Vorhaben
Abschluss eines Enterprise Agreement mit der Microsoft Österreich GmbH 2016 und 2019
Bündelung Abschluss eines Enterprise Agreement mit der Microsoft Österreich GmbH 2016 und 2019
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2016
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2019
Nettoergebnis in Tsd. €: -32.514
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Sicherstellung des BAKS-Betriebes des BM.I als Grundlage der IT-Infrastruktur zur Erfüllung des Aufgabenbereichs, insbesondere bei der Kriminalitätsbekämpfung sowie Asyl- und Fremdenwesen
Beschreibung des Ziels
Es wird beabsichtigt mit der Microsoft Österreich GmbH das bestehende Enterprise Agreement zu verlängern mit welchem der BAKS-Betrieb bis 31.3.2022 sichergestellt werden soll.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Sicherstellung des BAKS-Betriebes (1.4.2016 bis 31.3.2019)
Ausgangszustand 2016:
Das aktuelle Enterprise Agreement mit der Microsoft Österreich GmbH läuft mit 31.03.2016 aus, wodurch die Nutzung von Softwareprodukten der Microsoft Österreich GmbH und somit der BAKS-Betrieb nur bis zu diesem Zeitpunkt sichergestellt ist.
Zielzustand 2021:
Sicherstellung des BAKS-Betriebes ab dem 01.04.2016 durch den Abschluss eines neuen Enterprise Agreement mit der Microsoft Austria GmbH für die Nutzung der entsprechenden Softwareprodukten für alle Clients.
Istzustand 2021:
Mit dem Vertragsabschluss wurde die Sicherstellung mit Lizenzen für die Aufrechterhaltung des Betriebes erreicht.
Datenquelle:
Aufzeichnungen Vertragsmanagement
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 2: Sicherstellung des BAKS-Betriebes (1.4.2019 bis 31.3.2022)
Ausgangszustand 2016:
Mit 31.03.2019 läuft das aktuelle Enterprise Agreement mit der Microsoft Österreich GmbH aus, wodurch die Nutzung von Softwareprodukten der Microsoft Österreich GmbH und somit der BAKS-Betrieb nur bis zu diesem Zeitpunkt sichergestellt ist.
Zielzustand 2021:
Sicherstellung des BAKS-Betriebes ab dem 01.04.2019 durch den Abschluss eines neuen Enterprise Agreement mit der Microsoft Austria GmbH für die Nutzung der entsprechenden Softwareprodukten für alle Clients.
Istzustand 2021:
Vertragsvollzug.
Datenquelle:
Aufzeichnungen Vertragsmanagement
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Abschluss des Enterprise Agreement mit der Microsoft Österreich GmbH (1.4.2016 bis 31.3.2019)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Es wird beabsichtigt mit der Microsoft Österreich GmbH eine Vertragsverlängerung des Enterprise Agreements abzuschließen mit welchem der BAKS-Betrieb bis 31.03.2019 sichergestellt werden soll.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Abschluss des Enterprise Agreement mit der Microsoft Österreich GmbH (1.4.2019 bis 31.3.2022)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Es wird beabsichtigt mit der Microsoft Österreich GmbH eine Vertragsverlängerung des Enterprise Agreements abzuschließen mit welchem der BAKS-Betrieb bis 31.03.2022 sichergestellt werden soll.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Es handelt sich hier grundsätzlich um eine gebündelte WFA mit Vertragslaufzeiten von 1.4.2016 bis 31.3.2019 und 1.4.2019 bis 31.03.2022.
Ergänzung zur Tabelle: Plan 2021 6.278.000 € zu IST 2021 9.105.000 €; ergibt im Jahr 2021 eine Abweichung idHv 2.827.000 €.
Gesamtabweichung 2016 – 2021: 8.498.000 €.
Anzumerken ist hier auch ein Zusammenhang mit dem Vorhaben „mobile Polizeikommunikation“. Im Sinne des § 57 Abs. 1 BHG 2013 wurden die Aufwendungen aus dem Vorhaben „mobile Polizeikommunikation“ neben einer eigenen Mitbefassung gem. Vorhabens-Verordnung auch in dieser Wirkungsorientierten Folgenabschätzung dargestellt.
Die ordnungsgemäße Lizenzierung für das Vorhaben „mobile Polizeikommunikation“ wurde gem. Rolloutplan des Projekts mit 2017 beginnend bis zur Vollausstattung im Jahr 2019 durchgeführt.
Auf die Jahre aufgeschlüsselt:
2017: 5.332 iPhone & 2.909 iPad
2018: 20.204 iPhone & 195 iPad
2019: 2.117 iPhone & 26 iPad
Die Abweichungen zwischen Plan und Ist ergeben sich u.a. aufgrund von Nachlizenzierungen von Geräten (Clients) im laufenden Vollzug, insbesondere iZm der erforderlichen Berücksichtigung von Zu- und Abgängen insbes. von ExekutivbeamtInnen. Im Jahr 2020 war die Beschaffung von zusätzlich benötigter Ausstattung aufgrund der Covid-Pandemie erforderlich.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.