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Vorhaben

Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz zur Erhöhung der Familienbeihilfe

Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden

2018
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -827.811

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

Familie ist eine Zukunftsfrage, daher müssen Perspektiven geschaffen werden, die ein familien- und kinderfreundliches Umfeld gewährleisten. Um entsprechende Rahmenbedingungen für Familien zu schaffen, sind nachhaltige Maßnahmen zu setzen, die die Erreichung dieses Zieles forcieren. In der Praxis haben sich drei zentrale Schwerpunkte bewährt, auf die – im Sinne der Schaffung von Zukunftsperspektiven – besonderes Augenmerk zu legen ist: Geld, Infrastruktur und Zeitpolitik. Das sind die drei Säulen, auf denen ein Familienförderungsmodell stehen soll.
Die Familienbeihilfe als tragendes Instrument der österreichischen Familienpolitik bzw. als wichtiges Instrument der horizontalen Umverteilung und des vom VfGH geforderten steuerlichen Ausgleichs des halben gesetzlichen Unterhalts wurde seit 2008 nicht mehr erhöht, was zu einem entsprechenden Kaufkraftverlust geführt hat. Durch die nunmehrige Erhöhung der Familienbeihilfe sollen im Bereich der Geldleistungen zusätzliche Mittel für die Familien bereitgestellt werden, um dem Rechnung zu tragen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Zusammenhang mit dem Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 (S. 24f): Reform und Weiterentwicklung der Familienleistungen, insbesondere der Familienbeihilfe.

Anmerkung zur Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes: Es sind legistische Anpassungen betreffend die Anspruchsvoraussetzungen für Drittstaatenangehörige und die Überweisung des Kinderbetreuungsgeldes vorgenommen worden, welche nicht Gegenstand der wirkungsorientierten Folgenabschätzung waren.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbesserung der finanziellen Lage der Familien

Beschreibung des Ziels

Durch Bereitstellung von zusätzlichen Geldmitteln für Familien soll das Ziel, Perspektiven für Familien und damit eine familienfreundlichere Gesellschaft zu schaffen, erreicht werden. Hierbei soll auch durch eine überproportionale Anhebung des Behindertenzuschlags zur Familienbeihilfe im ersten Erhöhungsschritt dem erhöhten finanziellen Bedarf für behinderte Kinder Rechnung getragen werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Verbesserung der finanziellen Situation der Familien

Ausgangszustand 2014:

Rund 1.084.000 anspruchsberechtigte Personen beziehen für rund 1.775.000 Kinder die Familienbeihilfe.

Zielzustand 2018:

Die finanzielle Situation der Familien, insbesondere der Familien mit erheblich behinderten Kindern, wird verbessert.

Istzustand 2018:

Die Anzahl der Anspruchsberechtigten/Kinder ist nahezu gleich geblieben. Die Familienbeihilfe wurde ab 1. Juli 2014 - in einem ersten Schritt - um 4 % erhöht (für erheblich behinderte Kinder um 8,4 %).

Datenquelle:
Familienbeihilfendatenbank

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Erhöhung der Familienbeihilfe

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Beschreibung der Maßnahme:
1. Die Familienbeihilfe (einschließlich Alterszuschläge und Geschwisterstaffel) soll in drei Etappen erhöht werden:
– ab 1. Juli 2014 um rund 4 %
– ab 1. Jänner 2016 um rund 1,9 %
– ab 1. Jänner 2018 um rund 1,9 %
2. Der Zuschlag zur Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder soll erhöht werden:
– ab 1. Juli 2014 um rund 8,4 %
– ab 1. Jänner 2016 um rund 1,9 %
– ab 1. Jänner 2018 um rund 1,9 %
3. Das Schulstartgeld und der Mehrkindzuschlag sollen erhalten bleiben.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2018
2014
2015
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-827.811

Tsd. Euro

Plan

-827.811

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

827.811

Tsd. Euro

Plan

827.811

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

827.811

Tsd. Euro

Plan

827.811

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-64.501

Tsd. Euro

Plan

-64.501

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

64.501

Tsd. Euro

Plan

64.501

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

64.501

Tsd. Euro

Plan

64.501

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-129.103

Tsd. Euro

Plan

-129.103

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

129.103

Tsd. Euro

Plan

129.103

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

129.103

Tsd. Euro

Plan

129.103

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-190.503

Tsd. Euro

Plan

-190.503

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

190.503

Tsd. Euro

Plan

190.503

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

190.503

Tsd. Euro

Plan

190.503

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-190.503

Tsd. Euro

Plan

-190.503

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

190.503

Tsd. Euro

Plan

190.503

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

190.503

Tsd. Euro

Plan

190.503

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-253.201

Tsd. Euro

Plan

-253.201

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

253.201

Tsd. Euro

Plan

253.201

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

253.201

Tsd. Euro

Plan

253.201

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen sind im Hinblick auf die nahezu gleichgebliebenen Daten betreffend Anspruchsberechtigte/Kinder entsprechend den in der WFA geplanten Werten eingetreten. Von einer neuen Hochrechnung wird demzufolge im Hinblick auf die komplex-umfangreiche Berechnung Abstand genommen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Soziales
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre)

Durch die Anhebung der Familienbeihilfe wurden den Familien im Zeitraum Mitte 2014 bis Ende 2018 rund 830 Millionen € zusätzlich zur Verfügung gestellt. Parallel zu dieser Anhebung stieg in Österreich die Zahl der Lebendgeburten pro 1.000 EinwohnerInnen an: von 9,6 im Jahr 2014 auf 10 im Jahr 2017 (Quelle: Statistik Austria). Es lässt sich jedoch nicht seriös berechnen, ob zwischen valorisierter Familienbeihilfe und positiver Geburtenentwicklung ein kausaler Zusammenhang besteht. Im Zuge der Evaluierung des Regelungsvorhabens traten keine weiteren wesentlichen Auswirkungen in den Subdimensionen dieser Wirkungsdimension auf.

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Direkte Leistungen

Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern wurde in diesem Vorhaben insofern berücksichtigt, als die Familien unabhängig von der Geschlechtszugehörigkeit ihrer Kinder von der Anhebung der Familienbeihilfe profitierten. Im Zuge der Evaluierung des Regelungsvorhabens traten keine weiteren wesentlichen Auswirkungen in den Subdimensionen dieser Wirkungsdimension auf.

Soziales

Subdimension(en)

  • Europa-2020-Sozialzielgruppe
  • Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt)

Durch die Anhebung der Familienbeihilfe wurden den Familien im Zeitraum Mitte 2014 bis Ende 2018 rund 830 Millionen € zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung war ein wichtiger Aspekt dieses Vorhabens, da Leistungen für erheblich behinderte Kinder in einem besonderen Ausmaß erhöht wurden (ab 1. Juli 2014 um 8,4 %). Auch Eltern armutsgefährdeter Bevölkerungsgruppen profitierten von der Anhebung der Familienbeihilfe. Im Zuge der Evaluierung des Regelungsvorhabens traten keine weiteren wesentlichen Auswirkungen in den Subdimensionen dieser Wirkungsdimension auf.

Gesamtbeurteilung

Die Gesamtbeurteilung der Wirkung dieses Vorhabens mit „zur Gänze eingetreten“ ist insofern gerechtfertigt, als sowohl das Vorhabensziel als auch die Vorhabensmaßnahme „zur Gänze erreicht“ wurden. Ziel des Vorhabens war, Familien finanziell verstärkt zu fördern. Das Vorhaben leistete einen wichtigen Beitrag zur Abfederung des Kaufkraftverlustes bei Familien, indem aus der Familienbeihilfe im Zeitraum Mitte 2014 bis Ende 2018 rund 830 Millionen € zusätzlich zur Verfügung standen. In diesem Zusammenhang wurden folgende Detailmaßnahmen umgesetzt:
Die Familienbeihilfe (einschließlich Alterszuschläge und Geschwisterstaffel) wurde entsprechend der Planung erhöht und zwar in folgenden Ausmaß:
– ab 1. Juli 2014 um rund 4 %
– ab 1. Jänner 2016 um rund 1,9 %
– ab 1. Jänner 2018 um rund 1,9 %
Der Zuschlag zur Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder wurde in folgendem Ausmaß erhöht:
– ab 1. Juli 2014 um rund 8,4 %
– ab 1. Jänner 2016 um rund 1,9 %
– ab 1. Jänner 2018 um rund 1,9 %
Das Schulstartgeld und der Mehrkindzuschlag blieben unverändert erhalten.

Parallel zu diesen Detailmaßnahmen stieg in Österreich die Zahl der Lebendgeburten pro 1.000 EinwohnerInnen an: von 9,6 im Jahr 2014 auf 10 im Jahr 2017 (Quelle: Statistik Austria). Es lässt sich jedoch nicht seriös berechnen, ob zwischen valorisierter Familienbeihilfe und positiver Geburtenentwicklung ein kausaler Zusammenhang besteht.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen