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Vorhaben

Digitalfunk BOS Austria "Beistellung der Systemtechnik und Nachlass"

Digitalfunk BOS Austria "Beistellung der Systemtechnik und Nachlass"

2019
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016

Nettoergebnis in Tsd. €: -2.568

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Der Rechnungshof empfiehlt in seinem Bericht über die „Vergabepraxis im BM.I mit Schwerpunkt Digitalfunk“ unter anderem eine Vereinbarung mit TETRON zu treffen, die es dem BM.I durch die Übernahme von Leistungsanteilen ermöglicht, künftig am betriebswirtschaftlichen Gewinn der Projektgesellschaft zu partizipieren. Dies soll in Form einer entsprechenden Entgeltreduzierung für die Funknetzgebühren geschehen.
Die Umsetzung des Projektes Digitalfunk BOS Austria erfolgt durch ein „Bund- Ländermodell“, wobei die Errichtung der Standortgewerke und der Betrieb dieser Gewerke durch die Bundesländer erfolgt und das BMI die österreichweit einheitliche Systemtechnik und deren Betrieb für den Zeitraum von 25 Jahren nach Vollausbau einbringt.
Die Beistellung der so geschaffenen Standortinfrastruktur an das Projektkonsortium TETRON erfolgt durch das BMI im Rahmen der Beistellungsoption aus dem zwischen BMI und TETRON bestehenden Verträgen.
Nunmehr ergibt sich die Möglichkeit des Ankaufs von bestehender und noch zu errichtender Systemtechnik (Basisstationsequipment, das im beigestellten Standort verbaut wird) für die Bundesländer Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg und Kärnten direkt durch das BM.I.
Dadurch entfallen die Finanzierungskosten durch die Kreditmittelfinanzierung der Fa. Tetron einerseits, aber auch die Kosten für die Besicherung der aushaftenden Kreditschuld (Zinsswaps etc.). Diese Systemtechnik befindet sich dann im Anlagevermögen des Bundes.
Nachdem das BM.I gegenüber den anderen Körperschaften öffentlichen Rechts leistungspflichtig ist, müsste im Falle einer Vertragsauflösung das BM.I diese Systemtechnik ohnehin auch zur Sicherstellung des Polizeifunks, sichern und betreiben. Da sich dann für diesen Fall die Anlagen im Anlagenvermögen des Bundes befinden, ergibt sich daraus auch eine Risikominimierung insofern, da sich der Wert der Projektgesellschaft um den Anteil der Assets reduziert.
Das BM.I hat nach erfolgter Ausschreibung die von den Auftragnehmern gebildete Projektgesellschaft TETRON mit der Errichtung und den Betrieb des Digitalfunks BOS Austria, einem auf die TETRA 25 Technologie (TErrestrial Trunked Radio) digitalen Bündelfunksystems beauftragt. Dieser Leistungsrahmen umfasst alle dafür erforderlichen Leistungen, mit Ausnahme jener die im Rahmen der Zusatzvereinbarungen als Beistellungsleistungen, wie etwa das erforderliche Verbindungsnetzwerk (BM.I-Netzwerk) definiert sind.
Die erforderlichen politischen Entscheidungsprozesse der Bundesländer dauerten wesentlich länger als zu Projektbeginn angenommen, was zur Auslösung der Prüf- und Warnpflicht der TETRON Geschäftsführung führte und das BMI wesentliche Leistungspflichten übernehmen musste.
Nach intensiven Verhandlungen mit einer Reihe von Maßnahmen, die auch einen für das BM.I sehr positiven technologischen Wechsel zu einer neuen Systemtechnologie zur Folge hatte (Anpassung des Gesamtsystems an den aktuellen Stand der Technik, Reduktion von 6 Rechenzentrumsstandorten auf 4 und deutliche Erhöhung der Redundanzen des Gesamtsystems) und einem radikalen Umbau der Projektgesellschaft, leistete das BM.I auch eine Vorauszahlung der Funknetzgebühren um die Liquidität der Projektgesellschaft zur Fertigstellung des Projektes wiederherzustellen.

Nun hat das BM.I in Summe beträchtliche Leistungen von der Industrie, wie insbesondere auch die Bundesländerakquisition übernommen.

Der Rechnungshof hat in seinen Empfehlungen diesen Punkt aufgegriffen und dem BM.I aufgrund seiner getätigten Leistungen Maßnahmen zur Beteiligung am Gewinn der Industrie empfohlen. Dies kann somit durch einen Nachlass auf die vom BM.I für die Vertragslaufzeit (nämlich 25 Jahre ab Vollausbau) zu leistenden Funknetzgebühren erfolgen.

Diesen Empfehlungen des Rechnungshofs folgend hat das BMI (unter Beiziehung der Finanzprokuratur und RA Dr. Christian Nordberg) mit der Industrie Verhandlungen geführt und im Rahmen der ZV-27 Einigungen über nachstehende wesentliche Punkte erreicht:

Die ZV-27 regelt:
(1) den Kauf bestehender und noch zu errichtender Systemtechnik samt deren Beistellung für den Ausbau (Roll-Out) des Digitalfunknetzes in den Bundesländern Oberösterreich, Kärnten (teilweise bereits ausgebaut), Vorarlberg und Salzburg (bereits im Ausbau) durch den Auftraggeber (BMI) an den Auftragnehmer (TETRON) und die aus dieser weiteren Beistellung resultierende Reduktion des Funkdienstentgeltes (im Ergebnis: Änderung des Finanzierungsmodells); sowie
(2) einen tlw. rückwirkenden Nachlass, den der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf das Funkdienstentgelt für den Betrieb des Digitalfunknetzes in den Bundesländern Wien, Tirol, Niederösterreich und Steiermark gewährt.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Reduktion der Gesamtausgaben für den Digitalfunk BOS Austria

Beschreibung des Ziels

Der bestehende Hauptvertrag BOS Austria beschreibt eine Dienstleistungsrahmenvereinbarung mit der Firma TETRON, wodurch durch das BM.I als Auftraggeber Beistellungen zur Reduktion des Funkdienstentgeltes eingebracht werden können.
Ziel ist nunmehr die Vertragsanpassung im Rahmen einer Zusatzvereinbarung Nr. 27.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Status des Ausbaus BOS in Österreich nach Bundesländern [%]

Istwert

74,33

%

Zielzustand

100,00

%

Datenquelle: Projektfortschrittsbericht der Abteilung IV/8

Zielerreichung des Digitalfunks BOS Austria der Fläche (km²) Österreichs [%]

Istwert

82,69

%

Zielzustand

100,00

%

Datenquelle: Projektfortschrittsbericht der Abteilung IV/8


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Erwerb der Assets und Darstellung im Anlagevermögen des Bundes

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Für den Ausbau der Bundesländer Salzburg, Vorarlberg, Oberösterreich und Kärnten erwirbt das BM.I von TETRON die erforderlichen Anlagen und stellt diese im Rahmen einer Beistellung (ZV 27) dieser zur Erfüllung ihrer Vertragspflicht zur Verfügung.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Abschluss der Zusatzvereinbarung 27

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Ursprünglich hat das BM.I eine Dienstleistung, nämlich die Errichtung und den Betrieb des Digitalfunks BOS Austria, einem auf die TETRA 25 Technologie aufsetzenden digitalen Bündelfunksystems ausgeschrieben und vergeben. Nun hat das BM.I in Summe beträchtliche Leistungen von der Industrie, wie insbesondere auch die Bundesländerakquisition übernommen.
Das BMI hat mit der Industrie Verhandlungen geführt und im Rahmen der ZV-27 Einigungen über nachstehende wesentliche Punkte erreicht:
– Änderung des Finanzierungsmodells (Kauf der Assets durch den Bund), wodurch keine Investitionszuschüsse für den Eigenmittelanteil der Projektgesellschaft TETRON künftig gewährt werden.
– Reduktion der Funknetzgebühren, als Abgeltung der durch den Bund übernommenen Leistungen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2016 - 2019
2016
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-2.568

Tsd. Euro

Plan

17.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

2.568

Tsd. Euro

Plan

-17.000

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.568

Tsd. Euro

Plan

-17.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-828

Tsd. Euro

Plan

-207

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

828

Tsd. Euro

Plan

207

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

828

Tsd. Euro

Plan

207

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

315

Tsd. Euro

Plan

21.559

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

-315

Tsd. Euro

Plan

-21.559

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-315

Tsd. Euro

Plan

-21.559

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.866

Tsd. Euro

Plan

-2.273

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

1.866

Tsd. Euro

Plan

2.273

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.866

Tsd. Euro

Plan

2.273

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-189

Tsd. Euro

Plan

-1.121

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

189

Tsd. Euro

Plan

1.121

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

189

Tsd. Euro

Plan

1.121

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die in der Ergebnisrechnung eingetragenen Aufwendungen für die getätigten Investitionen basieren auf einer Lebensdauer von 15 Jahren.
Die tatsächlichen Einsparungen betrugen im Zeitraum 2016 bis 2019 insgesamt 4.160.747,65 € netto.
Die tatsächlich eingetretenen finanziellen Auswirkungen in der Finanzierungsrechnung für die Jahre 2016 – 2019 belaufen sich auf 47.967.805,26 Mio. € und umfassen die Investitionskosten für die Standortinfrastruktur.
Die Abweichung zwischen den geplanten finanziellen Auswirkungen und den tatsächlichen finanziellen Auswirkungen resultiert aus den Verzögerungen in den Bundesländern hinsichtlich des österreichweiten Ausbaus des BOS Digitalfunks, wodurch die Systemtechnik nicht wie ursprünglich geplant angekauft werden konnte.

Gesamtbeurteilung

Um den Einsatzorganisationen in Österreich ein zeitgerechtes Kommunikationssystem zur Verfügung zu stellen, errichtet der Bund gemeinsam mit den Bundesländern ein digitales Bündelfunksystem „Digitalfunk BOS Austria“.

Der Vollausbau des gesamten Bundesgebietes mit einem digitalen Bündelfunksystem für alle BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) konnte mit Ausnahme des Bundeslandes Kärnten nahezu erreicht werden.

Im Bundesland Oberösterreich wird der Vollausbau im Jahr 2020 erfolgen und im Bundesland Vorarlberg im Jahr 2021. Kärnten ist vom Zeitpunkt der landespolitischen Entscheidungsfindung in seiner Laufzeit bestimmt und bestimmt somit den Zeitpunkt der Erreichung des Projektziels – Vollausbau gesamtes Bundesgebiet.
Der Empfehlung des Bundesrechnungshofes folgend wurden mit der Industrie Verhandlungen geführt und die Reduktion der Gesamtausgaben auf Laufzeit in der Höhe von rund 86,0 Mio. EUR auf Gesamtlaufzeit (25 Jahre) erreicht.

Durch die Übernahme der Betriebsverantwortung konnte als entscheidender Inputfaktor zum einen eine ausgabenseitige Entlastung und andererseits eine betriebliche Besicherung auch über die vertragsrechtlich vereinbarten Leistungszeiträume hinaus sichergestellt werden.

In den Bundesländern Tirol, Wien, Niederösterreich, Steiermark, Burgenland, Salzburg wurde der Vollausbau bereits erreicht und alle Einsatzorganisationen nutzen das digitale Funksystem. Im Bundesland Oberösterreich ist die Errichtung des Funksystems weit fortgeschritten und die Umstellung der Einsatzorganisationen auf dieses schreitet zügig voran. Im Bundesland Vorarlberg wird das Funknetz vollständig aufgebaut, bevor eine Umstellung der Einsatzorganisationen erfolgt. Hintergrund dafür ist, dass das Land Vorarlberg ein analoges Bündelfunksystem, welches nahe seiner endgültigen Nutzungszeit steht, betreibt. Eine Umstellung erfordert somit eine funktionierende Infrastruktur des Digitalfunk BOS Austria.

Die Schaffung einer einheitlichen Infrastruktur hat positive Effekte auf die Frequenzökonomie und die Einstandspreise für die von den Einsatzorganisationen anzukaufenden Endgeräte.

Das Gesamtvorhaben ist stark davon abhängig wie schnell die Entscheidungsprozesse in den Bundesländern stattfinden.

Zusammenfassend wird daher festgehalten: Die Bundesländer Tirol, Wien, Niederösterreich, Steiermark, Salzburg und Burgenland sind vollständig ausgebaut (72,5 % der Zielerreichung). Mit Status März 2020 sind von den verbleibenden Bundesländern Vorarlberg zu 5 % und Oberösterreich zu 64 % fertiggestellt. Im Bundesland Kärnten fehlt noch die Festlegung des Ausbaubeginns, der von der politischen Willensbildung des Landes Kärnten abhängig ist. Die Umsetzung des digitalen Bündelfunksystems „Digitalfunk BOS Austria“ ist mit Stand März 2020 zu 74,33 % umgesetzt und wird als überwiegend erreicht eingestuft.

Die in der Ergebnisrechnung eingetragenen Aufwendungen für die getätigten Investitionen basieren auf einer Lebensdauer von 15 Jahren.
Die tatsächlichen Einsparungen betrugen im Zeitraum 2016 bis 2019 insgesamt 4.160.747,65 € netto.
Die tatsächlich eingetretenen finanziellen Auswirkungen in der Finanzierungsrechnung für die Jahre 2016 – 2019 belaufen sich auf 47.967.805,26 Mio. € und umfassen die Investitionskosten für die Standortinfrastruktur.
Die Abweichung zwischen den geplanten finanziellen Auswirkungen und den tatsächlichen finanziellen Auswirkungen resultiert aus den Verzögerungen in den Bundesländern hinsichtlich des österreichweiten Ausbaus des BOS Digitalfunks, wodurch die Systemtechnik nicht wie ursprünglich geplant angekauft werden konnte.


Verbesserungspotentiale

Es sind keine Verbesserungspotentiale bei der Durchführung der Evaluierung ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.