Vorhaben
Umsetzung von Sprachfördermaßnahmen durch den Österreichischen Integrationsfonds
Umsetzung von Sprachfördermaßnahmen durch den Österreichischen Integrationsfonds
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2016
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016
Nettoergebnis in Tsd. €: -26.211
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Aktive Unterstützung der Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten durch die Bereitstellung von Sprachfördermaßnahmen
Beschreibung des Ziels
Erfolgreiche Integration wird von vielen Faktoren in vielen verschiedenen Lebensbereichen bedingt. Unbestrittenermaßen sind Deutschkenntnisse jedoch die Basis für ein gelungenes Zusammenspiel dieser Faktoren. Die mit diesem Vorhaben umzusetzenden Maßnahmen sollen sicherstellen, dass jede asyl- oder subsidiär schutzberechtige Person, die einen Deutschkurs braucht, diesen ungeachtet ihrer finanziellen Möglichkeiten besuchen kann. Das soll der ÖIF mit dem vom BMEIA auf Grundlage der Vereinbarung über die Umsetzung von Sprachfördermaßnahmen durch den Österreichischen Integrationsfonds gewährleisten können.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anzahl vom ÖIF geschaffener Deutschkursplätze [Plätze]
Istwert
59.946Plätze
Zielzustand
78.000Plätze
Datenquelle: Eigene Berechnung BMEIA und ÖIF
Prozentsatz der Personen ohne Deutschkenntnisse / mit geringen Deutschkenntnissen [%]
Istwert
n.v.%
Zielzustand
13,6%
Datenquelle: STATISTIK AUSTRIA, Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung, Ad-hoc-Modul Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen. Die Nächste Erhebung erfolgt laut Statistik Austria erst 2021.
Prozentsatz der Personen mit durschnittlichen Deutschkenntnissen [%]
Istwert
n.v.%
Zielzustand
30,2%
Datenquelle: STATISTIK AUSTRIA, Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung, Ad-hoc-Modul Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen. Die Nächste Erhebung erfolgt laut Statistik Austria erst 2021.
Prozentsatz der Personen mit fortgeschrittenen Deutschkenntnissen [%]
Istwert
n.v.%
Zielzustand
33,9%
Datenquelle: STATISTIK AUSTRIA, Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung, Ad-hoc-Modul Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen. Die Nächste Erhebung erfolgt laut Statistik Austria erst 2021.
Deutschkenntnisse der Bevölkerung mit Deutschkenntissen fast wie Muttersprache [%]
Istwert
n.v.%
Zielzustand
22,3%
Datenquelle: STATISTIK AUSTRIA, Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung, Ad-hoc-Modul Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen. Die Nächste Erhebung erfolgt laut Statistik Austria erst 2021.
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Nachhaltige Sicherstellung der Vergabe von Projektförderungen an Deutschkursanbieter
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der ÖIF vergibt im eigenen Namen im Rahmen von öffentlichen Aufrufen Projektförderungen insbesondere an Kursanbieter, Bildungseinrichtungen und sonstige private Organisationen, welche mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher, vorab klar definierter Verpflichtungen betraut werden. Hierbei handelt es sich um soziale Dienstleistungen im allgemeinen Interesse , nämlich um die Durchführung von Sprachprojekten für die Zielgruppe. Der ÖIF wird unter Beachtung der auf ihn anwendbaren Grundsätze der ARR 2014 eine Förderrichtlinie erstellen und dafür Sorge tragen, dass die geförderten Sprachprojekte evaluier- und auswertbar sind. Bei der Vergabe der Förderungen wird der ÖIF die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Wirkungsorientierung, Transparenz und Gleichstellung von Mann und Frau beachten.
Die Parameter, anhand derer die Förderungen berechnet und vergeben werden, werden zuvor objektiv und transparent definiert. Der ÖIF schließt mit den Fördernehmer/innen Förderverträge, in welchen jeweils die Höchstförderungssumme festgelegt wird. Der ÖIF trägt dafür Sorge, dass die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Wirkung eingehalten werden und die Ausgaben nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um die Kosten der Erfüllung der Durchführung der Sprachprojekte unter Berücksichtigung der dabei anfallenden Einnahmen aus der Erfüllung dieser Verpflichtung ganz oder teilweise zu decken.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Nachhaltige Sicherstellung der Vergabe von Personenförderungen für den Besuch von Deutschkursen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Aufgrund der geografischen und regionalen Gegebenheiten in Österreich – siehe am Beispiel des Parameters Bevölkerungsdichte – ist es nicht möglich, im gesamten Bundesgebiet Deutschkurse mit Hilfe von Anbietern vor Ort wirtschaftlich durchzuführen. Von der Zielgruppe ist daher grundsätzlich auch eine gewisse Mobilität und Flexibilität zu erwarten, wenn es darum geht, Deutschkenntnisse zu erwerben. Um trotzdem jedem, der Anspruch auf eine geförderte Sprachmaßnahme hat, den Besuch dieser zu ermöglichen, soll der ÖIF auf das bewährte System der Personenförderung zurückgreifen.
Die Vergabe der Personenförderungen erfolgt in Form der Übernahme der Kosten der jeweiligen Sprachfördermaßnahme durch den ÖIF und ist an die Teilnahme einer Sprachfördermaßnahme bei einem zertifizierten Anbieter gebunden. Der ÖIF erlässt dazu eine entsprechende Förderrichtlinie . Die Teilnehmer/innen werden im Rahmen der Antragsstellung auf die vom ÖIF angebotenen Werte- und Orientierungskurse aufmerksam gemacht.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Zum Zeitpunkt der Planung dieses Vorhabens wurde von einem Mittelbedarf iHv. EUR 45 Mio. und 60.000 zusätzlich benötigten Deutschkursplätzen ausgegangen.
Die Nachfrage nach diesen war jedoch geringer als angenommen: Im Jahr 2016 wurde von weiterhin hohen Asylantragszahlen ausgegangen, allerdings sind diese infolge In-Kraft-Tretens migrationspolitischer Maßnahmen ab 2017 gesunken. Zeitgleich konnte ein Teil der Zielgruppe bereits während des Asylverfahrens einen Deutschkurs absolvieren, weshalb die Nachfrage nach A1-Kursen durch neu anerkannte Asylberechtigte niedriger war. Zusätzlich wurde die Effizienz des Mitteleinsatzes erhöht:
• durch die Verlängerung bereits laufender Projekte aus dem 1. Aufruf des Startpaket Deutsch & Integration (2016) wurde eine bessere Auslastung der Kurse und niedrigere Kurplatzkosten erzielt;
• durch die Einführung spezieller Kursformate zur Prüfungsvorbereitung, wurde der Bedarf nach der Wiederholung eines kompletten Kurses gesenkt;
• durch das flächendeckende Bereitstellen von Kursplätzen im Rahmen von geförderten Projekten, sind die Kosten pro Kursplatz geringer ausgefallen als dies im Fall der reinen Kursplatzförderung (Individualförderung) der Fall gewesen wäre.
Ausgehend von all diesen Faktoren, sind statt Aufwendungen iHv. EUR 45 Mio. tatsächlich EUR 26,211 Mio. aufgewendet worden. Das ergibt Niederaufwendungen bzw. Einsparungen iHv. EUR 18,789 Mio.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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