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Vorhaben

Senkung Arbeitslosenversicherungs-Beiträge (AlV) für Niedrigeinkommensbezieher

Senkung AlV-Beiträge für Niedrigeinkommensbezieher

2021
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018

Nettoergebnis in Tsd. €: -323.233

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Steuer- und Abgabenquote ist im langjährigen Trend für die unselbständigen EinkommensbezieherInnen ansteigend.

Um Personen mit niedrigem Einkommen zu entlasten und damit auch den Konsum und so die österreichische Wirtschaft zu stärken, sollen in einem ersten Schritt die Werte für den reduzierten Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei niedrigem Einkommen (§ 2 a AMPFG) bis zu einem Betrag von 1.948 Euro erhöht werden.

Dadurch wird auch der jüngst beschlossenen schrittweisen Anhebung des Mindestlohns auf 1.500 Euro Rechnung getragen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Absenkung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen steht im Zusammenhang mit der Zielsetzung des Regierungsprogramms 2017-2022: Senkung der Lohnnebenkosten und steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit. Die steuerliche Entlastung des Produktionsfaktors Arbeit soll auch zum SDG Ziel 8.5 produktive Vollbeschäftigung beitragen.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Entlastung unterer EinkommensbezieherInnen

Beschreibung des Ziels

BezieherInnen niedriger Erwerbseinkommen, deren Einkommen der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegen, sollen finanziell entlastet werden, indem mehr DienstnehmerInnen von reduzierten Beitragssätzen profitieren.

Der Dienstgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung bleibt mit 3 % unverändert.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Höherer Nettoverdienst für Personen mit niedrigem Erwerbseinkommen [Mio. EUR]

Istwert

133,200

Mio. EUR

Zielzustand

140,000

Mio. EUR

Datenquelle: Sonderauswertung BMA auf Grundlage Sozialversicherungsdaten Dachverband der Sozialversicherungsträger


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Anhebung Einkommensstaffeln in der Arbeitslosenversicherung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Anhebung der Einkommensstaffeln für verminderte Arbeitslosenversicherung (AlV) Dienstnehmer-Beitragssätze.

AlV-Dienstnehmerbeitragssätze geltende Regelung für 2018:
0 % bis 1.381 Euro Monatseinkommen
1 % über 1.381 bis 1.506 Euro
2 % über 1.506 bis 1.696 Euro
3 % über 1.696 Euro

Neuregelung AlV-Dienstnehmerbeitragssätze ab 1.7.2018:
0 % bis 1.648 Euro Monatseinkommen
1 % über 1.648 bis 1.798 Euro
2 % über 1.798 bis 1.948 Euro
3 % über 1.948 Euro

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2018 - 2021
2018
2019
2020
2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-323.233

Tsd. Euro

Plan

-629.775

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-323.233

Tsd. Euro

Plan

-629.775

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-323.233

Tsd. Euro

Plan

-629.775

Tsd. Euro

Ergebnis

-63.481

Tsd. Euro

Plan

-69.975

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-63.481

Tsd. Euro

Plan

-69.975

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-63.481

Tsd. Euro

Plan

-69.975

Tsd. Euro

Ergebnis

-126.579

Tsd. Euro

Plan

-139.950

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-126.579

Tsd. Euro

Plan

-139.950

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-126.579

Tsd. Euro

Plan

-139.950

Tsd. Euro

Ergebnis

-133.173

Tsd. Euro

Plan

-139.950

Tsd. Euro

Erträge

Ist

-133.173

Tsd. Euro

Plan

-139.950

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

-133.173

Tsd. Euro

Plan

-139.950

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-139.950

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

-139.950

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

-139.950

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die tatsächlichen Mindereinnahmen an Arbeitslosenversicherungsbeiträgen in der Gebarung Arbeitsmarktpolitik der UG-20 durch die angehobenen Beitragsstaffeln (ab dem 1.7.2018 mit BGB. I Nr. 14/2018) § 2a AMPFG für verringerte Dienstnehmer-Beitragssätze liegen im Zeitraum 2018 bis 2020 sehr nahe an den geschätzten Werten. Die AlV-Mindereinnahmen sind etwas geringer als erwartet, dh das Finanzierungsergebnis ist für den Bundeshaushalt günstiger als geschätzt. In Summe beträgt die Schätzabweichung über die drei Analysejahre 2018-2020 lediglich rund € 26,6 Mio.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Soziales Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen
  • Öffentliche Einnahmen
  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Geschlechtsspezifisch konnten keine überproportionalen Abweichungen festgestellt werden.

Soziales

Subdimension(en)

  • Europa-2020-Sozialzielgruppe

Durch die Anhebung der Staffeln für die Arbeitslosenversicherungsbeiträge mit geringerer monatlicher Beitragsgrundlage erfolgte die intendierte Erhöhung der verfügbaren Einkommen von Bezieherinnen und Beziehern niedriger Erwerbseinkommen. Insgesamt profitieren im Jahresdurchschnitt 2020 (Durchschnitt der Monatswerte) rund 1.050.000 Personen von den nach Einkommen gestaffelten Beitragssätzen der Arbeitslosenversicherung.

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Nachfrage
  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Durch die Erhöhung der Staffeln für die Dienstnehmer- und Dienstnehmerinnen-Beitragssätze der Arbeitslosenversicherung wurden im Zeitraum 2018-2021 die verfügbaren Haushalteinkommen um in Summe geschätzte rund € 460 Mio. erhöht. Der Wert für 2021 ist beruht derzeit allerdings noch auf einer Schätzung.

Gesamtbeurteilung

Die angestrebte Erhöhung der verfügbaren Einkommen von Bezieherinnen und Beziehern niedriger Erwerbseinkommen wurde mit der Anhebung der Staffeln für die Arbeitslosenversicherungsbeiträge mit geringerer monatlicher Beitragsgrundlage erreicht. Dadurch entfielen mehr Personen in eine Beitragsstaffel mit niedrigerem Arbeitnehmer-Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung. Für das Jahr 2020 kann die Zahl der Personen, die jahresdurchschnittlich (Monatsdurchschnittsbestand) von der Erhöhung der Beitragsstaffeln profitierten auf rund 221.700 geschätzt werden. Insgesamt unterliegen im Jahresdurchschnitt 2020 (Monatsdurchschnittsbestand) rund 1.050.000 Personen den nach Einkommen gestaffelten Beitragssätzen der Arbeitslosenversicherung.

Der Entlastungseffekt für die Arbeitslosenversicherten erreichte die geschätzten Größenordnungen. Im Jahr 2020 ergaben sich höhere Erwerbseinkommen im Umfang von rund 133 Mio. durch verringerte Arbeitslosenversicherungsbeiträge (Dienstnehmer-Beitrag).


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.