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Vorhaben

Bündelung Förderprogramm Basisprogramme 2018-2021

Förderungsprogramm BASISPROGRAMME Dazu gehören folgende Einzelvorhaben: - Programmdokument (PD) Basisprogramme - PD Frontrunner - Ausführungsvertrag (AV) Basisprogramme BP 2018 + 2019 + 2020 (Bottom-up, Frontrunner, Early Stage) inkl. Konjunkturpaket 2020 - Sonderrichtlinie Frontrunner – Austria Wirtschaftsservice (AWS) - AV Frontrunner mit AWS 2018 + 2019 + 2020 - Gesamtbeauftragung FFG (GB) 2021 - Gesamtbeauftragung AWS 2021

2021
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018

Nettoergebnis in Tsd. €: -476.667

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

In offenen Volkswirtschaften müssen Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem nationalen wie auf den internationalen Märkten sicherstellen bzw. verbessern. Als die wesentlichen Determinanten der Wettbewerbsfähigkeit gilt es, in Forschung, Technologieentwicklung und Innovation zu investieren. Dabei sind die Unternehmen mit Risiken und Problemen des Marktversagens konfrontiert. Das betrifft besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die häufig unzureichend in F&E investieren. Hinzu kommt, dass der österreichische Kapitalmarkt Risikofinanzierungen nur beschränkt anbietet. Für das Ziel einer ausreichend breiten Forschungsbasis in Österreich ist es daher erforderlich, betriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben anzuregen und zu fördern.

Deshalb ist es gerade für die stark von KMU geprägte österreichische Wirtschaft wichtig, geeignete öffentliche Förderungsinstrumente für forschende und innovierende Unternehmen zu entwickeln. Diese Instrumente können thematisch auf bestimmte gesellschaftliche Ziele ausgerichtet sein oder aber thematisch offen, bottom up konzipiert sein wie das Förderungsprogramm Basisprogramme des BMK, abgewickelt durch die FFG. Diese thematisch offenen Programme können flexibel den Erfordernissen der Markt- und Technikentwicklung entsprechen und dabei durch ein Projektbewertungsverfahren eine hohe Treffsicherheit der Förderung sicherstellen.

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, in Österreich Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Investitionen in den Klimaschutz schaffen Arbeitsplätze, sorgen für regionale Wertschöpfung und tragen zu einer lebenswerten Zukunft bei. Sie sind für die Erreichung der Klimaziele erforderlich, können aber auch einen essenziellen Beitrag zur Bewältigung der COVID-19-Krise leisten.

Gemäß Ministerratsvortrag 25/22 vom 24. Juni 2020 „Investitionspaket für den Klimaschutz“ sind für das Jahr 2020 sowie 2021 für das BMK zusätzliche konjunkturbelebende Mittel in Höhe von jeweils € 100 Mio. für den Klimaschutz vorgesehen. Davon werden € 57 Mio. (2020) und € 25,5 Mio. (2021) für konkrete Maßnahmen im Rahmen der Basisprogramme wie Green Production, Öko-Scheck, Brancheninitiative Bauwirtschaft, (Green) Frontrunner, Early Stage und Basisprogramm sowie ab 2021 Kreislaufwirtschaft bzw. auch bei der AWS für Green Frontrunner (€ 4,57 Mio.) eingesetzt.

Unter dem Schwerpunkt „Klimafreundliche Technologien für die Zukunft“ werden konjunkturrelevante Forschungs- und Innovationsprogramme, die eine höhere Ressourceneffizienz, geringeren Energieverbrauch und CO2 Reduktion ermöglichen in der UG34 mit zusätzlichen Budgetmitteln ausgestattet. Ebenso sollen Potenziale der Digitalisierung zukünftig noch stärker genutzt werden, um den Ressourcen- und Energieverbrauch sektorenübergreifend zu reduzieren.

Für Projekte die aus dem Konjunkturpaket gefördert werden, gilt bei der Bewertung dieser ein stärker gewichtetes Kriterienset für Klima- und Umweltrelevanz. Die Beurteilung über die Qualität des Projektes wird neugewichtet, so wird das Kriterium für Klima/Umwelt von 10 auf 20 Punkte/Prozent aufgestockt und die Schwierigkeit der Entwicklung im Gegenzug um 10 Punkte gesenkt. Für die Neugewichtung werden die Bewertungsparameter für Klima/Umwelt unter anderem um Maßnahmen zum Klimaschutz, saubere Energie und Industrie, Innovation und Infrastruktur erweitert. Zudem werden noch dieses Jahr gezielt klimarelevante Ausschreibungen veröffentlicht. Auch ein stärkerer thematischer Instrumenteneinsatz ist vorgesehen. Um maßgebliche Impulse auf Beschäftigung und Innovation zu setzen, werden die Förderungen aus dem verfügbaren Budget für 2020 aus dem Konjunkturpaket frühestmöglich ausbezahlt.

Klima- und Umweltschutz ist ein zentrales Thema in der angewandten Forschung. In Umsetzung des Regierungsprogramms 2020-2024 und des aktuellen Ressortschwerpunkts „Klimaschutz“ legen die Förderungsprogramme des BMK, sowohl bei FFG als auch AWS, im Jahr 2021 ein besonderes Augenmerk auf die Aspekte des Klimaschutzes. Hierbei gilt es, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte mit besonderer Relevanz für den Klima- und Umweltschutz zu fördern. Eine entsprechende Steigerung der geförderten Projekte kann im Rahmen der Basisprogramme über folgende Maßnahmen erreicht werden:
. Stärkere Gewichtung des Klimaschutz- und Umweltkriteriums im Rahmen der Bewertung
. Schärfung der Bewertungskriterien für Klimaschutz/Umwelt auf Basis der Grundsätze der SDGs
. Klima- und umweltschutzrelevante Ausrichtung themenoffener und technologieorientierter Programme („Green Frontrunner“)



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Handlungsleitend sind aus Sicht des BMK (vormals BMVIT) jedenfalls die FTI-Strategie der Bundesregierung: „Potentiale ausschöpfen, Dynamik steigern, Zukunft schaffen. Der Weg zum Innovation Leader.“ [Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation (2011) bis 2020], die FTI-Strategie 2030 (ab 2021), der FTI-Pakt 2021-2023 und die jeweiligen Regierungsprogramme, insbesondere das aktuell vorliegende Regierungsprogramm „Zusammen. Für unser Österreich. 2017-2022“. Zusätzlich werden auch einzelne themenspezifische UN-Nachhaltigkeitsziele/Sustainable Development Goals (SDGs) adressiert.
– FTI-Strategie 2030: Bezug zu Ziel 1: Zum internationalen Spitzenfeld aufschließen und den FTI-Standort Österreich stärken sowie Ziel 2: Auf Wirksamkeit und Exzellenz fokussieren
Besonders relevant sind hierbei die Handlungsfelder: a) Internationalisierung fördern und strategisch ausrichten, b) Die angewandte Forschung und ihre Wirkung auf Wirtschaft und Gesellschaft unterstützen
und c) FTI zur Erreichung der Klimaziele

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbreiterung der Basis F&E-intensiver österreichischer Unternehmen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Geförderte ersteinreichende Unternehmen [%]

Istwert

29,7

%

Zielzustand

26,0

%

Datenquelle: FFG

Ziel 2: Steigerung der Aktivitäten bereits F&E-intensiver Unternehmen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil der geförderten Projekte in F&E-intensiven Unternehmen, die eine Steigerung der Aktivitäten verzeichnen [%]

Istwert

69,0

%

Zielzustand

50,0

%

Datenquelle: FFG

Ziel 3: Ausbau von F&E-basierten Spitzenpositionen österreichischer Unternehmen auf dem Weltmarkt (Frontrunner)

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Durchschnittliche jährliche Exportquote der geförderten Frontrunner-Unternehmen [%]

Istwert

75,0

%

Zielzustand

75,0

%

Datenquelle: FFG & AWS


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Instrument Unternehmensprojekt – Experimentelle Entwicklung

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C3-E Unternehmensprojekt lt. Instrumentenkoffer der FFG (2018 – 2021):
Einzelprojekte der experimentellen Entwicklung werden von Unternehmen eingereicht und durchgeführt und sind auf kommerziell verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen ausgerichtet. Die Einbindung von Forschungspartnern ist durch Subaufträge möglich. Außerdem können Kooperationen mit anderen Unternehmen über eine gemeinsame Projektbeschreibung abgebildet werden. Der Fördervertrag wird dabei mit jedem Partner gesondert abgeschlossen.

siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Instrument Projektvorbereitung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C1 Projektvorbereitung lt. Instrumentenkoffer der FFG (2018 – 2021):
Das FFG-Förderinstrument Projektvorbereitung wurde speziell für Klein- und Mittelunternehmen konzipiert, um diese bei ihrer Vorbereitung für ein geplantes Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (F&E-Vorhaben) zu unterstützen.

siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Instrument Feasibility

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C2-M Feasibility lt. Instrumentenkoffer der FFG (2018 – 2021):
Innovatives Vorhaben, welches großteils von einem Forschungsinstitut oder von einer anderen qualifizierten Institution bzw. Unternehmen durchgeführt wird, um Forschungstätigkeiten vorzubereiten.

siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Instrument Sondierungen

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C2 L Sondierungen lt. Instrumentenkoffer der FFG (2018 – 2021):
Sondierungen dienen zur Vorbereitung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (F&E&I). Sie sollen insbesondere die Sinnhaftigkeit möglicher zukünftiger F&E&I-Vorhaben ausloten und können im Falle von geplanten Leitprojekten die Konzepterstellung unterstützen.

siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Instrument Markteinführungsprojekt

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C7 MS Markteinführungsprojekt lt. Instrumentenkoffer der FFG (2018 – 2021):
Markteinführungsprojekte setzen auf erfolgreich abgeschlossene und von der FFG geförderte F&E-Projekte auf. Sie sind auf die Phase der Markteinführung ausgerichtet.

siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Instrument Patentscheck

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C2-SP Patentscheck lt. Instrumentenkoffer der FFG (2019 – 2021):
Das FFG-Förderinstrument Patent.Scheck wurde speziell zur Stärkung der IP-Kompetenz von KMU und Start-Ups konzipiert. In Zusammenarbeit mit einem Patentamt soll für die heimischen KMU der Zugang zur Schutzrechtsexpertise verbessert werden, insbesondere zur frühzeitigen Analyse eines „freedom-to-operate“, zur effizienten Patentanmeldung und zur begleitenden Unterstützung ihrer Internationalisierungsaktivitäten.

siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Early Stage

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

2018 – 2021: Im Rahmen der Programmlinie „Early Stage“ sollen Vorhaben der industriellen Forschung von Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial im jeweiligen Technologie-/ Geschäftsfeld unterstützt werden. Geförderte Projekte sollen eine breite Basis für zukünftige Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovationen und das Rüstzeug für Wachstum in neue Geschäfts- oder Technologiefelder oder für ein sich wandelndes Marktumfeld schaffen Firmen soll ein Anreiz geschaffen werden, ihre zukunftsweisenden Ideen aufzugreifen und in konkrete Projekte umzusetzen.

Die Programmlinie Early Stage wendet sich an Firmen jeder Größe, steht allen Branchen und Themenbereichen offen. Die Förderungsquote beträgt max. 70% und die maximale Förderung beträgt 1 Mio. €. Es erfolgt somit eine bis zu doppelt so hohe Förderung als sonst im Basisprogramm der FFG. Durch das Ansetzen in einer sehr frühen Phase der Forschungsaktivitäten, werden in der Folge Entwicklungen neuer und innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen ausgelöst.

Insgesamt kann diese Maßnahme neue Impulse bei den Unternehmen setzen und einen Multiplikatoreffekt für private F&E-Aufwendungen bewirken.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Zuschuss zu ERP-Kredit (Green Frontrunner AWS)

Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

2018 – 2021: Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu einem ERP-Kredit im Rahmen des ERP-Technologie, -KMU oder -Regionalprogramms und beträgt bis zu 10% der Projektkosten.

siehe auch: https://www.aws.at/foerderungen/frontrunner/

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Instrument Öko-Scheck

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C2 ÖS Öko-Scheck lt. Instrumentenkoffer der FFG (2020 + 2021):
Der Öko-Scheck ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen sowie gemeinnützigen Organisationen erste Schritte zu einer ökologischen Transformation zu setzen, die ökologische und nachhaltige Veränderungen im Unternehmen/Organisation nach sich ziehen können.

siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Instrument Collective Research

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C3-E_CR (FEI-Projekt) Collective Research lt. Instrumentenkoffer der FFG (2021):
Mit dem Instrument Collective Research werden vorwettbewerbliche F&E-Projekte gefördert, die Fragestellungen einer Branche oder eines Unternehmensclusters bearbeiten. Das F&E-Projekt wird von einem Forschungsinstitut durchgeführt. Die Projekte können Grundlagen in Hinblick auf zukünftige Normen und Richtlinien und/oder technische Fragestellungen von Branchen bzw. Unternehmensclustern bearbeiten. Nicht gefördert werden unmittelbar wirtschaftlich verwertbare Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsentwicklungen.

siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Instrument Kleinprojekt

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Instrument C3-E_S Kleinprojekt lt. Instrumentenkoffer der FFG (2021):
Mit dem Instrument Kleinprojekte werden gezielt kleinvolumige Entwicklungsprojekte von Klein- und Mittelbetrieben (KMU) aller Branchen gefördert. Konkret geht es darum KMUs einen einfachen Zugang zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu ermöglichen, wobei Inhalte wissenschaftlicher Natur an Kooperationspartner ausgelagert werden können.

siehe auch www.ffg.at/instrumente

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2018 - 2021
2018
2019
2020
2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-476.667

Tsd. Euro

Plan

-570.469

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

10.561

Tsd. Euro

Plan

14.501

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

466.106

Tsd. Euro

Plan

555.968

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

476.667

Tsd. Euro

Plan

570.469

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-51.173

Tsd. Euro

Plan

-53.726

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

786

Tsd. Euro

Plan

786

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

50.387

Tsd. Euro

Plan

52.940

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

51.173

Tsd. Euro

Plan

53.726

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-117.231

Tsd. Euro

Plan

-111.797

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.552

Tsd. Euro

Plan

1.552

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

115.679

Tsd. Euro

Plan

110.245

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

117.231

Tsd. Euro

Plan

111.797

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-185.599

Tsd. Euro

Plan

-175.652

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

4.242

Tsd. Euro

Plan

4.242

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

181.357

Tsd. Euro

Plan

171.410

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

185.599

Tsd. Euro

Plan

175.652

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-122.664

Tsd. Euro

Plan

-143.018

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

3.981

Tsd. Euro

Plan

3.981

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

118.683

Tsd. Euro

Plan

139.037

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

122.664

Tsd. Euro

Plan

143.018

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Werkleistungen: Die administrativen Kosten, welche der FFG für die Abwicklung des gegenständlichen Förderprogramms entstehen, werden als Werkleistungen dargestellt.
Transferaufwand: Die dargestellten finanziellen Auswirkungen stellen geplante sowie tatsächlich eingetretene Zahlungen des BMK (vormals BMVIT) an die FFG bzw. die AWS dar. Betrachtet werden die in den Jahren 2018, 2019, 2020 abgeschlossenen Ausführungsverträge bzw. die im Jahr 2021 abgeschlossene Gesamtbeauftragung zum gegenständliche Förderprogramm zum Thema Basisprogramme. Jährliche Abweichungen der IST-Werte zu den PLAN-Werten bzw. Verschiebungen bei den Zahlungsprofilen ergeben sich entsprechend den Projektverläufen und den tatsächlichen Mittelbedarfen.
Da im Zuge der Evaluierung nur ein vorgegebener Zeitraum dargestellt werden kann, sind die finanziellen Auswirkungen zu den gebündelten WFAs über deren Gesamtlaufzeit nicht vollständig darstellbar und somit nicht umfassend aussagekräftig. Die Darstellung bei der Evaluierung bezieht sich auf einen Ausschnitt von 4 Jahren, die tatsächliche Abwicklung der Ausführungsverträge/Gesamtbeauftragungen erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Weiters können die IST-Zahlen zu 2022 zum Zeitpunkt der Evaluierung Anfang 2022 noch nicht angegeben werden.
Es sind keine unerwarteten Probleme aufgetreten.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Verwaltungskosten für Unternehmen Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Verwaltungskosten für Unternehmen

Laufende Adaptierungen der Antragsformulare, welche zugleich eine rechtliche Aktualität bei möglichst gleichartiger Darstellung für die Fördernehmer garantiert, führen zur Senkung/Reduktion der Verwaltungskosten für Unternehmen.
Eine faktische Erhebung der Verwaltungskosten bei Förderprogrammen scheint aus ho. Sicht nicht zielführend und bei detaillierter Abschätzung kosten- und zeitintensiv.

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus

Die Förderprogramme dienen der Verbesserung der Innovationsfähigkeit österreichischer Unternehmen, insbesondere KMU.
Insbesondere wird erreicht:
-) Erhöhung der technischen Projektqualität im Sinne von Innovationsgehalt, technischem Risiko, Qualität des Lösungsansatzes und Umweltrelevanz;
-) Sicherstellung der Verwertungsmöglichkeiten der Projektergebnisse im Kontext von Marktkenntnis und Marktaussichten (Marktpotenzial und damit verbundene Chancen und Risiken);
-) Sicherstellung der Umsetzbarkeit des Projektes im Unternehmenskontext, sowohl in technischer Hinsicht (Personalressourcen, FuEuI Infrastruktur etc.) als auch in finanzieller Hinsicht sowie im Bezug auf das Management und die organisatorischen Gegebenheiten der FörderungswerberInnen;
-) Auslösen von Additionalität auf Projektebene (z. B. Erhöhung des Projektumfangs und der Reichweite, Beschleunigung der Projektdurchführung) und Unternehmensebene (Know-how Zuwachs, FuEuI Dynamik);
-) Beachtung von volkswirtschaftlichen Effekten im Sinne von Aufbau und Erhaltung von Arbeitsplätzen, Wertschöpfung, Knowledge Spill overs und die Bedeutung des Projektes für den Standort Österreich

Der Ausgangswert von 800 Unternehmen (aus 2015) konnte auf bis Ende 2021 auf etwa 1.400 gesteigert werden. Diese Steigerung der Zahl stammt insbesondere aus der steigenden Zahl von Scheckformaten und Kleinprojekten.

Gesamtbeurteilung

Durch direkte Förderungen des FTI-Bereichs kann Österreich seine Position als Hochtechnologieland halten und in bestimmten Bereichen ausbauen. FTI-Förderungen sind zu einer der zentralen Standortentscheidungen von großen F&E-treibenden Unternehmen geworden. Gleichzeitig soll österreichischen KMUs der Zugang zum Markt und zu Innovation leichter ermöglicht werden, eine technologieorientierte Basis geschaffen werden und somit für die gesamte österreichische Unternehmenslandschaft die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden. Die Basisprogramme der FFG stellen einen zentralen Baustein der österreichischen angewandten und marktnahen FTI-Förderung – für KMUs, erfolgreiche Nischenplayer und große international tätige Unternehmen – dar und konstituieren somit den Kern der direkten, themenoffenen Förderungen für Forschung, Technologie und Innovationen. Die Förderungen decken die Projektphasen – von der ersten Idee bis zum konkreten Forschungsprojekt und Marktüberleitung – ab. Mit Projektinhalten aller Technologiefelder und Branchen, aber auch Querschnittsthemen mit Aktualitätswert, können Unternehmen aller Größen (auch Startups und Unternehmen in Gründung) jederzeit einreichen. Die Antragstellung ist offen für alle Forschungsthemen – ob es sich um traditionelle oder ganz aktuelle Technologiefelder handelt. Nachhaltigkeitsaspekte werden in allen Anträgen berücksichtigt. In den Jahren 2020 und 2021 wurde im Zuge des Klima-Konjunkturpakets in einzelnen Programmen der Schwerpunkt auf Klima- und Umweltschutz gelegt.

Für den Einstieg in F&E gibt es Angebote für das Ausloten von Forschungs-und Entwicklungsthemen bzw. Innovationsoptionen und erste projektvorbereitende Schritte für KMU:
– Maßnahme 2 – Projektvorbereitung: Unter anderem mit dem Programm Projekt.Start verknüpft, welches Vorbereitungsarbeiten zu konkreten Forschungsprojekten in Unternehmen unterstützt
– Maßnahme 6 – Patent.Scheck: In Zusammenarbeit mit einem Patentamt direkt zur Patentanmeldung und einem Patentmonitoring für die Innovationsidee

Für konkrete F&E&I Projekte sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
– Maßnahme 1 – Unternehmensprojekt: Für alle Unternehmensgrößen mit klarem Fokus auf Verwertungspotential
– Maßnahme 5 – Markteinführungsprojekte: Markt.Start als Unterstützungsmaßnahme für junge innovative Kleinunternehmen zur Markteinführung
– Maßnahme 7 – Green Frontrunner: Förderung für Ausbau, Stärkung der Marktposition bzw. für die Stärkung des Standortes Österreich bei Technologieführern
– Maßnahme 10 – Kleinprojekt: Für „kleinere“ Forschungsvorhaben, speziell für KMU und Startups
– Maßnahme 11 – Collective Research: als zielgerichtetes Branchenforschungsprojekte (international mit der Initiative CORNET)

Die Maßnahmen (i. e. Förderungsinstrumente der FFG) erreichen ihre Wirkung und tragen somit zur Zielerreichung im Sinne des Förderprogramms bei. Die überplanmäßige Erfüllung des Großteils der gesetzten Ziele bestätigt den erfolgreichen Einsatz der definierten Maßnahmen. Im Zeitraum von 2019 auf 2021 ist die Anzahl der geförderten Projekte um 15 % gestiegen (2019: 1684; 2020: 1974; 2021: 1940). Die Steigerung der Projektzahl ist einerseits auf zusätzliche Mittel aus dem COVID-Fonds & Klima- und Konjunkturpaket zurückzuführen und andererseits auf eine Tendenz zu mehr, aber kleineren Projekten. Die Förderungsinstrumente, Auswahlkriterien und Prozesse werden laufend angepasst, um die Zielsetzungen wie die Steigerung der Aktivitäten bereits F&E-intensiver Unternehmen, den Ausbau von F&E-basierten Spitzenpositionen österreichischer Unternehmen auf dem Weltmarkt, die Steigerung der Innovationsaktivitäten von KMUs und die Unterstützung von Start-Ups zu erreichen. Hier wäre das Instrument „Kleinprojekte“ zu erwähnen, das speziell für KMUs einen niederschwelligen Einstieg ermöglicht und die stärkere Gewichtung der Klima- und umweltrelevanten Auswahlkriterien.

Die vorgegebenen Ziele wurden in den Jahren 2020 und 2021 erfüllt, Detailwerte für das Jahr 2021 sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verfügbar.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.