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Vorhaben

Garantieübernahmen der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) gemäß KMU-Förderungsgesetz

Garantieübernahmen der aws gemäß KMU-Förderungsgesetz

2018
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -26.238

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Ziel der Garantieübernahme ist, die Finanzierung und Förderung von volkswirtschaftlich wünschenswerten Projekten im Inland und Ausland zu ermöglichen oder zu erleichtern, insbesondere wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind. Garantiefähig sind ausschließlich Projekte, die zur Steigerung der Dynamik und der Wettbewerbsstärke des Wirtschaftsstandortes Österreich sowie zur Stabilisierung und Schaffung von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen im Inland beitragen.

Dies beinhaltet insbesondere die Finanzierung und Förderung von/der:
-) Jungunternehmerinnen oder Jungunternehmern
-) Unternehmensgründungen und -nachfolgen, insbesondere auch High-Tech-Gründungen
-) Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials sowie des Innovationspotenzials von wirtschaftlich selbständigen kleinen und mittleren Unternehmen (in der Folge: KMU)
-) unternehmerischen Projekten in österreichischen Regionalförderungsgebieten
-) Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten österreichischer Unternehmen
-) unternehmerischen Projekten in allgemeine Umweltschutzmaßnahmen sowie Energieeffizienzmaßnahmen

Geltungsdauer der aws-Garantierichtlinie 2014 (KMU-Förderungsgesetz): 01. Juli 2014 bis 31. Dezember 2016

Garantiefähige Unternehmen können natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften sein, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein Unternehmen betreiben oder innerhalb einer Frist von 12 Monaten zu betreiben beabsichtigen. Der Tätigkeitsbereich muss in einem der folgenden Wirtschaftszweige liegen: industrielle oder gewerbliche Produktion, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungen, Transport- und Verkehrs-wirtschaft, Verarbeitungsunternehmen von landwirtschaftlichen Produkten der ersten Verarbeitungsstufe, Handel. Das garantiefähige Unternehmen muss über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen.

Gegenstand der Garantieübernahme sind Finanzierungen von Projekten, die der Errichtung, Erweiterung, Modernisierung oder Stabilisierung eines österreichischen KMU, der Einführung von Innovationen oder dem Kauf von oder der Beteiligung an Unternehmen im Inland dienen.

Ausmaß und Quote der zu übernehmenden Garantie bemessen sich grundsätzlich nach der Risikostruktur und den Finanzierungserfordernissen des Projektes unter Berücksichtigung des EU-Beihilferechts. Die Garantiequote beträgt bis zu 80% der garantiefähigen Finanzierungsmittel; die maximale Garantielaufzeit beträgt 20 Jahre. Die Obergrenze des garantierten Obligos darf grundsätzlich pro Projekt den Betrag von EUR 2 Mio. nicht überschreiten.

Neben den geförderten Garantien übernimmt die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft m.b.H. (in der Folge: aws) auch Garantien für Finanzierungen insbesondere von KMU, bei denen dem Risiko adäquate Chancen auf Erträgnisse der aws gegenüberstehen (= beihilfefreie Garantien). Die aws übernimmt die Garantien in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.

KMU im Sinne der vorliegenden Richtlinie sind solche, die von der Empfehlung der Europäischen Kommission gemäß der „Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)“ erfasst werden (Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003, ABl. L 124/36 vom 20.5.2003 in der jeweils geltenden Fassung). Verflochtene Unternehmen sind im Sinne dieser Empfehlung als Einheit zu betrachten.

Die aws hat bei der Vergabe von Garantien auch die aktuellen Förderungsprioritäten des Bundes und die Schwerpunkte des aktuellen aws-Mehrjahresprogramms zu berücksichtigten.

Förderungsgeber ist der Bund, der mit der Durchführung der Förderung nach dieser Richtlinie die aws betraut. Basis dafür ist neben den europarechtlichen Grundlagen das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) in der geltenden Fassung.

In §1 KMU-FG werden vom Gesetzgeber folgende Ziele gesetzt:
(1) Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die unten umschriebenen Förderungsmaßnahmen durch den Bund
(2) Die Förderungsmaßnahmen haben – mit dem Ziel, durch eine verstärkte Förderung der KMU das Beschäftigungsvolumen, die Innovationskraft und die Dynamik der Wirtschaft zu erhöhen – der Sicherung oder Hebung der Ertragsfähigkeit (Strukturverbesserung) von bestehenden KMU durch Erleichterung von Marktanpassungsmaßnahmen und von Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der Gründung von wettbewerbsfähigen KMU zu dienen.

In §2 KMU-FG wird definiert, dass eine Förderung gewährt werden kann durch:
1. Annuitäten-, Zinsen- und Kreditkostenzuschüsse;
2. sonstige Geldzuwendungen;
3. sonstige geldwerte Leistungen, wie Beratungen oder Serviceleistungen

Als weitere Förderungsmaßnahme stehen die Übernahme von Haftungen (Bürgschaften, Garantien) u.a. durch die im Bundeseigentum stehende Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (aws) nach Maßgabe ihrer rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten zur Verfügung.

Die Gewährung einer Förderung durch mehr als eine der genannten Maßnahmen für dasselbe Vorhaben sowie durch gemeinsame, den Zielsetzungen des KMU-FGs entsprechende Förderungsmaßnahmen mit anderen Rechtsträgern ist zulässig.

Dieses Vorhaben steht im Einklang mit der strategischen Ausrichtung der Unternehmenspolitik der Europäischen Union und wurde mitgeteilt zur Freistellung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 06. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung; Amtsblatt der EK L 214).

Die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl L 352/1 vom 24.12.2013) sowie die Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen in Form von Bürgschaften (ABL C 155/02 vom 20.06.2008) sind ebenfalls anzuwenden.

Weitere programmspezifische EU-rechtliche Grundlagen sind in den jeweiligen Programmdokumenten der Maßnahmen angeführt.

Die Kürzung der Zuschuss-Fördermittel um EUR -3,5 Mio. als Beitrag zur Budgetkonsolidierung bewirkt auch bei der Vergabe von Garantien eine grundsätzliche Fokussierung auf die Förderung von Jungunternehmern. Der Ausbau der Garantieinstrumente, die in Zeiten restriktiver Kreditvergaben fehlende Sicherheiten kompensieren, sowie die verstärkte Umstellung des Fördersystems auf die Rückzahlbarkeit (schon jetzt sind zahlreiche Förderungen rückzahlbar, z.B. High Tech Gründerförderung, ERP-Kredite) sollen weiter Finanzierungen ermöglichen.

Durch bereits erfolgte Änderungen in der Programmabwicklung (klare Kriterien, elektronische Abwicklung) soll trotz Kürzung der Verwaltungskosten die Aufrechterhaltung eines hohen Förderleistungsniveaus gelingen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Maßnahme „Garantieübernahmen der aws gemäß KMU-Förderungsgesetz“ unterstützt die Ziele des Regierungsprogramms 2013-2018 (Kapitel „Unternehmensfinanzierung“ Seiten 14 und 15). Darin bekennt sich die Bundesregierung während der gesamten Legislaturperiode zum Ziel eine bedarfsgerechte Finanzierung für Unternehmen sicherstellen. Eine dieser Maßnahmen war staatliche Garantien für Unternehmen auszuweiten und zu sichern (aws Garantien: u.a. Halbierung der Garantie- und Bearbeitungsentgelte; höhere Risikobereitschaft (jährlich vereinbarte Risiko-Policy effektiv erreichen), maßvollere Anwendung persönlicher Sicherheiten).

Die Zielsetzung dieser Förderung steht im Einklang mit der strategischen Ausrichtung der Unternehmenspolitik der Europäischen Union, durch die Förderung von KMU die Innovationskraft, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstumspotenzial der Wirtschaft insgesamt zu erhöhen und einen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu leisten.
Diese Maßnahme steht im Einklang mit der Initiative Small Business Act für Europa (SBA), der die Unterstützung und Förderung für KMU zum Ziel hat. Einer der 10 Grundsätze ist der Zugang zu Finanzierungsmitteln – „Access to finance for SMEs“ ( https://ec.europa.eu/growth/access-to-finance_nn).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Unterstützung von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer

Beschreibung des Ziels

Ziel ist die Finanzierung und Förderung erfolgversprechender Projekte von Unternehmen im Inland zu ermöglichen, insbesondere wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind. Es soll damit ein Anreiz für Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer geschaffen werden, solche Projekte durchzuführen, um die dynamische Gesamtentwicklung des Unternehmens zu ermöglichen.

Auf europäischer Ebene wird eine weitere Kooperationsgrundlage mit den Europäischen Institutionen (z.B. EIF) angeboten.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

aws Garantien für Gründer und Jungunternehmer [Anzahl]

Istwert

535

Anzahl

Zielzustand

492

Anzahl

Datenquelle: aws Leistungsbericht - 4. Quartal 2015

Ziel 2: Stärkung und Festigung des Wachstums- und Innovationspotenzials von wirtschaftlich selbständigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Beschreibung des Ziels

Ziel ist die Finanzierung und Förderung erfolgversprechender Projekte von Unternehmen im Inland zu ermöglichen, insbesondere wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind. Es soll damit ein Anreiz für KMU geschaffen werden, solche Projekte durchzuführen, um die dynamische Gesamtentwicklung des Unternehmens zu ermöglichen.

Auf europäischer Ebene wird eine weitere Kooperationsgrundlage mit den Europäischen Institutionen (z.B. EIF) angeboten.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Gewährte Garantien für Wachstums- und Innovationsprojekte [Anzahl]

Istwert

380

Anzahl

Zielzustand

300

Anzahl

Datenquelle: aws Leistungsbericht - 4. Quartal 2015

Ziel 3: Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU durch Gestaltung attraktiver Finanzierungsmöglichkeiten

Beschreibung des Ziels

Ziel ist die Finanzierung und Förderung erfolgversprechender Projekte von Unternehmen im Inland zu ermöglichen, insbesondere wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind. Es soll damit ein Anreiz für KMU geschaffen werden, solche Projekte durchzuführen, um die dynamische Gesamtentwicklung des Unternehmens zu ermöglichen.

Auf europäischer Ebene wird eine weitere Kooperationsgrundlage mit den Europäischen Institutionen (z.B. EIF) angeboten.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU durch Garantien (Darstellung der Gesamtförderleistung=übernommenes Obligo) [Mio. EUR]

Istwert

98,4

Mio. EUR

Zielzustand

81,0

Mio. EUR

Datenquelle: aws Leistungsbericht - 4. Quartal 2015

Ziel 4: Förderung von unternehmerischen Projekten in allgemeine Umweltschutzmaßnahmen sowie Energieeffizienzmaßnahmen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Förderung von unternehmerischen Projekten in allgemeine Umweltschutzmaßnahmen sowie Energieeffizienzmaßnahmen (keine Maßnahmen gesetzt) [Mio. EUR]

Istwert

0

Mio. EUR

Zielzustand

1

Mio. EUR

Datenquelle: aws Leistungsbericht - 4. Quartal 2015


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Mobilisierung von Eigenkapital für junge Unternehmen (Double Equity)

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Garantiefähig sind Innovations- und Wachstumsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen (mit Ausnahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft), die längstens sechs Jahre vor Einreichung des Antrages gegründet oder übernommen wurden und deren herkömmliche Projektfinanzierung trotz Einbringung von Eigenkapital in Form von Barmitteln nicht sichergestellt ist.

Mit diesem Schwerpunkt soll ein Anreiz zur verstärkten Eigenkapitalfinanzierung von jungen Unternehmen geschaffen und unterstützt werden, um u.a. die Überlebenswahrscheinlichkeit dieser Unternehmen erheblich zu verbessern. Die Verdopplung von privatem Risikokapital verbessert die Eigenkapitalausstattung dieser Unternehmen nachhaltig und ermöglicht oftmals erst die Umsetzung von Innovations- und Wachstumsprojekten. Die Erhöhung der Nachhaltigkeit (im Sinne eines verbesserten Wachstumspotenzials und höherer Erfolgsquoten) von Unternehmensgründungen und -übernahmen trägt wiederum zur Steigerung der Dynamik und Wettbewerbsstärke des Wirtschaftsstandortes Österreich wesentlich bei.

Garantiefähig:
-) materielle/immaterielle Investitionen einschließlich nicht aktivierungsfähiger Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Projekt (z.B. Technologietransfer, Produktdesign, Marketing, Patentanmeldungen, Lizenzen)
-) Unternehmensübernahmen und -nachfolgen (einschließlich der Beteiligung an einer Gesellschaft im Inland)
-) Betriebsmittel (z.B. Wareneinkäufe) im Zusammenhang mit Investitionsprojekten oder Wachstumsprojekten, die einen außergewöhnlichen Wachstumssprung im Unternehmen bewirken — auch im Zusammenhang mit einer Unternehmensneugründung oder -nachfolge
-) Personalkosten, Kosten für Auftragsforschung und technisches Wissen im Zusammenhang mit F&E&I-Projekten sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich der Forschungstätigkeit dienen

Garantiefähig sind Kredite, Darlehen, Mietkauf und Finanzierungsleasing

Fördermaßnahme:
-) Investitionsfinanzierung: Garantiequote bis zu 80%
-) Betriebsmittelfinanzierung:
a) bei gleichhohen halbjährlichen Tilgungsraten mit einer tilgungsfreien Zeit von maximal 3 Jahren: bis zu 80 %
b) bei endfälligen Finanzierungen bis zu einem Finanzierungsbetrag von EUR 100.000: bis zu 80 %
c) bei endfälligen Finanzierungen ab einem Finanzierungsbetrag von mehr als EUR 100.000: bis zu 50 %
-) Grundsatz: Ausgewogene Risikoteilung zwischen aws – finanzierendes Institut – Kreditnehmer — bei Projekte bis zu EUR 100.000 verzichtet die aws auf Sicherheiten (Ausnahme: persönliche Haftung)

Laufzeit:
-) Investitionsfinanzierung: 20 Jahre
-) Betriebsmittelfinanzierung: 5 Jahre (zzgl. tilgungsfreier Zeiträume von max. 3 Jahren)

Entgelte — Die Garantieentgelthöhe ist abhängig vom Ergebnis des Ratings, das im Rahmen der Prüfung des jeweiligen Projektes durchgeführt wird, sowie von der Garantielaufzeit:
-) Garantieentgelt: 0,6% – 1,02% p.a.
-) Bearbeitungsentgelt: 0,25%

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Garantiefähig sind Unternehmensgründungen und Unternehmensübernahmen aller in der Richtlinie genannten Branchen (mit Ausnahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft) durch Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer.

Förderkriterien:
-) Erstmalige wirtschaftlich selbständige Tätigkeit
(Gründung/Übernahme max. 5 Jahre vor Einreichung des Förderansuchens; keine wirtschaftlich selbständige Tätigkeit in den letzten 5 Jahren)
-) Aufgabe jeder unselbständigen Tätigkeit (auch: keine Nebenbeschäftigung)
-) Gesellschaften: direkte Beteiligung von mind. 25% und unternehmensrechtliche Geschäftsführung durch Jungunternehmer
-) Unternehmensübernahmen: mind. 50% des Unternehmens müssen übernommen werden

Garantiefähig:
-) materielle/immaterielle Investitionen einschließlich nicht aktivierungsfähiger Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Projekt (z.B. Technologietransfer, Produktdesign, Marketing, Patentanmeldungen, Lizenzen)
-) Unternehmensübernahmen und -nachfolgen (einschließlich der Beteiligung an einer Gesellschaft im Inland)
-) Betriebsmittel (z.B. Wareneinkäufe) im Zusammenhang mit Investitionsprojekten oder Wachstumsprojekten, die einen außergewöhnlichen Wachstumssprung im Unternehmen bewirken — auch im Zusammenhang mit einer Unternehmensneugründung oder -nachfolge
-) Personalkosten, Kosten für Auftragsforschung und technisches Wissen im Zusammenhang mit F&E&I-Projekten sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich der Forschungstätigkeit dienen

Garantiefähig sind Kredite, Darlehen, Mietkauf und Finanzierungsleasing

Fördermaßnahme:
-) Investitionsfinanzierung: Garantiequote bis zu 80%
-) Betriebsmittelfinanzierung:
a) bei gleichhohen halbjährlichen Tilgungsraten mit einer tilgungsfreien Zeit von maximal 3 Jahren: bis zu 80 %
b) bei endfälligen Finanzierungen bis zu einem Finanzierungsbetrag von EUR 100.000: bis zu 80 %
c) bei endfälligen Finanzierungen ab einem Finanzierungsbetrag von mehr als EUR 100.000: bis zu 50 %
-) Grundsatz: Ausgewogene Risikoteilung zwischen aws – finanzierendes Institut – Kreditnehmer — bei Projekte bis zu EUR 100.000 verzichtet die aws auf Sicherheiten (Ausnahme: persönliche Haftung)

Laufzeit:
-) Investitionsfinanzierung: 20 Jahre
-) Betriebsmittelfinanzierung: 5 Jahre (zzgl. tilgungsfreier Zeiträume von max. 3 Jahren)

Entgelte — Die Garantieentgelthöhe ist abhängig vom Ergebnis des Ratings, das im Rahmen der Prüfung des jeweiligen Projektes durchgeführt wird, sowie von der Garantielaufzeit:
-) Garantieentgelt: 0,6% – 1,02% p.a.
-) Bearbeitungsentgelt: >EUR 1 Mio.: mind. 0,25% /

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Mikrokredite für kleine Unternehmen

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Garantiefähig ist die Aufnahme von Kleinkrediten durch neu gegründete, übernommene und bestehende wirtschaftlich selbständige, gewerbliche kleinen Unternehmen aller Branchen (mit Ausnahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft). Hauptzielsetzung ist Erleichterung der Kleinkreditfinanzierung durch Risikoabdeckung zu günstigen Konditionen (die u.a. auch dadurch erzielt werden, dass die mit aws-Garantie ausgestatteten Mikrokredite vom kreditgewährenden Institut nicht mit Eigenmittel zu unterlegen sind). Damit soll die Finanzierungssituation von kleinen Unternehmen verbessert und der Zugang zu Kleinkrediten erleichtert werden.

Garantiefähig:
-) materielle/immaterielle Investitionen einschließlich nicht aktivierungsfähiger Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Projekt (z.B. Technologietransfer, Produktdesign, Marketing, Patentanmeldungen, Lizenzen)
-) Unternehmensübernahmen und -nachfolgen (einschließlich der Beteiligung an einer Gesellschaft im Inland)
-) Betriebsmittel (z.B. Wareneinkäufe) im Zusammenhang mit Investitionsprojekten oder Wachstumsprojekten, die einen außergewöhnlichen Wachstumssprung im Unternehmen bewirken — auch im Zusammenhang mit einer Unternehmensneugründung oder -nachfolge
-) Personalkosten, Kosten für Auftragsforschung und technisches Wissen im Zusammenhang mit F&E&I-Projekten sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich der Forschungstätigkeit dienen

Garantiefähig sind Kredite, Darlehen, Mietkauf und Finanzierungsleasing

Fördermaßnahme:
-) Garantien können für einen maximalen Kreditbetrag von EUR 30.000 pro Unternehmen und Kalenderjahr gewährt werden.
-) Projekte, deren garantiefähige förderbare Kosten den Betrag von EUR 50.000 übersteigen, können nicht gefördert werden.

Garantien können ausschließlich für kleine Unternehmen gem. der gültigen KMU-Definition der EU, das heißt derzeit Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und maximal EUR 10 Mio. Umsatz oder maximal EUR 10 Mio. Bilanzsumme übernommen werden. Verflochtene Unternehmen sind als Einheit zu betrachten.

Laufzeit:
-) Investitionsfinanzierung: 20 Jahre
-) Betriebsmittelfinanzierung: 5 Jahre (zzgl. tilgungsfreier Zeiträume von max. 3 Jahren)

Entgelte — Die Garantieentgelthöhe ist abhängig vom Ergebnis des Ratings, das im Rahmen der Prüfung des jeweiligen Projektes durchgeführt wird, sowie von der Garantielaufzeit:
-) Garantieentgelt: 0,7% – 0,9% p.a.
-) Bearbeitungsentgelt: >EUR 1 Mio.: mind. 0,25% /

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Garantiefähig sind Finanzierungen für Innovations- und Wachstumsprojekte von bestehenden und neu gegründeten wirtschaftlich selbständigen, gewerblichen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aller Branchen (mit Ausnahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft). Hauptzielsetzung ist Förderung der Fremdfinanzierung um damit Gründungs-, Übernahme-/Nachfolge- und Wachstumsprojekte zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Mit den Garantieübernahmen für Fremdfinanzierungen sollen Projekte, die aufgrund von fehlenden oder unzureichenden bankmäßigen Sicherheiten eine kommerzielle Finanzierung nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen erhalten würden unterstützt werden. Damit soll ein Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU und Stabilisierung der Beschäftigungssituation des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet werden.

Garantiefähig:
-) materielle/immaterielle Investitionen einschließlich nicht aktivierungsfähiger Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Projekt (z.B. Technologietransfer, Produktdesign, Marketing, Patentanmeldungen, Lizenzen)
-) Unternehmensübernahmen und -nachfolgen (einschließlich der Beteiligung an einer Gesellschaft im Inland)
-) Betriebsmittel (z.B. Wareneinkäufe) im Zusammenhang mit Investitionsprojekten oder Wachstumsprojekten, die einen außergewöhnlichen Wachstumssprung im Unternehmen bewirken — auch im Zusammenhang mit einer Unternehmensneugründung oder -nachfolge
-) Personalkosten, Kosten für Auftragsforschung und technisches Wissen im Zusammenhang mit F&E&I-Projekten sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich der Forschungstätigkeit dienen

Garantiefähig sind Kredite, Darlehen, Mietkauf und Finanzierungsleasing

Fördermaßnahme:
-) Investitionsfinanzierung: Garantiequote bis zu 80%
-) Betriebsmittelfinanzierung:
a) bei gleichhohen halbjährlichen Tilgungsraten mit einer tilgungsfreien Zeit von maximal 3 Jahren: bis zu 80 %
b) bei endfälligen Finanzierungen bis zu einem Finanzierungsbetrag von EUR 100.000: bis zu 80 %
c) bei endfälligen Finanzierungen ab einem Finanzierungsbetrag von mehr als EUR 100.000: bis zu 50 %
-) Grundsatz: Ausgewogene Risikoteilung zwischen aws – finanzierendes Institut – Kreditnehmer — bei Projekte bis zu EUR 100.000 verzichtet die aws auf Sicherheiten (Ausnahme: persönliche Haftung)

Laufzeit:
-) Investitionsfinanzierung: 20 Jahre
-) Betriebsmittelfinanzierung: 5 Jahre (zzgl. tilgungsfreier Zeiträume von max. 3 Jahren)

Entgelte — Die Garantieentgelthöhe ist abhängig vom Ergebnis des Ratings, das im Rahmen der Prüfung des jeweiligen Projektes durchgeführt wird, sowie von der Garantielaufzeit:
-) Garantieentgelt: 0,6% – 1,02% p.a.
-) Bearbeitungsentgelt: >EUR 1 Mio.: mind. 0,25% /

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Programmdokument KMU-Stabilisierung

Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit diesem Programm sollen Maßnahmen, die der Unternehmensstabilisierung dienen, gefördert werden. Es soll damit die langfristige Fortführung, die langfristigen Erfolgschancen und die Erhaltung von Arbeitsplätzen von wirtschaftlich selbständigen, gewerblichen KMU aller Branchen (mit Ausnahme von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft) sichergestellt werden. Durch Garantieübernahmen für Fremdfinanzierungen sollen Maßnahmen der Unternehmensstabilisierung, die aufgrund von fehlenden oder unzureichenden bankmäßigen Sicherheiten eine kommerzielle Finanzierung nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen erhalten würden, gefördert werden.

Spezifikationen:
-) Bei dem Unternehmen handelt es sich um ein potenziell gefährdetes KMU, das noch keinen formellen Insolvenztatbestand erfüllt.
-) Garantien können ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen gem. der gültigen KMU-Definition der EU, das heißt derzeit Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und maximal EUR 50 Mio. Umsatz oder maximal EUR 43 Mio. Bilanzsumme übernommen werden. Verflochtene Unternehmen sind als Einheit zu betrachten.
-) Ausgeschlossen sind auch Unternehmen, die die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen.

Garantiefähig:
-) materielle/immaterielle Investitionen einschließlich nicht aktivierungsfähiger Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Projekt (z.B. Technologietransfer, Produktdesign, Marketing, Patentanmeldungen, Lizenzen)
-) Unternehmensübernahmen und -nachfolgen (einschließlich der Beteiligung an einer Gesellschaft im Inland)
-) Betriebsmittel (z.B. Wareneinkäufe) im Zusammenhang mit der Unternehmensstabilisierung

Garantiefähig sind Kredite, Darlehen, Mietkauf und Finanzierungsleasing

Fördermaßnahme:
-) Investitionsfinanzierung + Betriebsmittelfinanzierung:: Garantiequote bis zu 80%

Laufzeit:
-) Investitionsfinanzierung: 20 Jahre
-) Betriebsmittelfinanzierung: 10 Jahre

Entgelte — Die Garantieentgelthöhe ist abhängig vom Ergebnis des Ratings, das im Rahmen der Prüfung des jeweiligen Projektes durchgeführt wird, sowie von der Garantielaufzeit:
-) Garantieentgelt: 0,6% – 1,02% p.a.
-) Bearbeitungsentgelt: >EUR 1 Mio.: mind. 0,25% /

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Forschungs- und Entwicklungsprojekte

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Ziel dieses Schwerpunktes ist es Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte österreichischer Unternehmen zu verbessern und zu ermöglichen. Die Überleitung von Ergebnissen wissenschaftlich-technischer Forschung in vermarktbare Produkte, Verfahren und Dienstleistungen stellt für jedes Unternehmen eine besondere Herausforderung dar. Oftmals ist der private Kapitalmarkt zur Finanzierung dieser dynamischen Unternehmensphasen nicht oder nur unzureichend ausgestattet. Darüber hinaus zielt dieser Schwerpunkt auf die Ermöglichung von unternehmerischen Forschungsinfrastrukturprojekten (Errichtung oder Modernisierung) ab. Im Einklang mit den generellen Zielsetzungen der Europäischen Union zur Unterstützung von Forschungs-, Technologie- und Innovationsprojekten stellt daher die teilweise öffentliche Absicherung des Finanzierungsrisikos solcher Projekte einen unerlässlichen Beitrag der öffentlichen Hand zur nachhaltigen Strukturverbesserung dar.

Mit diesem Programm soll durch eine teilweise Absicherung des Ausfallsrisikos von FTI-Finanzierungen ein Anreiz geschaffen werden, Investitionen in Forschung, Technologie und Innovation durchzuführen. Es soll damit zur Erhöhung der Nachhaltigkeit der unternehmerischen Tätigkeiten in FTI beigetragen werden und somit eine Steigerung der Dynamik und Wettbewerbsstärke des Wirtschaftsstandortes Österreich insgesamt erreicht werden.
Garantiefähige Entwicklungs- und Forschungsüberleitungsprojekte sind in Österreich durchzuführen und es muss zu erwarten sein, dass die Verwertung der Ergebnisse in bestmöglicher Art und Weise für die österreichische Wirtschaft erfolgt. Dies schließt selbstverständlich nicht die grundsätzlich erwünschten internationalen Kooperationsprojekte aus.

Die Garantien dienen insbesondere auch zur Besicherung von Krediten aus dem ERP-Technologieprogramm, der etablierten Förderung für die Forschungsüberleitungsphase von Projekten.

Garantiefähig:
-) materielle/immaterielle Investitionen einschließlich nicht aktivierungsfähiger Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Projekt (z.B. Technologietransfer, Produktdesign, Marketing, Patentanmeldungen, Lizenzen)
-) Unternehmensübernahmen und -nachfolgen (einschließlich der Beteiligung an einer Gesellschaft im Inland)
-) Betriebsmittel (z.B. Wareneinkäufe) im Zusammenhang mit Investitionsprojekten oder Wachstumsprojekten, die einen außergewöhnlichen Wachstumssprung im Unternehmen bewirken — auch im Zusammenhang mit einer Unternehmensneugründung oder -nachfolge
-) Personalkosten, Kosten für Auftragsforschung und technisches Wissen im Zusammenhang mit F&E&I-Projekten sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich der Forschungstätigkeit dienen

Garantiefähig sind Kredite, Darlehen, Mietkauf und Finanzierungsleasing

Fördermaßnahme:
-) Investitionsfinanzierung: Garantiequote bis zu 80%
-) Betriebsmittelfinanzierung:
a) bei gleichhohen halbjährlichen Tilgungsraten mit einer tilgungsfreien Zeit von maximal 3 Jahren: bis zu 80 %
b) bei endfälligen Finanzierungen bis zu einem Finanzierungsbetrag von EUR 100.000: bis zu 80 %
c) bei endfälligen Finanzierungen ab einem Finanzierungsbetrag von mehr als EUR 100.000: bis zu 50 %
-) Grundsatz: Ausgewogene Risikoteilung zwischen aws – finanzierendes Institut – Kreditnehmer — bei Projekte bis zu EUR 100.000 verzichtet die aws auf Sicherheiten (Ausnahme: persönliche Haftung)

Laufzeit:
-) Investitionsfinanzierung: 20 Jahre
-) Betriebsmittelfinanzierung: 5 Jahre (zzgl. tilgungsfreier Zeiträume von max. 3 Jahren)

Entgelte — Die Garantieentgelthöhe ist abhängig vom Ergebnis des Ratings, das im Rahmen der Prüfung des jeweiligen Projektes durchgeführt wird, sowie von der Garantielaufzeit:
-) Garantieentgelt: 0,6% – 0,9% p.a.
-) Bearbeitungsentgelt: >EUR 1 Mio.: mind. 0,25% /

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Projekte in allgemeine Umweltschutzmaßnahmen sowie Energieeffizienzmaßnahmen

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Garantiefähig sind unternehmerische Projekte in allgemeine Umweltschutzmaßnahmen sowie Energieeffizienzmaßnahmen im Inland. Hierunter fallen aktivierungsfähige Investitionen in Planung, Produktion und Anwendung umweltschutzrelevanter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom bzw. Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Die Unterstützung von Investitionen zum sparsamen Einsatz von Energieressourcen, zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Energieträger stellt einen besonderen Förderschwerpunkt dar. Damit sollen Anreize zur Durchführung von produktiven Erstinvestitionen kleiner und mittlerer österreichischer Unternehmen geschaffen werden, welche die Herstellung von Produkten zum Ziel haben, durch deren Einsatz die grundlegenden Ziele dieser Schwerpunktsetzung verwirklicht werden, insbesondere im Hinblick auf sparsamen und effizienten Energieeinsatz oder auf die Reduktion umweltrelevanter Emissionen (z. B. Luft- oder Wasserverschmutzung). Dabei sind auch Faktoren wie die Verbreitung und regionale Durchdringung der Produkte zu berücksichtigen (Beispiele: Wärmepumpen, Dämmstoffe, Fenster).

Der gegenständliche Schwerpunkt soll weiters österreichischen Unternehmen Anreize zur verstärkten Durchführung allgemeiner Umweltschutz- sowie Energieeffizienzmaßnahmen im eigenen Betrieb bieten (Anwendungsinvestitionen) und die bestehenden Umweltförderungen auf Bundes- und Landesebene, welche derzeit zumeist Zuschüsse anbieten, ergänzen (KPC, KLI:EN, Landesförderungen, etc.). Dies kann nach einer vorher durchgeführten Kompatibilitätsprüfung das Schnüren von Förderpaketen für die Unternehmen optimieren sowie Doppelförderungen ausschließen.

Garantiefähig:
-) materielle/immaterielle Investitionen einschließlich nicht aktivierungsfähiger Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Projekt (z.B. Technologietransfer, Produktdesign, Marketing, Patentanmeldungen, Lizenzen)
-) Unternehmensübernahmen und -nachfolgen (einschließlich der Beteiligung an einer Gesellschaft im Inland)
-) Betriebsmittel (z.B. Wareneinkäufe) im Zusammenhang mit Investitionsprojekten oder Wachstumsprojekten, die einen außergewöhnlichen Wachstumssprung im Unternehmen bewirken — auch im Zusammenhang mit einer Unternehmensneugründung oder -nachfolge
-) Personalkosten, Kosten für Auftragsforschung und technisches Wissen im Zusammenhang mit F&E&I-Projekten sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich der Forschungstätigkeit dienen

Garantiefähig sind Kredite, Darlehen, Mietkauf und Finanzierungsleasing

Fördermaßnahme:
-) Investitionsfinanzierung: Garantiequote bis zu 80%
-) Betriebsmittelfinanzierung:
a) bei gleichhohen halbjährlichen Tilgungsraten mit einer tilgungsfreien Zeit von maximal 3 Jahren: bis zu 80 %
b) bei endfälligen Finanzierungen bis zu einem Finanzierungsbetrag von EUR 100.000: bis zu 80 %
c) bei endfälligen Finanzierungen ab einem Finanzierungsbetrag von mehr als EUR 100.000: bis zu 50 %
-) Grundsatz: Ausgewogene Risikoteilung zwischen aws – finanzierendes Institut – Kreditnehmer — bei Projekte bis zu EUR 100.000 verzichtet die aws auf Sicherheiten (Ausnahme: persönliche Haftung)

Laufzeit:
-) Investitionsfinanzierung: 20 Jahre
-) Betriebsmittelfinanzierung: 5 Jahre (zzgl. tilgungsfreier Zeiträume von max. 3 Jahren)

Entgelte — Die Garantieentgelthöhe ist abhängig vom Ergebnis des Ratings, das im Rahmen der Prüfung des jeweiligen Projektes durchgeführt wird, sowie von der Garantielaufzeit:
-) Garantieentgelt: 0,6% – 1,02% p.a.
-) Bearbeitungsentgelt: >EUR 1 Mio.: mind. 0,25% /

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

nicht erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2018
2014
2015
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-26.238

Tsd. Euro

Plan

-30.492

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

5.539

Tsd. Euro

Plan

4.192

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

20.699

Tsd. Euro

Plan

26.300

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

26.238

Tsd. Euro

Plan

30.492

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-12.196

Tsd. Euro

Plan

-16.096

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

2.523

Tsd. Euro

Plan

2.096

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

9.673

Tsd. Euro

Plan

14.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

12.196

Tsd. Euro

Plan

16.096

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-14.042

Tsd. Euro

Plan

-14.396

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

3.016

Tsd. Euro

Plan

2.096

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

11.026

Tsd. Euro

Plan

12.300

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

14.042

Tsd. Euro

Plan

14.396

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Position Werkleistungen bezieht sich auf die Abwicklungskosten für Garantien im Rahmen der Richtlinie für die „Zuschuss- und Garantierichtlinie gemäß KMU-FG“ der aws. Die Präzisierung dieser Leistungen (Bearbeitung der Garantie-/Zuschussanträge, Aufbereitung für Entscheidungen, Garantie/Förderungsentscheidung und Vertragserstellung, laufendes Monitoring, Reporting, etc.) erfolgt mit dem Vertrag zwischen Bund/aws zur Abwicklung der Fördermaßnahmen der „Zuschuss- und Garantierichtlinie gemäß KMU-FG“.

Durch die politische Verschiebung der Schwerpunktsetzung weg von Zuschüssen hin zum Ausbau der Garantieinstrumente stiegen bei den Garantie-Programmen die Abwicklungskosten. Grund dafür waren vorrangig die Halbierung der Bearbeitungsentgelte für Unternehmen und steigende Fallzahlen. Um diesen Bedarf zu decken, wurden einerseits operative Mittel umgewidmet, die durch Einsparungen in den Zuschussprogrammen ermöglicht wurden und andererseits durch Mittel, die für die Abwicklungskosten in den Zuschussprogrammen geplant waren (gemeinsamer Abwicklungsvertrag s.o.).

Die Position Transferaufwand ist in der UG 45 des BMF budgetiert und dient der Schadloshaltung für schlagend gewordene Garantien (= Garantieleistung). Dieser Betrag ergibt sich auf Basis von Ausfallsprognosen für die das BMF Vorsorge trifft.

Die Differenz ergibt sich dadurch, dass mehr Unternehmen ihre staatlich garantierten Kredite zurückzahlen konnten, als prognostiziert worden war. Der Grund dafür liegt in der guten konjunkturellen Entwicklung. Die Schadloshaltung spiegelt die Ausfälle, der in den Vorjahren genehmigten Garantien, wieder.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Verwaltungskosten für Unternehmen Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Verwaltungskosten für Unternehmen

Die Verwaltungskosten für Unternehmen ergeben sich aus dem Ausfüllen des Garantieantrags, der Zusammenstellung von entsprechenden Unterlagen und aus der finalen Abrechnung des Projekts anhand eines vorgegebenen Formulars. Die aws verbessert sukzessive ihre digitale Informations- und Einreichplattform sowie sonstigen Systeme, um die Kosten für Unternehmen weiter zu senken.

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
  • Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus

Die mit Garantien unterstützten Gründungen und KMU haben 2015 einen besseren Zugang zu Finanzierungsleistungen erhalten (insgesamt 915 Projekte mit einem Garantieobligo von EUR 98,4 Mio.), weshalb Innovations- und Gründungsprojekte schneller und sicherer umgesetzt werden konnten.
Dies bedeutet eine Steigerungsrate von 18% bei geförderten Unternehmen und einer Erhöhung des garantierten Obligos von 29% gegenüber dem Ausgangsjahr 2013.

Durch diese Garantien werden:
– die Finanzierung von Gründungen und
– Wachstumssprünge von KMU erleichtert,
– der Umstieg auf innovative Investitionen angeregt,
– die langfristige Finanzierung von KMU ermöglicht sowie
– Risikokapital von jungen Unternehmen abgesichert

Dadurch wird die Nachhaltigkeit von Gründungen erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit von innovativen KMU gestärkt.

Gesamtbeurteilung

Mit öffentlichen Garantien wird es den Unternehmen ermöglicht, Projekte früher, qualitativ höherwertiger und in größerem Umfang durchzuführen. Auch wird der Umstieg auf höhere Innovationsstufen ermöglicht. Dies ist insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein großer Vorteil.

Ab 2014 wurde der politische Schwerpunkt weg von Zuschüssen hin zum Ausbau der Garantieinstrumente gelegt. Das Ziel war in Zeiten restriktiver Kreditvergaben durch die Ausweitung der Garantieinstrumente fehlende Sicherheiten zu kompensieren (‚Sicherheitenklemme‘) und so die Kredit-Finanzierungen von Start-ups und KMU zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen.

Mit der Förderreform aus dem Jahr 2014 auf Basis des Regierungsprogramms 2013-2018 wurde der Zugang für Unternehmen zu Garantien erleichtert durch:
– Halbierung der Bearbeitungsentgelte für Garantien nach KMU-FG
– Ausweitung der Jungunternehmereigenschaft.

Nicht zuletzt aufgrund dieser Maßnahmen im Garantiebereich wurden in den Jahren 2014 und 2015 hohe Genehmigungsraten in den Garantieprogrammen gem. KMU-FG der aws erreicht.
2013: 773 Garantieübernahmen; mit einer Gesamt-Finanzierungsleistung in Höhe von EUR 76,3 Mio.
2014: 817 Garantieübernahmen; mit einer Gesamt-Finanzierungsleistung in Höhe von EUR 77,5 Mio.
2015: 915 Garantieübernahmen; mit einer Gesamt-Finanzierungsleistung in Höhe von EUR 98,4 Mio

Die Maßnahme 6 „Umweltschutzmaßnahmen und Energieeffizienzmaßnahmen“ wurde letztendlich nicht als eigener Förderungsschwerpunkt umgesetzt. Dies hatte allerdings auf die Anzahl der erteilten Garantieübernahmen keine direkte Auswirkung, weil derartige Projekte in den anderen Garantiemaßnahmen (bspw. Garantien für Wachstums- und Innovationsprojekte) umgesetzt werden konnten.

Die Steigerung der Garantieübernahmen führte allerdings zu höheren Verwaltungskosten bei aws Garantien gem. KMU-FG, die großteils durch die Umwidmung von Zuschussfördermitteln kompensiert wurden. Zusätzlich konnte der verbleibende Mehraufwand aws-intern durch gestraffte Verwaltungsabläufe und daher Einsparungen in den „aws Zuschussprogrammen gemäß KMU-FG“ abgedeckt werden. Dadurch wurde ermöglicht, dass das budgetierte Gesamtbudget (d.h. operative (Zuschuss-)Mittel & Abwicklungskosten) eingehalten werden konnte.

Die für hochgerechnete Ausfälle dotierte Schadloshaltung wurde um EUR 5,601 Mio. unterschritten. Dies bedeutet, dass mehr Unternehmen ihre staatlich garantierten Kredite zurückzahlen konnten, als prognostiziert worden war. Der Grund dafür liegt in der guten konjunkturellen Entwicklung. Die Schadloshaltung spiegelt die Ausfälle, der in den Vorjahren genehmigten Garantien, wieder.

Im Rahmen der EU Rahmenprogramme COSME und HORIZON 2020 hat die aws Anfang 2015 Rückhaftungsverträge mit dem Europäischer Investitionsfonds (EIF) im Gesamtvolumen von EUR 290 Mio. abgeschlossen. Davon sind alle aws Garantien nach KMU-Fördergesetz und Garantiegesetz umfasst. Durch diese Rückhaftung können die Kosten für Garantien für Unternehmen um ca. 1/3 (z.B. durch geringere Garantieentgelte) reduziert werden. Somit bleibt auch in Zukunft die Attraktivität der aws Garantien für österreichische KMU erhalten.

Insgesamt haben die über Garantien unterstützten Start-ups und KMU einen besseren Zugang zu Finanzierungsleistungen erhalten, weshalb Innovations- und Gründungsprojekte schneller und sicherer umgesetzt werden konnten.

Die Garantieprogramme gemäß KMU-Förderungsgesetz der aws stellen seit über einem Jahrzehnt ein bewährtes, wichtiges Instrument zur Erleichterung von Unternehmensfinanzierungen dar und sollen laut aktuellem Regierungsprogramm weitergeführt und ausgeweitet werden.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen