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Vorhaben

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG - verpflichtender Gratiskindergarten

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen

2015
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013

Nettoergebnis in Tsd. €: -140.000

Vorhabensart: Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

2009 wurde zwischen Bund und Ländern die Vereinbarung gemäß Art. 15a-B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen abgeschlossen. Diese ist mit 1. September 2009 in Kraft getreten. Demnach ist der Kindergartenbesuch für 5-Jährige seit dem Kindergartenjahr 2009/10 kostenlos und seit dem Kindergartenjahr 2010/11 verpflichtend. Zur Finanzierung dieser Maßnahme leistete der Bund Zweckzuschüsse in der Höhe von € 70 Mio pro Kindergartenjahr. Die Mitfinanzierung des Bundes war bis zum Ende des Kindergartenjahres 2012/13 befristet und wurde bis zum Endes des Kindergartenjahres 2014/15 verlängert.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das gegenständliche Vorhaben ist im Regierungsprogramm 2013 – 2018 verankert, das eine mittelfristige Strategie zur Verbesserung der Bildungschancen durch verstärkte Einbindung und Förderung in der vorschulischen Bildung vorsieht. Durch den Pflichtkindergarten wird sichergestellt, dass die Kinder zumindest ein Jahr vor der Schule in elementaren Bildungseinrichtungen gefördert werden.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbesserung der Bildungschancen von Kindern unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft durch vorschulische Förderung

Beschreibung des Ziels

Fortführung der Fördermaßnahmen im Rahmen des verpflichtenden Gratiskindergartenjahres bis zum Ende des Kindergartenjahres 2014/15.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Fortführung der Fördermaßnahmen im Rahmen des verpflichtenden Gratiskindergartenjahres bis zum Ende des Kindergartenjahres 2014/15

Ausgangszustand 2012:

Mit dem Kindergartenjahr 2012/13 endete die rechtliche Verpflichtung zur vorschulischen Förderung im Rahmen des Gratiskindergartenjahres.

Zielzustand 2015:

Fortführung der Fördermaßnahmen im Rahmen des verpflichtenden Gratiskindergartenjahres bis zum Ende des Kindergartenjahres 2014/15

Istzustand 2015:

Im Kindergartenjahr 2014/15 wurden 97,9 % der 5-Jährigen Kinder institutionell betreut.

Datenquelle:
Entwicklung des Kindertagesheimbesuchs 5-jähriger Kinder, Statistik Austria

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Gewährung von Zweckzuschüssen des Bundes an die Länder als Beitrag zu den entstehenden Mehrkosten

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch den Entfall von Elternbeiträgen entstehen den Gemeinden, die die Erhalter von rd. 70% der Kinderbetreuungseinrichtungen sind, sowie privaten Erhaltern Mehrkosten. Diese Mehrkosten und alle Kosten, die im direkten Zusammenhang mit dem kostenlosen und verpflichtenden Besuch anfallen, können ebenso wie anteilige Personal-, Betriebs- und Investitionskosten für die Schaffung von Plätzen für noch nicht betreute Kinder durch den Bundeszuschuss abgedeckt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2013 - 2015
2013
2014
2015

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-140.000

Tsd. Euro

Plan

-140.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

140.000

Tsd. Euro

Plan

140.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

140.000

Tsd. Euro

Plan

140.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-25.000

Tsd. Euro

Plan

-25.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

25.000

Tsd. Euro

Plan

25.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

25.000

Tsd. Euro

Plan

25.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-70.000

Tsd. Euro

Plan

-70.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

70.000

Tsd. Euro

Plan

70.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

70.000

Tsd. Euro

Plan

70.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-45.000

Tsd. Euro

Plan

-45.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

45.000

Tsd. Euro

Plan

45.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

45.000

Tsd. Euro

Plan

45.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Zum Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit Aufwänden in Höhe von 70 Mio. Euro als Beitrag zu den entstehenden Mehrkosten der Länder, die durch den Entfall der Elternbeiträge entstehen, gerechnet. Es ergaben sich keine Abweichungen zum in der WFA geplanten Wert.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)

Durch die gegenständliche Vereinbarung wurde die Weiterfinanzierung des verpflichtenden und kostenlosen halbtägigen Besuchs von institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sichergestellt. Damit ist für alle 5-jährigen Kinder unabhängig von der Bildungsbiografie und der Einkommenssituation ihrer Eltern sowie sonstiger sozialer Einflussfaktoren gewährleistet, dass sie das letzte Kindergartenjahr vor Schuleintritt besuchen können. Weiters wurden Eltern durch den Entfall von Elternbeiträgen im letzten Kindergartenjahr finanziell entlastet.
Um allen Kindern beste Bildungsmöglichkeiten und Startchancen in das spätere Schul- und Berufsleben unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft zu bieten, wurde der halbtägige Besuch von Kindergärten und altersgemischten Gruppen im letzten Jahr vor Schuleintritt verpflichtend und für die Eltern kostenfrei.

Gesamtbeurteilung

2009 wurde die Vereinbarung gemäß Art. 15a-B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen abgeschlossen. Seither ist der Kindergartenbesuch für 5-Jährige kostenlos und verpflichtend. Damit ist gewährleistet, dass alle 5-jährigen Kinder unabhängig von der Bildungsbiographie und der Einkommenssituation ihrer Eltern sowie sonstiger sozialer Einflussfaktoren das letzte Kindergartenjahr vor Schuleintritt besuchen können. Weiters wurden Eltern durch den Entfall von Elternbeiträgen im letzten Kindergartenjahr finanziell entlastet werden. 2011 wurde der verpflichtende halbtägige Besuch erstmalig bis zum Ende des Kindergartenjahres 2012/13 verlängert. 2013 wurde für die Fortführung dieser Fördermaßnahmen die Finanzierung mit Zweckzuschüssen in der Höhe von € 70 Mio. pro Kindergartenjahr sichergestellt. Die Mitfinanzierung des Bundes wurde mit gegenständlicher Vereinbarung bis zum Ende des Kindergartenjahres 2014/15 verlängert. Durch diese Maßnahme wurde die Betreuungsquote bei den 5-jährigen seit dem Inkrafttreten 2008/09 um 1,6 % von 96,3% auf 97,9 % im Kindergartenjahr 2014/15 angehoben. Der Anteil der 5-jährigen Kinder mit nicht deutscher Muttersprache in institutionellen Einrichtungen konnte seit 2008/09 um 5,4%-Punkte von 22,6% auf 28% im Kindergartenjahr 2014/15 erhöht werden. Obwohl die Wohnbevölkerungszahl von 5-jährigen Kindern von 2008/09 bis 2014/15 um 1.433 Kinder zurückgegangen ist, werden jedoch seither um 1.067 mehr 5-jährige Kinder in Kindertagesheimen betreut.

Der für die vorliegende Maßnahme eingesetzte Budgetumfang von 70 Millionen Euro pro Kindergartenjahr konnte einerseits eine finanzielle Entlastung der Eltern betreffend den Entfall des Elternbeitrages für den halbtägigen Besuch erwirken und anderseits die Beibehaltung der Verpflichtung zum Kindergartenbesuch für 5-jährige Kinder sicherstellen. Es kann angenommen werden, dass durch den kostenlosen verpflichtenden Besuch bestehende Entwicklungsdefizite verringert werden konnten und die sprachliche Förderung vor dem Schuleintritt unterstützt werden konnte.


Verbesserungspotentiale

Ausweitung auf 4-Jährige


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen