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Vorhaben

Änderung des Mineralrohstoffgesetzes

Änderung des Mineralrohstoffgesetzes

2019
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: 97.594

Vorhabensart: Bundesgesetz

Problemdefinition

Vorkommen von Kohlenwasserstoffen (Erdöl und Erdgas) stehen im Eigentum des Bundes. Die Ausübung des Rechtes zum Aufsuchen, Gewinnen und Speichern von Kohlenwasserstoffen überlässt der Bund gegen angemessenes Entgelt (Flächen-, Feld-, Förder- und Speicherzins) an geeignete Unternehmen.
Während die Höhe des Flächen-, Feld- und Speicherzinses vertraglich festgelegt ist, wird die Höhe des Förderzinses durch § 69 Abs. 3a und 3b des Mineralrohstoffgesetzes (MinroG) bestimmt. Der Förderzins wird auf Basis des Importwertes für Rohöl bzw. Erdgas berechnet.
Seit 1. Jänner 2011 ist im Gesetz ein flexibler Prozentsatz für den Förderzins, in Abhängigkeit vom Rohöl- bzw. Gaspreis, vorgesehen. Bei niedrigem Rohölpreis (Gaspreis) kommt ein niedrigerer Prozentsatz und bei hohem Rohölpreis (Gaspreis) ein höherer Prozentsatz zur Anwendung. Derzeit liegt dieser Prozentsatz zwischen 2 und 14 % (Erdöl) bzw. zwischen 7 und 19 % (Erdgas).
Aufgrund der in den letzten Jahren stark gestiegenen Importwerte für Rohöl bzw. Erdgas ist seit Längerem der Spitzenzinssatz von 14 bzw. 19 % erreicht. Diesem langfristigen Trend folgend wird insofern Rechnung getragen, als die Berechnungsbasis und die Prozentsätze für flüssige und gasförmige Kohlenwasserstoffe angepasst werden.
Derzeit gibt es in Österreich zwei Unternehmen, die berechtigt sind, Kohlenwasserstoffe aufzusuchen, zu gewinnen und zu speichern.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 „Erfolgreich. Österreich.“ wird im Kapitel „Österreich fit für die Zukunft machen“ unter dem Punkt „Sichere Energieversorgung für Österreich“ als ein Ziel formuliert, dass ein effizientes, leistbares und sozial verträgliches Energiesystem Versorgungssicherheit, Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit und lebenswerte Umwelt garantiert.
Die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen im Mineralrohstoffgesetz soll grundsätzlich einen Beitrag zur Stärkung der Versorgungsicherheit in Österreich leisten. Die Existenz nationaler Kohlenwasserstoffförderung ist von essentieller Bedeutung, nicht zuletzt in Hinblick auf die Verringerung von Importabhängigkeiten im Rohstoffbereich.
Vorkommen von Kohlenwasserstoffen (Erdöl und Erdgas) stehen im Eigentum des Bundes. Die Ausübung des Rechtes zum Aufsuchen, Gewinnen und Speichern von Kohlenwasserstoffen überlässt der Bund gegen angemessenes Entgelt (Flächen-, Feld-, Förder- und Speicherzins) an geeignete Unternehmen.
Die konkrete Förderzinsnovelle 2014 steht in einem gewissen Spannungsverhältnis zwischen dem Erhalt der heimischen Kohlenwasserstoffförderung (durch die Erhöhung der Förderzinssätze kommt es zu einer finanziellen Mehrbelastung der betroffenen Unternehmen) und budgetären Notwendigkeiten sowie diesbezüglichen politischen Vereinbarungen.
Die Erhöhung der Förderzinssätze soll – unter Bedachtnahme auf die relevanten Parameter – auch zu einer realitätsnahen Abbildung im Budget (in Form von höheren Rohölpreisen, die die heimische Fördermengen erhöhen) und demgemäß zu Mehreinnahmen des Bundes führen.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verrechnung angemessener Entgelte für die Förderung von Erdgas der Republik Österreich

Beschreibung des Ziels

Die Anhebung der Entgelte für die Förderung von Erdöl und Erdgas wurde aufgrund der politischen Einigung, die 80 Mio. Euro Mehreinzahlungen gegenüber dem BVA 2013 vorgibt, erforderlich.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Wirksamwerden der Förderzinsnovelle

Ausgangszustand 2013:

Mit den von den Unternehmen prognostizierten Fördermengen an flüssigen und gasförmigen Kohlenwasserstoffen sowie den angenommenen Energiepreisen (110 USD je Barrel; Euro-Dollar-Wechselkurs von 1,30; 8.022 Euro/TJ) errechnen sich Gesamteinnahmen im Jahr 2014 aus Flächen-, Feld-, Förder- und Speicherzins in Höhe von etwa 168,97 Mio. Euro, wobei die tatsächlichen Einnahmen – abhängig vom Eintreten der angegeben Prognosewerte und Annahmen – abweichen können.

Zielzustand 2019:

Durch die geplante Gesetzesänderung errechnen sich mit den von den Unternehmen prognostizierten Fördermengen an flüssigen und gasförmigen Kohlenwasserstoffen sowie den angenommenen Energiepreisen (110 USD je Barrel; Euro-Dollar-Wechselkurs von 1,30; 8.022 Euro/TJ) Gesamteinnahmen im Jahr 2014 aus Flächen-, Feld-, Förder- und Speicherzins in Höhe von etwa 199,3 Mio. Euro, wobei die tatsächlichen Einnahmen – abhängig vom Eintreten der angegeben Prognosewerte und Annahmen – abweichen können.

Istzustand 2019:

Die tatsächlichen Einnahmen liegen unter den Erwartungen. Dies ist auf den Rückgang der Fördermengen und des Ölpreises zurückzuführen.

Datenquelle:
Förderzinsabrechnungen der Unternehmen

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

teilweise erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Anhebung des Zinssatzes der Förderzinses für Erdöl und Erdgas

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der vorliegende Entwurf sieht eine Änderung des § 69 Abs. 3a und 3b MinroG dahingehend vor, dass die Förderzinssätze für Erdöl und für Erdgas so erhöht werden, dass der Prozentsatz künftig zwischen 15 und 20 % (Erdöl) bzw. zwischen 19 und 22 % (Erdgas) liegt, wobei der Spitzenzinssatz erst bei einem Importwert von mehr als 670 Euro pro Tonne Rohöl bzw. von mehr als 8 200 Euro pro TJ Erdgas zum Tragen kommen soll.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2018
2014
2015
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

97.594

Tsd. Euro

Plan

211.250

Tsd. Euro

Erträge

Ist

97.594

Tsd. Euro

Plan

211.250

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

97.594

Tsd. Euro

Plan

211.250

Tsd. Euro

Ergebnis

28.859

Tsd. Euro

Plan

30.338

Tsd. Euro

Erträge

Ist

28.859

Tsd. Euro

Plan

30.338

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

28.859

Tsd. Euro

Plan

30.338

Tsd. Euro

Ergebnis

14.085

Tsd. Euro

Plan

45.825

Tsd. Euro

Erträge

Ist

14.085

Tsd. Euro

Plan

45.825

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

14.085

Tsd. Euro

Plan

45.825

Tsd. Euro

Ergebnis

22.847

Tsd. Euro

Plan

45.215

Tsd. Euro

Erträge

Ist

22.847

Tsd. Euro

Plan

45.215

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

22.847

Tsd. Euro

Plan

45.215

Tsd. Euro

Ergebnis

21.699

Tsd. Euro

Plan

45.230

Tsd. Euro

Erträge

Ist

21.699

Tsd. Euro

Plan

45.230

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

21.699

Tsd. Euro

Plan

45.230

Tsd. Euro

Ergebnis

10.104

Tsd. Euro

Plan

44.642

Tsd. Euro

Erträge

Ist

10.104

Tsd. Euro

Plan

44.642

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

10.104

Tsd. Euro

Plan

44.642

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Auf Grund des Rückganges der Fördermengen und des Ölpreises weichen die tatsächlich eingetretenen finanziellen Auswirkungen von jenen der WFA ab. Betreffend die Abweichungen, siehe die Erläuterungen in der Gesamtbeurteilung des Erfolgs des Vorhabens.

Gesamtbeurteilung

Auf Grund des Rückganges des Ölpreises und der damit einhergehenden rückläufigen heimischen Fördermengen ist die tatsächliche Steigerung der erzielten Einnahmen des Bundes aus Förderzinszahlungen geringer ausgefallen als bei der Ausarbeitung der gegenständlichen WFA und bei Inkrafttreten der Förderzinsnovelle prognostiziert.
Im Zuge der Überlegungen für die und der Vorarbeiten zu der Förderzinsnovelle 2014 wurden unter anderem die bekannten Erdölproduktionsmengen (beginnend mit Jänner 2011) und auch die Importwerte für Erdöl (in €/t; ebenfalls beginnend mit Jänner 2011) herangezogen. Wie aus diesen Daten eindeutig hervorgeht, bewegten sich die Importwerte und – in Korrelation dazu – die Erdölproduktionsmengen im Zeitraum Jänner 2011 bis Mitte 2014 – mit gewissen Schwankungen – auf einem relativ hohen und stabilen Niveau. Daher konnte bei den Überlegungen zur Gestaltung der Förderzinsnovelle 2014 durchaus berechtigt davon ausgegangen und prognostiziert werden, dass sich in den Folgejahren (die Beurteilung der finanziellen Auswirkungen der Förderzinsnovelle 2014 in der WFA bezog sich auf die Jahre 2014 bis 2018) Importwerte und Produktionsmengen ähnlich stabil bleiben werden und somit die Förderzinsnovelle 2014 zu den prognostizierten Mehreinnahmen des Bundes führen wird.
Bis Mitte des Jahres 2015 gab es bei den Importwerten für Erdöl und den Produktionsmengen auch den angenommenen relativ stabilen Verlauf. Dies zeigt sich deutlich beim Vergleich der Prognose und der Ist-Zahlen für das Jahr 2014, denn in diesem Jahr ist die Differenz zwischen den erwarteten Mehreinnahmen und den tatsächlichen Mehreinnahmen wesentlich geringer als den folgenden Jahren. Zur Mitte des Jahres 2015 kam es allerdings zu einem nicht vorhersehbaren signifikanten Einbruch des Ölpreises und in der Folge auch zu einem erheblichen Rückgang der heimischen Produktionsmengen. Dies hatte wesentlich geringeren Mehreinnahmen des Bundes in den Folgejahren, als bei Erstellung der WFA prognostiziert, zur Folge.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.