Vorhaben
Recycling-Baustoff-Verordnung
Recycling-Baustoff-Verordnung
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: -60
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Abfallvermeidung
Beschreibung des Ziels
Vermeidung von gemischten und von für die Verwertung nicht geeigneten Bau- und Abbruchabfällen und Vermeidung von Schadstoffen in Recycling-Baustoffen
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Schadstofferkundung und verwertungsorientierter Rückbau
Ausgangszustand 2014:
Keine verpflichtenden Schadstofferkundung und kein verpflichtender verwertungsorientierter Rückbau bei Abbruchmaßnahmen
Zielzustand 2019:
Verpflichtende Schadstofferkundung ab einer Mengenschwelle und verpflichtender verwertungsorientierter Rückbau bei Abbruchmaßnahmen, dies ist durch Dokumentation nachzuweisen
Istzustand 2019:
Rückmeldungen der kontrollierenden Behörden ergeben, dass Schadstofferkundung und verwertungsorientierter Rückbau größtenteils erfolgt; Probleme gibt es in den Fällen, in denen die Verpflichteten ohne externe Personen eine Schadstofferkundung bzw. einen verwertungsorientierten Rückbau durchführen
Datenquelle:
Vollzugsbehörden, rückbaukundige Personen, Fachpersonen und Fachanstalten
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überwiegend erreicht
Meilenstein 2: Trennpflicht
Ausgangszustand 2014:
Trennpflicht für Bau- und Abbruchabfällen ab Erreichung von in der Baurestmassentrennverordnung angegebenen Mengenschwellen; Trennung kann gemäß der Baurestmassentrennverordnung am Anfallsort oder in Behandlungsanlagen erfolgen
Zielzustand 2019:
Grundsätzliche Trennpflicht für Bau- und Abbruchabfällen; verpflichtende Trennung grundsätzlich am Anfallsort ; dies ist durch Dokumentation nachzuweisen
Istzustand 2019:
Rückmeldungen der kontrollierenden Behörden ergeben, dass die Trennpflicht überwiegend eingehalten wird; Probleme gibt es nur dadurch, dass die Verpflichteten irrtümlich von einer Mengenschwelle ausgehen, ab der die Trennpflicht einzuhalten ist
Datenquelle:
Kontrollbehörden
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überwiegend erreicht
Ziel 2: Herstellung von qualitativ hochwertigen Recycling-Baustoffen
Beschreibung des Ziels
Förderung der Kreislaufwirtschaft und Materialeffizienz und dadurch Ressourcenschonung
Das Recycling von Bau- und Abbruchabfällen soll im Sinne unionsrechtlicher Zielvorgaben gefördert und erhöht werden. Dabei soll eine hohe Qualität der Recycling-Baustoffe sichergestellt werden. Gemäß Abfallrahmenrichtlinie sollen zumindest 70 % der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle recycelt bzw. verwertet werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Deponierte Menge an Bau- und Abbruchabfällen [%]
Istwert
9,9%
Zielzustand
6,4%
Datenquelle: EDM, Jahresbilanzauswertung für das Jahr 2018
Meilenstein 1: Qualität von Recycling-Baustoffen
Ausgangszustand 2011:
Herstellung von Recycling-Baustoffen der Qualitäten A+, A, B und C (gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2011)
Zielzustand 2019:
Herstellung von Recycling-Baustoffen größtenteils der Qualität U-A (beste Qualität gemäß Recycling-Baustoff-Verordnung), Daten in Zukunft im EDM verfügbar
Istzustand 2019:
Eine Auswertung der Jahresabfallbilanzen für das Bilanzjahr 2018 ergibt, dass überwiegend Recycling-Baustoffe der Qualität U-A hergestellt werden (ca. 95 % der hergestellten Recycling-Baustoffe entsprechen der Qualität U-A)
Datenquelle:
EDM
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Schadstofferkundung und Rückbau bei Abbruchmaßnahmen und Trennpflicht bei Bau- und Abbruchabfällen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Schadstofferkundung und Rückbau führt dazu, dass Schad- und Störstoffe vor dem Abbruch erkundet und entfernt werden. Dadurch sind die angefallenen Bau- und Abbruchabfälle für ein qualitativ hochwertiges Recycling geeignet.
Trennpflicht bei Bau- und Abbruchabfällen verhindert eine Vermischung von den angefallenen Abfällen. Dadurch sind die Abfälle für ein qualitativ hochwertiges Recycling geeignet.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Qualitätsanforderungen für Recycling-Baustoffe und Abfallende für Qualitätsklasse U-A
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Umweltverträglichkeit von Recycling-Baustoffen ist durch Qualitätsanforderungen und ein Untersuchungssystem sicherzustellen.
Recycling-Baustoffe der höchsten Qualität erreicht mit der Übergabe an einen Dritten das Abfallende. Damit soll ein Anreiz für die Herstellung von Recycling-Baustoffen der höchsten Qualität geschaffen werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Bedeckung der geplanten Aufwände erfolgte planmäßig über UG 43 (Umwelt).
Die geplanten Aufwände wurden aufgrund von Rückmeldungen der zuständigen Behörden geschätzt. Die Schätzungen der zuständigen Behörden blieben aufrecht. Die geschätzten Aufwände wurden daher als Ist-Werte eingetragen.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Durch die Recycling-Baustoff-Verordnung wurde eine verpflichtende Durchführung einer Schadstofferkundung bei bestimmten Abbrüchen und ein verpflichtender Rückbau bei Abbrüchen sowie eine diesbezügliche Dokumentation eingeführt. Dies trifft auch BürgerInnen, die als Bauherren für die diesbezügliche Dokumentation verantwortlich sind.
Angenommen wurden ca. 1.500 orientierende Schadstofferkunden und 500 Schadstofferkundungen sowie ca. 5.000 Dokumentationen des Rückbaus pro Jahr. Die durch die Bundesländer geschätzten Zahlen wurden nicht korrigiert und sich daher als tatsächlich eingetretene Auswirkungen anzunehmen.
Durch die Recycling-Baustoff-Verordnung wurde eine verpflichtende Durchführung einer Schadstofferkundung (durch rückbaukundige Person bzw. Befugte Fachperson oder Fachanstalt) bei bestimmten Abbrüchen und ein verpflichtender Rückbau bei Abbrüchen sowie eine diesbezügliche Dokumentation eingeführt werden. Verantwortlich hierfür ist neben dem Bauherrn der Bauunternehmer, die rückbaukundige Person und der externe befugte Fachperson oder Fachanstalt.
Für die Deklarierung des Abfallendes für Recycling-Baustoffe der Qualitätsklasse U-A sind Meldepflichten des Herstellers von Recycling-Baustoffen an die Behörde vorgesehen. Weiters hat der Hersteller von Recycling-Baustoffen die Recycling-Baustoffe eindeutig mit der Qualitätsklasse einschließlich Angaben über Einsatzbereiche und Verwendungsverbote zu bezeichnen.
Für die Dokumentation wurde von den Bundesländern insgesamt mit Kosten von 4.500 Euro pro Jahr geschätzt. Diese Schätzung wurde von den Bundesländern nicht korrigiert. Es wird daher auch mit tatsächlichen Gesamtkosten von 4.500 Euro pro Jahr ausgegangen.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.