Vorhaben
Sondervermögen Kärnten in Abwicklung-Verzichtsgesetz
Bundesgesetz über den Verzicht des Bundes auf den die Abschlagszahlung übersteigenden Anteil der Forderungen gegen den Fonds „Sondervermögen Kärnten in Abwicklung“ (SvK-Verzichtsgesetz)
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2017
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017
Nettoergebnis in Tsd. €: -572.702
Vorhabensart: Bundesgesetz
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Vermeidung der Insolvenz des Sondervermögens Kärnten und Schaffung umfassenden Rechtsfriedens
Beschreibung des Ziels
Eine Insolvenz soll unterbleiben, da sämtliche Gläubiger (größter Gläubiger ist das Land Kärnten) dadurch erhebliche Schäden zu erwarten hätten. Der Bund ist Gläubiger einerseits von Abgabenschulden, andererseits von Haftungsforderungen. Weitere potenzielle zukünftige langjährige juristische Auseinandersetzungen und die damit verbundenen Kosten für den Bund werden vermieden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Abwenden einer Insolvenz des SvK
Ausgangszustand 2017:
Es besteht akute Insolvenzgefahr für das Sondervermögen Kärnten.
Zielzustand 2021:
Es hat keine Insolvenz des Sondervermögens Kärnten stattgefunden.
Istzustand 2021:
Erfolgte Abwicklung des SvK, Verteilung des Liquidationserlöses und Legung der Schlussrechnung (siehe Bericht Landes-Rechnungshof Kärnten 4/2019, Seiten 92ff). Eine mögliche Insolvenz des Sondervermögens Kärnten wurde abgewendet.
Datenquelle:
Liquidation des SvK durch das Kärntner Landesgesetz LGBl. Nr. 15/2017
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Abschluss eines Vergleichs und in diesem Zusammenhang Leistung einer Abschlagszahlung an den Bund
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Der Bund verzichtet auf einen Teil seiner Forderungen (Abgabenforderungen, Haftungsforderungen) und erhält im Gegenzug eine Abschlagszahlung.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die eingetretenen finanziellen Auswirkungen entsprechen den Planungen der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) aus dem Jahr 2017, da das SvK-Verzichtsgesetz die Insolvenz des SvK verhindert hat.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.