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Vorhaben

Kinderbonus: Erhöhung der Familienbeihilfe für September 2020

Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 beschlossen wird

2020
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2020

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020

Nettoergebnis in Tsd. €: -665.000

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

Familien befinden sich infolge der COVID-19-Krise in einer außergewöhnlich schwierigen Phase.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben trägt zum Nachhaltigkeitsziel der Vereinten Nationen 1.3 bei: Den nationalen Gegebenheiten entsprechende Sozialschutzsysteme und -maßnahmen für alle umsetzen, einschließlich eines Basisschutzes, und bis 2030 eine breite Versorgung der Armen und Schwachen erreichen.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verstärkte Förderung von Familien

Beschreibung des Ziels

Familien sollen finanziell verstärkt gefördert werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Auszahlung des Kinderbonus

Ausgangszustand 2020:

Die Familienbeihilfe wird auf Basis der letzten Erhöhung ab 1.1.2018 ausbezahlt.

Zielzustand 2020:

Die finanzielle Förderung soll für jedes Kind erhöht werden.

Istzustand 2020:

Die Familienbeihilfe für September 2020 wurde für jedes Kind um 360 € erhöht (= sogenannter Kinderbonus). Im September 2020 gelangten für den Kinderbonus rund 665 Mio. € zur Auszahlung; die Mittel wurden durch den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bereit gestellt.

Datenquelle:
BMF/FB-Datenbank

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Familienbeihilfenerhöhung im September 2020

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Im September 2020 soll als Erhöhung der Familienbeihilfe eine Einmalzahlung in Höhe von 360 € für jedes Kind gewährt werden, wobei die Auszahlung automationsunterstützt erfolgen soll.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-665.000

Tsd. Euro

Plan

-678.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

665.000

Tsd. Euro

Plan

678.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

665.000

Tsd. Euro

Plan

678.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im September 2020 gelangten rund 665 Mio. € als Erhöhung der Familienbeihilfe zur Auszahlung (als Kinderbonus in Höhe von 360 € pro Kind zusätzlich zur Familienbeihilfe). Im Hinblick auf die Möglichkeit, dass die Familienbeihilfe rückwirkend gewährt werden kann, ist in der dem September 2020 folgenden Zeit mit Nachzahlungen an Kinderbonus zu rechnen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Verwaltungskosten für Bürger:innen Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Direkte Leistungen

Der Anspruch auf den Kinderbonus im Rahmen der Familienbeihilfe besteht unabhängig vom Geschlecht der Kinder und Jugendlichen.

Verwaltungskosten für Bürger:innen

Die Zahlung des einmaligen Kinderbonus zugunsten der anspruchsberechtigten Elternteile erfolgte antragslos. Daher löste das gegenständliche Vorhaben keine Verwaltungskosten für Bürgerinnen und Bürger aus.

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre)

Durch den in Rede stehenden Kinderbonus für jedes Kind wurde die Unterhaltsversorgung erheblich gestärkt.
Zum Stichtag 3.9.2020 wurde der Kinderbonus an rund 1,9 Millionen Kinder ausgezahlt.

Gesamtbeurteilung

Mit dem Kinderbonus wurden Anfang September rund 665 Mio. € an die Familien ausgezahlt. Dadurch wurden die verfügbaren Einkommen der Familien deutlich erhöht und eine Maßnahme zur Armutsbekämpfung, Kaufkraftstärkung, Konsumsteigerung und Belebung der Konjunktur gesetzt. Die Maßnahme ist – nicht zuletzt im Hinblick auf die breite positive Resonanz der Begünstigten – als passend anzusehen. Betreffend Nachzahlungen in den Restmonaten 2020 bzw. im Jahr 2021 liegen noch keine validen Zahlen vor.


Verbesserungspotentiale

Der im Rahmen der Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) gewährte Kinderbonus dient dazu, die zusätzlich infolge der Pandemie COVID-19 aufgetretenen Mehrbelastungen für Familien mit Kindern und Jugendlichen abzufedern.
Die gegenständliche Evaluierung basiert im Wesentlichen auf Inputindikatoren, nicht jedoch auf Indikatoren, welche die gesellschaftlichen bzw. wirtschaftlichen Wirkungen des Kinderbonus aufseiten der Zielgruppe Familien mit Kindern und Jugendlichen misst.
Seitens des BKA ist in Aussicht genommen, bei weiteren Novellen zum FLAG 1967 – mit ähnlicher Themenstellung – zu prüfen, ob treffsichere Wirkungsindikatoren zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang darf auf die zum Wirkungsziel 1 der Untergliederung 25 im Bundesvoranschlag 2021 vorgesehenen Kennzahlen verwiesen werden.
Problematisch wird in diesem Zusammenhang gesehen, dass statistische Daten eines bestimmten Jahres größtenteils in den Monaten April bis Mai des Folgejahres (zum Beispiel Statistik Austria) oder später veröffentlicht werden. Laut Wirkungscontrollingverordnung besteht aber für die haushaltsleitenden Organe das Erfordernis, ihre internen Evaluierungen zu WFA-Vorhaben eines bestimmten Jahres mit Ende Februar des darauffolgenden Jahres abzuschließen. Angeregt wird daher, diese Frist entsprechend zu verlängern.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.