Vorhaben
COMET 2013-2017
COMET 2013-2017
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2013
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013
Nettoergebnis in Tsd. €: -59.591
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Festigung und Weiterentwicklung der Forschungskooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Beibehaltung des Anteils der Unternehmen als Partner in COMET [%]
Istwert
59,5%
Zielzustand
57%
Datenquelle: FFG Jahresbericht 2017
Aufrechterhaltung der Patentanmeldungen aus Kompetenzzentren [Anzahl]
Istwert
51,7Anzahl
Zielzustand
40,0Anzahl
Datenquelle: COMET Monitoringbericht der FFG
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Förderung von COMET-Zentren (bisher: K1-Zentren und K2-Zentren)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
FFG-Instrument C8 Z „Kompetenzzentrum“, siehe auch www.ffg.at/instrumente
Ein Kompetenzzentrum ist eine Forschungsplattform, in der Unternehmen und Wissenschaftspartner (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen) Forschungskapazitäten bündeln und aufbauen. Die inhaltliche Ausrichtung erfolgt entlang eines gemeinsam definierten Forschungsprogramms und orientiert sich an den Standards internationaler Spitzenforschung.
Mit den Ausführungsverträgen 2013 wird die Weiterführung der K1-Zentren finanziert (2. Förderungsperiode der K1-Zentren der 2. Ausschreibung und 3. Ausschreibung K1 als Nachfolge für auslaufende K1-Zentren der 1. Ausschreibung)
Mit dem Ausführungsvertrag 2014 wird die Weiterführung der K2-Zentren finanziert (2. Förderungsperiode der K2-Zentren der 2. Ausschreibung)
Mit dem Ausführungsvertrag 2015 wird eine 4. Ausschreibung von K1-Zentren (als Nachfolge für auslaufende K1-Zentren der 2. Ausschreibung) finanziert.
Mit dem Ausführungsvertrag 2016 wird eine 3. Ausschreibung von K2-Zentren finanziert. Zielgruppe sind auslaufende K2-Zentren der 1. Ausschreibung sowie K1-Zentren und neue Konsortien.
Mit dem Ausführungsvertrag 2017 wird eine 5. Ausschreibung von COMET-Zentren als zusätzlicher Call im Sinne des Ministerratsvortrags 20/18 vom 8.11.2016 betreffend ein Maßnahmenpaket der Arbeitsgruppe 5: Forschung, Technologie, Startups umgesetzt (Förderentscheidung im Herbst 2018)
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Förderung von COMET-Projekten (bisher: K-Projekte)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
FFG-Instrument Instrument C8 P „Plattform“, siehe auch www.ffg.at/instrumente
Die COMET-Projekte sind eine Forschungsplattform, in der Unternehmen und Wissenschaftspartner (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen) Forschungskapazitäten bündeln und aufbauen. Die inhaltliche Ausrichtung erfolgt entlang eines gemeinsam definierten Forschungsprogramms und orientiert sich an den Standards internationaler Spitzenforschung.
Mit dem Ausführungsvertrag 2015 wird eine 6. Ausschreibung von K-Projekten finanziert.
Mit dem Ausführungsvertrag 2017 wird eine 7. Ausschreibung von COMET-Projekten finanziert.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Zahlungen der Fördermittel (Transferaufwand) erfolgten entsprechend dem tatsächlichen Mittelbedarf der Geförderten und wurden daher später ausgezahlt als ursprünglich geplant. Auf Grund der langen Projektlaufzeiten sind Auszahlungen bis ins Jahr 2022 geplant. Über die Gesamtlaufzeit der Verträge wird ein Aufholen der Verzögerung erwartet. Die tatsächlich abgerechneten Abwicklungskosten des COMET-Programms (Werkleistungen) liegen deutlich unter der vertraglich vereinbarten Obergrenze und unterschritten deutlich die Planzahlen.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Durch die Förderung von kooperativen Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen von Kompetenzzentren und -projekten verringert sich für die beteiligten Unternehmen der finanzielle Aufwand zur Gewinnung von Forschungsergebnissen im Ausmaß der gewährten Förderungen. Die tatsächlich eingetretenen Auswirkungen entsprechen vom Betrag her somit etwa den finanziellen Auswirkungen des Bundes.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Eine weitere begleitende Evaluierung (Wirkungsanalyse) ist 2019/2020 geplant, um aktuelle Grundlagen für eine vertiefte Beurteilung der Wirkungen des COMET-Programms und eine allfällige Weiterentwicklung des Programms zu erhalten.