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Vorhaben

Kommunalinvestitionsgesetz 2017 (KIG 2017)

Kommunalinvestitionsgesetz 2017

2021
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2017

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: -172.701

Vorhabensart: Bundesgesetz

Problemdefinition

Mit dem MR-Beschluss vom 25. Oktober 2016 hat die Bundesregierung beschlossen, durch ein Bündel unterschiedlicher Maßnahmen nicht nur die Arbeitslosigkeit durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen zu bekämpfen, sondern auch kommunale und private Investitionen zu mobilisieren und den Wirtschaftsstandort zu stärken.
Im kommunalen Bereich werden durch ein kommunales Investitionsprogramm zusätzliche Investitionen der Gemeinden – ausgenommen Fahrzeuge, Personalkosten und Eigenleistungen – zur Modernisierung der Infrastruktur in ganz Österreich gefördert. Dieses Investitionsprogramm zielt auch darauf ab, den Arbeitsmarkt besonders im Bausektor zu stärken.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Modernisierung der Infrastruktur in den österreichischen Kommunen

Beschreibung des Ziels

Ziel und Zweck des kommunalen Investitionsprogrammes ist es, kommunale Investitionen in den Gemeinden zur Modernisierung der Infrastruktur in den Jahren 2017 und 2018 zu fördern. Zu diesem Zweck gewährt der Bund den Gemeinden Zweckzuschüsse für besondere Baumaßnahmen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Auslösung eines Investitionsvolumens von zumindest 760 Mio. EUR [Mio. EUR]

Istwert

1.600

Mio. EUR

Zielzustand

760

Mio. EUR

Datenquelle: Endbericht zum KIG 2017


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Einrichtung eines kommunalen Investitionsprogramms iHv 175 Mio. EUR

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Bund stellt zur teilweisen Deckung der Aufwendungen der Gemeinden insgesamt 175 Millionen Euro als Zweckzuschuss zur Verfügung.

Der Zweckzuschuss ist für folgende zusätzliche Bauinvestitionen (Abs. 3) auf kommunaler Ebene bestimmt:
1. Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen
2. Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Einrichtungen für die Seniorenbetreuung und Betreuung von behinderten Personen
3. Abbau von baulichen Barrieren (Abbau von Barrieren in Gebäuden sowie deren barrierefreier Zugang)
4. Errichtung und Sanierung von Sportstätten und Freizeitanlagen im Eigentum der Gemeinde
5. Öffentlicher Verkehr (ohne Fahrzeuginvestitionen)
6. Schaffung von öffentlichem Wohnraum
7. Sanierung (insbesondere auch thermische Sanierung) und Errichtung von Gebäuden im Eigentum der Gemeinde
8. Abfallentsorgungsanlagen und Einrichtungen zur Abfallvermeidung
9. Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungseinrichtungen
10. Maßnahmen in Zusammenhang mit dem flächendeckenden Ausbau von Breitband-Datennetzen

Für jede Gemeinde steht ein Zweckzuschuss in bestimmter Höhe zur Verfügung. Der Maximalbetrag jeder Gemeinde wird wie folgt festgelegt:
.50% des Gesamtbetrages werden auf die Gemeinden verteilt nach dem Anteil der Gemeinde an der Volkszahl nach § 10 Abs. 7 FAG 2017.
.50% des Gesamtbetrages werden auf die Gemeinden verteilt nach dem Anteil der Gemeinde am abgestuften Bevölkerungsschlüssel nach § 10 Abs. 8 FAG 2017.

Der Zweckzuschuss beträgt pro Investitionsprojekt maximal 25% der Gesamtkosten. Investitionszuschüsse von dritter Seite für das betreffende Investitionsprojekt sind zulässig und führen nur dann zu einer Reduzierung des Zweckzuschusses, wenn der Zweckzuschuss und die Investitionszuschüsse die Gesamtkosten übersteigen würden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2021
2017
2018
2019
2020
2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-172.701

Tsd. Euro

Plan

-175.001

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

530

Tsd. Euro

Plan

2.069

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

31

Tsd. Euro

Plan

31

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

172.053

Tsd. Euro

Plan

172.814

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

87

Tsd. Euro

Plan

87

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

172.701

Tsd. Euro

Plan

175.001

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-20.963

Tsd. Euro

Plan

-86.773

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

300

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

17

Tsd. Euro

Plan

17

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

20.897

Tsd. Euro

Plan

86.407

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

49

Tsd. Euro

Plan

49

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

20.963

Tsd. Euro

Plan

86.773

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-151.735

Tsd. Euro

Plan

-86.739

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

295

Tsd. Euro

Plan

300

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

8

Tsd. Euro

Plan

8

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

151.408

Tsd. Euro

Plan

86.407

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

24

Tsd. Euro

Plan

24

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

151.735

Tsd. Euro

Plan

86.739

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-514

Tsd. Euro

Plan

-56

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

50

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

2

Tsd. Euro

Plan

2

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

508

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

4

Tsd. Euro

Plan

4

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

514

Tsd. Euro

Plan

56

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-209

Tsd. Euro

Plan

-97

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

202

Tsd. Euro

Plan

90

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

2

Tsd. Euro

Plan

2

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

5

Tsd. Euro

Plan

5

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

209

Tsd. Euro

Plan

97

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

720

Tsd. Euro

Plan

-1.336

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

33

Tsd. Euro

Plan

1.329

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

2

Tsd. Euro

Plan

2

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

-760

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

5

Tsd. Euro

Plan

5

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

-720

Tsd. Euro

Plan

1.336

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Gemäß KIG 2017 wurden in der Planung 175 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, davon rund 2,2 Mio. EUR für Abwicklungskosten. Von den für Transfers verbleibenden rund 172,8 Mio. EUR wurden
– 137,4 Mio. EUR als Zweckzuschüsse für Projekte mit einer Gesamtinvestition von 1,6 Mrd. EUR und
– 35,4 Mio. EUR als Strukturfondsmittel für strukturschwache Gemeinden
zur Verfügung gestellt.
Soweit in den Jahren 2021 und 2022 Gemeinden Zuschüsse als Folge zu geringer Endabrechnungen zurückzuzahlen haben, werden diese Mittel wiederum als Strukturfondsmittel den strukturschwachen Gemeinden zur Verfügung gestellt. Weil die Überweisung der zurückbezahlten Mittel aus dem Strukturfonds teilweise erst im Folgejahr erfolgt, ist im Jahr 2021 dafür ein Delta von -760.000 EUR ausgewiesen.

Die Frist für die Fertigstellung der Projekte und der Vorlage der Endabrechnungen wurde infolge der COVID-19-Pandemie, wonach die Fertigstellung von Vorhaben verzögert wurde, vom 31.01.2021 auf 31.12.2021 erstreckt. Die endgültige Abrechnung aller Projekte sollte bis 31.12.2022 abgeschlossen sein.
Für die Kosten der Abwicklung stehen sohin im Jahr 2022 noch rund 1,5 Mio. EUR zur Verfügung. Es ist somit nicht mit Mehrkosten gegenüber den geplanten Kosten zu rechnen.

Gesamtbeurteilung

Gemäß KIG 2017 sind vom Bund 175 Mio. EUR für Investitionszuschüsse an Gemeinden zur Verfügung gestellt worden. Insgesamt wurden Zuschüsse in Höhe von rund 137,4 Mio. EUR für bestimmte Projekte bewilligt und ausbezahlt, wodurch Investitionen von rund 1,6 Mrd. EUR mitfinanziert wurden. Von den zu vergebenden Zweckzuschüssen verblieb ein Restvolumen von rund 35,5 Mio. EUR, die gemäß § 3 Abs. 5 KIG 2017 an den Strukturfonds für strukturschwache Gemeinden überwiesen wurden.

Es haben 1.652 Gemeinden entsprechende Bauvorhaben und Investitionen durchgeführt.

Die beantragten Zweckzuschüsse wurden in folgenden Kategorien verwendet:

– Thermische oder energetische Sanierung Kindertageseinrichtung/Schule
– Errichtung/Erweiterung Kindertageseinrichtung/Schule
– Thermische oder energetische Sanierung Seniorenbetreuung/Behindertenbetreuung
– Errichtung/Erweiterung Seniorenbetreuung/Behindertenbetreuung
– Abbau von baulichen Barrieren
– Thermische oder energetische Sanierung von Gebäuden
– Abfallentsorgung und Abfallvermeidung
– Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungseinrichtungen.

Mit dem KIG 2017 wurden somit wesentliche Impulse zur finanziellen Unterstützung der Gemeinden gesetzt, die das rd. 9,1-fache (1,6 Mrd. EUR) der zur Verfügung gestellten Zweckzuschüsse (175 Mio. EUR) an Investitionen ausgelöst haben. Dadurch konnte die Wirtschaft insgesamt weit mehr, als bei der Gesetzgebung geplant war, belebt werden.


Verbesserungspotentiale

Verbesserungspotentiale werden nicht gesehen. Mit dem KIG 2020 wurden den Gemeinden ab dem Jahr 2020 Zweckzuschüsse in Höhe von 1 Mrd. EUR bereit gestellt, wobei die Projekte mit bis zu 50 % des Investitionsvolumens gestützt werden. Der Katalog der zuschussfähigen Investitionen wurde gegenüber dem KIG 2017 erweitert.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen