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Vorhaben

Glücksspielautomatenverordnung und 1. Novelle der Automatenglücksspielverordnung

Glücksspielautomatenverordnung und 1. Novelle der Automatenglücksspielverordnung

2018
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Verordnung

Problemdefinition

Die Anbindung der Glücksspielautomaten in Spielbanken und der Video Lotterie Terminals (VLTs) an das Datenrechenzentrum der Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ) ist gesetzlich durch das Glücksspielgesetz (GSpG) vorgeschrieben. Die in den Verordnungen festgelegten bau- und spieltechnischen Merkmale von Glücksspielautomaten im Sinne des § 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 10 GSpG und von VLTs iSd § 12a GSpG sollen die gesetzlichen Bestimmungen näher präzisieren sowie eine Anpassung an die neuen technischen Aufsichtsmöglichkeiten in diesem Bereich vorsehen, wie dies bereits bei Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten der Fall ist.

Darüber hinaus sollen Anpassungen, Korrekturen und Konkretisierungen des bisherigen Verordnungstextes vorgenommen werden.

Betroffen sind Unternehmen, die Glücksspielautomaten in Spielbanken betreiben (derzeit ein Unternehmen).

Der Verordnungstext muss vor der Erlassung als technische Norm der EU-Kommission notifiziert werden.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Spielerinnen- und Spielerschutz

Beschreibung des Ziels

Die elektronische Anbindung von Glücksspielautomaten in Spielbanken und von VLTs soll einer effektiveren Überprüfbarkeit des Spielerinnen- und Spielerschutzes dienen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: spielerschutzbegleitende Rahmenbedingungen und spielerschutzorientierter Spielverlauf

Ausgangszustand 2013:

Derzeit besteht keine Anbindung von Glücksspielautomaten in Spielbanken und von VLTs an das Datenrechenzentrum bei der Bundesrechenzentrum GmbH, daher kann die Überprüfung des Spielerinnen- und Spielerschutzes nicht automationsunterstützt erfolgen.

Zielzustand 2018:

Ab dem Jahr 2015 bestehen keine Glücksspielautomaten in Spielbanken und keine VLTs eines Lotteriekonzessionärs, die nicht an das Datenrechenzentrum der BRZ angebunden sind, sodass bei diesen folgende spielerinnen- und spielerschutzrechtliche Maßnahmen umfassend kontrolliert werden können: - die minimale und die maximale Ausschüttungsquote - die maximalen Ein- und Auszahlungen pro Spiel - die Mindestspieldauer von Einzelspielen - die Abkühlungsphase einer Spielerin oder eines Spielers

Istzustand 2018:

Alle Glücksspielautomaten in Spielbanken und alle VLTs des Lotterienkonzessionärs sind an das Datenrechenzentrum bei der Bundesrechenzentrum GmbH angebunden. Die Einhaltung von minimaler und die maximaler Ausschüttungsquote, die maximalen Ein- und Auszahlungen pro Spiel als auch die Einhaltung der Mindestspieldauer von Einzelspielen sowie der Abkühlungsphase einer Spielerin oder eines Spielers kann auf rechnerischem Wege über die an das BRZ übermittelten Daten und die technischen Gutachten (Typengutachten) sichergestellt werden.

Datenquelle:
Zentrales Kontrollsystem im Datenrechenzentrum bei der Bundesrechenzentrum GmbH

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Effektivere Überprüfbarkeit der abgabenrechtlichen Bemessungsgrundlagen

Beschreibung des Ziels

Die elektronische Anbindung von Glücksspielautomaten in Spielbanken und von VLTs soll der Sicherstellung der aufsichtsrechtlichen Pflichten sowie einer effektiveren Überprüfbarkeit der Bemessungsgrundlagen für die Abgaben dienen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Anbindung von Glücksspielautomaten in Spielbanken und von VLTs an ein Datenrechenzentrum und automationsunterstützte Spielbankabgabenkontrolle

Ausgangszustand 2013:

Derzeit besteht keine Anbindung von Glücksspielautomaten in Spielbanken und von VLTs an das Datenrechenzentrum bei der Bundesrechenzentrum GmbH, daher kann die Übermittlung relevanter Daten nicht automationsunterstützt an die Abgabenbehörden erfolgen. Diese können die Überprüfung der abgabenrechtlichen Bemessungsgrundlagen nicht automationsunterstützt durchführen.

Zielzustand 2018:

Ab dem Jahr 2015 bestehen keine Glücksspielautomaten in Spielbanken und keine VLTs eines Lotteriekonzessionärs, die nicht an das Datenrechenzentrum der BRZ angebunden sind, sodass bei diesen eine Hinterziehung von Abgaben vollständig ausgeschlossen werden kann.

Istzustand 2018:

Alle Glücksspielautomaten in Spielbanken und alle VLTs des Lotteriekonzessionärs sind an das Datenrechenzentrum bei der Bundesrechenzentrum GmbH angebunden. Die Bemessungsgrundlage wird von der Abgabenbehörde unabhängig vom Konzessionär automationsunterstützt ermittelt und überprüft.

Datenquelle:
Zentrales Kontrollsystem im Datenrechenzentrum bei der Bundesrechenzentrum GmbH

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Durch die Verordnung erfolgt die elektronische Anbindung von Glücksspielautomaten in Spielbanken und von VLTs an das Datenrechenzentrum bei der Bundesrechenzentrum GmbH

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Im Rahmen der Änderungen der bisherigen Verordnungen werden besondere Bestimmungen eingefügt, welche die bau- und spieltechnischen Merkmale von Glücksspielautomaten in Spielbanken und von VLTs sowie die technischen Details der Anbindung an die Bundesrechenzentrum GmbH im Sinne des § 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 10 GSpG (Glücksspielautomaten) und im Sinne des § 12a Abs. 4 GSpG (VLTs) näher determinieren. Diese Anbindung ermöglicht eine effektivere Überprüfbarkeit der abgabenrechtlichen Bemessungsgrundlagen, sowie die Sicherstellung der aufsichtsrechtlichen und spielerinnen- und spielerschutzrechtlichen Pflichten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2013 - 2017
2013
2014
2015
2016
2017

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

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Personalaufwand

Ist

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Ergebnis

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Erträge

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Tsd. Euro

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Plan

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Tsd. Euro

Ergebnis

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Erträge

Ist

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Plan

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Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

Ist

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Plan

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Ergebnis

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

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Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Ergebnis

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Tsd. Euro

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

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Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

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Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Es sind keine finanziellen Auswirkungen für den Bund eingetreten.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Körperliche und seelische Gesundheit

Das Vorhaben hatte positive Auswirkungen. Einer möglichen Ausbreitung der Glücksspielsucht konnte sowohl bei Frauen als auch Männern entgegengewirkt werden.

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Die Gesamtkosten, bestehend aus Einmalkosten und laufenden Kosten, für die Anbindung aller österreichischen Glücksspielautomaten und VLTs an das Datenrechenzentrum bei der Bundesrechenzentrum GmbH wurden im Gesetzgebungsprozess des Glücksspielgesetzes zutreffend abgeschätzt und haben sich diese in der zu erwartenden Höhe nach dem Verursachungsprinzip für die betroffenen Unternehmen niedergeschlagen. In der WFA wurden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Erlösstruktur abgeschätzt.

Gesamtbeurteilung

Mit den Verordnungen wurden die detaillierten bau- und spieltechnischen Merkmale der Glücksspielautomaten und Video Lotterie Terminals (VLTs) sowie alle für die verpflichtende Anbindung an das Datenrechenzentrum bei der Bundesrechenzentrum GmbH erforderlichen Voraussetzungen verbindlich festgelegt. Unter anderem werden Anforderungen gestellt an die Zählwerke, die automatisierte Identifikation und Verifikation der Glücksspielautomaten und VLTs sowie ein internes Diagnosesystem um den laufenden Betrieb auf Gesetzeskonformität überprüfen und Maßnahmen bei Fehlfunktionen initiieren zu können. Glücksspielautomaten und VLTs müssen ferner auch durch Glücksspielvignetten identifiziert sein.

Die Anbindung an das Datenrechenzentrum bei der Bundesrechenzentrum GmbH ist 2012 gestartet und den gesetzlichen Anbindungszeitpunkten folgend stufenweise auf den gesamten Bereich des automatisierten Glücksspiels (Glücksspielautomaten inner- und außerhalb von Spielbanken sowie VLTs) ausgerollt worden. Den Schwerpunkt der Verordnung bilden Regelungen zur Gewährleistung einer hohen Manipulationssicherheit der Hard- und Softwarekomponenten der Glücksspielautomaten und VLTs. Dazu wurden zukunftsweisende internationale Standards eingesetzt, konkrete Vorgaben an die Betreiber festgelegt und die Überprüfbarkeit der aufgezeichneten und übermittelten Daten in den Vordergrund gestellt. Die Sicherstellung der aufsichtsrechtlichen Pflichten sowie einer effektiveren Überprüfbarkeit der abgabenrechtlichen Bemessungsgrundlagen wurde durch die elektronische Anbindung an das Datenrechenzentrum bei der Bundesrechenzentrum GmbH erreicht.

Insgesamt hatte das Vorhaben positive Auswirkungen. Durch die elektronische Anbindung wurde die effektivere Überprüfbarkeit des Spielerinnen- und Spielerschutzes sichergestellt. Eingebettet in ein umfassendes Spielerschutzkonzept des Bundes konnte sohin erreicht werden, dass das mit besonderem Suchtgefährdungspotential behaftete Automatenglücksspiel in Spielbanken von 0,6% (2009) auf 0,5% (2015) und außerhalb von Spielbanken von 1,2% (2009) auf 1% (2015) zurückgegangen ist. Noch deutlicher zeigt sich dieser Effekt bei der Prävalenz problematischen und pathologischen Spielens: hier ging die Rate bei Automaten in Spielbanken von 13,5% (2009) auf 8,1% (2015) und außerhalb von Spielbanken von 33,2% (2009) auf 27,2% (2015) zurück. Einer möglichen Ausbreitung der Glücksspielsucht konnte entgegengewirkt werden.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.