Vorhaben
Bundesgesetz, mit dem das FTE-Nationalstiftungsgesetz (Bundesgesetz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie, Entwicklung) geändert wird
Bundesgesetz, mit dem das FTE-Nationalstiftungsgesetz geändert wird
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2017
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018
Nettoergebnis in Tsd. €: -300.000
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Stärkung Österreichs Attraktivität als Forschungsstandort
Beschreibung des Ziels
Derzeit wird die Nationalstiftung aus Zinserträgen aus gewidmeten Kapitalstöcken des European Recovery Program-Fonds (ERP) und der Nationalbank dotiert. Weiters werden Mittel des Österreich-Fonds bis 2020 an die FTE-Nationalstiftung ausgeschüttet.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Zuwendungsbeschlüsse an die Begünstigten der Nationalstiftung
Ausgangszustand 2017:
Die Dotierung der FTE-Nationalstiftung ist aufgrund des derzeitigen Zinsniveaus geringer als in den vergangenen Jahren.
Zielzustand 2021:
Die Nationalstiftung für Forschung und Technologie, die im österreichischen FTI-System eine bedeutende Rolle für langfristige strategische Forschungsprogramme und innovative neue Programme innehat, wurde mit zusätzlichen Mitteln iHv 300 Mio. EUR für die Jahre 2018 bis 2020 ausgestattet, die sie an die vom Bund getragenen Begünstigten ausgeschüttet hat. Österreichs Attraktivität als Forschungsstandort wurde gestärkt, die internationale Wettbewerbssituation der Forscherinnen und Forscher in Industrie und Wissenschaft verbessert.
Istzustand 2021:
Die Auszahlungen der Nationalstiftung an die Begünstigten (das sind: Forschungsförderungsgesellschaft, Wissenschaftsfonds, Akademie der Wissenschaften, Christian Doppler Forschungsgesellschaft, Ludwig Boltzmann Gesellschaft, Austria Wirtschaftsservice) in den Jahren 2018-2020 stellt sich wie folgt dar: 2018: 107,0 Mio. EUR 2019: 106,0 Mio. EUR 2020: 105,7 Mio. EUR (Quelle: F&E-Beilage 2021) Zusätzlich wurden aus dem Österreichfonds, der ebenfalls von der FTE-Stiftung verwaltet und aus den befristeten Mehreinzahlungen des Bundes aus dem erhöhten Steuersatz von 55 % dotiert wird, folgende Zahlungen an die Begünstigten getätigt: 2018: 34,0 Mio. EUR 2019: 31,5 Mio. EUR 2020: 34,7 Mio. EUR (Quelle: F&E-Beilage 2021) Seit November 2019 besteht die Möglichkeit, Umwidmungen/Umschichtungen aus Programmen, die mit Stiftungsmitteln gefördert wurden, auf mit Österreichfonds-Mitteln finanzierte Programme und vice versa vorzunehmen. Das erklärt die geringfügigen Abweichungen beim Österreichfonds, dessen Erfolg aus dem Bundeshaushalt in den Jahren 2018-2020 jährlich 33,7 Mio. EUR betragen hat (DB 16.01.02.00). Mit diesen Maßnahmen konnte somit insgesamt die Attraktivität Österreichs als Forschungsstandort gestärkt sowie die internationale Wettbewerbssituation der Forscherinnen und Forscher in Industrie und Wirtschaft verbessert werden.
Datenquelle:
BMF, Globalschätzung 2020 der Bundesanstalt Statistik Austria
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Anpassung des FTE-Nationalstiftungsgesetzes
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Novelle zum FTE-Nationalstiftungsgesetz zur Umsetzung der Beschlüsse der Bundesregierung.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die zusätzliche Dotierung der Nationalstiftung in den Jahren 2018-2020 mit jährlich 100 Mio. EUR setzt sich wie folgt zusammen:
* Mittel aus der Stabilitätsabgabe iHv 33,333 Mio. EUR p. a., die über das Bundesbudget (DB 15.01.01.00) als Transfer an die Nationalstiftung (NATS) fließen
* Zahlungsfluss direkt von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) an die NATS iHv 66,667 Mio. EUR p. a. In der selben Höhe verzichtet der Bund auf seine Dividende in der UG 45 (DB 45.02.01.00)
Der Erfolg (Istwerte) im DB 15.01.01.00 „Dot.Nationalstiftung“ entspricht exakt den Planwerten.
Auch die OeNB hat exakt die Planwerte an die Nationalstiftung abgeführt.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Die Dotierung der Nationalstiftung an sich hat keine Auswirkungen auf die Gleichstellung. Die Fördermittel der Stiftung sind nach Maßgabe der Beschlüsse des Stiftungsrats gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 Nationalstiftungsgesetz an die vom Bund getragenen (Forschungs-)Förderungseinrichtungen auszuschütten. Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern sind jeweils von den Förderwerbenden im Förderungsantrag darzustellen. Eine Steigerung der Zahl der Beschäftigten im Bereich Grundlagen- und angewandte Forschung mit besonderem Augenmerk auf Erhöhung des Anteils der Frauen wird insbesondere durch Auswahlkriterien bei der Förderungsvergabe erreicht.
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Auswirkungen auf Unternehmen ergeben sich in Abhängigkeit der Ausgestaltung des jeweiligen Förderprogrammes (z. B. Thema, Fördernehmerkreis, Kooperationserfordernis mit anderen Unternehmen und/oder Universitäten/Forschungseinrichtungen). Eine konkrete Abschätzung ist nicht möglich.
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Aus der mit den Mitteln der Nationalstiftung ermöglichten Forschungs- und Forschungsförderungstätigkeit ergeben sich mittel- und langfristig innovative Impulse für die Unternehmen und somit für den Wirtschaftsstandort und Arbeitsmarkt (Höherqualifizierung bestehender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Eine konkrete Abschätzung ist abhängig von den konkret geförderten Projekten und somit nicht möglich.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.