Vorhaben
Internes Abkommen zur Finanzierung des 11. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)
Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäischen Union im Rahmen des AKP EU Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der Vierte Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: -340.050
Vorhabensart: Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Armutsminderung
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Sozio-ökonomische Situation AKP Staaten
Ausgangszustand 2015:
Aktuelle sozio-ökonomische Situation in 79 AKP Staaten
Zielzustand 2018:
In einem Teil der 78 AKP Staaten, die unter das Cotonou Abkommen fallen, hat sich die sozio – ökonomische Situation für die Zielgruppen verbessert, was unter anderem auf Maßnahmen aus dem EDF zurückzuführen ist.
Istzustand 2018:
Laut externer Evaluierung ist der 11. EEF ein relevantes und geeignetes Instrument, um das Ziel der Armutsminderung in den Partnerländen zu erreichen.
Datenquelle:
Externen Midterm Review über die EU Außenfinanzierungsinstrumente 2014 – 2020
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überwiegend erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Landes- und Regionalprogramme für Maßnahmen der EU Entwicklungszusammenarbeit (EZA) mit den AKP Staaten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Landesprogramme, Regionalprogramme und AKP – weite Programme
Die Landesprogramme orientieren sich an den Entwicklungsplänen der Partnerländer und somit an deren Bedarf, sie werden unter Einbeziehung von Regierung und Organisationen der Zivilgesellschaft sowie in Koordination mit anderen Gebern vor Ort vorbereitet. Die offizielle Genehmigung dieser Programme erfolgt im Komitologieverahren (EEF Ausschuss) in Brüssel, in dem auch Österreich vertreten ist.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Der 11. EEF hat eine Laufzeit von 7 Jahren, der von Österreich zu zahlende Gesamtbetrag wurde für die Planungszahlen gleichmäßig auf die 7 Jahre aufgeteilt.
Tatsächlich finanzieren die EU Mitgliedstaaten aber nach Bedarf und daraus ergeben sich die unterschiedlichen Beiträge.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.