Vorhaben
Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes Kündigung, Unterzeichnung und Ratifikation
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Inhalte des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes sind österreichischer Rechtsbestand
Beschreibung des Ziels
Inhalte des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes sind österreichischer Rechtsbestand
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Ratifizierung des Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes.
Ausgangszustand 2014:
Handlungsbedarf betreffend die Ratifizierung kulturerbespezifischer Abkommen des Europarates
Zielzustand 2015:
Ratifizierung des Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes. Dadurch bekennt sich die Republik Österreich zu den in diesem (revidierten) Übereinkommen grundgelegten europäischen Standards für den Schutz archäologischer Funde und Stätten
Istzustand 2015:
Die Verlautbarung erfolgte in BGBl. III Nr.22/2015. Das Übereinkommen ist am 24. Juli 2015 in Kraft getreten.
Datenquelle:
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Kündigung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Kulturguts vom 6. Mai 1969 (ratifiziert durch die Republik Österreich im Jahr 1974, BGBl. Nr. 239/1974), Unterzeichnung und Ratifikation des revidierten Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes.
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durchführung des legistischen Prozederes im Zusammenhang mit der Kündigung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Kulturguts vom 6. Mai 1969 (ratifiziert durch die Republik Österreich im Jahr 1974, BGBl. Nr. 239/1974), Unterzeichnung und Ratifikation des revidierten Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
keine
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.