Vorhaben
Sonderrichtlinie "Risikokapitalprämie" - Förderung von Beteiligungen an innovativen Start-ups
Sonderrichtlinie "Risikokapitalprämie" - Förderung von Beteiligungen an innovativen Start-ups
Vorhaben teilweise erreicht
Finanzjahr: 2017
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017
Nettoergebnis in Tsd. €: -6.622
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Anreiz für Investorinnen bzw. Investoren sich an innovativen Start-ups in Österreich zu beteiligen
Beschreibung des Ziels
Durch die Vergabe von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen an Investoren sollen die Chancen für innovative Start-ups, eine Finanzierung über Risikokapital zu erhalten, nachhaltig erhöht werden. Als Teil eines weitreichenden Maßnahmenpaketes trägt es zur Stärkung des heimischen Start-up-Standortes bei.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Förderzusagen [Anzahl]
Istwert
787Anzahl
Zielzustand
1.800Anzahl
Datenquelle: AWS
Ziel 2: Verbesserung der Finanzierungsstruktur von innovativen Start-ups
Beschreibung des Ziels
Die Sicherstellung eines ausgewogenen Finanzierungsmix‘ ist entscheidend für die Flexibilität und Stabilität eines Unternehmens.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Förderungsfähige Beteiligungen erfolgen in Form von Eigenkapital
Ausgangszustand 2017:
In Österreich sind die Finanzierungsstrukturen traditionell kreditorientiert, was tendenziell die Finanzierung risikoreicher Innovationsaktivitäten behindert.
Zielzustand 2021:
Verbesserung der Eigenkapitalquote von innovativen Start-ups, um langfristig die Flexibilität und Stabilität des Unternehmens und verbessern und sie von überfordernden Risiken zu entbinden. Das Ziel ist, dass im Rahmen des gegenständlichen Förderungsprogrammes 100% der förderungsfähigen Beteiligungen in Form von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln erfolgen.
Istzustand 2021:
Sämtliche förderungsfähige Beteiligungen erfolgten in Form von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln.
Datenquelle:
AWS
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 3: Festigung der Position von innovativen Start-ups am Markt durch Hebelwirkung des zur Verfügung stehenden Kapitals
Beschreibung des Ziels
Um langfristig Wachstum, Innovation und Beschäftigung sicherzustellen, müssen die verfügbaren Finanzinstrumente erweitert und der Zugang zu Finanzierungsinstrumente für innovative Start-ups insgesamt verbessert werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Beteiligungsvolumen (= Gesamtfinanzierungsvolumen der Zusagen/Genehmigungen) [Mio. EUR]
Istwert
37,23Mio. EUR
Zielzustand
225,00Mio. EUR
Datenquelle: AWS
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Förderung von Beteiligungen an innovativen Start-ups zur nachhaltigen Verbesserung der Finanzierungsstruktur durch Aufnahme von Risikokapital
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit der Umsetzung der „Risikokapitalprämie“ werden die nachstehend aufgelisteten Ziele verfolgt:
– setzt für Investorinnen bzw. Investoren einen Anreiz, sich an innovativen Start-ups in Österreich zu beteiligen. Der Start-up-Begriff folgt der unter Punkt 6.3 dieser Sonderrichtlinie angeführten Definition.
– Das durch Investorinnen und Investoren (in höherem Ausmaß) bereit gestellte Risikokapital trägt zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur von innovativen Start-ups bei, wodurch die Umsetzung von unternehmerischen und innovativen Projekten forciert werden kann.
– Die durch das Förderungsprogramm resultierende Hebelwirkung in Hinblick auf das zur Verfügung stehende Kapital ermöglicht innovativen Start-ups, ihre Position am Markt zu festigen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Ausnutzung des Zuschuss-Förderprogramms „AWS Risikokapitalprämie für innovative Start-ups“ lag 2017 bei rd. 43 %, weshalb dieses Programm in den Jahren 2018 und 2019 nicht weitergeführt wurde. Aufgrund der damals anhaltend guten Konjunktur wurde durch die Einstellung des Förderprogramms ein Beitrag zu ausgabenseitigen Einsparungen geleistet.
Durch den Antragstopp mit 31. Dezember 2017 wurden nur Förderanträge, die zwischen 1.1.2017 und 31.12.2017 bei der AWS eingereicht worden waren, gemäß den Förderrichtlinien abgearbeitet und ausbezahlt. Die Abwicklung durch die AWS endete 2019.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Aufgrund der damals anhaltend guten Konjunktur und einer Ausnutzung von rd. 43 % im Jahr 2017 wurde dieses Programm in den Jahren 2018 und 2019 nicht weitergeführt. Durch die Einstellung wurde zusätzlich ein von der damaligen Bundesregierung angestrebter Beitrag zu ausgabenseitigen Einsparungen geleistet.
Durch den vorzeigen Antragstopp konnten die in der ursprünglichen Planung vorgesehenen Wirkungen – insbesondere dem Volumen nach – nicht erreicht werden. Allerdings zeigten die geförderten Projekte sehr wohl, dass ein Anreiz für private Investoren geschaffen werden konnte, sich an innovativen Start-ups in Österreich mit Eigenkapital oder zumindest eigenkapitalähnlichen Mitteln zu beteiligen.
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
- Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus
Durch den Antragstopp mit 31. Dezember 2017 wurden nur Förderanträge, die zwischen 1.1.2017 und 31.12.2017 bei der AWS eingereicht worden sind, gemäß den Förderrichtlinien abgearbeitet und ausbezahlt. Insgesamt erfolgten von der AWS 787 Förderzusagen mit einem Zuschussvolumen iHv. rd. EUR 6,3 Mio., die wiederum ein Gesamtfinanzierungsvolumen von rd. EUR 32,2 Mio. umfassten. Tatsächlich erfolgten bis Ende 2019 auf Basis dieser Zusagen Auszahlungen an Fördernehmer iHv. insgesamt EUR 6,1 Mio.
Insgesamt wurde entsprechend der Vorgaben die Finanzierung von innovativen Startups – also von Unternehmen in den ersten Phasen des Unternehmenszyklus – unterstützt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.