Vorhaben
Novelle des Bankwesengesetzes (Basel-III-Umsetzung)
Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Finanzsicherheiten-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Sparkassengesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Zahlungsdienstegesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2013
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Steigerung der Finanzmarktstabilität sowie der Verlusttragfähigkeit von Instituten
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Volumen der beanspruchten und aufrechten staatlichen Beihilfen auf der Grundlage des Finanzmarktstabilitätsgesetzes [Mrd. €]
Istwert
15,4Mrd. €
Zielzustand
7,6Mrd. €
Datenquelle: BMF
Ziel 2: Sicherstellung der Kreditversorgung österreichischer Unternehmen und Privatpersonen durch Banken
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Ablehnungen von Kreditanträgen österreichischer kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) [%]
Istwert
4,96%
Zielzustand
5,00%
Datenquelle: OeNB
Ziel 3: Stärkung und Harmonisierung der Banken-, Wertpapier-, Versicherungs- und Finanzkonglomerateaufsicht
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Erweiterung FMA-Maßnahmenkatalog und Angleichung des aufsichtlichen nationalen Rechtsrahmens an den EU-Rechtsrahmen
Ausgangszustand 2013:
- nicht alle Risiken und Unzulänglichkeiten können mit dem geltenden Instrumentarium im gewünschten Ausmaß adressiert werden - sehr unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten
Zielzustand 2018:
- erweiterter Maßnahmenkatalog der FMA, ausgeweitete Verwaltungsstraftatbestände und erhöhte Strafdrohungen - Angleichung des aufsichtlichen nationalen Rechtsrahmens an den EU-Rechtsrahmen
Istzustand 2018:
- mit dem Vorhaben konnte der Maßnahmenkatalog der FMA erweitert werden - zusätzlich konnte durch den Erlass des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BASaG) eine Ausweitung des Maßnahmenkatalogs der FMA erzielt werden - der aufsichtliche nationale Rechtsrahmen wurde an den EU-Rechtsrahmen vollständig angepasst
Datenquelle:
FMA
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 4: Bessere institutsinterne Kontrollsysteme und wirksamere institutsinterne Kontrolle durch den Aufsichtsrat
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Implementierung eines wirksameren Risikomanagements
Ausgangszustand 2013:
Bestehende interne Risikoüberwachungssysteme auf dem Stand der Richtlinie 2006/48/EG in der Fassung der Richtlinie 2010/76/EU
Zielzustand 2018:
Wirksameres internes Risikomanagement (Sicherstellung durch gezielte Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder anhand erhöhter Anforderungen an einschlägige Kenntnisse und Fähigkeiten im Bankenbereich, Einbeziehung von Diversitätsgesichtspunkten sowie gesetzliche Vorgabe ausreichender zeitlicher Verfügbarkeit zur wirksamen Erfüllung der Aufsichtsaufgaben)
Istzustand 2018:
Ein wirksame gesetzliche Vorgabe für das interne Risikomanagement wurde implementiert.
Datenquelle:
BMF
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Kapitalerhaltungspuffer zur besseren Absorption von Verlusten durch Institute in Krisenzeiten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch die Einführung des Kapitalerhaltungspuffers wird Instituten künftig ergänzend zu den allgemeinen Eigenmittelerfordernissen vorgeschrieben, zusätzliches hartes Kernkapital zu halten. Der Kapitalerhaltungspuffer ist dauerhaft verbindlich und beträgt 2,5 vH des Gesamtforderungsbetrages.
Insgesamt dient diese Maßnahme dazu, dass in Zeiten von Wirtschaftswachstum eine ausreichende Eigenmittelbasis gebildet wird, was die Finanzstabilität erhöht und die Verlusttragfähigkeit von Instituten steigert.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Antizyklischer Kapitalpuffer zur Minderung prozyklisch wirkender Effekte in der Gesamtwirtschaft und besseren Absorption von Verlusten durch Institute in Krisenzeiten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch die Einführung des Instruments eines institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers in Höhe von 0-2,5 vH des Gesamtforderungsbetrages kann die FMA Kreditinstituten künftig ergänzend zu den allgemeinen Eigenmittelerfordernissen vorschreiben, zusätzliches hartes Kernkapital zu halten. Dadurch soll exzessives Kreditwachstum in der österreichischen Volkswirtschaft in Zeiten wirtschaftlichen Aufschwungs eingedämmt werden, damit auch in Krisenzeiten noch ausreichend Kapital zur Kreditvergabe zur Verfügung steht. Dies setzt jedoch eine zutreffende Prognose sowie eine adäquate Einschätzung des aktuellen Konjunkturzyklus voraus.
Insgesamt werden durch diese Maßnahme prozyklische Effekte abgeschwächt und die Verlusttragfähigkeit von Instituten erhöht, wodurch die Finanzstabilität gesteigert werden soll und eine Kreditvergabe durch Banken auch in Krisen- bzw. Stresszeiten aufrechterhalten werden soll.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Systemische Kapitalpuffer (Systemischer Risikopuffer und Systemrelevanter Institute-Puffer) zur Minderung der Auswirkungen systemischer Risiken in der Gesamtwirtschaft und besseren Absorption von Verlusten durch Institute in Krisenzeiten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch die Einführung der Kapitalpuffer zur Adressierung systemischen Risikos (Systemischer Risikopuffer und Systemrelevanter Institute-Puffer) kann die FMA Kreditinstituten künftig ergänzend zu den allgemeinen Eigenmittelerfordernissen vorschreiben, zusätzliches hartes Kernkapital zu halten. Dadurch soll die Stabilität des Finanzmarktes und von Instituten bei Vorliegen systemischer Risiken in Normal- und Krisenzeiten erhöht werden und die interne Verlusttragfähigkeit von Instituten gesteigert werden.
Insgesamt werden durch diese Maßnahme negative Auswirkungen auf den Finanzmarkt und Institute durch systemische Risiken abgeschwächt werden, wodurch die Finanzstabilität gesteigert und die Kreditvergabe durch Banken auch in Krisen- bzw. Stresszeiten aufrechterhalten werden soll.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Wesentlich strengere Präventions- und Sanktionsmaßnahmen bezüglich Verwaltungsübertretungen zur Stärkung der Banken- und Wertpapieraufsicht
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Aufgrund erheblicher Anhebung der Höchstgrenzen für Verwaltungsstrafen können von der FMA künftig höhere Geldstrafen für Verstöße gegen die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen erlassen werden.
Darüber hinaus können Verwaltungsstrafen nunmehr nicht nur gegen natürliche, sondern auch gegen juristische Personen verhängt werden.
Ferner hat die FMA künftig aus spezial- oder generalpräventiven Erwägungen die verhängten Sanktionen öffentlich bekanntzumachen, was entweder unter namentlicher Nennung der Strafadressaten oder in anonymisierter Form möglich ist. Bei der Frage der Art der Veröffentlichung hat vorher eine Interessenabwägung stattzufinden.
Als zusätzliches Instrument der Verfolgung von Verwaltungsübertretungen werden Mechanismen bei der FMA und angemessene interne Verfahren in den Instituten zur Meldung potenzieller aufsichtsrechtlicher Verstöße („whistle-blowing“) eingeführt, welche zudem angemessenen Schutz der personenbezogenen Daten der anzeigenden Personen gewährleisten.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Sicherstellung einer umfassenden und angemessenen Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten durch die Herstellung der Aufsichtsbefugnisse auf Ebene von gemischten Finanzholdinggesellschaften im Bankwesengesetz (BWG) und Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Wenn an der Spitze eines Finanzkonglomerats eine „gemischte Finanzholdinggesellschaft“ steht, dh. ein Unternehmen ohne Konzession gemäß BWG oder VAG, dann waren bislang die Vorschriften des BWG und des VAG nicht auf höchster Ebene anwendbar. Eine Beaufsichtigung als Gruppe erfolgte auf dieser Ebene nur nach den Vorschriften des Finanzkonglomerategesetzes (FKG).
Durch die Aufnahme der „gemischten Finanzholdinggesellschaften“ in den Anwendungsbereich der Beaufsichtigung von Gruppen gemäß BWG und VAG soll sichergestellt werden, dass die branchenspezifischen Bestimmungen auch auf diese Unternehmen anwendbar sind. Da die Aufnahme der gemischten Finanz-Holdinggesellschaft ins VAG bzw. BWG dazu führt, dass bestimmte Vorschriften des FKG, BWG und VAG gleichzeitig anwendbar sind, soll es bei gleichwertigen Bestimmungen Erleichterungen geben. Weiters werden die Möglichkeiten von der Aufsicht gemäß dem FKG abzusehen erweitert.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Erhöhung der Anforderungen an die Mitglieder des Aufsichtsrates und Ausweitung der internen Überwachungsaufgaben des Aufsichtsrates zur Verbesserung der institutsinternen Risikoüberwachung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Neben der Einrichtung eines eigenen Risikoausschusses, welcher die Strategie sowie das Risikomanagement des jeweiligen Institutes überprüfen soll, werden in Zukunft erhöhte Anforderungen an die Vergütungspolitik der Kreditinstitute gestellt. Im Ergebnis soll dadurch das Eingehen exzessiver Risiken im Bankenbereich verhindert werden und somit das Ausfallsrisiko der Institute gesenkt werden.
Zudem wird künftig auch ein Nominierungsausschuss vorgesehen, welcher für die Erstellung von Vorschlägen für die Auswahl von Mitgliedern der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrates zuständig ist. Im Zuge dessen ist insbesondere auf ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten der jeweiligen Personen im bankenrechtlichen Bereich, entsprechend der jeweiligen Aufgabe, sowie auf Diversitätsaspekte abzustellen. Der Aufsichtsrat eines Institutes soll künftig kollektiv über die notwendige Qualifikation verfügen, um seine Überwachungs- und Kontrollaufgaben im Hinblick auf die durch die Geschäftsleitung betriebenen institutsspezifischen Geschäfte wahrnehmen zu können. Darüber hinaus soll die Einführung gesetzlicher Höchstgrenzen für die zulässige Anzahl an gleichzeitig ausgeübten Aufsichtsratsmandaten dazu beitragen, dass Aufsichtsratsmitglieder stets über ausreichend Zeit für die sorgfältige und gewissenhafte Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit verfügen.
Außerdem wird durch die verpflichtende Einführung institutsinterner Verfahren zur anonymen Meldung potenzieller Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen wirksam zur frühzeitigen Verhinderung und Aufklärung von Verwaltungsübertretungen beigetragen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Es sind keine finanziellen Auswirkungen für den Bund eingetreten.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Die höheren Eigenmittelanforderungen haben wie erwartet zu einer Kostenbelastung der Kreditinstitute geführt. Dieser Belastung steht aber jedenfalls der positive Effekt einer höheren Resistenz gegen Krisensituationen gegenüber.
Subdimension(en)
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Die Stabilität des österreichischen Finanzmarktes konnte insgesamt erhöht werden. Die Eigenmittelsituation der Kreditinstitute hat sich in den letzten Jahren verbessert und die Widerstandsfähigkeit gegen allfällige Krisensituationen ist gestiegen.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.