Vorhaben
Änderung der Richtlinien des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über TOP-TOURISMUS-IMPULS 2014 – 2020
Änderung der Richtlinien des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über TOP-TOURISMUS-IMPULS 2014– 2020
Vorhaben teilweise erreicht
Finanzjahr: 2017
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Erhaltung der Investitionstätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
EIB-refinanzierte TOP-Impuls-Kredite [Mio. EUR]
Istwert
0Mio. EUR
Zielzustand
38Mio. EUR
Datenquelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Anpassung der TOP-TOURISMUS-IMPULS-Richtlinien 2014 – 2020 an das Nachfrageverhalten der Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch die Anpassung der TOP-TOURISMUS-IMPULS-Richtlinien 2014 – 2020 an das Nachfrageverhalten der Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft können geförderte Investitionskredite der ÖHT, die auf einer mit einer Bundeshaftung besicherten Refinanzierungslinie beruhen, bereits ab förderbaren Gesamtinvestitionskosten von 100.000 Euro zur Verfügung gestellt werden (bislang nur zwischen 700.000 Euro und 1 Mio. Euro). Gleichzeitig wird die Berechnungsgrundlage der Förderung bei TOP-Impuls-Krediten mit Ausnahme von Neubauten von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben auf bis zu 100 % der förderbaren Kosten angehoben. Weder durch die Änderung der Kreditunter- und Obergrenzen noch durch die Anpassung der Berechnung der förderbaren Kosten bei der Vergabe von TOP-Impuls-Krediten kommt es zu einer budgetären Belastung für den Bund, da richtliniengemäß mit der Gewährung von EIB-refinanzierten TOP-Impuls-Krediten kein Zinsenzuschuss verbunden ist. Damit wird der hohen Nachfrage nach geförderten Investitionskrediten wesentlich besser entsprochen. Dies stärkt die Investitionstätigkeit und somit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Maßnahmen beruht auf einer mit einer Bundeshaftung besicherten Refinanzierungslinie bei der Europäischen Investitionsbank. Von den hierfür notwendigen Ermächtigungen gem. BFG’s 2018 und 2019 wurde jedoch vom BMF kein Gebrauch gemacht.
Trotz fehlender EIB-Refinanzierung konnte die ÖHT im Jahr 2019 der Tourismuswirtschaft ausreichend Kreditmittel zur Verfügung stellen (durch Refinanzierung des neuen ÖHT-Mehrheitseigentümers: der Österreichischen Kontrollbank sowie durch Umschichtungen durch das Tourismusministerium).
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.