Vorhaben
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG - verpflichtender Gratiskindergarten
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2013
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013
Nettoergebnis in Tsd. €: -140.000
Vorhabensart: Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Verbesserung der Bildungschancen von Kindern unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft durch vorschulische Förderung
Beschreibung des Ziels
Fortführung der Fördermaßnahmen im Rahmen des verpflichtenden Gratiskindergartenjahres bis zum Ende des Kindergartenjahres 2014/15.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Fortführung der Fördermaßnahmen im Rahmen des verpflichtenden Gratiskindergartenjahres bis zum Ende des Kindergartenjahres 2014/15
Ausgangszustand 2012:
Mit dem Kindergartenjahr 2012/13 endete die rechtliche Verpflichtung zur vorschulischen Förderung im Rahmen des Gratiskindergartenjahres.
Zielzustand 2015:
Fortführung der Fördermaßnahmen im Rahmen des verpflichtenden Gratiskindergartenjahres bis zum Ende des Kindergartenjahres 2014/15
Istzustand 2015:
Im Kindergartenjahr 2014/15 wurden 97,9 % der 5-Jährigen Kinder institutionell betreut.
Datenquelle:
Entwicklung des Kindertagesheimbesuchs 5-jähriger Kinder, Statistik Austria
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Gewährung von Zweckzuschüssen des Bundes an die Länder als Beitrag zu den entstehenden Mehrkosten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch den Entfall von Elternbeiträgen entstehen den Gemeinden, die die Erhalter von rd. 70% der Kinderbetreuungseinrichtungen sind, sowie privaten Erhaltern Mehrkosten. Diese Mehrkosten und alle Kosten, die im direkten Zusammenhang mit dem kostenlosen und verpflichtenden Besuch anfallen, können ebenso wie anteilige Personal-, Betriebs- und Investitionskosten für die Schaffung von Plätzen für noch nicht betreute Kinder durch den Bundeszuschuss abgedeckt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Zum Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit Aufwänden in Höhe von 70 Mio. Euro als Beitrag zu den entstehenden Mehrkosten der Länder, die durch den Entfall der Elternbeiträge entstehen, gerechnet. Es ergaben sich keine Abweichungen zum in der WFA geplanten Wert.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
Durch die gegenständliche Vereinbarung wurde die Weiterfinanzierung des verpflichtenden und kostenlosen halbtägigen Besuchs von institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sichergestellt. Damit ist für alle 5-jährigen Kinder unabhängig von der Bildungsbiografie und der Einkommenssituation ihrer Eltern sowie sonstiger sozialer Einflussfaktoren gewährleistet, dass sie das letzte Kindergartenjahr vor Schuleintritt besuchen können. Weiters wurden Eltern durch den Entfall von Elternbeiträgen im letzten Kindergartenjahr finanziell entlastet.
Um allen Kindern beste Bildungsmöglichkeiten und Startchancen in das spätere Schul- und Berufsleben unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft zu bieten, wurde der halbtägige Besuch von Kindergärten und altersgemischten Gruppen im letzten Jahr vor Schuleintritt verpflichtend und für die Eltern kostenfrei.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.