut – Kreditnehmer — bei Projekte bis zu EUR 100.000 verzichtet die aws auf Sicherheiten (Ausnahme: persönliche Haftung)
Laufzeit:
-) Investitionsfinanzierung: 20 Jahre
-) Betriebsmittelfinanzierung: 5 Jahre (zzgl. tilgungsfreier Zeiträume von max. 3 Jahren)
Entgelte — Die Garantieentgelthöhe ist abhängig vom Ergebnis des Ratings, das im Rahmen der Prüfung des jeweiligen Projektes durchgeführt wird, sowie von der Garantielaufzeit: Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme: nicht erreicht
-) Garantieentgelt: 0,6% – 1,02% p.a.
-) Bearbeitungsentgelt: >EUR 1 Mio.: mind. 0,25% /
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Position Werkleistungen bezieht sich auf die Abwicklungskosten für Garantien im Rahmen der Richtlinie für die „Zuschuss- und Garantierichtlinie gemäß KMU-FG“ der aws. Die Präzisierung dieser Leistungen (Bearbeitung der Garantie-/Zuschussanträge, Aufbereitung für Entscheidungen, Garantie/Förderungsentscheidung und Vertragserstellung, laufendes Monitoring, Reporting, etc.) erfolgt mit dem Vertrag zwischen Bund/aws zur Abwicklung der Fördermaßnahmen der „Zuschuss- und Garantierichtlinie gemäß KMU-FG“.
Durch die politische Verschiebung der Schwerpunktsetzung weg von Zuschüssen hin zum Ausbau der Garantieinstrumente stiegen bei den Garantie-Programmen die Abwicklungskosten. Grund dafür waren vorrangig die Halbierung der Bearbeitungsentgelte für Unternehmen und steigende Fallzahlen. Um diesen Bedarf zu decken, wurden einerseits operative Mittel umgewidmet, die durch Einsparungen in den Zuschussprogrammen ermöglicht wurden und andererseits durch Mittel, die für die Abwicklungskosten in den Zuschussprogrammen geplant waren (gemeinsamer Abwicklungsvertrag s.o.).
Die Position Transferaufwand ist in der UG 45 des BMF budgetiert und dient der Schadloshaltung für schlagend gewordene Garantien (= Garantieleistung). Dieser Betrag ergibt sich auf Basis von Ausfallsprognosen für die das BMF Vorsorge trifft.
Die Differenz ergibt sich dadurch, dass mehr Unternehmen ihre staatlich garantierten Kredite zurückzahlen konnten, als prognostiziert worden war. Der Grund dafür liegt in der guten konjunkturellen Entwicklung. Die Schadloshaltung spiegelt die Ausfälle, der in den Vorjahren genehmigten Garantien, wieder.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Die Verwaltungskosten für Unternehmen ergeben sich aus dem Ausfüllen des Garantieantrags, der Zusammenstellung von entsprechenden Unterlagen und aus der finalen Abrechnung des Projekts anhand eines vorgegebenen Formulars. Die aws verbessert sukzessive ihre digitale Informations- und Einreichplattform sowie sonstigen Systeme, um die Kosten für Unternehmen weiter zu senken.
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
- Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
Die mit Garantien unterstützten Gründungen und KMU haben 2015 einen besseren Zugang zu Finanzierungsleistungen erhalten (insgesamt 915 Projekte mit einem Garantieobligo von EUR 98,4 Mio.), weshalb Innovations- und Gründungsprojekte schneller und sicherer umgesetzt werden konnten.
Dies bedeutet eine Steigerungsrate von 18% bei geförderten Unternehmen und einer Erhöhung des garantierten Obligos von 29% gegenüber dem Ausgangsjahr 2013.
Durch diese Garantien werden:
– die Finanzierung von Gründungen und
– Wachstumssprünge von KMU erleichtert,
– der Umstieg auf innovative Investitionen angeregt,
– die langfristige Finanzierung von KMU ermöglicht sowie
– Risikokapital von jungen Unternehmen abgesichert
Dadurch wird die Nachhaltigkeit von Gründungen erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit von innovativen KMU gestärkt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.