Vorhaben
Änderung der Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung) geändert wird
Vorhaben nicht erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: 16.600
Vorhabensart: Verordnung
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Keine Steigerung der Anzahl der arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuge, die für Privatfahrten genutzt werden, aufgrund der treffsichereren und sachgerechteren Ausgestaltung des höchstmöglichen Sachbezugswertes
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil der arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuge mit ausschließlicher betrieblicher Verwendung an der Gesamtzahl arbeitgebereigener Kraftfahrzeuge [%]
Istwert
62,40%
Zielzustand
40,40%
Datenquelle: Datafact, Verkehrsclub Österreich (VCÖ) 2019 (Zeitraum: 1.1. – 30.9.2019)
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Anhebung des höchstmöglichen Sachbezugswertes für arbeitgebereigene Kraftfahrzeuge
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der höchstmögliche Sachbezugswert für Kraftfahrzeuge wird von 600 Euro auf 720 Euro angehoben. Der halbe höchstmögliche Sachbezugswert wird von 300 Euro auf 360 Euro angehoben.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Eine exakte Berechnung der Einnahmen aufgrund der Erhöhung des Sachbezugswertes arbeitgebereigener Kfz ohne ausschließliche betriebliche Verwendung kann nicht vorgenommen werden, da eine isolierte Ermittlung dieser Sachbezugswerte mangels Aufschlüsselung nach der Art des Sachbezuges nicht möglich ist. Aufgrund der gestiegenen Anzahl an PKW-Neuzulassungen von Unternehmen und Gebietskörperschaften ohne ausschließliche betriebliche Verwendung ist jedoch davon auszugehen, dass die Erträge im abgeschätzten Ausmaß eingetreten sind.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Öffentliche Einnahmen
In der vorliegenden Auswertung des Firmenwagen Monitors (analog zur Quelle aus dem Jahr 2014) sind die Daten von 453.367 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eingeflossen. 60 Prozent der Beschäftigten waren männlich und 40 Prozent weiblich. Unter den Fachkräften fahren Männer mit rund 12 Prozent öfter ein Firmenfahrzeug als Frauen, die auf lediglich 3,2 Prozent kommen. Knapp die Hälfte der männlichen Führungskräfte verfügt über einen Firmenwagen – bei den weiblichen Führungskräften sind es knapp über 27 Prozent.
(https://www.compensation-partner.de/downloads/firmenwagenmonitor-2018.pdf)
Im Vergleich zum Jahr 2014 sind die Werte der prozentuellen Verteilung zwischen Männern und Frauen relativ gleich geblieben.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.