Vorhaben
Verordnung: Änderung der Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung (ELStV)
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung (ELStV) geändert wird
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2013
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013
Nettoergebnis in Tsd. €: -5.394
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Sicherstellung der Finanzierung für die Umsetzung der VERORDNUNG(EG)1177/2003 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS & RATES vom 16. Juni 2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Sicherstellung der jährlichen Finanzierung der Erhebungskosten
Ausgangszustand 2013:
Jährliche Übermittlung der aktuellen Daten nach EU-SILC
Zielzustand 2018:
Jährliche Übermittlung der aktuellen Daten nach EU-SILC
Istzustand 2018:
Der Kostenersatz wurde einer neuerlichen Prüfung unterzogen, der jährliche Kostenersatz für die Erhebung wurde festgesetzt und in der UG 21 bedeckt.
Datenquelle:
UG 21
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Anpassung des Kostenersatzes
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Das BMASK hat mit dem BGBl II, Nr. 277 aus 2010 die Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung – ELStV) erlassen. Geregelt wird darin die Verwendung von Verwaltungsdaten zur Erhebung der Einkommens- und Lebensbedingungen (EU-SILC) in Österreich.
Laut § 13, Abs. 2 hat eine Evaluierung der Kosten im Jahr 2013 zu erfolgen:
(2) Im Jahr 2013 sind die Kosten für die Durchführung der Statistiken nach dieser Verordnung einer Evaluierung zu unterziehen und bei Bedarf durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen für die Erhebungsjahre ab 2013 neu festzulegen.
Diese Evaluierung wurde durchgeführt auf Basis eines Prüfberichts einer Wirtschaftsprüfungskanzlei und der neue Kostenersatz festgesetzt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Aufgrund der in der Verordnung festgelegten Wertsicherungsklausel erhöhte sich der Kostenersatz im Jahr 2017 auf 1.127.700 Euro (plus 5%). Die Wertsicherungsklausel kommt zur Anwendung, wenn eine Erhöhung oder Verminderung des wertangepassten Kostenersatzes um mindestens 5% auf Basis des Verbraucherpreisindex 2010, Indexzahl September 2013 eintritt. Mit Mai 2017 wurde die Fünf-Prozent-Schwelle erreicht, der Kostenersatz musste daher gemäß der gegenständlichen Verordnung angepasst werden. Da die Erhebung in drei Phasen über 3 Jahre läuft und somit 3 Teilzahlungen je nach Erhebungsjahr ausbezahlt werden, wurden nicht alle Teilzahlungen valorisiert (3. Teil- und somit Schlusszahlung für EU-SILC 2016 wurde nicht valorisiert). Daher musste 2017 nicht die gesamte valorisierte Summe ausbezahlt werden, insgesamt wurden 1.098.165 Euro ausbezahlt.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Europa-2020-Sozialzielgruppe
Auf Basis der jährlich vorgelegten Erhebungsergebnisse konnten die Indikatoren für die Wirkungsdimension der Europa-2020-Sozialzielgruppe der UG 21 berechnet werden. Das Sozialziel besagt, dass in Österreich im Zeitraum von 10 Jahren 235.000 Personen aus Armut- oder Ausgrenzungsgefährdung gebracht werden sollen. Im Beobachtungszeitraum hat sich die Zahl der Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdeten um 157.000 Personen reduziert.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Die gegenständliche Verordnung wurde 2018 unter Einbindung einer Wirtschaftsprüfungskanzlei in Bezug auf den Kostenersatz sowie auf weitere zu aktualisierende Verordnungsbestandteile einer Evaluierung unterzogen und im selben Jahr neu erlassen. 2023 wird eine neuerliche Evaluierung der Verordnung inklusive Kostenersatz erfolgen.