Vorhaben
Förderungsvorhaben "Altlast O76 Kokerei Linz – Teil 5 und Teil 6 Räumung Sanierungsteilfläche STF 2b+c"
Förderungsvorhaben "Altlast O76 Kokerei Linz – Teil 5 und Teil 6 Räumung Sanierungsteilfläche STF 2b+c"
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: -29.501
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Beseitigung der erheblichen Umweltgefährdung und Ausweisung als gesicherte/sanierte Altlast in der AltlastenatlasVO
Beschreibung des Ziels
Die Maßnahmen zur Räumung der ungesättigten Untergrundzone bewirken
. eine Beseitigung der hochkontaminierten Untergrundbereiche mit hohem Schadstoffmobilisierungspotenzial;
. die Unterbindung einer weiteren Mobilisierung von Schadstoffen aus der ungesättigten Bodenzone durch Niederschlagswasser und Grundwasserschwankungen in das maßgebliche Schutzgut Grundwasser.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Abschluss der Räumung der Sanierungsteilflächen STF 2b+2c
Ausgangszustand 2014:
Altlast der Prioritätenklasse 1: Erhebliche Gefahr für die Umwelt oder die Gesundheit des Menschen. Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist das Grundwasser. Die maßgeblichen Schadstoffe sind polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Mineralölkohlenwasserstoffe (indiziert durch den Parameter Kohlenwasserstoff-Index). Das Schadstoffpotenzial ist äußerst hoch, die Schadstoffausbreitung weitreichend und das Schutzgut Grundwasser gut nutzbar. Auf dieser Teilfläche befinden sich ca. 98.000 m³ bzw. 182.000 t hochkontaminiertes Bodenmaterial.
Zielzustand 2019:
Sanierte/Gesicherte Altlast Die Maßnahmen des Vorhabens zur Räumung bewirken - eine Beseitigung der hochkontaminierten Untergrundbereiche (ca. 98.000 m³ bzw. 182.000 t) mit hohem Schadstoffmobilisierungspotenzial; Damit wird eine Ausweisung der Altlast als gesichert/saniert in der AltlastenatlasVO ermöglicht.
Istzustand 2019:
Im Istzustand nach Abschluss der Räumung und Wiederverfüllung der Sanierungsteilflächen 2b+c beträgt die Menge (m³ bzw. t) hochkontaminierter und hochmobilisierbarer Untergrundbereiche 0 m³ bzw. 0 t. Dies wurde durch den Aushub und die Behandlung von 98.000 m³ bzw. 182.000 t hochkontaminiertem und hochmobilisierbaren Untergrundbereichen und der anschließenden Wiederverfüllung mit gereinigtem bzw. nicht kontaminiertem Material erreicht.
Datenquelle:
Schlussbericht zur Endabrechnung der Förderung.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 2: Abschluss der Räumung der Sanierungsteilflächen STF 2b+2c
Ausgangszustand 2014:
Erhebliche Gefahr für die Umwelt oder die Gesundheit des Menschen. Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist das Grundwasser.
Zielzustand 2019:
- die Unterbindung einer weiteren Mobilisierung von Schadstoffen aus der ungesättigten Bodenzone durch Niederschlagswasser und Grundwasserschwankungen in das maßgebliche Schutzgut Grundwasser.
Istzustand 2019:
Die Unterbindung einer weiteren Mobilisierung von Schadstoffen aus der ungesättigten Bodenzone durch Niederschlagswasser und Grundwasserschwankungen in das maßgebliche Schutzgut Grundwasser.
Datenquelle:
Schlussbericht zur Endabrechnung der Förderung
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Das vorliegende Förderungsansuchen umfasst das fünfte und sechste Teilprojekt eines umfangreichen Gesamtprojekts zur Sanierung und Sicherung der Altlast Kokerei Linz. Diese Teilprojekte sind schon 4 Teilprojekte mit absoluten Förderungssummen von insgesamt rd. 67,64 Mio. EUR (Förderungssatz 95 %) vorausgegangen.
Auf Grund der finanziellen und technischen Dimension des Gesamtprojektes wird dieses in mehrere Teilprojekte bzw. Förderungsanträge gegliedert, die von 2011 bis ca. 2020 umgesetzt werden. Eine mögliche maximale Beihilfe für das Gesamtprojekt im Ausmaß von 146 Mio. Euro wurde vorab der Europäischen Kommission einzelnotifiziert und von dieser mit Entscheidung vom 12.10.2010 genehmigt.
Das Vorhaben umfasst die Teilräumung der ungesättigten Untergrundzone (bis in eine Tiefe von ca. 6,5 m) mit Fraktionierung und Bodenwäsche für die Sanierungsteilfläche STF 2b+c (ca. 16.500 m² von insgesamt 351.000 m²):
– Aushub der Untergrundbereiche inklusive Betonabbruch vorhandener Fundamentreste mit hoher Schadstoffkonzentration und hoher Schadstoffmobilisierbarkeit (ca. 98.000 m³ bzw. 182.000 t);
– Fraktionierung des Aushubes nach Schadstoffbelastung bzw. den Anforderungen der Behandlung;
– Behandlung (Reinigung) des Aushubmaterials in einer Bodenwaschanlage am Standort bis zu einer Qualität, die eine Wiederverfüllung am Standort ermöglicht;
– Wiederverfüllung des Aushubbereiches mit einem den Qualitätsanforderungen entsprechenden gereinigten Material aus der Behandlung; auf Basis einer derzeitigen Abschätzung können rd. 103.000 t (56 %) des Aushubes nach Behandlung am Standort wiederverfüllt werden;
– Verbrennung, Behandlung bzw. Deponierung des restlichen Aushubmaterials bzw. Behandlungsoutput, der auf Grund seiner Qualität nicht für die Wiederverfüllung geeignet ist.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die ursprünglich genehmigte Förderung betrug insgesamt € 28.847.646,-. Die ausbezahlte Förderung nach Abschluss und Endabrechnung der beiden Vorhaben erfolgte in der Höhe von insgesamt € 30.662.154,-. Die Kostenerhöhung wurde entsprechend den Förderungsrichtlinien von der Abwicklungsstelle (KPC) genehmigt.
Die Sanierungsmaßnahmen für den Teil 5 erfolgten im Zeitraum 2012 – 2015 und für den Teil 6 im Zeitraum 2015 – 2017.
Begründung:
Die der WFA zugrunde liegende Kostenschätzung des Förderungsantrages beruht auf intensiven Vorerkundungen mit dem Ziel, die Qualität des Untergrundmaterials und damit das Ausmaß (Menge) des hochkontaminierten Materials und die damit verbundenen ausschlaggebenden Entsorgungskosten möglichst realistisch abzuschätzen. Auf den gegenständlichen Flächen im Ausmaß von insgesamt 6 ha wurden dazu 170 Aufschlüsse (Schürfe oder Bohrungen) abgeteuft, dies entspricht einem mittleren Raster von ca. 20 x 20 m. Aus den gewonnenen Erkundungsdaten wird nicht nur die Gesamtmasse des erforderlichen Aushubes abgeschätzt, sondern eine Zuteilung des Materials zu unterschiedlichen Fraktionen je nach Schadstoffbelastung mit unterschiedlichen Behandlungs-/Entsorgungskosten getroffen. Im Zuge des Aushubes ergeben sich durch das tatsächlich angetroffene Untergrundmaterial naturgemäß Abweichungen im Massen- und Qualitätsbild gegenüber den Ergebnissen der Vorerkundung. Im vorliegenden Fall kam es zu einer Massenverschiebung in Richtung der höher kontaminierten Fraktionen mit höheren Entsorgungskosten, welche den Ausschlag für die Kostenerhöhung gab.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Energie oder Abfall
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
- Wasser
Grundsätzlich handelt es sich beim ggstl. Projekt um ein technisches Bauprojekt mit detaillierten Planungsgrundlagen und Zielen, welche auch eingehalten werden müssen, da ansonsten eine Umsetzung nicht möglich ist. Dieses technische Bauprojekt wurde daher auch so wie technisch geplant dementsprechend umgesetzt.
Das Vorhaben bewirkte
– eine Beseitigung der hochkontaminierten Untergrundbereiche mit hohem
Schadstoffmobilisierungspotenzial;
– die Unterbindung einer weiteren Mobilisierung von Schadstoffen aus der ungesättigten
Bodenzone durch Niederschlagswasser und Grundwasserschwankungen in das maßgebliche
Schutzgut Grundwasser.
Abfall:
Die Vorhaben umfassten die Teilräumung der ungesättigten Untergrundzone (bis in eine Tiefe von ca. 6,5 m) mit Fraktionierung und Bodenwäsche für die Sanierungsteilflächen STF 2b+2c (ca. 9.450 m² von insgesamt 351.000 m²):
– Aushub der Untergrundbereiche inklusive Betonabbruch vorhandener Fundamentreste mit
hoher Schadstoffkonzentration und hoher Schadstoffmobilisierbarkeit;
– Fraktionierung des Aushubes nach Schadstoffbelastung bzw. den Anforderungen der
Behandlung;
– Behandlung (Reinigung) des Aushubmaterials in einer Bodenwaschanlage am Standort bis zu
einer Qualität, die eine Wiederverfüllung am Standort ermöglicht;
– Wiederverfüllung des Aushubbereiches mit einem den Qualitätsanforderungen
entsprechenden gereinigten Material aus der Behandlung. Es konnten ca. 60 % des Aushubes nach Behandlung am Standort wiederverfüllt werden;
– Verbrennung, Behandlung bzw. Deponierung des restlichen Aushubmaterials bzw. Behandlungsoutput, der
auf Grund seiner Qualität nicht für die Wiederverfüllung geeignet ist
Sonstige wesentliche Auswirkungen:
– Beseitigung der hochkontaminierten Untergrundbereiche mit hohem
Schadstoffmobilisierungspotenzial;
– Unterbindung einer weiteren Mobilisierung von Schadstoffen aus der ungesättigten
Bodenzone durch Niederschlagswasser und Grundwasserschwankungen in das maßgebliche
Schutzgut Grundwasser.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.