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WIRKUNGSZIEL

Erleichterung der Kommunikation der Verfahrensparteien mit dem Verwaltungsgerichtshof

Erleichterung der Kommunikation der Verfahrensparteien mit dem Verwaltungsgerichtshof

2023
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Seit der Einführung des „Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV)“ durch Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes am 1. Jänner 2015 wurde der Anteil der elektronisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen bis zum Jahr 2019 regelmäßig erhöht. Im Jahr 2020 hat sich der Anteil im Wesentlichen auf die Werte der beiden Vorjahre konsolidiert. Seit dem Jahr 2021 ist weiter jährlich ein leichter Anstieg zu verzeichnen.
Der Anteil der Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes, welche binnen eines Monats im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlich werden, wurde in den letzten Jahren stetig erhöht und erreichte bereits im Jahr 2020 faktisch die erreichbare Obergrenze.
SDG (16.3): Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewähren.