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Vorhaben

Novelle des Finanzausgleichgesetzes 2008 und des Katastrophenfondsgesetzes 1996

Novelle des Finanzausgleichgesetzes 2008 und des Katastrophenfondsgesetzes 1996

2015
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -17.600

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Im Jahr 2013 traten durch Überschwemmungen und durch eine darauf folgende außerordentlich intensive Trockenheit große und irreversible Schäden insbesondere an Grünland, Ackerkulturen und Dauerkulturen auf. Die Folge waren u.a. außerordentliche Ertragsausfälle bei bestimmten Ackerkulturen und eine extreme Unterversorgung mit Futtermitteln. Die Höhe der Schäden wurden nach einer ersten österreichweiten Erhebung der Schäden nach den Hochwasserereignissen im Sommer 2013 betreffend Dürre nach einer Grobschätzung mit rd. 600 Mio. EUR angegeben.

Die Mittel des Katastrophenfonds sollen im Jahr 2014 erhöht werden, um angesichts des sich abzeichnenden Bedarfs für die Abfederung der Folgen nach der Dürre die Liquidität des Fonds zu sichern.

Die betroffenen Länder haben sich beim Ersatz des Einkommensausfalls und der Unterstützung für
Ersatzfuttermittel im selben Ausmaß wie der Bund an der jeweiligen Maßnahme zu beteiligen.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Finanzielle Hilfe nach Dürreschäden

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Ausreichende Bereitstellung der finanziellen Mittel

Ausgangszustand 2014:

Die Indikatoren für die Evaluierung werden bei Festsetzung der Richtlinien, die vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen erlassen werden, festgelegt werden.

Zielzustand 2015:

Über die ausbezahlten Förderungen wird eine Evaluierung bis spätestens im Jahre 2015 erfolgen.

Istzustand 2015:

Als Indikator für die Evaluierung wurde bei Festsetzung der Richtlinien vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die Anzahl der teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirte festgelegt. Die ausbezahlten Förderungen wurden gemäß des Indikators vom BMLFUW evaluiert. Es wird auf die Evaluierung der Richtlinien vom BMFLUW verwiesen.

Datenquelle:
Bundesrechnungsabschluss 2014

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Finanzielle Hilfe nach Dürreschäden

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen Richtlinien zu erstellen, um die Abwicklung und die Beihilfensätze für Schäden nach der Dürre an Ackerkulturen und Dauerkulturen festzulegen. Das BMLFUW sorgt für die Auszahlung der finanziellen Mittel an die Landwirte.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2015
2014
2015

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-17.600

Tsd. Euro

Plan

-50.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

17.600

Tsd. Euro

Plan

50.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

17.600

Tsd. Euro

Plan

50.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-17.600

Tsd. Euro

Plan

-50.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

17.600

Tsd. Euro

Plan

50.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

17.600

Tsd. Euro

Plan

50.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Für die finanzielle Hilfe der durch die Dürre im Jahr 2013 betroffenen Landwirte wurden insgesamt Förderungen gemäß den vom BMLFUW erlassenen Richtlinien in Höhe von insgesamt 17,6 Mio. Euro aufgewendet. Die Förderungen wurde entsprechend den gestellten Anträgen beurteilt und ausbezahlt. Probleme bei der Abwicklung hat es nicht gegeben.
Die Abweichung zu dem in der WFA angegebenen Wert hat sich im Wesentlichen dadurch ergeben, dass weniger Förderungsanträge gestellt worden sind, als möglich gewesen wären. Durch den in der WFA vorgegebnene Rahmen wurde ermöglicht, dass alle von der Dürre geschädigten Landwirte entsprechende finanzielle Hilfe erhalten haben.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Verwaltungskosten für Unternehmen Unternehmen Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Verwaltungskosten für Unternehmen

Es wird auf die Evaluierung der betreffenden Richtlinien des BMLFUW verwiesen.

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
  • Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus

Förderungen für von der Dürre betroffene Landwirte wurden ausbezahlt. Es wird auf die Evaluierung der betreffenden Richtlinien des BMLFUW verwiesen.

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Förderungen für von der Dürre betroffene Landwirte wurden ausbezahlt.

Gesamtbeurteilung

Die österreichische Landwirtschaft war im Jahr 2013 von Hochwasser und anschließend von Dürre betroffen. Es hat Notverkäufe von Tieren bis hin zu totalen Ernteverlusten gegeben. Das Hilfspaket sollte Erleichterung schaffen und die Bauern unterstützen, nicht zuletzt um Österreichs Ernährungssouveränität absichern.
Bis zu 50 Millionen Euro sollten aus dem Katastrophenfonds (Bundesanteil) kommen und durch einen mindestens gleich hohen Betrag der betroffenen Länder verdoppelt werden.
Mit der Förderung sollten außerordentliche Aufwendungen für den Zukauf von Raufutter, Raufutterersatzprodukten sowie allenfalls auch sonstigen pflanzlichen Ersatzfuttermitteln und zur Abfederung von nicht versicherbaren Schäden bei Ackerkulturen und Dauerkulturen finanziell unterstützt werden.

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat dazu die entsprechenden Förderungsvoraussetzungen in Richtlinien festgelegt:
– Sonderrichtlinie des BMLFUW für Maßnahmen zur Existenzsicherung für durch Dürre 2013 geschädigte landwirtschaftliche Betriebe
– Sonderrichtlinie des BMLFUW zur Abfederung der Zusatzaufwendungen für Ersatzfuttermittel in von der Dürre 2013 besonders betroffenen Betrieben
– Sonderrichtlinie des BMLFUW zur Abfederung außergewöhnlicher Einkommensverluste durch Ertragsverluste bei bestimmten nicht versicherbaren Kulturen und
Dauerkulturen in von der Dürre 2013 besonders betroffenen Betrieben.

Die Richtlinien bildeten eine geeignete Voraussetzung, um allen Antragstellern entsprechende finanzielle Hilfe gewähren zu können. Insgesamt wurden vom Bund 17,6 Mio. Euro ausbezahlt; in gleicher Höhe gewährten die Länder Förderungen.
Es wird auf die Evaluierung der oben genannten Richtlinien des BMLFUW verwiesen.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.