Vorhaben
Beitrag des BMASK zum Budgetbegleitgesetz 2016
Beitrag des BMASK zum Budgetbegleitgesetz 2016
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verwaltungsvereinfachung sowie Absicherung des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
Beschreibung des Ziels
Da Auslandsdienste im ZDG und im FreiwG geregelt sind, müssen das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz dafür Sorge tragen, dass Trägerorganisationen sowie Einsatzstellen die jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllen. Beide Ressorts führen ein Überprüfung- und Genehmigungsverfahren aufgrund unterschiedlicher Rechtsgrundlagen durch. Durch die Zusammenführung der Auslandsfreiwilligendienste in einem Gesetz (FreiwG) kommt es zu einer Verwaltungsvereinfachung. Weiters erfolgt eine finanzielle Sicherung der Auslandsfreiwilligendienste und die Schaffung von gleichen Rahmenbedingungen für Frauen und Männern.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Gesetze und Vollzugszuständigkeit zur Regelung der Auslandsdienste [Anzahl]
Istwert
1Anzahl
Zielzustand
1Anzahl
Datenquelle: FreiwG
Meilenstein 1: Ermöglichung der Teilnahme an einem geförderten Auslandsjahr
Ausgangszustand 2015:
Derzeit absolvieren ca. 100-110 Männer pro Jahr ein gefördertes Auslandsjahr im Rahmen des ZDG.
Zielzustand 2020:
Die Teilnahme von Frauen und Männern an einem geförderten Auslandsjahr ist möglich.
Istzustand 2020:
56 Auslandsdiener*innen leisten im Jahrgang 2020 Auslandsdienst.
Datenquelle:
www.auslandsdienst.at
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
teilweise erreicht
Ziel 2: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen Personen mit Asylberechtigung oder subsidiärem Schutz
Beschreibung des Ziels
Durch den Erwerb von Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten soll eine Verbesserung der Integration erreicht werden.
Die Ausweitung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen für Personen mit Asylberechtigung oder subsidiärem Schutz durch das AMS soll die Beschäftigungsfähigkeit dieser Personengruppe erhöhen und die Abdeckung der Arbeitskräftenachfrage in bestimmten Wirtschaftssektoren erleichtern.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Personen mit Asylberechtigung oder subsidiärem Schutz in AMS Maßnahmen oder Beihilfen 2017 [Anzahl]
Istwert
51.160Anzahl
Zielzustand
20.000Anzahl
Datenquelle: AMS Data Warehouse (Datenstand 1.3.2021)
Ziel 3: Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit älterer und langzeitbeschäftigungsloser ArbeitnehmerInnen
Beschreibung des Ziels
Der Anteil der Beschäftigten in der Bevölkerungsgruppe der 50- bis 64-Jährigen soll ansteigen, die Arbeitslosigkeit bis 2019 reduziert werden.
Erhöhung der Zahl der Arbeitsaufnahmen von Personen mit langandauernden Integrationshemmnissen in das Erwerbssystem.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Beschäftigungsquote der 50- bis 64-Jährigen im Jahr 2019 [%]
Istwert
64,3%
Zielzustand
58,0%
Datenquelle: BMA BALI
Arbeitslosenquote von Personen mit 50 und mehr Jahren [%]
Istwert
10,6%
Zielzustand
9,0%
Datenquelle: BMA BALI
Meilenstein 1: Arbeitsaufnahmen von Langzeitbeschäftigungslosen 2017
Ausgangszustand 2014:
Im Jahr 2014 betrug der Anteil der Arbeitsaufnahmen aus AMS Vormerkung von langzeitbeschäftigungslosen Personen an allen Arbeitsaufnahmen aus AMS Vormerkung rund 10 % (in absoluten Zahlen 58.520 Arbeitsaufnahmen von Langzeitbeschäftigungslosen).
Zielzustand 2020:
Der Anteil der Arbeitsaufnahmen aus AMS Vormerkung von langzeitbeschäftigungslosen Personen an allen Arbeitsaufnahmen aus AMS Vormerkung soll 2016 und 2017 über 10 % betragen.
Istzustand 2020:
2017 betrug der Anteil der Arbeitsaufnahmen von Langzeitbeschäftigungslosen an allen Arbeitsaufnahmen aus AMS Vormerkung rund 13,3%, 2020 rund 8,4%. Das Jahr 2020 ist jedoch durch die COVID-19-Arbeitsmarktkrise durch spezifische Rahmenbedingungen gekennzeichnet.
Datenquelle:
AMS Data Warehouse (Datenstand 1.3.2021)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überwiegend erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Anpassung der Bestimmungen des Freiwilligengesetzes (FreiwG), die in Zusammenhang mit den Auslandsfreiwilligendiensten stehen und bisher im ZDG geregelt wurden
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Anpassungen im FreiwG betreffen die nachstehenden Einzelmaßnahmen:
– Zusammenführung der Strukturen für die Auslandsfreiwilligendienste – geregelt einerseits im FreiwG und andererseits im ZDG- in einem Gesetz
– Gewährung der Familienbeihilfe sowie sozialrechtliche Absicherung für die Teilnehmer/innen eines Auslandsfreiwilligendienstes
– alle Teilnehmer/innen (Frauen und Männer) eines Auslandsfreiwilligendienstes werden in die Förderung miteinbezogen
– Möglichkeit der Anrechnung einer 10-monatigen durchgehenden Tätigkeit nach dem FreiwG und der VO Nr. 1288/2013 (Erasmus+) auf den ordentlichen Zivildienst
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte können bei nach dem FreiwG und ZDG anerkannten Trägerorganisationen ein Freiwilliges Integrationsjahr absolvieren
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Aufgrund der hohen Anzahl Asylberechtigter und subsidiär Schutzberechtigter, die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen, besteht Bedarf an zusätzlichen Integrationsmaßnahmen. Durch das Freiwillige Integrationsjahr sollen diese Personen Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben sowie Mit- und Zusammenarbeit in einer Organisation kennen lernen, wobei jedoch die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt vorrangig bleibt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzierung der Arbeitsmarktförderung von Asylberechtigten oder Personen mit subsidiärem Schutz aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung ab 2016
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Änderung des § 13 Abs. 2 AMPFG dahingehend, dass arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Beihilfen des AMS für erwerbsfähige Asylberechtigte und Personen mit subsidiärem Schutz wie Ausgaben nach dem AlVG zu behandeln sind – mit einer Obergrenze von jeweils 70 Mio. € ab dem Jahr 2016.
Zusammen mit den Auszahlungen für Beschäftigungsförderungen von Personen mit langer Vormerkung beim AMS aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung dürfen die Auszahlungen für die Arbeitsmarktförderung von Asylberechtigten oder Personen mit subsidiärem Schutz aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung in Summe jedoch die Obergrenze von jeweils 150 Mio. € in den Jahren 2016 und 2017 nicht übersteigen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzierung der Beschäftigungsförderung Älterer aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung ab 2016
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Änderung des § 13 Abs. 2 AMPFG dahingehend, dass Beschäftigungsbeihilfen für Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und länger als 180 Tage beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind, ab dem Jahr 2015 wie Ausgaben nach dem AlVG zu behandeln sind – mit einer Obergrenze von jeweils 150 Mio. € in den Jahren 2016 und 2017.
Zudem kann die erforderliche Mindestvormerkdauer von 180 Tagen für diese Form der Finanzierung in arbeitsmarktpolitisch begründeten Fällen auch unterschritten werden.
Damit wird für die Regelung bis zum Jahr 2017 verlängert und flexibilisiert.
Davon sind im Bundesdurchschnitt jeweils bis zu 60 vH für die AMSG Beihilfen Eingliederungsbeihilfen und Kombilohn sowie bis zu 40 vH für Sozialökonomische Betriebe und Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte zu verwenden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzierung der Beschäftigungsförderung von Personen mit langer Vormerkung beim AMS aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung ab 2016
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Änderung des § 13 Abs. 2 AMPFG dahingehend, dass Beschäftigungsbeihilfen für Personen, die länger als 365 Tage beim Arbeitsmarktservice arbeitslos vorgemerkt sind, ab dem Jahr 2016 wie Ausgaben nach dem AlVG zu behandeln sind – mit einer Obergrenze von jeweils 100 Mio. € in den Jahren 2016 und 2017.
Davon sind im Bundesdurchschnitt jeweils bis zu 60 vH für die AMSG Beihilfen Eingliederungsbeihilfen und Kombilohn sowie bis zu 40 vH für Sozialökonomische Betriebe und Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte zu verwenden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die finanziellen Auswirkungen 2016 und 2017 entsprechen annähernd den Planungen, die Auszahlungen für die nach § 13 Abs. 2 AMPFG finanzierten AMS Beschäftigungsmaßnahmen für Ältere erreichten 2016 den Wert von rund € 223,93 Mio. und 2017 den Wert von rund € 250 Mio. Durch gesetzliche Änderungen wurde die Finanzierung nach § 13 Abs. 2 AMPFG für Ältere und Langzeitvorgemerkte in modifizierter Form aber auch 2018 und Folgejahre fortgeführt, sodass für die Jahre nach 2017 die ausgewiesenen Planwerte verändert wurden. Durch die Finanzierung von Integrationsmaßnahmen des AMS für Asylberechtigte und Personen mit subsidiärem Schutz auf Grundlage des § 13 Abs. 2 AMPFG wurden im Jahr 2016 rund € 60,0 Mio. und im Jahr 2017 rund € 80,0 Mio. zahlungswirksam für die Arbeitsmarktintegration mobilisiert.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Beschäftigungssicherung und -schaffung für jahresdurchschnittlich 9.772 Personen im Alter 50+ 2016, sowie 11.338 Personen 2017 durch AMS Beschäftigungsförderungen (AMS Eingliederungsbeihilfen, Kombilohnbeihilfen, Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte und Sozialökonomische Betriebe).
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.