Vorhaben
Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung 2013 und Namensänderungsverordnung 1997
Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Durchführung des Personenstandsgesetzes 2013 (Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung 2013 PStG - DV 2013) und Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Verordnung des Bundesministers für Inneres zur Durchführung des Namensänderungsgesetzes (Namensänderungsverordnung 1997 - NÄV) geändert wird
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2013
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013
Nettoergebnis in Tsd. €: -12
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Umfassende Nacherfassung von Personenstandsdaten
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Nacherfassung der Daten im Zuge des Vollzuges des Personenstandswesens
Ausgangszustand 2013:
Zurzeit sind Personenstandsdaten nur partiell elektronische verfügbar; es bedarf daher einer Regelung wie und von wem diese Daten in das zentrale Register eingespeist werden müssen. Mit 1.11.2013 wird mit der Nacherfassung der Daten im Zuge des Vollzuges des Personenstandswesens begonnen.
Zielzustand 2015:
Abschluss der Nacherfassung.
Istzustand 2015:
4,6 Millionen gesicherte Datensätze
Datenquelle:
Statistik des BMI
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
teilweise erreicht
Ziel 2: Gewährleistung der Datensicherheit bei der Nacherfassung der Personenstandsdaten
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Betrieb des Registers und Einsatz der notwendigen Datensicherheitsmaßnahmen
Ausgangszustand 2013:
Derzeit existieren keine konkretisierenden Bestimmungen zu den mit einem elektronischen Register notwendigen Datensicherheitsmaßnahmen.
Zielzustand 2015:
Betrieb des Registers und Einsatz der notwendigen Datensicherheitsmaßnahmen.
Istzustand 2015:
Betrieb des Registers und Einsatz der notwendigen Datensicherheitsmaßnahmen ist erfolgt.
Datenquelle:
Ressortinterne Aufzeichnungen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 3: Einrichtung der elektronischen Abfragemöglichkeit von Sterbedaten
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Kostenpflichtige Abfragemöglichkeit
Ausgangszustand 2013:
Bislang können Sterbedaten noch nicht elektronisch (online) abgefragt werden.
Zielzustand 2015:
Kostenpflichtige Abfragemöglichkeit
Istzustand 2015:
Funktionalität konnte nicht in der geplanten Zeit umgesetzt werden.
Datenquelle:
Statistik des BMI
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
noch nicht ermittelt
Ziel 4: Reduktion des Verwaltungsaufwandes im Zuge der behördlichen Namensänderung
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Namensänderungen werden elektronisch über das Zentrale Personenstandsregister eingespeist
Ausgangszustand 2013:
Schriftliche Mitteilung von Namensänderungen.
Zielzustand 2015:
Namensänderungen werden elektronisch über das ZPR eingespeist und sind dadurch anderen Behörden zugänglich.
Istzustand 2015:
Namensänderungen werden elektronisch über das ZPR eingespeist und sind dadurch anderen Behörden zugänglich.
Datenquelle:
Statistik des BMI
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Schaffung der Rechtsgrundlagen zur Nacherfassung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Es wird festgelegt, welche Behörden in welchem Ausmaß eine Nacherfassung vorzunehmen haben.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Schaffung der Rechtsgrundlagen zu Datensicherheitsmaßnahmen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Umfang und Ausmaß der notwendigen Datensicherheitsmaßnahmen werden geregelt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Schaffung der Rechtgrundlagen für eine kostenpflichtige Abfrage des Sterbedatums
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch die Implementierung des Zentralen Personenstandsregisters (ZPR) werden erstmals alle Personenstandsdaten zentral verwaltet werden. Dies ermöglicht die zentrale, elektronische Abfrage relevanter Personendaten für Behörden vor.
Das Personenstandsgesetz 2013 sieht darüber hinaus die Möglichkeit der online-Beauskunftung von Daten verstorbener Personen auch durch Dritte (Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen) vor.
Mitte 2014 sollen die notwendigen technischen Maßnahmen getroffen sein, um diese online-Beauskunftung verfügbar zu machen. Dazu sind Programmierleistungen erforderlich, die durch den Abruf von Dienstleistungen erbracht werden sollen.
Weitere Aufwendungen sind seitens des Bundes nicht erforderlich.
Mit der Implementierung dieser Maßnahme wird die im Personenstandsgesetz 2013 vorgesehene Möglichkeit zur online Abfrage von Sterbedaten umgesetzt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Mitteilung von Namensänderungen an alle Verwaltungsbehörden und Gerichte sowie den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger elektronisch über das ZPR
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Umsetzung der elektronischen Möglichkeiten des ZPR.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
1. Die Einführung des Personenstandsregisters erfolgte mit einer Verschiebung auf 1. November 2014. Ab diesem Zeitpunkt war das Register voll in Betrieb, einige Zusatzfunktionalitäten wie zB. die Online Abfrage des Sterbedatums wurden erst später (2015) implementiert. Erträge sind erst im Jahr 2016 zu erwarten.
2. Es sind keine unerwarteten Probleme aufgetreten.
3. Die Rahmenbedienungen haben sich nicht maßgeblich verändert, unerwartete Aufwendungen/Erträge sind nicht eingetreten.
4. Die Ziele wurden mit minimalem Kostenaufwand erreicht. Bislang wurden keine Verbesserungspotentiale identifiziert.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.