Vorhaben
GERS in Rahmenlehrplänen für Berufsschulen
Berücksichtigung des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) in Rahmenlehrplänen für Berufsschulen
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2013
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013
Nettoergebnis in Tsd. €: -1.313
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Sicherung des berufsschulischen Teils der Dualen Ausbildung, der die Berufsprofile und Berufsbilder der einschlägigen Ausbildungsvorschriften berücksichtigt.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Rahmenlehrpläne für neu verordnete Ausbildungsvorschriften
Ausgangszustand 2013:
Für die vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend in den letzten Jahren neu verordneten Ausbildungsvorschriften werden Schulversuche geführt.
Zielzustand 2015:
Für die vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend in den letzten Jahren neu verordneten Ausbildungsvorschriften werden Rahmenlehrpläne verordnet.
Istzustand 2015:
Mit dem BGBl. II Nr. 272/2013 wurden Bundesrahmenlehrpläne für die Lehrberufe Augenoptik, Berufsfotograf/in, Bekleidungsgestaltung, Elektronik, Elektrotechnik, Feinoptik, Glasbautechnik, Kraftfahrzeugtechnik, Lackiertechnik, Maler/in und Beschichtungstechniker/in, Metallbearbeitung, Metalltechnik, Papiertechnik, Polsterer/in, Schilderherstellung, Sportadministration, Steuerassistenz, Straßenerhaltungsfachmann/-frau, Tapezierer/in und Dekorateur/in, Textilchemie, Tiefbauer/in, Veranstaltungstechnik, Vergolder/in und Staffierer/in sowie Vulkanisierung erlassen und ab dem Schuljahr 2013/14 aufsteigend in Kraft gesetzt. Eine Führung von Schulversuchen in den genannten Bereichen ist daher nicht mehr erforderlich.
Datenquelle:
BGBl. II Nr. 272/2013
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Flächendeckendes Inkrafttreten der Lehrplanverordnung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Kundmachung der Verordnung
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Berücksichtigung des GERS im Pflichtgegenstand Berufsbezogene Fremdsprache
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Neukonzeption des berufsbezogenen Fremdsprachenunterrichts
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Höhe der Ausgaben für Lehrpersonen an Berufsschulen ist von vielen Faktoren abhängig, insbesondere auch von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die finanziellen Auswirkungen der neu eingeführten Lehrpläne können daher nicht direkt gemessen, sondern nur indirekt bestimmt werden. Zu diesem Zweck wurde ein Modell entwickelt, das auf Basis der Schülerinnen- und Schülerzahlen, der Stundentafeln der alten und neuen Lehrpläne, Teilungsvorschriften und Lehrverpflichtung einen Mehr- oder Minderbedarf an Landeslehrpersonen-Planstellen errechnet. Mit diesem Rechenmodell wurde zum Zeitpunkt der Planung ein Bedarf von bundesweit 7,90 Planstellen ermittelt, deren Aufwand zur Hälfte vom Bund zu tragen ist. Zum Evaluierungszeitpunkt wurde die Vergleichsrechnung nochmals mit den aktuellen Zahlen der Bildungsdokumentation (derzeit nur bis zum Schuljahr 2014/15 vorhanden) durchgeführt. Demnach ergab sich im Schuljahr 2013/14 durch die neuen Lehrpläne ein Bedarf von 7,05 Planstellen (Bundesanteil 3,52) und im Schuljahr 2014/15 von 7,52 Planstellen (Bundesanteil 3,76). Aufgeteilt auf die Budgetjahre sind das 1,17 für 2013, 3,60 für 2014 und 3,76 ab 2015. Multipliziert mit dem Kostensatz ergibt sich der tatsächliche Transferaufwand.
Der bei der Planung erstellte Kostenpfad kann somit als eingehalten angesehen werden. Die Abweichung vom Planwert im Bereich von 5% bzw. 0,03% des gesamten Planstellenbedarfs der betroffenen Klassen ist einerseits durch die Prognoseungenauigkeit und andererseits durch andere, nicht berücksichtigte äußere Einflüsse zu erklären.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.