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Vorhaben

Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes Kündigung, Unterzeichnung und Ratifikation

Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes Kündigung, Unterzeichnung und Ratifikation

2015
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Aufgrund großangelegter Planungsvorhaben, natürlicher Gefahren, heimlicher oder unwissenschaftlicher Ausgrabungen und unzulänglichen öffentlichen Bewusstseins ist das archäologische Erbe, das von der frühesten Geschichte der Menschheit Zeugnis ablegt, ernsthaft bedroht.
Österreich ist Vertragspartei des am 6. Mai 1969 in London unterzeichneten Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Kulturguts, dessen revidierte Fassung nun zur Ratifikation vorliegt.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Inhalte des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes sind österreichischer Rechtsbestand

Beschreibung des Ziels

Inhalte des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes sind österreichischer Rechtsbestand

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Ratifizierung des Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes.

Ausgangszustand 2014:

Handlungsbedarf betreffend die Ratifizierung kulturerbespezifischer Abkommen des Europarates

Zielzustand 2015:

Ratifizierung des Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes. Dadurch bekennt sich die Republik Österreich zu den in diesem (revidierten) Übereinkommen grundgelegten europäischen Standards für den Schutz archäologischer Funde und Stätten

Istzustand 2015:

Die Verlautbarung erfolgte in BGBl. III Nr.22/2015. Das Übereinkommen ist am 24. Juli 2015 in Kraft getreten.

Datenquelle:
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Kündigung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Kulturguts vom 6. Mai 1969 (ratifiziert durch die Republik Österreich im Jahr 1974, BGBl. Nr. 239/1974), Unterzeichnung und Ratifikation des revidierten Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes.

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durchführung des legistischen Prozederes im Zusammenhang mit der Kündigung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Kulturguts vom 6. Mai 1969 (ratifiziert durch die Republik Österreich im Jahr 1974, BGBl. Nr. 239/1974), Unterzeichnung und Ratifikation des revidierten Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2015
2014
2015

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

keine

Gesamtbeurteilung

Die Verlautbarung erfolgte in BGBl. III Nr.22/2015. Das Übereinkommen ist am 24. Juli 2015 in Kraft getreten. Ziel des Übereinkommens ist es das archäologische Erbe als Quelle gemeinsamer europäischer Erinnerung und als Instrument für historische und wissenschaftliche Studien vor Zerstörung zu schützen und europäische Standards für den Schutz archäologischer Funde und Stätten festzulegen.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.