Dem Rechnungshof wurden in den letzten Jahren zahlreiche zusätzliche Aufgaben übertragen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit seiner Kernaufgabe, dem Prüfen, standen bzw. ausschließlich von administrativer Art waren. Neben z.B. der Mitwirkung bei der Erstellung der Rechtsvorschriften bzw. der Eröffnungsbilanz im Zuge der Haushaltsrechtsreform und der Übertragung der Gutachterrolle nach dem Stabilitätspakt fielen mit dem Medientransparenz- und dem Parteiengesetz ressourcenintensive und rein administrative Tätigkeiten in den Aufgabenbereich des Rechnungshofs. Alleine die Umsetzung der aus dem Medientransparenz- und dem Parteiengesetz resultierenden Tätigkeiten bedurfte bisher insgesamt rd. 1.100 Personentage, was vergleichsweise den Umfang von 18 sehr kleinen Prüfungen entspricht. Da eine Besetzung all seiner ihm gemäß Personalplan zustehenden 323 Planstellen budgetär nicht gedeckt ist, erbrachte der Rechnungshof seine Leistungen im Jahr 2013 mit durchschnittlich 310 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (mit Stichtag 1. Mai 2014: 304). Dem Rechnungshof stand im Jahr 2013 — nach Abzug der anfallenden Dienstgeber-Beiträge — operativ mit 28,460 Mio. EUR um rd. 0,834 Mio. EUR weniger Budget zur Verfügung als im Jahr 2012. Durch Einsparungen, wie z.B. zeitlich verzögerte Nachbesetzungen von Abgängen und Pensionierungen, restriktive Anordnung von Dienstreisen, Auflösung von zwei Abteilungen, Reduktion externer Dienstleistungen, Verschiebung von geplanten IT-Projekten und Effizienzsteigerungen bei internen Abläufen gelang es ihm dennoch, wiederum eine Rücklagenzuführung zu erreichen und somit eine Rücklage von insgesamt rd. 7,191 Mio. EUR aufzubauen. Der Rechnungshof ist bestrebt, trotz knapper werdender Ressourcen seine Wirkung zu verstärken, indem er durch überzeugende Empfehlungen einen wichtigen Beitrag für einen effektiven Mitteleinsatz leistet und Handlungsbedarf in gebarungsrelevanten Bereichen aufzeigt.
Da der Rechnungshof eine nachgängige externe Kontrolle ausübt, ist es ihm erst seit 2014 möglich, die Gleichstellungsangaben der Ressorts mit den zugrunde liegenden Datenmaterialen zu überprüfen und deren Fortschritte bzw. Umsetzungserfolge zu durchleuchten. Vorrangig sollen mit den Gebarungsüberprüfungen Handlungsfelder aufgezeigt und Bewusstsein dafür geschaffen werden, in welchen Bereichen Gleichstellung eine wesentliche Rolle spielt bzw. spielen kann. Der Rechnungshof sieht es als seine Aufgabe an, die Validität der Daten zu überprüfen. Deshalb wurde für das Jahr 2014 ein Schwerpunkt auf das Gleichstellungsthema gelegt, wobei der Fokus auf das Vorhandensein bzw. das Fehlen von genderdisaggregierten Datengrundlagen lag. Bereits im Jahr 2013 zeigten Gebarungsüberprüfungen Handlungsfelder auf (z.B. Kinderbetreuung für 0- bis 6-Jährige), ein Großteil der Gebarungsüberprüfungen ist jedoch noch nicht abgeschlossen.