Vorhaben
Abhaltung der österreichischen EU-Präsidentschaft 2018 - Permanente Konferenzfazilität
Abhaltung der österreichischen EU-Präsidentschaft 2018 - Permanente Konferenzfazilität
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2017
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017
Nettoergebnis in Tsd. €: -18.336
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Bereitstellung der Infrastruktur zur Abhaltung sämtlicher Konferenzen im Rahmen der EU-Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 2018
Beschreibung des Ziels
Der bisherigen langjährigen Praxis folgend sollen unter österreichischer EU-Ratspräsidentschaft 2018 im Vorsitzland Österreich eine Reihe von Treffen auf politischer Ebene, darunter auch mit Drittstaaten sowie eine Vielzahl von Treffen auf Ebene von Beamten und Fachexpert/innen stattfinden. Die diesbezüglichen Grundlagen wurden in einem vom Herrn Bundeskanzler und vom Herrn Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres gemeinsam eingebrachten und am 21. Juni 2016 beschlossenen Ministerratsvortrag festgelegt. Zur Abhaltung entsprechender Konferenzen auf politischer und Beamtenebene ist es notwendig, entsprechende Räumlichkeiten und begleitende Infrastruktur während des gesamten Zeitraums der Präsidentschaft verfügbar zu haben, um einen in dieser Hinsicht reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Tagungen in der Permanenten Konferenz- und Pressefazilität
Ausgangszustand 2017:
Die Abhaltung von Konferenzen im Rahmen der EU-Präsidentschaft ist infrastrukturell grundsätzlich geklärt, allerdings besteht mangels Zentralbudget keine Planungssicherheit.
Zielzustand 2019:
Es wurden insgesamt etwa 150 Veranstaltungen mit einer Gesamt-Teilnehmerzahl von rund 25.000 in den dafür bereitgestellten Räumlichkeiten durchgeführt und dadurch konnte für die EU-Präsidentschaft ein angemessener Rahmen geboten werden.
Istzustand 2019:
Insgesamt fanden im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft rund 300 Veranstaltungen mit rund 88.000 TeilnehmerInnen statt. Hiervon fanden insgesamt 131 Veranstaltungen (12 Tagungen auf politischer Ebene und 119 Beamten- und Expertentagungen) mit einer Gesamt-Teilnehmerzahl von ca. 21.000 Personen in den dafür bereitgestellten Räumlichkeiten der Permanenten Konferenz- und Pressefazilität statt. Dadurch konnte für die EU-Präsidentschaft ein angemessener Rahmen geboten werden.
Datenquelle:
Sitzungskalender EU-Ratspräsidentschaft
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Anmietung und Adaptierung der permanenten Konferenzfazilität (IAKW-AG)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die IAKW-AG wird als PKF (Permanente Konferenzfazilität) und PPF (Permanente Pressefazilität) in Aussicht genommen, ein entsprechender Vertrag soll zwischen der Republik Österreich (BMeiA) und der IAKW-AG geschlossen werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Quellen für die finanzielle Auswirkung: Gesamtkostenaufstellung ESIAT zum Abschlussbericht der EU-Ratspräsidentschaft sowie Personalkostenauswertung des BKA aus PM/SAP;
Anmerkungen: Die Ist-Beträge der Personalaufwendungen betrafen ausschließlich das in der Permanenten Konferenzfazilität (PKF) verwendete Personal. Diese wurden aus dem Zentralbudget (=Budgetmittel UG 10 aus der Ermächtigung gemäß Artikel VI Z 4 lit. b Bundesfinanzgesetz 2018) getragen. Kein betrieblicher Sachaufwand ausgewiesen, da das Gesamtentgelt für benötigte Arbeitsräumlichkeiten im Mietaufwand unter Position Werkleistungen enthalten war. Unter Werkleistungen wurden Miete inkl. Betriebskosten und sonst. Sachaufwand PKF mit 17.858 Mio. EUR verrechnet. Insgesamt wurden die finanziellen Auswirkungen gegenüber der ursprünglichen Abschätzung deutlich unterschritten. Die Abweichung war darauf zurückzuführen, dass im Planungszeitpunkt gegenständlicher WFA die finanziellen Auswirkungen auf groben Schätzungen beruhten.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Nachfrage
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Die Studie „Umwegrentabilität des österreichischen EU-Ratsvorsitzes 2018“ (vgl. Seite 5) bestätigt, dass diese ursprünglich als wesentlich eingestufte Wirkungsdimension tatsächlich wesentlich war: Die öffentlichen und tourismus-induzierten Ausgaben bewirkten in Summe etwa 122 Mio. € an zusätzlicher heimischer Wertschöpfung. Davon wurden 42,7 Mio. € direkt bewirkt, rund 50,8 Mio. € entstanden indirekt durch die notwendigen Vorleistungen. 28,6 Mio. € trugen induzierte Effekte – die infolge der generierten Einkommen bzw. Investitionen entstanden – bei. Zusätzlich entstanden im Ausland weitere Wertschöpfungseffekte in Höhe von (indirekt und induziert) etwa 61,5 Mio. €. Der Gesamtbeitrag zum österreichischen Bruttoinlandsprodukt lag bei 136,9 Mio. €.
Aufgrund der durch den österreichischen EU-Ratsvorsitz bewirkten Ausgaben wurden 2.164 Arbeitsplätze (in Personenjahren) geschaffen oder gesichert – das entsprach 1.736 Vollzeitäquivalenten –, davon 1.127 Frauen und 1.037 Männer.
Rund 55,7 Mio. € flossen in Form von Abgaben und Steuern wieder an die öffentliche Hand zurück. Der Bund war mit 21,4 Mio. € an zusätzlichen Einnahmen der größte Empfänger des durch den EU-Ratsvorsitz generierten Steuervolumens, gefolgt von den verschiedenen Trägern der Sozialversicherung mit im Aggregat 19,3 Mio. € an zusätzlichen Mitteln, die Länder und Gemeinden erhielten gemeinsam 12,1 Mio. €. Nach vollzeit-äquivalenter Beschäftigung entstanden im Wirtschaftssektor „Beherbergung und Gastronomie“ – 461 Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten und 23,5 Mio. € an Wertschöpfung in diesem Sektor. An zweiter Stelle nach Vollzeitäquivalenten folgte der Sektor „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung“, in diesem Sektor entstand Beschäftigung im Ausmaß von 422 Vollzeitäquivalenten. An dritter Stelle nach Vollzeitäquivalenten lag der Sektor „Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen a.n.g.“, der unter anderem Wach- und Sicherheitsdienste sowie die Dienstleistungen von Kongressveranstaltern umfasste, mit 139 Vollzeitäquivalenten. Erfolgt die Reihung nach der erzielten Wertschöpfung, so war der Sektor „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung“ erstgereiht mit etwa 29,8 Mio. €, gefolgt von „Beherbergung und Gastronomie“ mit 23,5 Mio. € und dem „Grundstücks- und Wohnungswesen“ mit 11,2 Mio. €.
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
[Quelle: Bericht zur Wirkungsorientierung 2018. Bericht zur Berücksichtigung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der Wirkungsorientierung 2018] Im Rahmen des österreichischen EU-Ratsvorsitzes im zweiten Halbjahr 2018 wurden zahlreiche Aktivitäten umgesetzt, um einen offenen und zukunftsorientierten Dialog zur Geschlechtergleichstellung zu stärken. In diesem Zusammenhang fand im Oktober 2018 in Wien die europäische Konferenz „Gender Equality and YOU. Young Voices. Joint Initiative.” statt, bei der sich Jugendliche, MinisterInnen sowie ExpertInnen aus Verwaltung und NGOs auf Augenhöhe zur Zukunft der Geschlechtergleichstellung in der EU austauschten. Bereits im Vorbereitungsprozess zu dieser Konferenz beteiligten sich mehr als 250 junge Menschen aus vielen EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen von Workshops in Österreich, Belgien und Frankreich.
Hervorzuheben ist weiters die auf Initiative Österreichs vorgelegte Deklaration „Geschlechtergleichstellung als Priorität der Europäischen Union heute und in der Zukunft“, welche von 27 EU-Mitgliedsstaaten unterstützt wird. Die Deklaration wurde im Rahmen eines informellen Treffens der EU-GleichstellungsministerInnen im Oktober 2018 in Wien unterzeichnet. Unter österreichischem Vorsitz wurden auch Schlussfolgerungen zu „Geschlechtergleichstellung, junge Menschen und Digitalisierung“ vorgelegt, die in Form von Präsidentschaftsschlussfolgerungen von 26 Mitgliedsstaaten unterstützt wurden.
Darüber hinaus wurde in Vorbereitung des österreichischen EU-Ratsvorsitzes eine Gender Mainstreaming Initiative mit den Bundesministerien gestartet. In mehreren interministeriellen Sitzungen und bilateralen Treffen wurden den Ressorts Möglichkeiten der praktischen Umsetzung von Gender Mainstreaming im Rahmen der Ratspräsidentschaft vorgestellt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.