Vorhaben
Glücksspielautomatenverordnung und 1. Novelle der Automatenglücksspielverordnung
Glücksspielautomatenverordnung und 1. Novelle der Automatenglücksspielverordnung
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Verordnung
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Spielerinnen- und Spielerschutz
Beschreibung des Ziels
Die elektronische Anbindung von Glücksspielautomaten in Spielbanken und von VLTs soll einer effektiveren Überprüfbarkeit des Spielerinnen- und Spielerschutzes dienen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: spielerschutzbegleitende Rahmenbedingungen und spielerschutzorientierter Spielverlauf
Ausgangszustand 2013:
Derzeit besteht keine Anbindung von Glücksspielautomaten in Spielbanken und von VLTs an das Datenrechenzentrum bei der Bundesrechenzentrum GmbH, daher kann die Überprüfung des Spielerinnen- und Spielerschutzes nicht automationsunterstützt erfolgen.
Zielzustand 2018:
Ab dem Jahr 2015 bestehen keine Glücksspielautomaten in Spielbanken und keine VLTs eines Lotteriekonzessionärs, die nicht an das Datenrechenzentrum der BRZ angebunden sind, sodass bei diesen folgende spielerinnen- und spielerschutzrechtliche Maßnahmen umfassend kontrolliert werden können: - die minimale und die maximale Ausschüttungsquote - die maximalen Ein- und Auszahlungen pro Spiel - die Mindestspieldauer von Einzelspielen - die Abkühlungsphase einer Spielerin oder eines Spielers
Istzustand 2018:
Alle Glücksspielautomaten in Spielbanken und alle VLTs des Lotterienkonzessionärs sind an das Datenrechenzentrum bei der Bundesrechenzentrum GmbH angebunden. Die Einhaltung von minimaler und die maximaler Ausschüttungsquote, die maximalen Ein- und Auszahlungen pro Spiel als auch die Einhaltung der Mindestspieldauer von Einzelspielen sowie der Abkühlungsphase einer Spielerin oder eines Spielers kann auf rechnerischem Wege über die an das BRZ übermittelten Daten und die technischen Gutachten (Typengutachten) sichergestellt werden.
Datenquelle:
Zentrales Kontrollsystem im Datenrechenzentrum bei der Bundesrechenzentrum GmbH
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 2: Effektivere Überprüfbarkeit der abgabenrechtlichen Bemessungsgrundlagen
Beschreibung des Ziels
Die elektronische Anbindung von Glücksspielautomaten in Spielbanken und von VLTs soll der Sicherstellung der aufsichtsrechtlichen Pflichten sowie einer effektiveren Überprüfbarkeit der Bemessungsgrundlagen für die Abgaben dienen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Anbindung von Glücksspielautomaten in Spielbanken und von VLTs an ein Datenrechenzentrum und automationsunterstützte Spielbankabgabenkontrolle
Ausgangszustand 2013:
Derzeit besteht keine Anbindung von Glücksspielautomaten in Spielbanken und von VLTs an das Datenrechenzentrum bei der Bundesrechenzentrum GmbH, daher kann die Übermittlung relevanter Daten nicht automationsunterstützt an die Abgabenbehörden erfolgen. Diese können die Überprüfung der abgabenrechtlichen Bemessungsgrundlagen nicht automationsunterstützt durchführen.
Zielzustand 2018:
Ab dem Jahr 2015 bestehen keine Glücksspielautomaten in Spielbanken und keine VLTs eines Lotteriekonzessionärs, die nicht an das Datenrechenzentrum der BRZ angebunden sind, sodass bei diesen eine Hinterziehung von Abgaben vollständig ausgeschlossen werden kann.
Istzustand 2018:
Alle Glücksspielautomaten in Spielbanken und alle VLTs des Lotteriekonzessionärs sind an das Datenrechenzentrum bei der Bundesrechenzentrum GmbH angebunden. Die Bemessungsgrundlage wird von der Abgabenbehörde unabhängig vom Konzessionär automationsunterstützt ermittelt und überprüft.
Datenquelle:
Zentrales Kontrollsystem im Datenrechenzentrum bei der Bundesrechenzentrum GmbH
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Durch die Verordnung erfolgt die elektronische Anbindung von Glücksspielautomaten in Spielbanken und von VLTs an das Datenrechenzentrum bei der Bundesrechenzentrum GmbH
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Im Rahmen der Änderungen der bisherigen Verordnungen werden besondere Bestimmungen eingefügt, welche die bau- und spieltechnischen Merkmale von Glücksspielautomaten in Spielbanken und von VLTs sowie die technischen Details der Anbindung an die Bundesrechenzentrum GmbH im Sinne des § 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 10 GSpG (Glücksspielautomaten) und im Sinne des § 12a Abs. 4 GSpG (VLTs) näher determinieren. Diese Anbindung ermöglicht eine effektivere Überprüfbarkeit der abgabenrechtlichen Bemessungsgrundlagen, sowie die Sicherstellung der aufsichtsrechtlichen und spielerinnen- und spielerschutzrechtlichen Pflichten.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Es sind keine finanziellen Auswirkungen für den Bund eingetreten.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Körperliche und seelische Gesundheit
Das Vorhaben hatte positive Auswirkungen. Einer möglichen Ausbreitung der Glücksspielsucht konnte sowohl bei Frauen als auch Männern entgegengewirkt werden.
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Die Gesamtkosten, bestehend aus Einmalkosten und laufenden Kosten, für die Anbindung aller österreichischen Glücksspielautomaten und VLTs an das Datenrechenzentrum bei der Bundesrechenzentrum GmbH wurden im Gesetzgebungsprozess des Glücksspielgesetzes zutreffend abgeschätzt und haben sich diese in der zu erwartenden Höhe nach dem Verursachungsprinzip für die betroffenen Unternehmen niedergeschlagen. In der WFA wurden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Erlösstruktur abgeschätzt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.