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Vorhaben

Förderungsvorhaben "Altlast O76 Kokerei Linz – Teil 5 und Teil 6 Räumung Sanierungsteilfläche STF 2b+c"

Förderungsvorhaben "Altlast O76 Kokerei Linz – Teil 5 und Teil 6 Räumung Sanierungsteilfläche STF 2b+c"

2019
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -29.501

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Beim Altstandort Kokerei Linz handelt es sich um das Areal, auf dem sich die Kokerei des Eisen- und Stahlwerkes Linz befindet. Die Kokerei existiert seit dem Jahr 1942 und wurde nach weitgehender Zerstörung im Zweiten Weltkrieg danach wieder in Betrieb genommen. Das Areal der Kokerei weist eine Fläche von rund 350.000 m² auf. Im Untergrund des Altstandortes liegen, aufgeteilt auf mehrere Hot Spots, massive Teerölkontaminationen und Kontaminationen durch aromatische Kohlenwasserstoffe vor. Ausgehend von diesen Untergrundverunreinigungen findet ein erheblicher Schadstoffeintrag in das Grundwasser statt. Im Grundwasser hat sich eine Schadstofffahne von mehreren Hundert Metern Länge ausgebildet. Entsprechend der industriellen Nutzung des Altstandortes und seines Umfeldes befinden sich auf dem Altstandort und in seinem Grundwasserabstrom Nutzungen zu Kühl- und Brauchwasserzwecken, jedoch keine Trinkwassernutzungen. Unter Voraussetzung der Strömungs- und Nutzungsverhältnisse bis zum Jahr 2008 waren für bestehende Nutzungen keine Einschränkungen gegeben. Der Altstandort stellt eine erhebliche Gefahr für die Umwelt dar und wurde aus diesem Grund als Altlast O76 der PK 1 in der AltlastenatlasVO ausgewiesen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

– Leitbild Altlastenmanagement 2009:
Bereits im Jahr 2008 war das Anliegen des damaligen BMLFUW gemeinsam mit ExpertInnen des Bundes und der Länder praktische Erfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse für eine strategische Neuausrichtung der Altlastensanierung zusammenzufassen.
Bereits nach kurzer Diskussion wurde klar, dass ein Leitbild als Vision nicht nur für „Altlasten“ sondern für alle historisch kontaminierten Standorte entwickelt werden soll. Bei diesen Standorten haben sich Schadstoffe bereits über einen langen Zeitraum
im Untergrund ausbreiten können. Daraus ergeben sich bei der Erkundung, Beurteilung und Sanierung im Vergleich zu aktuellen Schadensfällen zusätzliche Herausforderungen. Gleichzeitig sind die Verursacher oft nicht mehr existent oder feststellbar und die gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung des Umweltschutzes tritt in den Vordergrund.
Ziel der Neuausrichtung des Managements von kontaminierten Standorten ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung von natürlichen Ressourcen (Wasser und Boden) weiterhin wirksam sowie effizient zu leisten.

Das vorliegende „Leitbild Altlastenmanagement“ soll primär eine Orientierungsfunktion für alle an den Prozessen der Altlastensanierung konkret Beteiligten erfüllen, aber auch für politische Entscheidungsträger und die interessierte Öffentlichkeit verständliche Informationen bieten. Dabei wurde versucht, existierende gemeinsame gesellschaftliche Werte im Leitbild auch entsprechend abzubilden.

Folgende sechs Leitsätze zur Neuausrichtung der Beurteilung und Sanierung von kontaminierten Standorten beinhaltet das „Leitbild Altlastenmanagement“:
• Erfassung historisch kontaminierter Standorte innerhalb einer Generation.
• Durchführung von Maßnahmen (Dekontamination, Sicherung, Beobachtung, Nutzungseinschränkung) an erheblich kontaminierten
Standorten („Altlasten“) innerhalb von zwei Generationen.
• Risikoabschätzungen sind standort- und nutzungsspezifisch durchzuführen.
• Die Auswahl von Maßnahmen kann standort- und nutzungsspezifisch erfolgen, wobei nicht tolerierbare Risiken für die menschliche
Gesundheit oder Umwelt ausgeschlossen werden müssen.
• Sanierungsmaßnahmen (Dekontamination, Sicherung) sollen nachhaltig sein und den Umweltzustand dauerhaft verbessern.
• Schaffung besserer Rahmenbedingungen für die Nachnutzung und Wiedereingliederung kontaminierter Standorte in den
Wirtschaftskreislauf.

– Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes und der Länder „ÖSTRAT 2010“:
Darin gilt der Umweltschutz als wesentliches von vier Hauptzielen. In den Leitprinzipien zur Umsetzung der Hauptziele wird unter anderem das Vorsorgeprinzip verankert. Als zentrale Herausforderung bei der Zielerreichung wird unter anderem die Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen genannt.
Die Bewahrung des Grundwassers als natürliche Trinkwasserreserve, hat im Rahmen der Erhaltung natürlicher Ressourcen hohe Priorität. Die Sanierung von Altlasten ist ein zentrales Instrument zum Schutz des Grundwassers vor Kontaminationen und damit der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Nutzbarkeit des Grundwassers als Trinkwasser.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Beseitigung der erheblichen Umweltgefährdung und Ausweisung als gesicherte/sanierte Altlast in der AltlastenatlasVO

Beschreibung des Ziels

Die Maßnahmen zur Räumung der ungesättigten Untergrundzone bewirken
. eine Beseitigung der hochkontaminierten Untergrundbereiche mit hohem Schadstoffmobilisierungspotenzial;
. die Unterbindung einer weiteren Mobilisierung von Schadstoffen aus der ungesättigten Bodenzone durch Niederschlagswasser und Grundwasserschwankungen in das maßgebliche Schutzgut Grundwasser.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Abschluss der Räumung der Sanierungsteilflächen STF 2b+2c

Ausgangszustand 2014:

Altlast der Prioritätenklasse 1: Erhebliche Gefahr für die Umwelt oder die Gesundheit des Menschen. Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist das Grundwasser. Die maßgeblichen Schadstoffe sind polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Mineralölkohlenwasserstoffe (indiziert durch den Parameter Kohlenwasserstoff-Index). Das Schadstoffpotenzial ist äußerst hoch, die Schadstoffausbreitung weitreichend und das Schutzgut Grundwasser gut nutzbar. Auf dieser Teilfläche befinden sich ca. 98.000 m³ bzw. 182.000 t hochkontaminiertes Bodenmaterial.

Zielzustand 2019:

Sanierte/Gesicherte Altlast Die Maßnahmen des Vorhabens zur Räumung bewirken - eine Beseitigung der hochkontaminierten Untergrundbereiche (ca. 98.000 m³ bzw. 182.000 t) mit hohem Schadstoffmobilisierungspotenzial; Damit wird eine Ausweisung der Altlast als gesichert/saniert in der AltlastenatlasVO ermöglicht.

Istzustand 2019:

Im Istzustand nach Abschluss der Räumung und Wiederverfüllung der Sanierungsteilflächen 2b+c beträgt die Menge (m³ bzw. t) hochkontaminierter und hochmobilisierbarer Untergrundbereiche 0 m³ bzw. 0 t. Dies wurde durch den Aushub und die Behandlung von 98.000 m³ bzw. 182.000 t hochkontaminiertem und hochmobilisierbaren Untergrundbereichen und der anschließenden Wiederverfüllung mit gereinigtem bzw. nicht kontaminiertem Material erreicht.

Datenquelle:
Schlussbericht zur Endabrechnung der Förderung.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Abschluss der Räumung der Sanierungsteilflächen STF 2b+2c

Ausgangszustand 2014:

Erhebliche Gefahr für die Umwelt oder die Gesundheit des Menschen. Maßgebliches Schutzgut für die Bewertung des Ausmaßes der Umweltgefährdung ist das Grundwasser.

Zielzustand 2019:

- die Unterbindung einer weiteren Mobilisierung von Schadstoffen aus der ungesättigten Bodenzone durch Niederschlagswasser und Grundwasserschwankungen in das maßgebliche Schutzgut Grundwasser.

Istzustand 2019:

Die Unterbindung einer weiteren Mobilisierung von Schadstoffen aus der ungesättigten Bodenzone durch Niederschlagswasser und Grundwasserschwankungen in das maßgebliche Schutzgut Grundwasser.

Datenquelle:
Schlussbericht zur Endabrechnung der Förderung

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Das vorliegende Förderungsansuchen umfasst das fünfte und sechste Teilprojekt eines umfangreichen Gesamtprojekts zur Sanierung und Sicherung der Altlast Kokerei Linz. Diese Teilprojekte sind schon 4 Teilprojekte mit absoluten Förderungssummen von insgesamt rd. 67,64 Mio. EUR (Förderungssatz 95 %) vorausgegangen.
Auf Grund der finanziellen und technischen Dimension des Gesamtprojektes wird dieses in mehrere Teilprojekte bzw. Förderungsanträge gegliedert, die von 2011 bis ca. 2020 umgesetzt werden. Eine mögliche maximale Beihilfe für das Gesamtprojekt im Ausmaß von 146 Mio. Euro wurde vorab der Europäischen Kommission einzelnotifiziert und von dieser mit Entscheidung vom 12.10.2010 genehmigt.

Das Vorhaben umfasst die Teilräumung der ungesättigten Untergrundzone (bis in eine Tiefe von ca. 6,5 m) mit Fraktionierung und Bodenwäsche für die Sanierungsteilfläche STF 2b+c (ca. 16.500 m² von insgesamt 351.000 m²):
– Aushub der Untergrundbereiche inklusive Betonabbruch vorhandener Fundamentreste mit hoher Schadstoffkonzentration und hoher Schadstoffmobilisierbarkeit (ca. 98.000 m³ bzw. 182.000 t);
– Fraktionierung des Aushubes nach Schadstoffbelastung bzw. den Anforderungen der Behandlung;
– Behandlung (Reinigung) des Aushubmaterials in einer Bodenwaschanlage am Standort bis zu einer Qualität, die eine Wiederverfüllung am Standort ermöglicht;
– Wiederverfüllung des Aushubbereiches mit einem den Qualitätsanforderungen entsprechenden gereinigten Material aus der Behandlung; auf Basis einer derzeitigen Abschätzung können rd. 103.000 t (56 %) des Aushubes nach Behandlung am Standort wiederverfüllt werden;
– Verbrennung, Behandlung bzw. Deponierung des restlichen Aushubmaterials bzw. Behandlungsoutput, der auf Grund seiner Qualität nicht für die Wiederverfüllung geeignet ist.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2018
2014
2015
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-29.501

Tsd. Euro

Plan

-24.207

Tsd. Euro

Erträge

Ist

1.295

Tsd. Euro

Plan

546

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

134

Tsd. Euro

Plan

115

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

30.662

Tsd. Euro

Plan

24.638

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

30.796

Tsd. Euro

Plan

24.753

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

1.295

Tsd. Euro

Plan

546

Tsd. Euro

Ergebnis

-14.451

Tsd. Euro

Plan

-19

Tsd. Euro

Erträge

Ist

636

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

19

Tsd. Euro

Plan

19

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

15.068

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

15.087

Tsd. Euro

Plan

19

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

636

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-12.267

Tsd. Euro

Plan

-19.937

Tsd. Euro

Erträge

Ist

539

Tsd. Euro

Plan

250

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

48

Tsd. Euro

Plan

48

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

12.758

Tsd. Euro

Plan

20.139

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

12.806

Tsd. Euro

Plan

20.187

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

539

Tsd. Euro

Plan

250

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.140

Tsd. Euro

Plan

-4.251

Tsd. Euro

Erträge

Ist

48

Tsd. Euro

Plan

296

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

48

Tsd. Euro

Plan

48

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.140

Tsd. Euro

Plan

4.499

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.188

Tsd. Euro

Plan

4.547

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

48

Tsd. Euro

Plan

296

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.643

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

72

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

19

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.696

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.715

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

72

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die ursprünglich genehmigte Förderung betrug insgesamt € 28.847.646,-. Die ausbezahlte Förderung nach Abschluss und Endabrechnung der beiden Vorhaben erfolgte in der Höhe von insgesamt € 30.662.154,-. Die Kostenerhöhung wurde entsprechend den Förderungsrichtlinien von der Abwicklungsstelle (KPC) genehmigt.
Die Sanierungsmaßnahmen für den Teil 5 erfolgten im Zeitraum 2012 – 2015 und für den Teil 6 im Zeitraum 2015 – 2017.

Begründung:
Die der WFA zugrunde liegende Kostenschätzung des Förderungsantrages beruht auf intensiven Vorerkundungen mit dem Ziel, die Qualität des Untergrundmaterials und damit das Ausmaß (Menge) des hochkontaminierten Materials und die damit verbundenen ausschlaggebenden Entsorgungskosten möglichst realistisch abzuschätzen. Auf den gegenständlichen Flächen im Ausmaß von insgesamt 6 ha wurden dazu 170 Aufschlüsse (Schürfe oder Bohrungen) abgeteuft, dies entspricht einem mittleren Raster von ca. 20 x 20 m. Aus den gewonnenen Erkundungsdaten wird nicht nur die Gesamtmasse des erforderlichen Aushubes abgeschätzt, sondern eine Zuteilung des Materials zu unterschiedlichen Fraktionen je nach Schadstoffbelastung mit unterschiedlichen Behandlungs-/Entsorgungskosten getroffen. Im Zuge des Aushubes ergeben sich durch das tatsächlich angetroffene Untergrundmaterial naturgemäß Abweichungen im Massen- und Qualitätsbild gegenüber den Ergebnissen der Vorerkundung. Im vorliegenden Fall kam es zu einer Massenverschiebung in Richtung der höher kontaminierten Fraktionen mit höheren Entsorgungskosten, welche den Ausschlag für die Kostenerhöhung gab.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Umwelt
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Umwelt

Subdimension(en)

  • Energie oder Abfall
  • Sonstige wesentliche Auswirkungen
  • Wasser

Grundsätzlich handelt es sich beim ggstl. Projekt um ein technisches Bauprojekt mit detaillierten Planungsgrundlagen und Zielen, welche auch eingehalten werden müssen, da ansonsten eine Umsetzung nicht möglich ist. Dieses technische Bauprojekt wurde daher auch so wie technisch geplant dementsprechend umgesetzt.
Das Vorhaben bewirkte
– eine Beseitigung der hochkontaminierten Untergrundbereiche mit hohem
Schadstoffmobilisierungspotenzial;
– die Unterbindung einer weiteren Mobilisierung von Schadstoffen aus der ungesättigten
Bodenzone durch Niederschlagswasser und Grundwasserschwankungen in das maßgebliche
Schutzgut Grundwasser.
Abfall:
Die Vorhaben umfassten die Teilräumung der ungesättigten Untergrundzone (bis in eine Tiefe von ca. 6,5 m) mit Fraktionierung und Bodenwäsche für die Sanierungsteilflächen STF 2b+2c (ca. 9.450 m² von insgesamt 351.000 m²):
– Aushub der Untergrundbereiche inklusive Betonabbruch vorhandener Fundamentreste mit
hoher Schadstoffkonzentration und hoher Schadstoffmobilisierbarkeit;
– Fraktionierung des Aushubes nach Schadstoffbelastung bzw. den Anforderungen der
Behandlung;
– Behandlung (Reinigung) des Aushubmaterials in einer Bodenwaschanlage am Standort bis zu
einer Qualität, die eine Wiederverfüllung am Standort ermöglicht;
– Wiederverfüllung des Aushubbereiches mit einem den Qualitätsanforderungen
entsprechenden gereinigten Material aus der Behandlung. Es konnten ca. 60 % des Aushubes nach Behandlung am Standort wiederverfüllt werden;
– Verbrennung, Behandlung bzw. Deponierung des restlichen Aushubmaterials bzw. Behandlungsoutput, der
auf Grund seiner Qualität nicht für die Wiederverfüllung geeignet ist
Sonstige wesentliche Auswirkungen:
– Beseitigung der hochkontaminierten Untergrundbereiche mit hohem
Schadstoffmobilisierungspotenzial;
– Unterbindung einer weiteren Mobilisierung von Schadstoffen aus der ungesättigten
Bodenzone durch Niederschlagswasser und Grundwasserschwankungen in das maßgebliche
Schutzgut Grundwasser.

Gesamtbeurteilung

Die Umsetzung der Maßnahme und deren Evaluierung (nach anderen gesetzlichen Grundlagen als dem BHHG bzw. WFA) erfolgt ausschließlich auf Grund von bereits seit ca. 30 Jahren bestehenden gesetzlichen Grundlagen (z. B. Altlastensanierungsgesetz, Umweltförderungsgesetz etc.). Hintergrund des Vorhabens ist darüber hinaus das Leitbild Altlastenmanagement von 2010, welches die Sanierung aller Altlasten in Österreich bis zum Jahr 2050 zum Ziel erklärt. Die Sanierung der Altlasten ist eine wesentliche Maßnahme zur Erhaltung des natürlichen Grundwassers zur flächendeckenden Trinkwasserversorgung in Österreich und somit Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes (vgl. „ÖSTRAT 2010). Die Bundesförderung zur Altlastensanierung gemäß Umweltförderungsgesetz ist eine wesentliche Voraussetzung für die zügige Sanierung von Altlasten. Im diesem Rahmen wurden seit 1993 bis 31.12.2019 genau 300 Altlastensanierungsprojekte gefördert, das ggstl. Vorhaben ist eines dieser 300 Projekte.

Im ggstl. Vorhaben wurden im Zuge der Sanierung der Altlast O76 Kokerei Linz ca. 98.000 m³ bzw. 182.000 t hochkontaminierter Untergrund entfernt und behandelt, welcher eine erhebliche Gefahr für das Grundwasser darstellte. Die Abweichungen der tatsächlich ausgehobenen und behandelten Mengen an hochkontaminiertem Untergrundmaterial von den prognostizierten Mengen der Planung (WFA) lag im Bereich der üblichen und naturgemäßen Abweichungen zwischen den Vorerkundungsergebnissen und der beim Aushub tatsächlich angetroffenen Untergrundbeschaffenheit. Die Ziele der Maßnahmen waren durch auf Basis bestehender gesetzlicher Grundlagen seitens des Umweltbundesamtes und der Behörde formulierter Sanierungszielwerte (z. B. PAK Gesamtgehalte in mg/kg) konkret quantifiziert und vorgegeben. Die Maßnahmen (Aushub und Behandlung) waren geeignet, da zur Erreichung der Ziele keine alternative Maßnahmen zur Verfügung standen. Die Ziele bzw. Sanierungszielwerte wurden vollständig erreicht, diese wurden von der Behörde kontrolliert und von der Abwicklungsstelle stichprobenartig. Im Zuge der Prüfung der Abwicklungsstelle wurde darüber hinaus auch die kostenrelevante Zuordnung zu den jeweiligen Qualitätsfraktionen geprüft. Ausschlaggebender Inputfaktor für die Zielerreichung war die ausreichende Budgetmittelausstattung, welche vor allem durch die Bundesförderung gewährleistet wurde. Die Beurteilung des Erfolges ist anhand der nachgewiesenen Sanierungszielwerte eindeutig möglich. Externe Einflussfaktoren oder sonstige durch die Maßnahmen bedingte Nebeneffekte wurden nicht festgestellt.
Die Maßnahme selbst, die Ziele der Maßnahme und die Evaluierung der Maßnahmen sind vollständig durch bereits vor der WFA bestehende gesetzliche Grundlagen vorab definiert und festgelegt, insofern sind durch die WFA bzw. WFA-Evaluierung naturgemäß keine neuen Erkenntnisse erwartbar, welche nicht durch bereits bestehende gesetzlich vorgegebene Bestimmungen, Maßnahmen und Evaluierungen evident sind. Derartige Erkenntnisse werden seitens der zuständigen Ressorts laufend im Rahmen von Novellierungen der betreffenden gesetzlichen Bestimmungen eingebracht.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen